231916 · Informationsbrief
Informationsbrief - Sofortmaßnahmen Gehwegparken Cäsariusstraße/Heisterbachstraße
Kerndaten
- Nummer
- 231916
- Art
- Informationsbrief
- Veröffentlicht
- 10.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
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„Sofortmaßnahmen“ Gehwegparken Cäsariusstraße/Heisterbachstraße Sehr geehrte Damen und Herren, die Gehwege in Ihrer Straße sollen sicher und für alle nutzbar gemacht werden. Menschen mit Kinderwagen oder Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, z.B. Rollstuhlfahrer*innen und ältere Menschen mit Gehhilfen, benötigen ausreichend breite Gehwege. Gehwege sollen nach aktuellen Richtlinien im Regelfall eine Breite von 2,50 m aufweisen. Der Rat der Bundesstadt Bonn hat zudem am 04.02.2021 das Bürgerbegehren „Radentscheid Bonn“ beschlossen (s. Drucksachennummer 202321 im Ratsinformationssystem Allris der Stadt Bonn). Dieses hat Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr in der Stadt Bonn zum Ziel. So ist die Umsetzung richtlinienkonformer Gehwege mit einer Breite von 2,50 m, mindestens jedoch in einer frei begehbaren Breite von 1,50 m vorgesehen. Der Beschluss zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie (DS 212060) hat das Mindestmaß von 1,50 m breiten Gehwegen Anfang 2022 nochmals bestätigt. Es ist zu betonen, dass die 1,50 m als Mindestmaß anzusehen sind, um zumindest das Begegnen von zu Fuß Gehenden, wenn auch eingeschränkt, zu ermöglichen. Mobilitätseingeschränkten Personen oder Menschen mit Kinderwagen wäre grundsätzlich ein noch breiterer Gehweg anzubieten. In einem ersten Schritt werden Maßnahmen primär dort getroffen, wo angeordnetes Gehwegparken den Fußverkehr besonders beeinträchtigt. Parkplätze können an diesen Standorten wieder in Gehwegflächen umgewandelt und so die Mobilität von Menschen zu Fuß, im Rollstuhl, mit Kinderwagen oder Gehhilfe schnell verbessert werden. In der Cäsariusstraße und in der Heisterbachstraße betrifft dies die beidseitigen Gehwegbereiche im gesamten Abschnitt; durch das Parken auf dem Gehweg ist dieser an vielen Stellen sogar weniger als einen Meter breit. Wer hier im Rollstuhl, mit einem Kinderwagen oder einfach größeren Taschen unterwegs ist, kommt nur schwer oder sogar gar nicht durch. Daher werden die Parkstände einseitig auf die Fahrbahn verlegt. Die restlichen Parkstände des Abschnitts stehen zukünftig leider nicht mehr zur Verfügung. Uns ist bewusst, dass sich damit Gewohnheiten bei der Parkplatzsuche ändern. Wir bitten Sie um Verständnis für diese Veränderung, die einen wichtigen Beitrag zu einer sicheren Mobilität für alle Menschen leistet. Die Stadt Bonn arbeitet an einem attraktiven und nachhaltigen Mobilitätsangebot für Sie. Informationen zu geplanten Maßnahmen und dem bestehenden Angebot finden Sie auf unserer Webseite www.bonn.de/mobilitaet. Bitte beachten Sie, dass der Stadtordnungsdienst angehalten ist, die neue Verkehrsregelung nach kurzer Eingewöhnungszeit zu prüfen. Bei Fragen zu den Maßnahmen wenden Sie sich gerne an uns (verkehrslenkung@bonn.de). Informationen zu alternativen Mobilitätsangeboten finde Sie hier: www.bonn.de/mobilitaetswende. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im Oktober 2023 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Bürgerdienste, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de