231903-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
FDP-Große Anfrage zu DS 231627: Planungen für Windenergieanlagen in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 231903-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231903-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB FDP-Große Anfrage zu DS 231627: Planungen für Windenergieanlagen in Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 15.11.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 15.11.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 30.11.2023 Kenntnisnahme ST der Verwaltung zur Großen Anfrage der FDP 1.Wurden Standorte mit dem umliegenden Rhein-Sieg-Kreis gemeinsam evaluiert? Wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht? Wie bereits in der Mitteilungsvorlage DS 231627 ausgeführt, ergab die Potenzialstudie „Erneuerbare Energien NRW Teil 1 – Windenergie“ des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Fachbericht 40, LANUV 2012) sieben potenzielle WEA-Standorte in Bonn. Die Verwaltung lies 2014 eine „Vorprüfung von Standorten für WEA in Bonn“ (vgl. DS-Nr. 1412905) durch die „Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung“ vornehmen (s. Anlage, darin Zusammenfassung Seiten 79/80). Darin wurden die sieben Standorte zum Beispiel hinsichtlich Artenschutz, Landschaftsbild, Auswirkungen auf den Flugverkehr (Interessensbereich Flughafen Köln/Bonn, Einflugschneise Landeplatz Hangelar, Einfluggebiet Rettungshubschrauber der Uniklinik) und Auswirkungen auf Radiowellen (Sendemast WDR) geprüft. Die Artenschutzprüfung wurde damals anhand der „Planungshilfe Windenergie“ des Rhein-Sieg-Kreises von 2012 durchgeführt. Zur Bewertung der Luftfahrthindernisse wurden Stellungnahmen der Bezirksregierung Düsseldorf eingeholt. Die Standorte wurden nach folgendem Ranking bewertet: 1. Haselingsberg, OT Heiderhof 2. Godesberger Bachtal, OT Heiderhof 3. Witterschlicker Allee, OT Brüser Berg 4. Annaberger Feld, östlicher Rand 5. Annaberger Feld, westlicher Rand 6. Siegaue, OT Geislar (völlig ungeeignet) 7. Feld am Paffelsberg, OT Oberkassel-Holtorf (völlig ungeeignet) Im Jahr 2023 haben die SWB EnW die Standorte unter anderem hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit geprüft, wobei sich sowohl der Haselingsberg als auch die beiden Standorte am Annaberger Feld als potenziell geeignet erwiesen. Am Annaberger Feld reagierte der Flächeneigentümer im Gespräch eindeutig ablehnend. Auf dem Haselingsberg im Bad Godesberger Ortsteil HeiderhofSeite 1 von 4 Seite 2 zeigte sich eine Erbengemeinschaft hingegen sehr interessiert - am 25.09.2023 konnte die EnW einen Nutzungsvertrag abschließen, welcher einen Großteil der für das Projekt benötigten Flurstücke umfasst. Eine Evaluation der potenziellen Bonner WEA-Standorte zusammen mit Fachämtern des Rhein-Sieg-Kreises hat insofern nicht stattgefunden – da allerdings insgesamt nur dieser eine Standort infrage kommt, erschien dies auch im Vorfeld nicht erforderlich. Der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises wurde aber mit Schreiben vom 02.10.2023 zeitgleich zur Veröffentlichung der Pressemeldung durch die SWB EnW über die Standortprüfungen informiert und zu einem Gesprächstermin eingeladen – ebenso wie der Bürgermeister der angrenzenden Gemeinde Wachtberg. Das Spitzengespräch ist für den 1.12.2023 terminiert. 2. Nach welcher Berechnungsmethodik plant die Verwaltung die Wirtschaftlichkeit des Projekts zu beurteilen? Die Wirtschaftlichkeitsberechnung für das WEA-Projekt erstellt der Anlagenbetreiber, hier die Stadtwerke Bonn (genauer: Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH, EnW), nicht die Verwaltung. Nach Rückfrage bei der EnW kann hier folgendes mitgeteilt werden: Aus Sicht der EnW sind für die Wirtschaftlichkeitsberechnung maßgeblich unter anderem das Ertragsgutachten, die Finanzierungskonditionen, die Zuschlagshöhe bei der Ausschreibung der Bundesnetzagentur und die Kosten im Betrieb. Über die daraus abgeleitete Eigenkapitalrendite wird die Wirtschaftlichkeit des Projekts bewertet und eine Investitionsentscheidung getroffen. Da eine erteilte Genehmigung Grundvoraussetzung für die Realisierung des Projekts ist, wird mit dieser Investitionsentscheidung nicht vor 2025 gerechnet. 3. Mit welchem tatsächlichen Arbeitsvermögen/Jahr ist am Standort Heiderhof unter den örtlichen Gegebenheiten zu rechnen? Die EnW rechnen bei einer Anlagennennleistung von 6.500 kW mit ca. 2.300 Volllaststunden pro Jahr, woraus sich ein jährlicher Energieertrag von ca. 15 Mio. kWh pro Windenergieanlage ergibt. 4. Welches Arbeitsvermögen hat dieselbe Anlagenkonzeption an einem Offshore-Standort? Offshore würde nicht dieselbe Anlagenkonzeption gewählt. Während WEA an Land nach neuestem Stand 6-7 MW Nennleistung aufweisen, kommen aktuelle WEA auf See auf rund 15 MW. Bei mehr als der doppelten Leistung und deutlich höheren Windgeschwindigkeiten auf See hat eine Offshore-WEA ein Regelarbeitsvermögen von ca. 60-70 Millionen Kilowattstunden pro Jahr (kWh/a) und kann damit den Strombedarf von ca. 20.000 Haushalten decken – mehr als vier Mal so viel wie eine der geplanten WEA am Haselingsberg. Insofern haben Offshore-WEA das größere CO2-Minderungspotenzial. Allerdings kann der Bedarf an Strom aus Erneuerbaren Energien im Windsektor bei weitem nicht allein in der Deutschen Bucht gedeckt werden, unter anderem da die WEA sich gegenseitig den Wind wegnehmen und sich das Regelarbeitsvermögen stark verringert, wenn die Windparks zu eng stehen. Daher ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz ein Wind-an-Land-Ausbau von 115 GW bis 2030 vorgeschrieben (§4 EEG-2023), während im Windenergie-auf- See-Gesetz ein Ausbau der Offshore-WEAs auf 30 GW festgeschrieben wurdeSeite 2 von 4 Seite 3 (§1 WindSeeG). Je regionaler der WEA-Ausbau, desto weniger Netzausbau ist zudem erforderlich. Weiterhin ist es für eine möglichst stetige Stromerzeugung aus Windstrom sinnvoll, diesen dezentral an unterschiedlichen Orten des Landes zu erzeugen. 5. Zu welchen Kosten können die EnW dieselbe Anlagenkonfiguration betriebsfertig als Offshore-Anlage erwerben oder sich an Parks beteiligen? Aufgrund des großen Investitionsvolumens und Einzelprojektgrößen von mehreren hundert MW ist der Ausbau von Offshore-Windenergieanlagen für ein Unternehmen wie die EnW alleine nicht zu stemmen. Stattdessen beteiligt sich die EnW mit anderen Stadtwerken bereits seit 2014 an den beiden Offshore- Windenergiegesellschaften Trianel Windpark Borkum I und II. Allerdings handelt es sich hierbei um die einzigen beiden kommunalen Offshore- Windparks in Deutschland, so dass aus heutiger Sicht keine zusätzliche Beteiligung an anderen Offshore-Windparks in Reichweite ist. Die Projektausschreibungen neuer Offshore-Gebiete gingen in der jüngeren Vergangenheit allesamt an Großkonzerne. Die spezifischen Investitionskosten sowie die Investitionsrisiken liegen bei Offshore Anlagen aufgrund des höheren technischen Aufwands deutlich über denen von Onshore-Anlagen. 6. Mit welchem Aufwand ist für die laufende Betreuung der Anlage am Heiderhof zu rechnen und wer soll die Betreuung übernehmen? Die Geschäftsführung der Betreibergesellschaft wird bei der EnW liegen und durch Eigenpersonal der EnW erbracht. Die laufende Betreuung der Anlagen in der Betriebsphase wird im Wesentlichen durch die kaufmännische und technische Betriebsführung erledigt. Für die technische Betriebsführung einer Onshore-Windkraftanlage sind Kosten in Höhe von ca. 7.000 EUR pro Jahr anzusetzen. Die kaufmännische Betriebsführung ist mit ca. 15.000 EUR pro Jahr für die Betriebsgesellschaft anzusetzen. Es existieren zahlreiche Unternehmen, welche die technische und kaufmännische Betriebsführung von Onshore-Windparks dienstleistend anbieten. Ggf. wird auch die Betriebsführung ganz oder teilweise durch die EnW erbracht werden. Dies wird die EnW im weiteren Planungsverlauf bis zur Inbetriebnahme des Windparks entscheiden. 7. Welche Gesamtkosten entstehen insgesamt, bis das Projekt Heiderhof in Betrieb gehen kann? Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch nicht fest, ob bzw. wie viele Anlagen am Heiderhof realisierbar sind. Die Anzahl der realisierten Anlagen hat wesentlichen Einfluss auf die Gesamtkosten, da die Windkraftanlagen die größte Kostenposition innerhalb des Projekts darstellen. Basierend auf der Annahme, dass sich zwei Anlagen realisieren lassen, rechnet die EnW derzeit mit Gesamtkosten zwischen 20 und 25 Mio. €. 8. Welche Gesamtkosten entstehen, bis dieselbe Anlagenkonzeption offshore in Betrieb gehen kann? Der Bau einer Offshore-WEA ist u.a. wegen des Baus der Fundamente, der Salzwasser-Umgebung (Korrosion) und der Verlegung der Stromkabel im Meer deutlich aufwändiger und kostenintensiver als eine Onshore-WEA. Pro installiertem Megawatt liegen die Kosten offshore bei ca. 2,5 - 2,8 Millionen Euro, am Haselingsberg bei ca. 1,5 - 1,7 Millionen Euro.Seite 3 von 4 Seite 4 9. Wer ist als Abnehmer des am Heiderhof erzeugten Stroms vorgesehen? Kommt der Strom auch Privatkunden der SWB zugute? Welche Preissenkungen pro kWh ergeben sich für Privatkunden der SWB durch die Anlage am Heiderhof? Diese Fragen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mit hinreichender Sicherheit beantwortet werden. Dies ist unmittelbare Folge der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung, die wir aufgrund der Bedeutung des Themas für geboten halten. 10. Soll die Anlage als genossenschaftliches Beteiligungsprojekt geführt werden? Siehe Antwort zu Frage 9. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de