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231903-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

FDP-Große Anfrage zu DS 231627: Planungen für Windenergieanlagen in Bonn

Nummer
231903-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 30.01.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 30.11.2023 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 15.11.2023 Kenntnisnahme
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  1. 231903 FDP-Große Anfrage zu DS 231627: Planungen für Windenergieanlagen in Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231903-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
FDP-Große Anfrage zu DS 231627: Planungen für
Windenergieanlagen in Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
15.11.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
15.11.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 30.11.2023 Kenntnisnahme
ST der Verwaltung zur Großen Anfrage der FDP
1.Wurden Standorte mit dem umliegenden Rhein-Sieg-Kreis gemeinsam
evaluiert? Wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?
Wie bereits in der Mitteilungsvorlage DS 231627 ausgeführt, ergab die
Potenzialstudie „Erneuerbare Energien NRW Teil 1 – Windenergie“ des
Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Fachbericht 40,
LANUV 2012) sieben potenzielle WEA-Standorte in Bonn. Die Verwaltung lies
2014 eine „Vorprüfung von Standorten für WEA in Bonn“ (vgl. DS-Nr. 1412905)
durch die „Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung“
vornehmen (s. Anlage, darin Zusammenfassung Seiten 79/80). Darin wurden
die sieben Standorte zum Beispiel hinsichtlich Artenschutz, Landschaftsbild,
Auswirkungen auf den Flugverkehr (Interessensbereich Flughafen Köln/Bonn,
Einflugschneise Landeplatz Hangelar, Einfluggebiet Rettungshubschrauber der
Uniklinik) und Auswirkungen auf Radiowellen (Sendemast WDR) geprüft. Die
Artenschutzprüfung wurde damals anhand der „Planungshilfe Windenergie“ des
Rhein-Sieg-Kreises von 2012 durchgeführt. Zur Bewertung der
Luftfahrthindernisse wurden Stellungnahmen der Bezirksregierung Düsseldorf
eingeholt. Die Standorte wurden nach folgendem Ranking bewertet:
1. Haselingsberg, OT Heiderhof
2. Godesberger Bachtal, OT Heiderhof
3. Witterschlicker Allee, OT Brüser Berg
4. Annaberger Feld, östlicher Rand
5. Annaberger Feld, westlicher Rand
6. Siegaue, OT Geislar (völlig ungeeignet)
7. Feld am Paffelsberg, OT Oberkassel-Holtorf (völlig ungeeignet)
Im Jahr 2023 haben die SWB EnW die Standorte unter anderem hinsichtlich
der Wirtschaftlichkeit geprüft, wobei sich sowohl der Haselingsberg als auch die
beiden Standorte am Annaberger Feld als potenziell geeignet erwiesen. Am
Annaberger Feld reagierte der Flächeneigentümer im Gespräch eindeutig
ablehnend. Auf dem Haselingsberg im Bad Godesberger Ortsteil HeiderhofSeite 1 von 4
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zeigte sich eine Erbengemeinschaft hingegen sehr interessiert - am 25.09.2023
konnte die EnW einen Nutzungsvertrag abschließen, welcher einen Großteil
der für das Projekt benötigten Flurstücke umfasst.
Eine Evaluation der potenziellen Bonner WEA-Standorte zusammen mit
Fachämtern des Rhein-Sieg-Kreises hat insofern nicht stattgefunden – da
allerdings insgesamt nur dieser eine Standort infrage kommt, erschien dies
auch im Vorfeld nicht erforderlich. Der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises wurde
aber mit Schreiben vom 02.10.2023 zeitgleich zur Veröffentlichung der
Pressemeldung durch die SWB EnW über die Standortprüfungen informiert und
zu einem Gesprächstermin eingeladen – ebenso wie der Bürgermeister der
angrenzenden Gemeinde Wachtberg. Das Spitzengespräch ist für den
1.12.2023 terminiert.
2. Nach welcher Berechnungsmethodik plant die Verwaltung die
Wirtschaftlichkeit des Projekts zu beurteilen?
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung für das WEA-Projekt erstellt der
Anlagenbetreiber, hier die Stadtwerke Bonn (genauer: Energie- und
Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH, EnW), nicht die Verwaltung. Nach
Rückfrage bei der EnW kann hier folgendes mitgeteilt werden:
Aus Sicht der EnW sind für die Wirtschaftlichkeitsberechnung maßgeblich unter
anderem das Ertragsgutachten, die Finanzierungskonditionen, die
Zuschlagshöhe bei der Ausschreibung der Bundesnetzagentur und die Kosten
im Betrieb. Über die daraus abgeleitete Eigenkapitalrendite wird die
Wirtschaftlichkeit des Projekts bewertet und eine Investitionsentscheidung
getroffen. Da eine erteilte Genehmigung Grundvoraussetzung für die
Realisierung des Projekts ist, wird mit dieser Investitionsentscheidung nicht vor
2025 gerechnet.
3. Mit welchem tatsächlichen Arbeitsvermögen/Jahr ist am Standort
Heiderhof unter den örtlichen Gegebenheiten zu rechnen?
Die EnW rechnen bei einer Anlagennennleistung von 6.500 kW mit ca. 2.300
Volllaststunden pro Jahr, woraus sich ein jährlicher Energieertrag von ca. 15
Mio. kWh pro Windenergieanlage ergibt.
4. Welches Arbeitsvermögen hat dieselbe Anlagenkonzeption an einem
Offshore-Standort?
Offshore würde nicht dieselbe Anlagenkonzeption gewählt. Während WEA an
Land nach neuestem Stand 6-7 MW Nennleistung aufweisen, kommen aktuelle
WEA auf See auf rund 15 MW. Bei mehr als der doppelten Leistung und
deutlich höheren Windgeschwindigkeiten auf See hat eine Offshore-WEA ein
Regelarbeitsvermögen von ca. 60-70 Millionen Kilowattstunden pro Jahr
(kWh/a) und kann damit den Strombedarf von ca. 20.000 Haushalten decken –
mehr als vier Mal so viel wie eine der geplanten WEA am Haselingsberg.
Insofern haben Offshore-WEA das größere CO2-Minderungspotenzial.
Allerdings kann der Bedarf an Strom aus Erneuerbaren Energien im Windsektor
bei weitem nicht allein in der Deutschen Bucht gedeckt werden, unter anderem
da die WEA sich gegenseitig den Wind wegnehmen und sich das
Regelarbeitsvermögen stark verringert, wenn die Windparks zu eng stehen.
Daher ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz ein Wind-an-Land-Ausbau von 115
GW bis 2030 vorgeschrieben (§4 EEG-2023), während im Windenergie-auf-
See-Gesetz ein Ausbau der Offshore-WEAs auf 30 GW festgeschrieben wurdeSeite 2 von 4
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(§1 WindSeeG). Je regionaler der WEA-Ausbau, desto weniger Netzausbau ist
zudem erforderlich. Weiterhin ist es für eine möglichst stetige Stromerzeugung
aus Windstrom sinnvoll, diesen dezentral an unterschiedlichen Orten des
Landes zu erzeugen.
5. Zu welchen Kosten können die EnW dieselbe Anlagenkonfiguration
betriebsfertig als Offshore-Anlage erwerben oder sich an Parks
beteiligen?
Aufgrund des großen Investitionsvolumens und Einzelprojektgrößen von
mehreren hundert MW ist der Ausbau von Offshore-Windenergieanlagen für ein
Unternehmen wie die EnW alleine nicht zu stemmen. Stattdessen beteiligt sich
die EnW mit anderen Stadtwerken bereits seit 2014 an den beiden Offshore-
Windenergiegesellschaften Trianel Windpark Borkum I und II. Allerdings
handelt es sich hierbei um die einzigen beiden kommunalen Offshore-
Windparks in Deutschland, so dass aus heutiger Sicht keine zusätzliche
Beteiligung an anderen Offshore-Windparks in Reichweite ist. Die
Projektausschreibungen neuer Offshore-Gebiete gingen in der jüngeren
Vergangenheit allesamt an Großkonzerne. Die spezifischen Investitionskosten
sowie die Investitionsrisiken liegen bei Offshore Anlagen aufgrund des höheren
technischen Aufwands deutlich über denen von Onshore-Anlagen.
6. Mit welchem Aufwand ist für die laufende Betreuung der Anlage am
Heiderhof zu rechnen und wer soll die Betreuung übernehmen?
Die Geschäftsführung der Betreibergesellschaft wird bei der EnW liegen und
durch Eigenpersonal der EnW erbracht. Die laufende Betreuung der Anlagen in
der Betriebsphase wird im Wesentlichen durch die kaufmännische und
technische Betriebsführung erledigt. Für die technische Betriebsführung einer
Onshore-Windkraftanlage sind Kosten in Höhe von ca. 7.000 EUR pro Jahr
anzusetzen. Die kaufmännische Betriebsführung ist mit ca. 15.000 EUR pro
Jahr für die Betriebsgesellschaft anzusetzen. Es existieren zahlreiche
Unternehmen, welche die technische und kaufmännische Betriebsführung von
Onshore-Windparks dienstleistend anbieten. Ggf. wird auch die
Betriebsführung ganz oder teilweise durch die EnW erbracht werden. Dies wird
die EnW im weiteren Planungsverlauf bis zur Inbetriebnahme des Windparks
entscheiden.
7. Welche Gesamtkosten entstehen insgesamt, bis das Projekt Heiderhof
in Betrieb gehen kann?
Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch nicht fest, ob bzw. wie viele Anlagen am
Heiderhof realisierbar sind. Die Anzahl der realisierten Anlagen hat
wesentlichen Einfluss auf die Gesamtkosten, da die Windkraftanlagen die
größte Kostenposition innerhalb des Projekts darstellen. Basierend auf der
Annahme, dass sich zwei Anlagen realisieren lassen, rechnet die EnW derzeit
mit Gesamtkosten zwischen 20 und 25 Mio. €.
8. Welche Gesamtkosten entstehen, bis dieselbe Anlagenkonzeption
offshore in Betrieb gehen kann?
Der Bau einer Offshore-WEA ist u.a. wegen des Baus der Fundamente, der
Salzwasser-Umgebung (Korrosion) und der Verlegung der Stromkabel im Meer
deutlich aufwändiger und kostenintensiver als eine Onshore-WEA. Pro
installiertem Megawatt liegen die Kosten offshore bei ca. 2,5 - 2,8 Millionen
Euro, am Haselingsberg bei ca. 1,5 - 1,7 Millionen Euro.Seite 3 von 4
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9. Wer ist als Abnehmer des am Heiderhof erzeugten Stroms vorgesehen?
Kommt der Strom auch Privatkunden der SWB zugute? Welche
Preissenkungen pro kWh ergeben sich für Privatkunden der SWB durch
die Anlage am Heiderhof?
Diese Fragen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mit hinreichender
Sicherheit beantwortet werden. Dies ist unmittelbare Folge der frühen
Öffentlichkeitsbeteiligung, die wir aufgrund der Bedeutung des Themas für
geboten halten.
10. Soll die Anlage als genossenschaftliches Beteiligungsprojekt geführt
werden?
Siehe Antwort zu Frage 9.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 04:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de