231898 · Mitteilungsvorlage
Tätigkeitsbericht der Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG NRW) für die Jahre 2021 und 2022 sowie formloser Zwischenbericht für das Jahr 2023
Kerndaten
- Nummer
- 231898
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 12.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 231898 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Tätigkeitsbericht der Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG NRW) für die Jahre 2021 und 2022 sowie formloser Zwischenbericht für das Jahr 2023 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 22.11.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG- Behörde, ehemals Heimaufsicht) legt gemäß § 14 Absatz 12 WTG NRW den aktuellen Tätigkeitsbericht für die Berichtsjahre 2021 und 2022 vor. Zudem wird ein kurzer Zwischenbericht zum Jahr 2023 gegeben. Erläuterungen Der Tätigkeitsbericht ist durch die zuständige Behörde alle zwei Jahre zu erstel- len, den kommunalen Verwaltungsgremien und den Aufsichtsbehörden zur Ver- fügung zu stellen und zu veröffentlichen. Er stellt die Arbeit der WTG-Behörde nach Art und Umfang vor, informiert über Inhalte des behördlichen Handelns und gibt so auch einen Überblick über Struktur und Qualität der Wohn- und Betreuungsangebote für die Bonner Be- völkerung. Vor dem Hintergrund unbesetzter Stellen, längerer krankheitsbedingter Ausfälle sowie der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Pandemie ist es der WTG- Behörde auch im aktuellen Berichtszeitraum nicht ganz gelungen, alle regel- mäßig erforderlichen Prüfungen durchzuführen. Allen konkreten Anlässen wur- de vollumfänglich nachgegangen. Insgesamt ist für die geprüften Einrichtungen eine überwiegend gute Pflege- und Betreuungsqualität festzustellen. Gravierende Mängel sind weiterhin (im Verhältnis zu der Anzahl der betreuten Menschen) die Ausnahme. Wunschgemäß wird mit dieser Mitteilungsvorlage auch zwischenjährig über die Tätigkeit der WTG-Behörde berichtet: Im Jahr 2023 waren neben den üblichen Beratungsleistungen bezüglich einzu- haltender Pflegestandards und vorzuhaltender Personalmenge insbesondereSeite 1 von 16 Seite 2 die pädagogische Betreuung in Einrichtungen der Eingliederungshilfe Schwer- punkt der Arbeit. Zunehmend ergeben sich auch Fragestellungen von Einrich- tungsvertretern aufgrund des im Rahmen einer Novelle des WTG NRW zum 1.1.2023 erweiterten Schutzes vor Gewalt, freiheitsentziehenden und freiheits- beschränkenden Maßnahmen sowie den damit verbundenen Meldepflichten. Nachdem zum 1.8.2023 nach mehrjähriger Vakanz die letzte noch offene Sachbearbeiterstelle besetzt werden konnte, wird mit einer jetzt voll ausgestat- teten WTG-Behörde die Erledigung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüftätig- keiten angestrebt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die anerkannten Werkstätten für Behinder- te zum 1.1.2023 neu in den Geltungsbereich des WTG aufgenommen wurden. Der sich aus dieser Ausweitung des Arbeitsbereichs ergebende steigende Ar- beitsaufwand ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht einschätzbar, zumal die Durchführungsverordnung zum im März 2022 novellierten WTG NRW im Sep- tember 2023 immer noch nicht vorliegt. Anlage/n 1 Tätigkeitsbericht WTG-Behörde 2021 2022 (öffentlich)Seite 2 von 16 Herausgeber: Die Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn, 50/Presseamt, 11/2023 TÄTIGKEITSBERICHT DER WTG-BEHÖRDE DER BUNDESSTADT BONN FÜR DEN BERICHTSZEITRAUM 2021/2022Seite 3 von 16 1 Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde der Bundesstadt Bonn für den Berichtszeitraum 2021/2022 Inhalt 1 Allgemeines 2 2 Personelle Ausstattung der WTG-Behörde 3 2.1 Zahl und Qualifikation der Beschäftigten 3 2.2 Fortbildungen 3 2.3 Qualitätsmanagement 3 3 Wohn- und Betreuungsangebote 3 3.1 Grunddaten zu den Wohn- und Betreuungsangeboten 3 3.2 Veränderungen gegenüber dem Vorbericht 4 4 Tätigkeiten der WTG-Behörde 5 4.1 Beratung und Information 5 4.2 Überwachung 5 4.2.1 Prüftätigkeit 5 4.2.1.1 Wiederkehrende Prüfungen (Regelprüfungen) 6 4.2.1.2 Anlassprüfungen/sonstige Prüfungen 7 4.2.1.3 Prüfungsergebnisse 7 4.2.1.4 Gemeinsame Prüfungen mit dem MD 8 4.2.1.5 Anzeigepflichtige Tatbestände/Mitteilungen 9 4.2.1.6 Quantitative Angaben über Betrugsfälle 9 4.2.1.7 Beschwerdebearbeitung 9 4.2.1.8 Befreiungen (§ 13 Abs. 1/Abs. 2 oder § 22 Abs. 6 WTG) 9 4.2.2 Gebührenerhebung 10 4.2.3 Einnahmen aus ordnungsbehördlichen Maßnahmen 10 4.3 Zusammenarbeit und Kooperation 10 4.4 Ombudspersonen 11 5 Fazit, Entwicklungen und Ausblick 11 6 Ansprechpartner*innen 12 7 Anlagen, Links 12Seite 4 von 16 2 Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde der Bundesstadt Bonn für den Berichtszeitraum 2021/2022 1 Allgemeines Die Aufgabenstellungen für die WTG-Behörde (ehemals: Heimaufsicht) ergeben sich aus dem Wohn- und Teilhabegesetz des Landes NRW (WTG NRW). Hier ist die Rolle der WTG- Behörde als „Anwalt der Bewohnerinnen und Bewohner“ im Gesetz eher abstrakt beschrie- ben: die Würde, die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner*innen von Betreuungseinrich- tungen vor Beeinträchtigungen sind zu schützen. Konkreter werden im WTG und der dazu erlassenen Durchführungsverordnung (WTG DVO NRW) Pflichten der Leistungsanbietenden formuliert, deren Einhaltung die WTG-Behörde überwacht. In WTG und WTG DVO werden die ordnungsrechtlichen Standards gesetzt, welche die An- bieterinnen und Anbieter von Wohn- und Betreuungsangeboten erfüllen müssen. Hierzu ge- hören u. a. Anforderungen an die Betreuungsqualität Anforderungen an die Ausbildung des eingesetzten Personals Mindestanforderungen an die personelle Besetzung Mindestanforderungen an die Wohnqualität Regelungen zur Mitwirkung und Mitbestimmung der Nutzerinnen und Nutzer. Die Überwachung von Betreuungseinrichtungen gem. § 14 WTG NRW hat zum Ziel, die „An- forderungen an den Betrieb einer Einrichtung“ zu überprüfen. Dazu wird regelmäßig und an- lassbezogen geprüft. Die Ergebnisse der Prüfung werden in einem Prüfbericht zusammenge- fasst. Mängel sind abzustellen, was mit den Instrumenten des WTG NRW überwacht und eingefordert wird. In Nordrhein-Westfalen sind die Kreise und kreisfreien Städte die zuständigen Behörden für die Überwachung der Betreuungsangebote. Die Aufgabe wird als Pflichtaufgabe zur Erfül- lung nach Weisung wahrgenommen. Die für die Bundesstadt Bonn zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung Köln; oberste Aufsichtsbehörde ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Lan- des Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW). Nach § 14 WTG NRW muss die zuständige WTG-Behörde alle zwei Jahre einen Tätigkeits- bericht über ihre Arbeit erstellen. Dieser Bericht ist zu veröffentlichen und den kommunalen Vertretungsgremien sowie den Aufsichtsbehörden zur Verfügung zu stellen. Der Tätigkeits- bericht stellt die Arbeit der WTG-Behörde nach Art und Umfang vor, informiert über die Ar- beitsinhalte des behördlichen Handelns und gibt so einen Überblick über Struktur und Quali- tät der Wohn- und Betreuungsangebote für die Bonner Bevölkerung. Dieser gesetzlichen An- forderung wird mit dem vorliegenden Bericht nachgekommen. Der vorliegende Tätigkeitsbericht für den Berichtszeitraum 2021 und 2022 orientiert sich in seiner Struktur und der Auswahl der Themen an dem vom Ministerium vorgegebenen Struk- turvorschlag.Seite 5 von 16 3 Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde der Bundesstadt Bonn für den Berichtszeitraum 2021/2022 2 Personelle Ausstattung der WTG-Behörde 2.1 Zahl und Qualifikation der Beschäftigten Zum Ende des Berichtszeitraums gehörten acht Mitarbeitende der WTG-Behörde an: 4,65 Vollzeitäquivalente (VZÄ) gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst A 10, A 11, A 12 1,77 VZÄ Pflegefachkräfte 1,0 VZÄ sozialpädagogische Fachkraft. 2.2 Fortbildungen Wegen der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie kam es im Berichtszeitraum nicht zum Besuch externer Fortbildungsveranstaltungen. Interne Schulungen im Bereich der per- sönlichen Fortbildung (Führungsaufgaben) wurden besucht. 2.3 Qualitätsmanagement Folgende Maßnahmen dienten der Qualitätssicherung zur ordnungsgemäßen Aufgabenerle- digung: Teilnahme an zwei Arbeitskreisen der WTG-Behörden von Kreisen und kreisfreien Städten Teilnahme an den Dienstbesprechungen des MAGS NRW Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaft der WTG-Behörden beim Städte- und Land- kreistag Dienstbesprechungen des Teams WTG-Behörde Bonn zum regelmäßigen Austausch und zur Sicherstellung eines einheitlichen Handelns Auswertung von Fachliteratur 3 Wohn- und Betreuungsangebote 3.1 Grunddaten zu den Wohn- und Betreuungsangeboten Die WTG-Behörde ist für Betreuungsleistungen sowie die Überlassung von Wohnraum zu- ständig, wenn diese Angebote entgeltlich sind und im Zusammenhang mit den durch Alter, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung ausgelösten Unterstützungsbedarfen und darauf bezo- genen Leistungen stehen. Es werden fünf Angebote definiert, für die das WTG NRW Anwendung findet. Jedes Angebot ist mit abgestuften Anforderungen an Qualität und behördlicher Qualitätssicherung hinterlegt. Neben den stationären Betreuungseinrichtungen haben sich in der Vergangenheit zahlreiche ambulante Wohnformen unterschiedlicher Art entwickelt, welche als „Servicewohnangebote“, „Betreutes Wohnen“ oder auch „Alternatives Wohnen“ bezeichnet werden.Seite 6 von 16 4 Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde der Bundesstadt Bonn für den Berichtszeitraum 2021/2022 Zu den Stichtagen 31.12.2021 und 31.12.2022 gab es folgende unter das WTG NRW fallen- de Angebote: Angebote, Einrichtungstypen und Dienste Anzahl Plätze 2021 2022 2021 2022 Einrichtungen mit umfassendem Leistungs- angebot (EULA) 66 66 3.678 3.679 Pflegeeinrichtungen 39 39 3.167 3.168 Einrichtungen der Eingliederungshilfe 27 27 511 511 Wohngemeinschaften mit Betreuungsleis- tungen 29 41 170 215 Anbieterverantwortete WGs 12 13 86 91 Selbstverantwortete WGs 16 28 84 124 Servicewohnen1 33 33 Anbieter für Altenwohnungen 33 33 Ambulante Dienste 65 71 Ambulante Dienste mit Versorgungsvertrag nach SGB XI (Pflege) 53 59 Ambulante Dienste mit Vergütungsvereinbarung nach SGB IX 12 12 Gasteinrichtungen 15 15 226 235 Hospiz 1 1 10 10 Kurzzeitpflegeeinrichtungen 2 2 27 27 Tagespflegeeinrichtungen 12 12 189 198 In Bonn gibt es keine Einrichtung mehr, die den Bestandsschutz aus der Übergangsregelung des § 47 WTG NRW in Anspruch nehmen müsste. Alle Einrichtungen verfügen über mindes- tens 80% Einzelzimmer und ausreichende Sanitärräume in Form von Einzel- oder Tandem- bädern. 3.2 Veränderungen gegenüber dem Vorbericht Im Berichtszeitraum erweiterten fünf Pflegeeinrichtungen ihr Betreuungsangebot durch Um- oder Anbauten um insgesamt 25 Plätze (2021: +24 Plätze; 2022: +1 Platz). Nach entsprechender Statusfeststellung kam eine anbieterverantwortete Wohngemeinschaft mit vier Plätzen zum Wohn- und Betreuungsangebot hinzu; eine Wohngemeinschaft wurde um einen Platz erweitert. Bei den selbstverantworteten Wohngemeinschaften wurde im Jahr 2021 eine Doppelerfassung bereinigt, dadurch verringerte sich die Platzzahl um sechs Plät- ze. Ein Leistungsanbieter im Bereich der Eingliederungshilfe vervollständigte seine Angaben in der Datenbank des Landes (PfAD.wtg), in welcher alle Leistungsanbieter ihre Angebote erfassen und erforderliche Unterlagen hochladen müssen. Dadurch kam es zu einem An- stieg der selbstverantworteten Wohngemeinschaft um zwölf bisher nicht erfasste Angebote im Jahr 2022. 1 Der Begriff ist nicht einheitlich definiert, so dass die Zahl der Angebote variieren kann.Seite 7 von 16 5 Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde der Bundesstadt Bonn für den Berichtszeitraum 2021/2022 Im Bereich der Tagespflege eröffnete eine bestehende Einrichtung in Beuel eine zweite Gruppe mit 14 Plätzen. Eine Tagespflege mit 12 Plätzen in Lengsdorf beendete nach einer vorübergehenden Schließung zu Beginn der der Corona-Krise ihr Angebot endgültig, wäh- rend in Endenich eine Tagespflege mit 21 Plätzen neu eröffnete. Weitere geringfügige Änderungen ergaben sich durch Korrekturen in der Datenbank PfAD.wtg. 4 Tätigkeiten der WTG-Behörde 4.1 Beratung und Information Die im Berichtszeitraum durchgeführten Beratungsgespräche umfassten im Wesentlichen allgemeine Beratungen nach § 11 WTG NRW, Prüfung nach § 2 WTG NRW (Geltungsbereich des WTG, Angebotstyp), Beratungen von Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern über konzeptionelle und/oder bauliche Themen, Beratungen zu pflege- und betreuungsfachlichen Themen Beratung von Betreiberinnen und Betreibern bzw. Investorinnen und Investoren zur Planung von Neu- und/oder Umbauten von Einrichtungen, Wohngemeinschaften und alternative Wohnformen sowie Mängelberatung nach § 15 WTG NRW. Insgesamt fanden im Jahr 2021 circa 66 sowie im Jahr 2022 circa 104 derartige Beratungen durch die WTG-Behörde statt. Die starke Verringerung der Beratungen zu den o. g. Themen- feldern verglichen zu den Vorjahren setzte sich coronabedingt im Jahr 2021 fort, stieg dann jedoch im Laufe des Jahres 2022 langsam kontinuierlich wieder an. Neben den oben genannten Themenfeldern bestand während der Pandemie ein hoher Bera- tungsbedarf insbesondere bei Angehörigen zu Themen der Besuchseinschränkungen sowie sonstigen, mit der Pandemie in Zusammenhang stehenden Einschränkungen. Auch die Ver- tretenden der Betreuungseinrichtungen wurden fortlaufend mit hohem Zeitaufwand bezüglich der sich ständig ändernden behördlichen Auflagen zu Besuchsmöglichkeiten, Testerforder- nissen und Impfpflichten beraten. In Gänze waren diese Beratungen jedoch zu zahlreich, um detailliert einzeln erfasst zu wer- den. 4.2 Überwachung 4.2.1 Prüftätigkeit Die WTG-Behörde prüft die Wohn- und Betreuungsangebote daraufhin, ob sie in den Gel- tungsbereich des WTG NRW fallen und die Anforderungen nach diesem Gesetz und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen erfüllen. Die Prüfungen erfolgen in Form von (unangemeldeten) Regel- oder Anlassprüfungen.Seite 8 von 16 6 Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde der Bundesstadt Bonn für den Berichtszeitraum 2021/2022 Bei diesen Überprüfungen wird auch regelmäßig (in Form von Stichproben) der Pflegezu- stand einiger Nutzerinnen und Nutzer nach deren Zustimmung oder der Zustimmung der Be- treuerin oder des Betreuers in Augenschein genommen bzw. die Qualität der pädagogischen Betreuung beurteilt. Als handlungsleitendes Muster für die Regelprüfungen, mit dem eine einheitliche Rechtsan- wendung erreicht werden sollte, diente bis zum Frühjahr 2020 der Rahmenprüfkatalog mit den folgenden Prüfkategorien: Qualitätsmanagement personelle Ausstattung Wohnqualität hauswirtschaftliche Versorgung Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung Pflege und soziale Betreuung Kundinnen- und Kundeninformation, Beratung, Mitwirkung und Mitbestimmung Um den Besonderheiten der verschiedenen Angebotstypen gerecht zu werden, gliederte sich der Rahmenprüfkatalog zudem in Teil 1 (Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot, Hospize und Kurzzeitpflegeeinrichtungen), Teil 2 (Tages- und Nachtpflege) sowie Teil 3 (an- bieterverantwortete Wohngemeinschaften). Obwohl der Rahmenprüfkatalog letztlich nur einen Rahmen zur Orientierung vorgab, wurde er insgesamt als zu sperrig und wenig passgenau betrachtet, sodass das MAGS NRW ihn in 2020 aufgehoben hat; ein vergleichbares Instrument soll zunächst nicht etabliert werden. Die WTG-Behörde Bonn hat zur Vereinheitlichung ihrer Prüftätigkeit eine Überarbeitung des Prüfkatalogs vorgenommen und diesen praxisgerecht verschlankt. Mittel der Überwachung (§ 15 WTG NRW) Werden Mängel festgestellt, soll die WTG-Behörde zunächst über die Möglichkeiten zur Ab- stellung dieser Mängel beraten. Werden festgestellte oder drohende Mängel nicht abgestellt, sollen gegenüber den Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern Anordnungen erlas- sen werden. Diese Anordnungen können mit Mitteln des Verwaltungszwangs (Zwangsgeldandrohung und -festsetzung) durchgesetzt werden. Sollte aufgrund der festgestellten Mängel die Betreuung weiterer Nutzerinnen und Nutzer nicht sichergestellt werden können, kann die WTG-Behörde die Aufnahme weiterer Menschen für einen bestimmten Zeitraum untersagen (Belegungs- stopp). Wenn aber Anordnungen zur Mängelbeseitigung nicht mehr ausreichen, ist der weite- re Betrieb des Leistungsangebotes zu untersagen. 4.2.1.1 Wiederkehrende Prüfungen (Regelprüfungen) Die Ergebnisse der Regelprüfungen werden einerseits in einem Prüfbericht zusammenge- fasst, welcher von den Leistungsanbietenden an gut sichtbarer Stelle auszuhängen oder auszulegen ist. Andererseits erfolgt eine Veröffentlichung der wesentlichen Prüfergebnisse in Form eines Ergebnisberichts über die Internetseite der Bundesstadt Bonn2. 2https://www.bonn.de/themen-entdecken/gesundheit-verbraucherschutz/beratungs-und- pruefbehoerde-nach-dem-wtg-nrw.phpSeite 9 von 16 7 Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde der Bundesstadt Bonn für den Berichtszeitraum 2021/2022 Bis 2014 waren in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und anbieterverantwor- teten Wohngemeinschaften jährliche Regelprüfungen gesetzlich gefordert. Seit Inkrafttreten des überarbeiteten Wohn- und Teilhabegesetzes kann der Prüfabstand auf bis zu zwei Jahre ausgedehnt werden, sofern die letzte Prüfung keine wesentlichen Mängel ergab. Gasteinrichtungen werden regelmäßig im Abstand von bis zu drei Jahren geprüft. Die Prüfungserleichterung, nach der WTG-Novellierung 2019 auf die Prüfung der Ergebnis- qualität in bestimmten Fällen verzichten zu können, kam flächendeckend nicht zum Tragen, weil es bis auf zwei Ausnahmen in den beiden Berichtsjahren keine Prüfung durch den MD ohne Feststellung von Mängeln gab. Die Zahl der mindestens zweijährig bzw. bei Gasteinrichtungen dreijährig durchzuführenden Prüfungen steht aufgrund der zeitlichen Verschiebungen (Nachholung von aus der Vorperio- de nicht durchgeführten Prüfungen, ggf. punktuelle Prüfung in einjährigem Turnus) sowie der einer Zunahme zu prüfender Leistungsangebote in keiner messbaren Relation zu der Anzahl der Einrichtungen. Insofern wird an dieser Stelle im Sinne einer konkreteren Vergleichsmög- lichkeit zukünftig ausschließlich die Anzahl der durchgeführten regelhaften Prüfungen aufge- führt. durchgeführte Regelprüfungen 2021 2022 in Einrichtungen mit umfassendem Leistungs- angebot 27 33 davon Pflegeeinrichtungen 15 20 davon Eingliederungshilfeeinrichtungen 12 13 in Gasteinrichtungen (Tagespflege, Kurzzeitpflege, Hospiz) 2 3 bei anbieterverantworteten Wohngemeinschaf- ten 1 10 4.2.1.2 Anlassprüfungen/sonstige Prüfungen Anlassprüfungen werden durchgeführt, um Beschwerden nachzugehen oder die Beseitigung erkannter Mängel zu kontrollieren. Weitere Begehungen vor Ort dienen der Feststellung, ob es sich bei dem Angebot um eine Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot, eine anbieter- oder eine selbstverantworte- te Wohngemeinschaft handelt. 4.2.1.3 Prüfungsergebnisse Verschiedene Mängel (u. a. im Umgang mit Medikamenten, in der Dokumentation, in der so- zialen Betreuung) wurden während der Prüfungen aufgedeckt, benannt und von der Betrei- berin oder dem Betreiber in der Regel abgestellt.Seite 10 von 16 8 Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde der Bundesstadt Bonn für den Berichtszeitraum 2021/2022 Als häufigster Mangel zeigte sich im Bereich der Pflege wie in den Vorjahren eine fehlerhafte Umsetzung von Expertenstandards (z. B. zu den Themen Dekubitus, Sturz, Schmerz, Man- gelernährung und Flüssigkeitsversorgung). Die Umsetzung dieser Expertenstandards soll si- cherstellen, dass die Betreuung dem jeweiligen Stand der fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnisse entspricht (§ 4 Absatz 1 WTG NRW). Dass die immer wiederkehrenden Beratungen hierzu durch die WTG-Behörde, aber auch durchgeführte interne Schulungen in den Einrichtungen, bisher nicht zu einem Abstellen die- ser Fehler geführt haben, erscheint zunächst verwunderlich. Es steht jedoch zu vermuten, dass hier eine relativ hohe Fluktuation von Personal (insbesondere auch bei häufigem Ein- satz von Zeitarbeitskräften) und die starke Belastung der Fachkräfte derart negativ zusam- menwirken, dass eine dauerhafte Anwendung des Gelernten nicht immer sichergestellt ist. Positiv ist jedenfalls, dass die Mängel in der Anwendung der Expertenstandards sehr häufig nur in der mangelnden Vollständigkeit der Anwendung liegen: die grundsätzlich erforderliche Beratung der Betroffenen wurde nicht durchgeführt oder nicht dokumentiert. Andere fachliche Aspekte wurden in der Regel aber durchaus beachtet. Auch im Bereich der Aufbewahrung und der Verabreichung von Medikamenten sowie nach- vollziehbarer Kommunikation mit der Ärzteschaft zeigte sich weiterhin häufig Verbesse- rungsbedarf. Im Bereich der Einrichtungen der Eingliederungshilfe waren vielfach bezüglich der pädagogi- schen Betreuung unkonkrete Zielsetzungen und wenig aussagekräftige Beschreibungen der täglichen Arbeit Ursache für Kritik. Weiter auf einem hohen Niveau ist die Zahl der Einrichtungen, denen es zunehmend schwer- fällt, angesichts des stärker durchschlagenden Fachkräftemangels die gesetzlich vorge- schriebene Fachkraftquote von 50% zu erfüllen. Dieser Mangel an Fachkräften führte bei vier Einrichtungen dazu, dass diese sich nach ent- sprechender Beratung einen freiwilligen Belegungsstopp auferlegten und für einen vorüber- gehenden Zeitraum keine neuen Nutzer*innen aufnahmen. Bei zwei dieser Einrichtungen gilt dieser Belegungsstopp über den Berichtszeitraum hinaus zunächst unbefristet weiter. Andere Einrichtungen begegnen dem Fachkräftemangel mit einer internen Stilllegung von Pflegeplätzen oder auch Wohnbereichen, was zur angemessenen Betreuung der vorhande- nen Nutzerinnen und Nutzer beiträgt, allerdings auch die Zahl der verfügbaren Plätze für Heimplatzsuchende verringert. 4.2.1.4 Gemeinsame Prüfungen mit dem MD Eine Begleitung der jährlichen Prüfungen des Medizinischen Dienstes (MD) fand nicht statt. Stattdessen hat sich das Verfahren etabliert und bewährt, am Prüfungstag mit den Vertre- tern*innen des MD telefonisch die ersten Prüfergebnisse zu besprechen. Auf dieser Grund- lage wird sodann entschieden, ob ein Hinzuziehen einer Vertreterin / eines Vertreters der WTG-Behörde geboten erscheint. Auf diese Weise waren im Berichtszeitraum ein frühzeiti- ges Erkennen von Mängeln und eine schnelle Beurteilung, inwieweit ein ordnungsbehördli- ches Einschreiten notwendig ist, jederzeit gewährleistet.Seite 11 von 16 9 Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde der Bundesstadt Bonn für den Berichtszeitraum 2021/2022 4.2.1.5 Anzeigepflichtige Tatbestände/Mitteilungen Der weit überwiegende Anteil der anzeigepflichtigen Tatbestände entfiel, wie im vorange- gangenen Berichtszeitraum, auf die Anzeige personeller Wechsel im Bereich von Einrich- tungs- und Pflegedienstleitungen der Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot. Nahezu zu vernachlässigen ist demgegenüber zahlenmäßig die Anzeige der Inbetriebnahme von Leistungsangeboten. 4.2.1.6 Quantitative Angaben über Betrugsfälle Der WTG-Behörde Bonn sind keine Betrugsfälle bekannt geworden. 4.2.1.7 Beschwerdebearbeitung Im Jahr 2021 hat die WTG-Behörde 62 und im Jahr 2022 insgesamt 50 teils sehr umfangrei- che Beschwerden bearbeitet. Ungefähr die Hälfte der Beschwerden (2021: 55% der Beschwerden, 2022: 52% der Be- schwerden) entfiel auf Mängel im Bereich der pflegerischen Versorgung und der Betreuung. Ein großer Teil der Beschwerdeführer*innen beklagte darüber hinaus einen (empfundenen) Personalmangel. Nur ein vergleichsweise kleiner Anteil der Beschwerden entfiel auf Bereiche wie Wohnqualität / Hygiene oder auch Gewalt. Allen Beschwerden wurde vollumfänglich durch in der Regel vor Ort stattfindende Überprü- fungen nachgegangen. Im Berichtsjahr 2021 haben sich 77% der Beschwerden als unbegründet herausgestellt, im Berichtsjahr 2022 betrug dieser Anteil 64%. Die Zahl der Beschwerden variierte in den letzten vier Jahren zwischen 50 und 62; der Anteil unbegründeter Beschwerden reichte von 59% bis 84%. Insgesamt erscheint die Entwicklung sowohl der Anzahl der Beschwerden als auch des Anteils an unbegründeten Beschwerden volatil und wenig aussagekräftig. Anscheinend steigt mit der Zahl der Beschwerden der An- teil unbegründeter Beschwerden. Ein inhaltlicher, belastbarer Trend ist jedenfalls nicht aus- zumachen. In sieben Fällen wurde im Berichtszeitraum ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, wobei diese durch das Amt 33, Bürgerdienste, weiterverfolgt werden. Anlass für die Ordnungswidrigkeitsverfahren waren verspätete Anzeigen des Wechsels von Einrichtungsleitung und Pflegedienstleitung sowie die unterlassene Mitwirkung des Beirats bei den Wechseln dieser Führungspositionen, die gänzliche Abwesenheit einer Fachkraft im Haus, die verspätete Anzeige eines Hausverbots sowie die ausbleibenden Meldungen von Corona-Infizierten und Quarantänefällen. 4.2.1.8 Befreiungen (§13 Abs. 1/Abs. 2 oder § 22 Abs. 6 WTG) Ausnahmegenehmigungen wurden im Berichtszeitraum nicht erteilt.Seite 12 von 16 10 Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde der Bundesstadt Bonn für den Berichtszeitraum 2021/2022 4.2.2 Gebührenerhebung Im Jahr 2021 wurden von der WTG-Behörde 2.300 € und im Jahr 2022 insgesamt 4.000 € vereinnahmt. Die relativ geringen Einnahmen erklären sich dadurch, dass es nach einer Änderung der Gebührenordnung Ende 2019 bis Anfang 2023 gedauert hat, Empfehlungen zur konkreten Anwendung der einzelnen Gebührentatbestände von den kommunalen Spitzenverbänden zunächst zu erhalten und diese sodann noch detaillierter zu gestalten. Dadurch wurden im Berichtszeitraum lediglich die (unverändert gebliebenen) Gebühren für Wechsel der Füh- rungspositionen (Einrichtungs- oder Pflegedienstleitung, verantwortliche Fachkraft) festge- setzt. Die seit Ende 2019 angekündigten Gebührenbescheide werden seit August 2023 sukzessive gefertigt. Die Gebühren werden ausschließlich von den Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbie- tern erhoben. Für Bürgerinnen und Bürger und somit auch für die Nutzerinnen und Nutzer von Einrichtungen, ist die Inanspruchnahme der WTG-Behörde kostenfrei. Gebührenpflichtig sind u. a. die Durchführung von Regel- und Anlassprüfungen, die Prüfung der Geeignetheit von Leitungskräften sowie die Bearbeitung von berechtigten Beschwerden. 4.2.3 Einnahmen aus ordnungsbehördlichen Maßnahmen Bei zwei Einrichtungen wurden Zwangsgelder in Höhe von insgesamt 2.400 € festgesetzt, weil es trotz vorliegender Anordnungen zu erneuten Mängelfeststellungen kam. 4.3 Zusammenarbeit und Kooperation Wie in den Vorjahren bestehen intensive Arbeitskontakte mit dem Medizinischen Dienst, dem Verband der Ersatzkassen als Vertretung der Pflegekassen, dem Landschaftsverband Rheinland als überörtlichem Sozialhilfeträger und auch als Vertragspartner von Leistungsangeboten im Rahmen der Leistungs-, Qualitäts- und Prüfungsvereinbarungen weiteren Dienststellen innerhalb der Stadt Bonn o örtlicher Sozialhilfeträger, o Gesundheitsamt (Amtsapotheker, Hygienekontrolle) o Bauordnungsamt o Vorbeugender Brandschutz o Bürgerdienste (wegen der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten). Themenschwerpunkte sind die Feststellungen der durchgeführten Prüfungen, die Abstim- mung von Prüfterminen, die Überprüfung der Arznei- und Betäubungsmittel, die Hygiene- überwachung sowie bau- und brandschutzrechtliche Anforderungen. Nach § 44 Abs. 3 WTG NRW ist zwischen der WTG-Behörde und den übrigen beteiligten In- stitutionen eine Vereinbarung über die Koordination der jeweiligen Prüftätigkeiten getroffenSeite 13 von 16 11 Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde der Bundesstadt Bonn für den Berichtszeitraum 2021/2022 worden. Diese Vereinbarung enthält insbesondere Regelungen zum Informationsaustausch, zur zeitlichen Abstimmung der Prüftätigkeiten und zur wechselseitigen Beteiligung vor dem Erlass von Anordnungen und sonstigen Maßnahmen. 4.4 Ombudspersonen Die Bundesstadt Bonn hat bereits frühzeitig von der Möglichkeit des § 16 WTG NRW Ge- brauch gemacht und zwei Ombudspersonen bestellt. Diese vermitteln seit April 2016 ehren- amtlich auf Anfrage bei Streitigkeiten zwischen Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbie- tern und Nutzerinnen und Nutzern bzw. Angehörigen über alle Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung der Angebote nach dem WTG NRW. Für die Jahre 2021 und 2022 haben die Ombudspersonen berichtet, dass im Zentrum der dort vorgetragenen Konflikte Fragen der (Pflege-)Qualität stünden. Dabei seien die Folgen des Pflegekraftmangels und einer schwindenden Resilienz des Pflegepersonals, das an der Belastungsgrenze arbeite, sichtbar geworden. Dem stünden oft Angehörige gegenüber in ih- rem eigenen Erleben, die Pflege der Angehörigen nicht (mehr) selber sicherstellen zu kön- nen. 5 Fazit, Entwicklungen und Ausblick Im Rahmen der behördlichen Qualitätssicherung wurde in den Bonner Wohn- und Betreu- ungsangeboten wie in den Vorjahren überwiegend eine gute Betreuungsqualität festgestellt. Insbesondere in Relation zur Anzahl der betreuten Menschen ist die Zahl vorgefundener gravierender Mängel extrem gering. Der Mangel an Fachkräften zeigt sich in den meisten Einrichtungen, allerdings auch unter- schiedlich stark ausgeprägt. Wie unter Punkt 4.2.1.3 geschildert reagieren die stärker be- troffenen Einrichtungen gelegentlich mit einer Verringerung ihres Angebots, um bereits vor- handene Nutzer*innen angemessen versorgen zu können. Dies führt wiederum zu einer Ver- knappung des Angebots an freien Plätzen für Heimplatzsuchende. Möglicherweise wird hier in Zukunft etwas Entspannung eintreten, wenn zunehmend Leis- tungsanbieter*innen von einem neuen Personalbemessungssystem Gebrauch machen wer- den, das eine Abkehr darstellt von einem System von Fachkräften und Nichtfachkräften, wo- bei mindestens 50% Fachkräfte sein mussten. Vielmehr ist es seit dem 1.7.2023 möglich, im Rahmen der Vergütungsverhandlungen nach § 113 c Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) neben dem Fachkraftpersonal auch Personalschlüssel für Hilfskräfte ohne Ausbildung und solche mit mindestens einjähriger Ausbildung zu vereinbaren. Dies wird zu einer Unter- schreitung des bisher verbindlichen Anteils von 50 % an Fachkräften führen, wobei die Er- gebnisqualität für die Nutzerinnen und Nutzer steigen soll, weil insgesamt mehr Personal in der Betreuung arbeiten wird und die Fachkräfte sich stärker auf anleitende und qualitätssi- chernde Aspekte entsprechend ihrer Qualifikation konzentrieren können. Im März 2022 wurde das WTG NRW erneut novelliert. Wesentliche Änderungen, welche erst zu Beginn des nächsten Berichtszeitraums (zum 1.1.2023) in Kraft treten, betreffen folgende Bereiche:Seite 14 von 16 12 Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde der Bundesstadt Bonn für den Berichtszeitraum 2021/2022 Verbesserung des Schutzes der Nutzer*innen von Betreuungseinrichtungen vor Ge- walt und freiheitsentziehenden oder freiheitsbeschränkenden Maßnahmen (hierzu auch Etablierung einer Monitoring- und Beschwerdestelle nach § 16 WTG NRW, an- gesiedelt bei der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen) Aufnahme der anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen in den Geltungsbe- reich des WTG. Zum 1.8.2023 konnte eine seit mehreren Jahren unbesetzte Sachbearbeiterstelle nachbe- setzt werden, so dass erstmals seit Jahren die WTG-Behörde wieder vollständig besetzt ist. Angestrebt wird nun eine Verstärkung der Regelprüfungen und die zügige Abarbeitung noch offener Statusfeststellungen. 6 Ansprechpartner*innen Im Berichtszeitraum ist die WTG-Behörde Bonn dem Amt für Soziales und Wohnen, Abtei- lung Besondere Betreuungsmaßnahmen, zugeordnet und hat ihre Räumlichkeiten in der Hans-Böckler-Straße 5, 53225 Bonn. Die Mitarbeitenden der WTG-Behörde sind erreichbar über die zentrale Rufnummer 0228 - 77 49 48, die Faxnummer 0228 - 77 96 19 66 9 und per E-Mail über das Funktionspostfach wtg-behoerde@bonn.de. Persönliche Termine werden nach vorheriger Absprache ermöglicht. 7 Anlagen, Links WTG-Behörde der Bundesstadt Bonn (Tätigkeitsbericht dort in der Rubrik Formulare und Links) https://www.bonn.de/vv/produkte/WTG-NRW.php Ergebnisberichte https://www.bonn.de/themen-entdecken/gesundheit-verbraucherschutz/beratungs-und- pruefbehoerde-nach-dem-wtg-nrw.php Hinweis- und Beschwerdeportal https://formulare.bonn.de/administrationCenter/Form-Solutions/05314000- 0001/consent?redirectId=64dccf2c-5ed8-43a5-960f- c22f89f63be7&releaseCacheId=e0461a7a-70c9-410b-9c18-28f8f561a0fc Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000678Seite 15 von 16 13 Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde der Bundesstadt Bonn für den Berichtszeitraum 2021/2022 Durchführungsverordnung zum WTG https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000512 Datenbank PfAD.wtg https://www.pfadwtg.nrw.de/pages/homeSeite 16 von 16
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