231896 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Wartung der Netzersatzanlagen auf den Bonner Kläranlagen und Pumpwerken
Kerndaten
- Nummer
- 231896
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 11.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 231896 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahrens zur Wartung der Netzersatzanlagen auf den Bonner Kläranlagen und Pumpwerken Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 08.11.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens für die Wartung der Netzersatzanlagen auf den Kläranlagen und Pumpwerken wird zugestimmt. Begründung In den Bonner Kläranlagen und den Pumpwerken werden alle Prozesse über- wacht und elektronisch gesteuert. Auch nach einem plötzlichen Ausfall der öf- fentlichen Stromversorgung müssen die Kläranlagen und Teile der Pumpwerke weiter mit Energie versorgt werden. In diesem Fall kommen die Netzersatzan- lagen zum Einsatz. Die Wartung der Netzersatzanlagen ist erforderlich, um eine ständige Einsatzbereitschaft zu gewährleisten. Die Ausschreibung beinhaltet je Netzersatzaggregat die Übernahmewartung sowie die Folgewartungen für das 2., 4. und 6. Jahr. Gemäß AMEV, Arbeits- kreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen, wird ein Wartungsintervall von 2 Jahren empfohlen. Um einen wirtschaftlichen und angemessenen Aufwand für die Wartungen und die Betriebssicherheit der Aggregate sicherzustellen, ist eine Vertragsdauer, wie in den vorherigen Ausschreibungen, über drei Folgewartungen mit ansch- ließender 2-jähriger Gewährleistung und Bereitschaftsdienst zu empfehlen. Es ist zu berücksichtigen, dass eine Verkürzung der Vertragsdauer zu erhöhten Kosten und Aufwendungen führt. Neben der erneuten Ausschreibung der Leis- tungen wären u.a. Aufwendungen für die erforderlichen umfangreicheren Über- nahmewartungen und die erneute Einweisung der beauftragten Firma notwen- dig. - 2024: Übernahmewartung (1. Wartung)Seite 1 von 2 Seite 2 - 2026: Wiederkehrende Wartung (2. Jahr) - 2028: Wiederkehrende Wartung (4. Jahr) - 2030: Wiederkehrende Wartung (6. Jahr) - 2032: Ablauf der 2-jährigen Gewährleistung und Bereitschaftsdienst Störungsbeseitigung nach der letzten Wartung Die Instandhaltung der Kläranlagen ist Teil der rechtlichen Pflichtaufgabe in der Produktgruppe 11.03 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung. Die Mittel sind im Haushalt eingestellt. Vergabeart öffentlich offen (EU) 7 aufgeforderte Firmen X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsver- gabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2022-4799 X VOB UVgO VgV 05.02.2024 – 04.02.2032 251.500€ Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsum- tiv) / Finanzstelle (investiv) 11.03. Entwässerung u. Abwasserbeseiti- gung 521120 6630200,6630210,66302 20,6630230, 663150 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja X nein ja X nein X freigegeben vorgesehen Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de