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231896 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Wartung der Netzersatzanlagen auf den Bonner Kläranlagen und Pumpwerken

Nummer
231896
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
11.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 08.11.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
231896
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens zur
Wartung der Netzersatzanlagen auf den Bonner
Kläranlagen und Pumpwerken
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
08.11.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens für die Wartung der Netzersatzanlagen
auf den Kläranlagen und Pumpwerken wird zugestimmt.
Begründung
In den Bonner Kläranlagen und den Pumpwerken werden alle Prozesse über-
wacht und elektronisch gesteuert. Auch nach einem plötzlichen Ausfall der öf-
fentlichen Stromversorgung müssen die Kläranlagen und Teile der Pumpwerke
weiter mit Energie versorgt werden. In diesem Fall kommen die Netzersatzan-
lagen zum Einsatz. Die Wartung der Netzersatzanlagen ist erforderlich, um eine
ständige Einsatzbereitschaft zu gewährleisten.
Die Ausschreibung beinhaltet je Netzersatzaggregat die Übernahmewartung
sowie die Folgewartungen für das 2., 4. und 6. Jahr. Gemäß AMEV, Arbeits-
kreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen,
wird ein Wartungsintervall von 2 Jahren empfohlen.
Um einen wirtschaftlichen und angemessenen Aufwand für die Wartungen und
die Betriebssicherheit der Aggregate sicherzustellen, ist eine Vertragsdauer,
wie in den vorherigen Ausschreibungen, über drei Folgewartungen mit ansch-
ließender 2-jähriger Gewährleistung und Bereitschaftsdienst zu empfehlen.
Es ist zu berücksichtigen, dass eine Verkürzung der Vertragsdauer zu erhöhten
Kosten und Aufwendungen führt. Neben der erneuten Ausschreibung der Leis-
tungen wären u.a. Aufwendungen für die erforderlichen umfangreicheren Über-
nahmewartungen und die erneute Einweisung der beauftragten Firma notwen-
dig.
- 2024: Übernahmewartung (1. Wartung)Seite 1 von 2
Seite 2
- 2026: Wiederkehrende Wartung (2. Jahr)
- 2028: Wiederkehrende Wartung (4. Jahr)
- 2030: Wiederkehrende Wartung (6. Jahr)
- 2032: Ablauf der 2-jährigen Gewährleistung und Bereitschaftsdienst
Störungsbeseitigung nach der letzten Wartung
Die Instandhaltung der Kläranlagen ist Teil der rechtlichen Pflichtaufgabe in der
Produktgruppe 11.03 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung.
Die Mittel sind im Haushalt eingestellt.
Vergabeart
öffentlich offen (EU) 7 aufgeforderte Firmen
X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw. Verhandlungsver-
gabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2022-4799 X VOB UVgO VgV 05.02.2024 – 04.02.2032 251.500€
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung (konsum-
tiv) /
Finanzstelle (investiv)
11.03. Entwässerung u. Abwasserbeseiti-
gung
521120 6630200,6630210,66302
20,6630230, 663150
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
ja X nein ja X nein X freigegeben vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de