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231893-01 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag der Koalition - Zielbeschluss zur Klimaanpassung Antrag zur Vorlage 231893

Nummer
231893-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
14.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.12.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 15.11.2023 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 231893 Zielbeschluss zur Klimaanpassung

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Änderungsantrag
öffentlich
231893-01 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Friederike Dietsch
Dr. Christian Möller
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Luca Samlidis
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Hanno von Raußendorf
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
14.11.2023
Änderungsantrag der Koalition - Zielbeschluss zur
Klimaanpassung
Antrag zur Vorlage 231893
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
15.11.2023 Empfehlung
Rat 12.12.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung nach DS 231893 wird unter der
Nummer 2. um einen neuen Beschlusspunkt Buchst. f. wie folgt ergänzt:
„f. Die Handlungsprioritäten berücksichtigen die Bewertungskriterien des
Stadtbaumkonzeptes (DS 230524), d.h. auch die wichtigen sozialen
Komponenten mit den dort erkannten Defiziträumen.“
2. Verwaltung wird damit beauftragt, soziale Einrichtungen und Verbände bei
der Erstellung des Klimaanpassungsplans (DS 231893) mit einzubeziehen
Begründung
Zu 1.
Der Zielbeschluss zum Stadtbaumkonzept bzw. der dazu gehörige
Zwischenbericht beinhalten bereits Bewertungskriterien wie die (1)
Siedlungsdichte, (2) Bevölkerungsdichte, (3) Soziale Komponente, hier
Arbeitslosigkeit, (4) Klimatische Lasträume - Tag- und Nachtsituation; (5) Anteil
baumloser Straßen. Damit enthält das Stadtbaumkonzept die relevanten
fachlichen Bewertungskriterien für eine stärkere Berücksichtigung physisch und
sozial benachteiligter Gruppen von Menschen (vulnerable Gruppen). Die für
das Stadtbaumkonzept bereits entwickelte Methodik und die ihr
zugrundeliegenden Kriterien können „eins zu eins“ für den Zielbeschluss
Klimaanpassung übernommen werden, um die vulnerablen Gruppen von
Menschen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung vor allemSeite 1 von 2
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im Hinblick auf die Temperaturbelastung stärker zu berücksichtigen.
Zu 2.
Die Klimakrise mit den Folgen von extremen Wetterereignissen betrifft vor
allem „vulnerable Gruppen“ wie zum Beispiel Geringverdienende, chronisch
Kranke, ältere Menschen oder Kleinkinder, da sie den Wetterextremen wie
Fluten oder Hitze oft stärker ausgesetzt sind und sich weniger anpassen
können. Der Klimawandel trifft also vor allem physisch und sozial benachteiligte
Bürger:innen und gefährdet ihre Gesundheit. Klimapolitik ist somit auch immer
Sozialpolitik, da ärmere und vulnerablere Menschen durch den Klimawandel
stärker betroffen sind. Verbesserte klimatische und ökologische Bedingungen
helfen allen Menschen. Die bis dahin zu stemmenden Maßnahmen treffen
jedoch die ärmere und vulnerable Bevölkerung besonders und machen
verstärkte Beratungs- und Begleitungsmaßnahmen erforderlich.
Da gerade die sozialen Verbände einen maßgeblichen Beitrag zur Stärkung
des gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalts leisten, übernehmen sie
gleichzeitig auch Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung, die
ökologische und soziale Aspekte berücksichtigt, und tragen somit auch
langfristig zum Gemeinwohl bei. Ein neu aufzustellender Klimaanpassungsplan
sollte von daher mit Teilhabe und Einflussnahme sozialer Verbände und
Einrichtungen entwickelt werden, um breitere Teile der Gesellschaft beim
Kampf gegen den Klimawandel mit einzubeziehen und ihnen eine stärkere
Stimme zu geben.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 02:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de