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231892 · Mitteilungsvorlage

Zertifizierung zum Nachhaltigen Bauen sowie Ökobilanzen und Lebenszyklusanalysen für zukünftige Baumaßnahmen des SGB

Nummer
231892
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
12.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 26.10.2023 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
231892
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Zertifizierung zum Nachhaltigen Bauen sowie
Ökobilanzen und Lebenszyklusanalysen für
zukünftige Baumaßnahmen des SGB
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 26.10.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Gemäß Beschluss des Betriebsausschusses SGB vom 03.03.2022 (DS.-Nr.
212355) wird bei Projekten mit einem finanziellen Volumen ab 15 Mio. €, deren
Entwurfsplanung noch nicht abgeschlossen ist, eine Zertifizierung zum
Nachhaltigen Bauen in der mindestens zweithöchsten Kategorie angewandt.
Es gibt viele unterschiedliche Zertifizierungssysteme für Nachhaltiges Bauen
auf dem Markt. Die detaillierte Betrachtung und der Vergleich der beiden in
Deutschland bekanntesten und weit verbreitetsten Zertifizierungssysteme
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) und das System der Deutschen
Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB), hat ergeben, dass die
beschlossenen Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsziele der Stadt Bonn in dem
System der DGNB aktuell deutlich umfassender betrachtet werden.
Das Kriterium der Ökobilanz wird bei dem System der DGNB bspw. anhand der
Unterschreitung des errechneten Referenzwertes bewertet. Zudem muss für
ein Gebäude, welches zum Zeitpunkt der Fertigstellung noch keinen
klimaneutralen Betrieb vorweisen kann, ein entsprechender
Klimaschutzfahrplan vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, wie das Ziel des
klimaneutralen Betriebs erreicht werden kann.
Die Biodiversität in Bezug auf Gebäude (Dachbegrünung, Fassadenbegrünung,
Freiflächen) wird bei dem System DGNB deutlich gewichtiger betrachtet und
bewertet als beim BNB.
Das DGNB System bewertet zudem umfassender die Integration von
Gebäudetechnik – insbesondere regenerativer Energien im Zusammenspiel mit
der Bewertung der Gebäudehülle als jeweils eigenes Kriterium.
Ein weiterer positiver Aspekt des DGNB Systems ist die Möglichkeit bei jedem
Kriteriensteckbrief Bonuspunkte zu erhalten, dadurch dass besondere
Anforderungen im Hinblick auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit erfüllt werden.
Dies kann bspw. durch Unterschreitung der Ökobilanz-Referenzwerte um
mindestens 50% oder auch bspw. durch einen besonders hohen Anteil beim
Einsatz wiederverwendeter Bauteile erfolgen.Seite 1 von 2
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Bei dem System BNB werden die Ergebnisse der Ökobilanz lediglich anhand
festgelegter Werte – je nach Anforderungsniveau – bewertet.
Mindestanforderungen der einzelnen Kriterien gibt es bei BNB lediglich in Form
von begründeten Ausnahmen zur Erfüllung.Zudem wird die Biodiversität eines
Gebäudes im Vergleich geringer bewertet und prozentual gewichtet sowie die
Gebäudehülle nicht als eigenes Kriterium betrachtet. Eine Übererfüllung von
einzelnen Bewertungskriterien ist bei dem BNB System nicht möglich, womit
demnach auch kein zusätzlicher Anreiz geschaffen wird, noch ambitioniertere
Ziele als es die einzelnen Kriterien im Hinblick auf Nachhaltigkeit und
Klimaschutz vorgeben, zu erreichen.
Um zukünftig eine einheitliche Vorgehensweise zu verfolgen, hat sich das SGB
daher dazu entschieden, für alle zukünftigen Planungen und Projekte ab einem
Baukostenwert (KG 300 und KG 400) von 15 Mio. € brutto, deren
Entwurfsplanung noch nicht abgeschlossen ist, das Zertifizierungssystem der
Deutschen Gesellschaft Nachhaltiges Bauen (DGNB) anzuwenden. Dabei ist
mindestens die jeweils zweithöchste Zertifizierungsstufe zu erreichen.
Ebenfalls wird für zukünftige Planungen von Neubau-, Erweiterungs- und
Sanierungsprojekten gemäß des o.g. Beschlusses (DS.-Nr. 212355) jeweils
eine Ökobilanz und Lebenszyklusanalyse der Energieversorgung und
Baukonstruktion (einschließlich Herstellung, Instandsetzung, und Entsorgung)
im Planungsprozess verlangt und zur Entscheidungsfindung und
Planungsoptimierung genutzt. Als Zielwert für den CO2 -Ausstoß eines
Gebäudes gelten dabei die Anforderungen an Treibhausgasemissionen des
„Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) Plus“. Ferner wurde
entschieden, dass die Erstellung der Ökobilanz und Lebenszyklusanalyse bei
den Projekten durchgeführt wird, deren Planung vorab dem Betriebsausschuss
und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden (DS.-Nr. 1312032NV4,
Verbesserung der Kostensicherheit bei Investitionsvorhaben). Dies betrifft
Planungen mit Projektkosten ab 2 Mio. € brutto. Erst ab dieser Summe handelt
es sich in aller Regel um umfangreichere Baumaßnahmen, bei denen nach
Ansicht der Verwaltung eine Ökobilanz auch wirtschaftlich betrachtet Sinn
ergibt.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 18:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de