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231888 · Beschlussvorlage

Neuwahl des 2. stellvertretenden Bezirksbürgermeisters/der 2. stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Beuel

Nummer
231888
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 25.10.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
231888
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Beuel
Dezernat:
Dez. I
Neuwahl des 2. stellvertretenden
Bezirksbürgermeisters/der 2. stellvertretenden
Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Beuel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 25.10.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Beuel wählt anhand der Wahlvorschläge
_____________________________________ als
neuen 2. stellvertretenden Bezirksbürgermeister/neue 2. stellvertretende
Bezirksbürgermeisterin.
Begründung
Die bisherige 2. stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin Petra Maur hat mit
Schreiben vom 04.10.2023 ihren Rücktritt als 2. stellvertretende
Bezirksbürgermeisterin für den Stadtbezirk Beuel mit dem 24.10.2023 erklärt.
Die Wahl der Bezirksvorsteher (Bezirksbürgermeister) sowie seiner
Stellvertreter ist in § 36 Abs. 3 S. 2 GO NRW geregelt. Nach § 36 Abs. 3 S. 3
GO NRW finden die Regelungen über die Wahl der Stellvertreter des
Bürgermeisters nach § 67 Abs. 2 bis 5 GO NRW entsprechende Anwendung.
Demnach wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang
geheim abgestimmt (§ 67 Abs. 2 S. 1 GO NRW). Scheidet ein
(stellvertretender) Bürgermeister bzw. (stellvertretender) Bezirksvorsteher
während der Wahlperiode aus, ist der Nachfolger für den Rest der Wahlperiode
ohne Aussprache in geheimer Abstimmung nach § 50 Abs. 2 GO NRW zu
wählen (§ 67 Abs. 2 S. 7 GO NRW).
Nach § 50 Abs. 2 GO NRW findet in dem Fall – abweichend von § 67 Abs. 2 S.
1 GO NRW – das Mehrheitswahlrecht Anwendung. Eine Verhältniswahl nach §
67 Abs. 2 s. 1 GO NRW findet nur Anwendung, wenn alle Stellvertreter
zurücktreten. Bei nur einer ausscheidenden Person kann eine Verhältniswahl
nicht stattfinden. Die Regelung dient insoweit allein der Vereinfachung der
Nachwahl.Seite 1 von 2
Seite 2
Bis dato eingereichte Wahlvorschläge:
1. Alexander Frank Paul SPD
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de