231888 · Beschlussvorlage
Neuwahl des 2. stellvertretenden Bezirksbürgermeisters/der 2. stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Beuel
Kerndaten
- Nummer
- 231888
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 231888 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Beuel Dezernat: Dez. I Neuwahl des 2. stellvertretenden Bezirksbürgermeisters/der 2. stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Beuel Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 25.10.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Bezirksvertretung Beuel wählt anhand der Wahlvorschläge _____________________________________ als neuen 2. stellvertretenden Bezirksbürgermeister/neue 2. stellvertretende Bezirksbürgermeisterin. Begründung Die bisherige 2. stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin Petra Maur hat mit Schreiben vom 04.10.2023 ihren Rücktritt als 2. stellvertretende Bezirksbürgermeisterin für den Stadtbezirk Beuel mit dem 24.10.2023 erklärt. Die Wahl der Bezirksvorsteher (Bezirksbürgermeister) sowie seiner Stellvertreter ist in § 36 Abs. 3 S. 2 GO NRW geregelt. Nach § 36 Abs. 3 S. 3 GO NRW finden die Regelungen über die Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters nach § 67 Abs. 2 bis 5 GO NRW entsprechende Anwendung. Demnach wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt (§ 67 Abs. 2 S. 1 GO NRW). Scheidet ein (stellvertretender) Bürgermeister bzw. (stellvertretender) Bezirksvorsteher während der Wahlperiode aus, ist der Nachfolger für den Rest der Wahlperiode ohne Aussprache in geheimer Abstimmung nach § 50 Abs. 2 GO NRW zu wählen (§ 67 Abs. 2 S. 7 GO NRW). Nach § 50 Abs. 2 GO NRW findet in dem Fall – abweichend von § 67 Abs. 2 S. 1 GO NRW – das Mehrheitswahlrecht Anwendung. Eine Verhältniswahl nach § 67 Abs. 2 s. 1 GO NRW findet nur Anwendung, wenn alle Stellvertreter zurücktreten. Bei nur einer ausscheidenden Person kann eine Verhältniswahl nicht stattfinden. Die Regelung dient insoweit allein der Vereinfachung der Nachwahl.Seite 1 von 2 Seite 2 Bis dato eingereichte Wahlvorschläge: 1. Alexander Frank Paul SPD Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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