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231884 · Informationsbrief

Informationsbrief - Änderung der Parkregelung in der Alfred-Bucherer-Straße

Nummer
231884
Art
Informationsbrief
Veröffentlicht
05.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
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An die Anwohnerinnen und Anwohner der Alfred-Bucherer-Straße
Änderung der Parkregelung in der Alfred-Bucherer-Straße
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund eines Beschlusses durch die Bezirksvertretung Bonn (Drucksache 221288) informiert die
Bundesstadt Bonn über anstehende Beschilderungsmaßnahmen in der Alfred-Bucherer-Straße, die
einen Entfall von sechs bis sieben Parkplätzen zur Folge hat.
Die Bundesstadt Bonn hat die Sicherheit im Straßenverkehr als eines der wichtigen Ziele in den
Blick genommen, um Unfallgefahren zu verringern und die öffentlichen Räume in der Stadt
attraktiver und erlebbarer zu machen. Dabei sind soziale Teilhabe und Barrierefreiheit wichtige
Aspekte. Um diesen Aspekten angemessen Rechnung zu tragen, müssen dem Fußgängerverkehr
und insbesondere Personen, die in der Geh- und Sehfähigkeit beeinträchtigt sind, Gehwege
angeboten werden können, die möglichst sicher und gefahrlos genutzt werden können.
Das Schumannquartier, welches um das Schumannhaus zwischen Alfred-Bucherer- und
Sebastianstraße entstanden ist, hat in den vergangenen Jahren erhebliche bauliche Veränderungen
erfahren. Eine der Hauptanforderungen war die Sicherstellung einer Durchlässigkeit für Fußgänger.
Zwei Fußwege/Freitreppen wurden zwischen den genannten Straßen etabliert. Allerdings wurde
festgestellt, dass der westliche Weg auf der Alfred-Bucherer-Straße von der Treppe in Richtung
Einmündungsbereich Endenicher Allee für Fußgänger nicht nutzbar ist.
Gemäß dem Beschluss wird die bisherige Erlaubnis zum Gehwegparken auf dem westlichen
Gehweg der Alfred-Bucherer-Straße zwischen dem Einmündungsbereich Endenicher Allee und der
ersten Treppe aufgehoben. Die entsprechende Parkbeschilderung wird demnächst entfernt. Durch
diese Maßnahme werden sechs bis sieben Parkplätze wegfallen.
Der Stadtverwaltung ist bewusst, dass sich das Parkraumangebot für PKW durch die Maßnahme
verringern wird und sich damit Gewohnheiten bei der Parkplatzsuche oder der Mobilität im
Allgemeinen ändern wird. Deshalb wird um Verständnis für diese Veränderung gebeten, die einen
wichtigen Beitrag zu einer sicheren und nachhaltigen Mobilität leistet.
Um die Bürgerinnen und Bürger an die geänderte Regelung zu gewöhnen, wird nach der Umsetzung
der Beschilderung eine Woche lang eine Verwarnung in Form von Null-Euro-Knöllchen
ausgesprochen. Anschließend muss aber damit gerechnet werden, dass Parkverstöße
kostenpflichtig geahndet werden.
Die Stadtverwaltung dankt für Ihr Verständnis und bittet um Rücksichtnahme, um die Sicherheit und
Durchlässigkeit für Fußgänger zu gewährleisten.
Ihre Rückfragen können Sie gerne an folgende E-Mail-Adresse richten: verkehrslenkung@bonn.de.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im Oktober 2023
Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Bürgerdienste, Dezernat der Oberbürgermeisterin.
Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 1 von 1

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Datenstand: 02.11.2026, 21:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de