231884 · Informationsbrief
Informationsbrief - Änderung der Parkregelung in der Alfred-Bucherer-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 231884
- Art
- Informationsbrief
- Veröffentlicht
- 05.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
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An die Anwohnerinnen und Anwohner der Alfred-Bucherer-Straße Änderung der Parkregelung in der Alfred-Bucherer-Straße Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund eines Beschlusses durch die Bezirksvertretung Bonn (Drucksache 221288) informiert die Bundesstadt Bonn über anstehende Beschilderungsmaßnahmen in der Alfred-Bucherer-Straße, die einen Entfall von sechs bis sieben Parkplätzen zur Folge hat. Die Bundesstadt Bonn hat die Sicherheit im Straßenverkehr als eines der wichtigen Ziele in den Blick genommen, um Unfallgefahren zu verringern und die öffentlichen Räume in der Stadt attraktiver und erlebbarer zu machen. Dabei sind soziale Teilhabe und Barrierefreiheit wichtige Aspekte. Um diesen Aspekten angemessen Rechnung zu tragen, müssen dem Fußgängerverkehr und insbesondere Personen, die in der Geh- und Sehfähigkeit beeinträchtigt sind, Gehwege angeboten werden können, die möglichst sicher und gefahrlos genutzt werden können. Das Schumannquartier, welches um das Schumannhaus zwischen Alfred-Bucherer- und Sebastianstraße entstanden ist, hat in den vergangenen Jahren erhebliche bauliche Veränderungen erfahren. Eine der Hauptanforderungen war die Sicherstellung einer Durchlässigkeit für Fußgänger. Zwei Fußwege/Freitreppen wurden zwischen den genannten Straßen etabliert. Allerdings wurde festgestellt, dass der westliche Weg auf der Alfred-Bucherer-Straße von der Treppe in Richtung Einmündungsbereich Endenicher Allee für Fußgänger nicht nutzbar ist. Gemäß dem Beschluss wird die bisherige Erlaubnis zum Gehwegparken auf dem westlichen Gehweg der Alfred-Bucherer-Straße zwischen dem Einmündungsbereich Endenicher Allee und der ersten Treppe aufgehoben. Die entsprechende Parkbeschilderung wird demnächst entfernt. Durch diese Maßnahme werden sechs bis sieben Parkplätze wegfallen. Der Stadtverwaltung ist bewusst, dass sich das Parkraumangebot für PKW durch die Maßnahme verringern wird und sich damit Gewohnheiten bei der Parkplatzsuche oder der Mobilität im Allgemeinen ändern wird. Deshalb wird um Verständnis für diese Veränderung gebeten, die einen wichtigen Beitrag zu einer sicheren und nachhaltigen Mobilität leistet. Um die Bürgerinnen und Bürger an die geänderte Regelung zu gewöhnen, wird nach der Umsetzung der Beschilderung eine Woche lang eine Verwarnung in Form von Null-Euro-Knöllchen ausgesprochen. Anschließend muss aber damit gerechnet werden, dass Parkverstöße kostenpflichtig geahndet werden. Die Stadtverwaltung dankt für Ihr Verständnis und bittet um Rücksichtnahme, um die Sicherheit und Durchlässigkeit für Fußgänger zu gewährleisten. Ihre Rückfragen können Sie gerne an folgende E-Mail-Adresse richten: verkehrslenkung@bonn.de. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im Oktober 2023 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Bürgerdienste, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 1 von 1
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