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231882 · Beschlussvorlage

Weihnachtsmarkt 2024/25

Nummer
231882
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
24.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 14.11.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
231882
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Weihnachtsmarkt 2024/25
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 14.11.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Bonn beschließt:
1. Der Weihnachtsmarkt in der Bonner Innenstadt findet im Jahr 2024 vom
22. November bis zum 22. Dezember 2024 statt;
2. Auf dem Remigiusplatz wird vom 27. Dezember 2024 bis zum 06. Janu-
ar 2025 erstmalig der sogenannte Dreikönigsmarkt durchgeführt.
Begründung:
1. Auch auf Bitten der teilnehmenden Schausteller*innen strebte das Marktamt
bereits für die Jahre 2022 und 2023 an, den Weihnachtsmarkt auf den 22.
Dezember zu verkürzen. In den beratenden Gesprächen und in den
vergangenen Sitzungen der Bezirksvertretung wurde angemerkt, dass eine
Verkürzung des Weihnachtsmarktes ab dem Jahr 2024 denkbar wäre, da das
Ende des Weihnachtsmarktes auf ein Wochenende fällt.
Das Marktamt weist darauf hin, dass die Abbauarbeiten in der Nacht vom 23.
zum 24. Dezember immer unter äußerst schwierigen Umständen erfolgen. Der
gesamte Platz wird innerhalb von zehn Stunden, zwischen Ver-
anstaltungsschluss und 7 Uhr morgens, geräumt. Hierbei wird immer mit
schweren Zugmaschinen und Kränen gearbeitet. Bislang erfolgte kein schwerer
Unfall der Marktbeschicker*innen sowie den noch auf dem Platz verbliebenen
Besucher*innen. Eine Entspannung und Entzerrung der Abbauarbeiten unter
Einhaltungen der Sicherheitsstandards hat für das Marktamt oberste Priorität.
Die Verschiebung des Weihnachtsmarktes kann hierzu entscheidend beitragen
und gewährleistet einen geordneten Abbau.
Gleichermaßen betonen die Marktbeschicker*innen, dass die Verkürzung des
Weihnachtmarktes dazu beiträgt, dass sie und ihre Mitarbeitenden (die teils
noch in die Heimat reisen müssen) ein Weihnachtsfest mit ihren Familien feiern
könnten.
Das Marktamt hat eine schriftliche Umfrage unter allen Beschicker*innen
(Kunsthandwerker*innen und Schausteller*innen) durchgeführt. Die Umfrage
ergab ein deutlich mehrheitliches Ergebnis zugunsten des geplanten neuen
Veranstaltungszeitraumes. Das Ergebnis wurde durch die Abfrage während derSeite 1 von 2
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Beschicker*innenversammlung am 16. November 2022 mit einem einstimmigen
Votum bestätigt.
Aufgabe der Stadt Bonn muss es sein, die Sicherheit aller an der Veranstaltung
Beteiligten zu gewährleisten.
2. Die Durchführung eines nachweihnachtlichen Dreikönigsmarktes führt zur
Attraktivitätssteigerung der Innenstadt. Durch die Öffnung der Verkaufsstellen
auf dem Remigiusplatz können die Besucher*innen auch bis zum 06. Januar
2025 beim Einkaufsbummel weiterhin in gemütlicher Atmosphäre Glühwein
oder einen Imbiss verzehren. Weiterhin sollen noch weitere Verkaufsstellen wie
Süßwaren u.ä. das Angebot erweitern. Bereichert werden soll der Markt durch
den Besuch der Heiligen Drei Könige. Die Ausschreibung für den
Dreikönigsmarkt erfolgt separat zum Weihnachtsmarkt. Es ist geplant den
Verkaufsstellen, die eine Zusage zum Weihnachtsmarkt auf dem Remigiusplatz
erhalten, die Möglichkeit zu eröffnen, auch am Dreikönigsmarkt teilzunehmen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de