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231875-02 · Stellungnahme der Verwaltung

Optimierung der Parkplatzsituation in Oberkassel - Stellungnahme der Verwaltung

Nummer
231875-02
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 24.01.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231875 Bürgerantrag: Optimierung der Parkplatzsituation in Oberkassel

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231875-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Optimierung der Parkplatzsituation in Oberkassel -
Stellungnahme der Verwaltung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 06.12.2023 Kenntnisnahme
Vgl. hierzu auch die Drucksache 231543-03 ST
Vgl. hierzu auch die Drucksache 231201-02 ST
Wegen ausstehenden Abstimmungsbedarfs bittet die Verwaltung um Vertagung
bis auf weiteres.
Hintergrund für den erneuten Abstimmungsbedarf ist, dass sich der Carsharing-
Anbieter cambio am 20.11.2023 dafür entschieden hat, vom Standort Nummer
45/ Königswinterer Straße 697 zurückzutreten. Ferner hat cambio sein
Einverständnis für eine Verlegung des Standorts auf den Parkplatz an der Post
aufgrund der geringeren Sichtbarkeit im öffentlichen Raum widerrufen. Am
Parkplatz an der Post wäre eine Platzierung der beiden Carsharing-Stellplätze
aus technischen Gründen nur im hinteren Bereich des Parkplatzes möglich
gewesen und nicht unmittelbar an der Königswinterer Straße.
Aufgrund der rechtlichen Bestimmungen der Ausschreibung bedarf eine
Verlegung der Carsharing-Standorte um mehr als 100 Meter der Zustimmung
der Carsharing-Anbieter. Die Verwaltung muss daher mit cambio einen neuen,
für das Unternehmen akzeptablen Alternativstandort finden.
Hintergund
Auf Grundlage des Beschlusses der Sondernutzungssatzung in ihrer jeweilig
aktuellen Form (Vorlagen-Nummer 230782, 220251 bzw. 201316) und dem
Beschluss des Ausschusses für Mobilität und Verkehr (Vorlagen-Nr. 211023)
wird das Carsharing-Angebot in Bonn flächendeckend ausgebaut. Derzeit
werden an 73 Standorten im gesamten Stadtgebiet 155 neue Carsharing-
Standplätze eingerichtet.
Die Verwaltung hatte über DS 210434 die Erweiterung des Carsharing-
Angebotes in Bonn angekündigt. Am 19.07.2022 wurde entsprechend dieser
Ankündigung ein Vergabeverfahren auf Grundlage des § 18a Straßen- und
Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) durchgeführt und Stellplätze an drei
Carsharing-Organisationen vergeben.
Da die Vergabe am 19.07.2022 über ein transparentes, diskriminierungsfreies
Vergabeverfahren rechtsverbindlich erfolgte (Vorlagen-Nr. 221504), hat sich dieSeite 1 von 2
Seite 2
Stadt Bonn verpflichtet, die Einrichtung der vergebenen Stellflächen
vorzunehmen. Das Vergabeverfahren ist unwiderruflich. Auch eine
Infragestellung der in diesem Verfahren vergebenen Standorte ist zum jetzigen
Zeitpunkt nicht mehr möglich. Die geplanten Standorte wurden über die Anlage
2 bei der Ausschreibung veröffentlicht und über die Ausschreibung ist
zugesichert, dass diese Standorte maximal um 100 Meter verlegt werden.
Diesen Spielraum benötigt die Verwaltung für die Realisierung von Ladesäulen
an den künftigen Carsharing-Stellflächen, denn dies ist in Rücksprache mit den
SWB bzw. Bonn-Netz nicht überall möglich. Eine Verlegung der Carsharing-
Standorte um mehr als 100 Meter bedarf der Zustimmung der Anbieter.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de