231875-02 · Stellungnahme der Verwaltung
Optimierung der Parkplatzsituation in Oberkassel - Stellungnahme der Verwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 231875-02
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231875-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Optimierung der Parkplatzsituation in Oberkassel - Stellungnahme der Verwaltung Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 06.12.2023 Kenntnisnahme Vgl. hierzu auch die Drucksache 231543-03 ST Vgl. hierzu auch die Drucksache 231201-02 ST Wegen ausstehenden Abstimmungsbedarfs bittet die Verwaltung um Vertagung bis auf weiteres. Hintergrund für den erneuten Abstimmungsbedarf ist, dass sich der Carsharing- Anbieter cambio am 20.11.2023 dafür entschieden hat, vom Standort Nummer 45/ Königswinterer Straße 697 zurückzutreten. Ferner hat cambio sein Einverständnis für eine Verlegung des Standorts auf den Parkplatz an der Post aufgrund der geringeren Sichtbarkeit im öffentlichen Raum widerrufen. Am Parkplatz an der Post wäre eine Platzierung der beiden Carsharing-Stellplätze aus technischen Gründen nur im hinteren Bereich des Parkplatzes möglich gewesen und nicht unmittelbar an der Königswinterer Straße. Aufgrund der rechtlichen Bestimmungen der Ausschreibung bedarf eine Verlegung der Carsharing-Standorte um mehr als 100 Meter der Zustimmung der Carsharing-Anbieter. Die Verwaltung muss daher mit cambio einen neuen, für das Unternehmen akzeptablen Alternativstandort finden. Hintergund Auf Grundlage des Beschlusses der Sondernutzungssatzung in ihrer jeweilig aktuellen Form (Vorlagen-Nummer 230782, 220251 bzw. 201316) und dem Beschluss des Ausschusses für Mobilität und Verkehr (Vorlagen-Nr. 211023) wird das Carsharing-Angebot in Bonn flächendeckend ausgebaut. Derzeit werden an 73 Standorten im gesamten Stadtgebiet 155 neue Carsharing- Standplätze eingerichtet. Die Verwaltung hatte über DS 210434 die Erweiterung des Carsharing- Angebotes in Bonn angekündigt. Am 19.07.2022 wurde entsprechend dieser Ankündigung ein Vergabeverfahren auf Grundlage des § 18a Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) durchgeführt und Stellplätze an drei Carsharing-Organisationen vergeben. Da die Vergabe am 19.07.2022 über ein transparentes, diskriminierungsfreies Vergabeverfahren rechtsverbindlich erfolgte (Vorlagen-Nr. 221504), hat sich dieSeite 1 von 2 Seite 2 Stadt Bonn verpflichtet, die Einrichtung der vergebenen Stellflächen vorzunehmen. Das Vergabeverfahren ist unwiderruflich. Auch eine Infragestellung der in diesem Verfahren vergebenen Standorte ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich. Die geplanten Standorte wurden über die Anlage 2 bei der Ausschreibung veröffentlicht und über die Ausschreibung ist zugesichert, dass diese Standorte maximal um 100 Meter verlegt werden. Diesen Spielraum benötigt die Verwaltung für die Realisierung von Ladesäulen an den künftigen Carsharing-Stellflächen, denn dies ist in Rücksprache mit den SWB bzw. Bonn-Netz nicht überall möglich. Eine Verlegung der Carsharing- Standorte um mehr als 100 Meter bedarf der Zustimmung der Anbieter. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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