231871-10 · Mitteilungsvorlage
Parkraumkonzept für die Muffendorfer Hauptstraße und anliegende Bereiche
Kerndaten
- Nummer
- 231871-10
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 03.04.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Muffendorfer Hauptstraße Hauptort
- Hauptstraße
- Am Helpert
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Mitteilungsvorlage öffentlich 231871-10 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Parkraumkonzept für die Muffendorfer Hauptstraße und anliegende Bereiche Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.04.2026 Kenntnisnahme Mitteilung: Wie bereits in Stellungnahme DS 231871-08 ST ausgeführt, können aufgrund der beengten Straßen- und Flächenverhältnisse in der Muffendorfer Hauptstraße und dem anliegenden Bereich grundsätzlich keine Änderungen des Parkplatzangebots im Straßenraum vorgenommen werden. Überdies konnten die in Anfrage DS 231871-09 ST erwähnten Gespräche mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW zur Nutzung von Stellplätzen oder Bereitstellung einer Teilfläche der Liegenschaft des ehemaligen Landesvermessungsamtes zu keinem positiven Ergebnis geführt werden. Hintergrund ist die aktuelle Nutzung als Zentrale Unterbringungseinrichtung und die bauordnungsrechtliche Bindung der Stellplätze. Zudem stehen Festsetzungen des Bebauungsplans, unter anderem zur Lage der Stellplatzflächen und des zu erhaltenden Baumbestandes, der Realisierung einer Quartiersgarage auf Teilflächen der Liegenschaft entgegen. Lediglich auf der städtischen Fläche Am Helpert zwischen Hausnr. 13 und 17 ermöglichen Größe, Zuschnitt und Lage theoretisch die Realisierung eines Parkplatzes. Die weitere Prüfung und verwaltungsinterne Abstimmungen kommen zu dem Ergebnis, dass die Herstellung einer Parkplatzfläche für rund zehn Pkw bauordnungsrechtlich und städtebaulich grundsätzlich vertretbar wäre, in der Ausarbeitung der Genehmigungsplanung jedoch insbesondere denkmalschutzrechtliche Belange unter Einbeziehung des Landschaftsverbands Rheinland - Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR- ADR) berücksichtigt werden müssen. Die Kosten für die eventuelle Herstellung können grob auf 100.000 € zuzüglich u.a. Entwässerung und Begrünung geschätzt werden. Mit dieser Darstellung der Prüfergebnisse sieht die Verwaltung die Bearbeitung des Beschlusses aus DS 231871 als erledigt an. Anlage/n KeineSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de