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231871-10 · Mitteilungsvorlage

Parkraumkonzept für die Muffendorfer Hauptstraße und anliegende Bereiche

Nummer
231871-10
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
03.04.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Muffendorfer Hauptstraße Straße· Muffendorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Hauptstraße Straße· Holzlar, Beuel
  • Am Helpert Straße· Muffendorf, Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.04.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231871 Parkraumkonzept für die Muffendorfer Hauptstraße und anliegende Bereiche

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
231871-10
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Parkraumkonzept für die Muffendorfer Hauptstraße
und anliegende Bereiche
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.04.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Wie bereits in Stellungnahme DS 231871-08 ST ausgeführt, können aufgrund
der beengten Straßen- und Flächenverhältnisse in der Muffendorfer
Hauptstraße und dem anliegenden Bereich grundsätzlich keine Änderungen
des Parkplatzangebots im Straßenraum vorgenommen werden.
Überdies konnten die in Anfrage DS 231871-09 ST erwähnten Gespräche mit
dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW zur Nutzung von Stellplätzen oder
Bereitstellung einer Teilfläche der Liegenschaft des ehemaligen
Landesvermessungsamtes zu keinem positiven Ergebnis geführt werden.
Hintergrund ist die aktuelle Nutzung als Zentrale Unterbringungseinrichtung und
die bauordnungsrechtliche Bindung der Stellplätze. Zudem stehen
Festsetzungen des Bebauungsplans, unter anderem zur Lage der
Stellplatzflächen und des zu erhaltenden Baumbestandes, der Realisierung
einer Quartiersgarage auf Teilflächen der Liegenschaft entgegen.
Lediglich auf der städtischen Fläche Am Helpert zwischen Hausnr. 13 und 17
ermöglichen Größe, Zuschnitt und Lage theoretisch die Realisierung eines
Parkplatzes. Die weitere Prüfung und verwaltungsinterne Abstimmungen
kommen zu dem Ergebnis, dass die Herstellung einer Parkplatzfläche für rund
zehn Pkw bauordnungsrechtlich und städtebaulich grundsätzlich vertretbar
wäre, in der Ausarbeitung der Genehmigungsplanung jedoch insbesondere
denkmalschutzrechtliche Belange unter Einbeziehung des
Landschaftsverbands Rheinland - Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-
ADR) berücksichtigt werden müssen. Die Kosten für die eventuelle Herstellung
können grob auf 100.000 € zuzüglich u.a. Entwässerung und Begrünung
geschätzt werden.
Mit dieser Darstellung der Prüfergebnisse sieht die Verwaltung die Bearbeitung
des Beschlusses aus DS 231871 als erledigt an.
Anlage/n
KeineSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de