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231871-09 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Parkraumkonzept für die Muffendorfer Hauptstraße und anliegende Bereiche Drucksachengruppe 231871

Nummer
231871-09 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Muffendorfer Hauptstraße Straße· Muffendorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.12.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231871 Parkraumkonzept für die Muffendorfer Hauptstraße und anliegende Bereiche

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231871-09 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage: Parkraumkonzept für die
Muffendorfer Hauptstraße und anliegende Bereiche
Drucksachengruppe 231871
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wann geruht die Oberbürgermeisterin den ihr vor eineinhalb Jahren
erteilten Auftrag final zu erfüllen und das abschließende Prüfergebnis
vorzulegen?
Es wird auf DS 231871-08 ST verwiesen.
2. Wie viele Mitarbeiter haben an dem Auftrag unter welchem Einsatz von
wie vielen Dienststunden bisher gearbeitet?
Seit Beschlussfassung sind mehrere Mitarbeiter*innen aus verschiedenen
Ämtern grundsätzlich zum Quartiersparken sowie im Besonderen an der
Prüfung rund um die Muffendorfer Hauptstraße beteiligt gewesen. Da eine
aufgabenscharfe Erfassung der Arbeitszeit nicht erfolgt, können hierzu keine
näheren Angaben gemacht werden.
3. Wurde mit der zuständigen Landesstelle erörtert, ob es möglich ist, auf
der Liegenschaft des ehemaligen Landesvermessungsamtes
Stellplatzflächen zur Verfügung zu stellen oder/und eine Quartiersgarage
zu errichten bzw. dies nach Erwerb einer oder mehrerer Flächen dort
durch die Bundesstadt Bonn selbst umzusetzen?
Die Liegenschaft des ehemaligen Landesvermessungsamtes ist derzeit als
zentrale Flüchtlingsunterkunft genutzt, wodurch die Bereitstellung von
Stellplätzen eingeschränkt ist. Die Verfügbarkeit von Teilflächen auf der
Liegenschaft ist noch in Klärung mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW.
Die Ergebnisse werden gemeinsam mit den Prüfergebnissen zu einer
möglichen Quartiersparkfläche (s. DS 231871-08 ST) der Bezirksvertretung zur
Beratung vorgelegt.
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Datenstand: 03.11.2026, 02:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de