231871-08 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Antrag: Parkraumkonzept für die Muffendorfer Hauptstraße und anliegende Bereiche, Drucksachengruppe 231871
Kerndaten
- Nummer
- 231871-08 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Muffendorfer Hauptstraße Hauptort
- Hauptstraße
- Klosterbergstraße
- Talstraße
- Am Helpert
- Am Gäßchen
- Remi-Baert-Platz
- Hopmannstraße
- Muffendorf
- Bad Godesberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231871-08 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III BBB-Antrag: Parkraumkonzept für die Muffendorfer Hauptstraße und anliegende Bereiche, Drucksachengruppe 231871 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Im Folgenden geht die Verwaltung ausführlich auf den Stand der Prüfungen zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs rund um die Muffendorfer Hauptstraße, auch auf möglichen neu zu errichtenden Quartiersparkflächen, ein. Öffentlicher Verkehrsraum In der Muffendorfer Hauptstraße selbst und den umliegenden Straßen ist aufgrund der geringen Fahrbahnbreiten der zur Verfügung stehende Parkraum mit der neu geschaffenen Parkflächenmarkierung ab Muffendorfer Hauptstraße 62 bis Klosterbergstraße bereits im aktuellen Bestand ausgereizt. Zusätzliche Parkflächen können somit im bestehenden öffentlichen Verkehrsraum grundsätzlich nicht mehr geschaffen werden. Auch die aufgrund eines Bürgerantrags beschlossene Umwandlung des absoluten Halteverbots in der Muffendorfer Hauptstraße in ein eingeschränktes Halteverbot (DS 241159) ist nicht umsetzbar. Prüfbedingungen Quartiersgaragen Die Ermittlung geeigneter Standorte zur Errichtung einer Quartiersgarage erfolgt derzeit im Rahmen eines strukturierten, mehrstufigen Prüfprozesses für das gesamte Stadtgebiet (vgl. Sachstandsbericht Parken im Quartier, DS 240755-01 ST), über dessen Ergebnisse ausführlich separat berichtet werden wird. Es lassen sich jedoch folgende grundlegende Rahmenbedingungen ableiten. Quartiersgaragen dienen definitionsgemäß der Abdeckung des Parkbedarfs der Bewohner*innen eines begrenzten Einzugsgebietes und bieten dabei Parkraum für mehr als ein Bauobjekt. Für einen wirtschaftlichen Betrieb sollten Quartiersgaragen mit einer Bewirtschaftung des öffentlichen Straßenraums bis hin zum weitgehenden Verzicht auf straßenbegleitende Parkstände im umliegenden Quartier einhergehen und verfügen über mindestens rund 100 Stellplätze. Dies ergibt inkl. Fahrwegen und Rampen einen mindestensSeite 1 von 3 Seite 2 notwendigen Flächenbedarf von rund 1.000 m² für die Errichtung einer kleinen Quartiersgarage. Da die Investitionskosten nur schwer refinanziert werden können und die Errichtung einer Quartiersgarage immer mit rentableren Entwicklungsmöglichkeiten konkurriert, entfällt eine Umsetzung auf privaten Flächen bzw. durch private Investoren erfahrungsgemäß. Für die Umsetzung einer Quartiersgarage oder eines -parkplatzes wurden daher zunächst städtische Flächen betrachtet. In Muffendorf sind dies die Fläche der Kindertagesstätte in der Talstraße, des Familienzentrums und Spielplatzes des Jugendcolloquium zwischen Am Helpert und Am Gäßchen, der Remi-Baert-Platz sowie zwei Flächen in Verlängerung der Hopmannstraße, die von Am Gäßchen beziehungsweise Am Helpert in die jeweilige Innenlage hineinragen. Quartiersparken Kita- und Spielplatzflächen Die Flächen in der Talstraße sowie rund um das Jugendcolloquium Am Helpert inklusive des Spielplatzes kommen aufgrund der bestehenden und durch den Bebauungsplan 8115-95 bestandskräftigen Nutzung nicht für eine Parkfläche in Frage. Auch bei einer Neuaufstellung des Bebauungsplans wäre unter Berücksichtigung städtebaulicher, denkmalschutzrechtlicher und nachbarlicher Belange keine Änderung zu erwarten. So stellt eine Quartiersgarage ein städtebaulich nur sehr schwer in den Gebäuderückbereich zu integrierendes Element dar. Zudem wäre eine rückwärtige Lage der Garagenzufahrt insbesondere aus lärmschutzrechtlicher Sicht sehr kritisch zu bewerten. Eine Mehrfachnutzung der vorhandenen Stellplätze der Kindertageseinrichtungen im Rahmen des Projektes „Parken im Quartier“ wird kurzfristig nicht erfolgen, da verwaltungsintern Bedenken gegen die Freigabe dieser verkehrlich hoch sensiblen Bereiche bestehen. Während der Nutzen durch eine nur geringe Anzahl an Stellplätzen eingeschränkt ist, besteht hohes Konfliktpotential mit Hol- und Bringverkehren, insbesondere bei nicht fristgerechtem Freizug der Parkplätze. Quartiersparken Remi-Baert-Platz Am Remi-Baert-Platz gibt es hingegen keine Möglichkeit, den Parkplatz flächenmäßig oder durch ein Parkdeck zu erweitern, ohne massiv in die gewachsene Struktur und die Topographie einzugreifen. So müssten diverse Bestandsbäume gefällt werden, die sowohl nach Gutachten des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland von 2014 ebenso erhaltenswert sind wie der Remi-Baert-Platz selbst als „historisch aussagekräftige Freifläche“ mit direktem Bezug zur Kommende (vgl. DS 231158), als auch ggf. unter die Baumschutzsatzung der Stadt Bonn fallen. Quartiersparken auf sonstigen Flächen Da die verbliebenen städtischen Flächen zwischen Am Gäßchen Hausnr. 11 und 15 sowie zwischen Am Helpert Hausnr. 13 und 17 zwar unbebaut sind, aber keinen ausreichenden Zuschnitt zur Errichtung einer Quartiersgarage haben, verbleibt in Muffendorf keine Fläche zur Errichtung einer Quartiersgarage. Die Errichtung ebenerdiger Parkplätze befindet sich aufgrund der sehr umfangreichen Abstimmungen bauordnungs-, planungs- undSeite 2 von 3 Seite 3 liegenschaftsrechtlicher Aspekte und im Zusammenhang mit der Aufstellung der Denkmalbereichssatzung noch in Prüfung. Hier ist u.a. zunächst die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Denkmalbereichssatzung abzuwarten. Zusammenfassung Aufgrund der beengten Straßen- und Flächenverhältnisse können grundsätzlich keine Änderungen im öffentlichen Straßenraum vorgenommen oder andere Lösungen zum Quartiersparken realisiert werden. Davon unbenommen wird die Schaffung von Parkmöglichkeiten auf den o.g. Grundstücken bei der Aufstellung der Denkmalbereichssatzung zurzeit noch abschließend geprüft. Die Ergebnisse werden der BV Bad Godesberg dann noch zur Beratung vorgelegt und anschließend die Bürgerschaft entsprechend informiert. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de