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231871-08 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Antrag: Parkraumkonzept für die Muffendorfer Hauptstraße und anliegende Bereiche, Drucksachengruppe 231871

Nummer
231871-08 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Muffendorfer Hauptstraße Straße· Muffendorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Hauptstraße Straße· Holzlar, Beuel
  • Klosterbergstraße Straße· Pennenfeld, Bad Godesberg
  • Talstraße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Am Helpert Straße· Muffendorf, Bad Godesberg
  • Am Gäßchen Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Remi-Baert-Platz Straße· Muffendorf, Bad Godesberg
  • Hopmannstraße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Muffendorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.01.2026 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 71,8 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 231871 Parkraumkonzept für die Muffendorfer Hauptstraße und anliegende Bereiche

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231871-08 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Antrag: Parkraumkonzept für die Muffendorfer
Hauptstraße und anliegende Bereiche,
Drucksachengruppe 231871
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Im Folgenden geht die Verwaltung ausführlich auf den Stand der Prüfungen zur
Unterbringung des ruhenden Verkehrs rund um die Muffendorfer Hauptstraße,
auch auf möglichen neu zu errichtenden Quartiersparkflächen, ein.
Öffentlicher Verkehrsraum
In der Muffendorfer Hauptstraße selbst und den umliegenden Straßen ist
aufgrund der geringen Fahrbahnbreiten der zur Verfügung stehende Parkraum
mit der neu geschaffenen Parkflächenmarkierung ab Muffendorfer Hauptstraße
62 bis Klosterbergstraße bereits im aktuellen Bestand ausgereizt. Zusätzliche
Parkflächen können somit im bestehenden öffentlichen Verkehrsraum
grundsätzlich nicht mehr geschaffen werden.
Auch die aufgrund eines Bürgerantrags beschlossene Umwandlung des
absoluten Halteverbots in der Muffendorfer Hauptstraße in ein eingeschränktes
Halteverbot (DS 241159) ist nicht umsetzbar.
Prüfbedingungen Quartiersgaragen
Die Ermittlung geeigneter Standorte zur Errichtung einer Quartiersgarage
erfolgt derzeit im Rahmen eines strukturierten, mehrstufigen Prüfprozesses für
das gesamte Stadtgebiet (vgl. Sachstandsbericht Parken im Quartier, DS
240755-01 ST), über dessen Ergebnisse ausführlich separat berichtet werden
wird. Es lassen sich jedoch folgende grundlegende Rahmenbedingungen
ableiten.
Quartiersgaragen dienen definitionsgemäß der Abdeckung des Parkbedarfs der
Bewohner*innen eines begrenzten Einzugsgebietes und bieten dabei Parkraum
für mehr als ein Bauobjekt. Für einen wirtschaftlichen Betrieb sollten
Quartiersgaragen mit einer Bewirtschaftung des öffentlichen Straßenraums bis
hin zum weitgehenden Verzicht auf straßenbegleitende Parkstände im
umliegenden Quartier einhergehen und verfügen über mindestens rund 100
Stellplätze. Dies ergibt inkl. Fahrwegen und Rampen einen mindestensSeite 1 von 3
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notwendigen Flächenbedarf von rund 1.000 m² für die Errichtung einer kleinen
Quartiersgarage. Da die Investitionskosten nur schwer refinanziert werden
können und die Errichtung einer Quartiersgarage immer mit rentableren
Entwicklungsmöglichkeiten konkurriert, entfällt eine Umsetzung auf privaten
Flächen bzw. durch private Investoren erfahrungsgemäß.
Für die Umsetzung einer Quartiersgarage oder eines -parkplatzes wurden
daher zunächst städtische Flächen betrachtet. In Muffendorf sind dies die
Fläche der Kindertagesstätte in der Talstraße, des Familienzentrums und
Spielplatzes des Jugendcolloquium zwischen Am Helpert und Am Gäßchen,
der Remi-Baert-Platz sowie zwei Flächen in Verlängerung der Hopmannstraße,
die von Am Gäßchen beziehungsweise Am Helpert in die jeweilige Innenlage
hineinragen.
Quartiersparken Kita- und Spielplatzflächen
Die Flächen in der Talstraße sowie rund um das Jugendcolloquium Am Helpert
inklusive des Spielplatzes kommen aufgrund der bestehenden und durch den
Bebauungsplan 8115-95 bestandskräftigen Nutzung nicht für eine Parkfläche in
Frage. Auch bei einer Neuaufstellung des Bebauungsplans wäre unter
Berücksichtigung städtebaulicher, denkmalschutzrechtlicher und nachbarlicher
Belange keine Änderung zu erwarten. So stellt eine Quartiersgarage ein
städtebaulich nur sehr schwer in den Gebäuderückbereich zu integrierendes
Element dar. Zudem wäre eine rückwärtige Lage der Garagenzufahrt
insbesondere aus lärmschutzrechtlicher Sicht sehr kritisch zu bewerten. Eine
Mehrfachnutzung der vorhandenen Stellplätze der Kindertageseinrichtungen im
Rahmen des Projektes „Parken im Quartier“ wird kurzfristig nicht erfolgen, da
verwaltungsintern Bedenken gegen die Freigabe dieser verkehrlich hoch
sensiblen Bereiche bestehen. Während der Nutzen durch eine nur geringe
Anzahl an Stellplätzen eingeschränkt ist, besteht hohes Konfliktpotential mit
Hol- und Bringverkehren, insbesondere bei nicht fristgerechtem Freizug der
Parkplätze.
Quartiersparken Remi-Baert-Platz
Am Remi-Baert-Platz gibt es hingegen keine Möglichkeit, den Parkplatz
flächenmäßig oder durch ein Parkdeck zu erweitern, ohne massiv in die
gewachsene Struktur und die Topographie einzugreifen. So müssten diverse
Bestandsbäume gefällt werden, die sowohl nach Gutachten des LVR-Amtes für
Denkmalpflege im Rheinland von 2014 ebenso erhaltenswert sind wie der
Remi-Baert-Platz selbst als „historisch aussagekräftige Freifläche“ mit direktem
Bezug zur Kommende (vgl. DS 231158), als auch ggf. unter die
Baumschutzsatzung der Stadt Bonn fallen.
Quartiersparken auf sonstigen Flächen
Da die verbliebenen städtischen Flächen zwischen Am Gäßchen Hausnr. 11
und 15 sowie zwischen Am Helpert Hausnr. 13 und 17 zwar unbebaut sind,
aber keinen ausreichenden Zuschnitt zur Errichtung einer Quartiersgarage
haben, verbleibt in Muffendorf keine Fläche zur Errichtung einer
Quartiersgarage.
Die Errichtung ebenerdiger Parkplätze befindet sich aufgrund der sehr
umfangreichen Abstimmungen bauordnungs-, planungs- undSeite 2 von 3
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liegenschaftsrechtlicher Aspekte und im Zusammenhang mit der Aufstellung
der Denkmalbereichssatzung noch in Prüfung. Hier ist u.a. zunächst die
öffentliche Auslegung des Entwurfs der Denkmalbereichssatzung abzuwarten.
Zusammenfassung
Aufgrund der beengten Straßen- und Flächenverhältnisse können grundsätzlich
keine Änderungen im öffentlichen Straßenraum vorgenommen oder andere
Lösungen zum Quartiersparken realisiert werden. Davon unbenommen wird die
Schaffung von Parkmöglichkeiten auf den o.g. Grundstücken bei der
Aufstellung der Denkmalbereichssatzung zurzeit noch abschließend geprüft.
Die Ergebnisse werden der BV Bad Godesberg dann noch zur Beratung
vorgelegt und anschließend die Bürgerschaft entsprechend informiert.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 01:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de