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231871-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Parkraumkonzept für die Muffendorfer Hauptstraße und anliegende Bereiche

Nummer
231871-04 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.09.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.01.2025 Kenntnisnahme
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  1. 231871 Parkraumkonzept für die Muffendorfer Hauptstraße und anliegende Bereiche

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231871-04 ST
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse C (vertraulich)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Parkraumkonzept für die Muffendorfer Hauptstraße
und anliegende Bereiche
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.09.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung teilt aufgrund des zu beobachtenden Parkverhaltens vor Ort die
Auffassung, dass ein Bedarf an zusätzlichen legalen Parkplätzen rund um die
Muffendorfer Hauptstraße grundsätzlich besteht.
Derzeit wird im Rahmen einer stadtweiten Erfassung von Potenzialflächen für
das Projekt „Parken im Quartier“ (DS 222019) geprüft, vorhandene Parkplatz-
/Stellplatzflächen und Flächen im städtischen Besitz für zusätzliche Stellplätze
zu erweitern oder als Stellplätze herzustellen. Zu berücksichtigen sind dabei
u.a. planungsrechtliche und städtebauliche Belange. Diese Betrachtung
umfasst auch Flächen in Muffendorf (z.B. Remi-Baert-Platz). Im Zuge der
Aufstellung der Denkmalbereichssatzung Muffendorf wird zurzeit ebenfalls die
Möglichkeit zur Ausweisung weiterer Parkplatzflächen betrachtet. Ein
belastbares Ergebnis liegt noch nicht vor. Parallel dazu wird auch die Freigabe
privater Stellplätze geprüft, hier sind jedoch die Ergebnisse der stadtweit
avisierten Pilotvorhaben abzuwarten (s. DS 240755).
Zudem befindet sich die Stadtverwaltung derzeit in internen Abstimmungen
bezüglich möglicher Anpassungen der Beschilderung und Markierung von
Parkplatzflächen im öffentlichen Straßenraum.
Aufgrund der sehr beengten Straßenverhältnisse – nicht nur in der Muffendorfer
Hauptstraße – sowie der notwendigen Restfahrbahn- und
Mindestgehwegbreiten werden sich neue Parkgelegenheiten, grundsätzlich
nicht oder nur vereinzelt realisieren lassen.
Anlage/n
KeineSeite 1 von 1

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