231868 · Antrag
Koalitionsantrag: Überarbeitung der Sportförderrichtlinien
Kerndaten
- Nummer
- 231868
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 23.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Sportausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Antrag öffentlich 231868 Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Corinna Dahmen Thomas Geisen SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Fenja Wittneven-Welter DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Tobias Haßdenteufel Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Beate Saul 04.10.2023 Koalitionsantrag: Überarbeitung der Sportförderrichtlinien Beratungsfolge Sportausschuss 26.10.2023 Empfehlung Rat 09.11.2023 Entscheidung Inhalt des Antrags Sport leistet mit seinen verschiedenen Facetten bedeutende Beiträge für die Lebensqualität und Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, für die Wertevermittlung sowie den Zusammenhalt der Gesellschaft und für die Integration aller Sporttreibenden. Zur Förderung des Sports beschließt der Rat: (1) Die Verwaltung informiert jährlich über die gesamten Transferleistungen im Rahmen der Sportförderung, insbesondere darüber, • welche Vereine und mit welcher Summe der Bau von vereinseigenen Anlagen gemäß Abschnitt I, Ziffer 3.1 der Sportförderrichtlinien sowie • welche Vereine und mit welcher Summe die Unterhaltung von vereinseigenen Anlagen gemäß Abschnitt I, Ziffer 3.2 • welche Vereine mit welchen Summen für Baumaßnahmen an städtischen Sportanlagen gemäß Abschnitt I, Ziffer 3.3 unterstützt wurden. (2) Abschnitt 1, Ziffer 3.1 zum Bau vereinseigener Anlagen der Sportförderrichtlinien wird geändert. Der Satz „Über Investitionsmaßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben über 20.000€ entscheidet ein Gremium bestehend aus Mitgliedern der Sportverwaltung und des Stadtsportbundes“ wird gestrichen und durch die Formulierung „Der Sportausschuss entscheidet auf Empfehlung des Stadtsportbundes und der Sportverwaltung über Investitionsmaßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben höher als 20.000€“ ersetzt.Seite 1 von 2 Seite 2 (3) Die Verwaltung erarbeitet einen Vorschlag, wie Abschnitt 1, Ziffer 7.3 (Unterstützung eines Bundes- oder Landesleistungsstützpunktes bei der Finanzierung von Sportstätten und Trainern) modifiziert werden kann. Ziel ist eine möglichst gleich hohe, nach oben gedeckelte Finanzierung, die maximal zweimal innerhalb einer Ratsperiode und nur bei Nachweis einer besonderen finanziellen Notsituation an den Bundes- oder Landesleistungsstützpunkt gezahlt wird. (4) Die Verwaltung erarbeitet gemeinsam mit dem Stadtsportbund einen Vorschlag, wie Erwachsene gegen Vorlage des BONN-Ausweises aus städtischen Fördermitteln einen Nachlass von mindestens 20 Prozent auf den Mitgliedsbeitrag für Erwachsene im Sportverein gewährt werden kann, z.B. durch ein Gutscheinsystem. (5) Der Sportfördervertrag sowie der Kooperationsvertrag mit dem Stadtsportbund sind entsprechend zum nächst möglichen Zeitpunkt zu aktualisieren. Begründung Derzeit entscheidet bei Investitionsmaßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben über 20.000€ ein Gremium bestehend aus Mitgliedern der Sportverwaltung und des Stadtsportbundes. Die Vertreter*innen des Sportausschusses werden bisher nicht in diese Entscheidungen eingebunden. Ähnlich verhält es sich bei der Entscheidung über den Bau vereinseigener Anlagen. Die Information über zur Verfügung stehende bzw. über erhaltene Leistungen der öffentlichen Hand soll transparenter werden und so noch mehr Vertrauen herstellen. Auch wird die Verwaltung gebeten, Verfahren zu entwickeln, wie einheitlich und transparent der Bau von vereinseigenen Sportstätten unterstützt werden kann. Entsprechende Grundsätze werden auch bei den Trainerkosten in Bundes- und Leistungsstützpunkten benötigt. Neben dem bereits gewährten Nachlass von mindestens 20 Prozent auf den Eintritt zu Sportveranstaltungen für Inhaberinnen und Inhaber eines BONN- Ausweises soll für diese Zielgruppe auch mehr Teilhabe durch die vergünstigte Mitgliedschaft in einem Sportverein ermöglicht werden. Bei Kindern und Jugendlichen geschieht dies bereits durch die Angebote des „Bildungs- und Teilhabepaket“. (https://www.bonn.de/vv/produkte/Bildungs-und- Teilhabepaket.php) Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de