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231868 · Antrag

Koalitionsantrag: Überarbeitung der Sportförderrichtlinien

Nummer
231868
Art
Antrag
Veröffentlicht
23.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 23.10.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 18.12.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Sportausschusses 23.11.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 18.12.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 70,5 KB Öffnen ↗

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Antrag
öffentlich
231868
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Corinna Dahmen
Thomas Geisen
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Fenja Wittneven-Welter
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Tobias Haßdenteufel
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Beate Saul
04.10.2023
Koalitionsantrag: Überarbeitung der
Sportförderrichtlinien
Beratungsfolge
Sportausschuss 26.10.2023 Empfehlung
Rat 09.11.2023 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Sport leistet mit seinen verschiedenen Facetten bedeutende Beiträge für die
Lebensqualität und Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, für die
Wertevermittlung sowie den Zusammenhalt der Gesellschaft und für die
Integration aller Sporttreibenden.
Zur Förderung des Sports beschließt der Rat:
(1) Die Verwaltung informiert jährlich über die gesamten Transferleistungen im
Rahmen der Sportförderung, insbesondere darüber,
• welche Vereine und mit welcher Summe der Bau von vereinseigenen
Anlagen gemäß Abschnitt I, Ziffer 3.1 der Sportförderrichtlinien sowie
• welche Vereine und mit welcher Summe die Unterhaltung von
vereinseigenen Anlagen gemäß Abschnitt I, Ziffer 3.2
• welche Vereine mit welchen Summen für Baumaßnahmen an
städtischen Sportanlagen gemäß Abschnitt I, Ziffer 3.3
unterstützt wurden.
(2) Abschnitt 1, Ziffer 3.1 zum Bau vereinseigener Anlagen der
Sportförderrichtlinien wird geändert. Der Satz „Über Investitionsmaßnahmen
mit zuwendungsfähigen Ausgaben über 20.000€ entscheidet ein Gremium
bestehend aus Mitgliedern der Sportverwaltung und des Stadtsportbundes“
wird gestrichen und durch die Formulierung „Der Sportausschuss entscheidet
auf Empfehlung des Stadtsportbundes und der Sportverwaltung über
Investitionsmaßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben höher als 20.000€“
ersetzt.Seite 1 von 2
Seite 2
(3) Die Verwaltung erarbeitet einen Vorschlag, wie Abschnitt 1, Ziffer 7.3
(Unterstützung eines Bundes- oder Landesleistungsstützpunktes bei der
Finanzierung von Sportstätten und Trainern) modifiziert werden kann. Ziel ist
eine möglichst gleich hohe, nach oben gedeckelte Finanzierung, die maximal
zweimal innerhalb einer Ratsperiode und nur bei Nachweis einer besonderen
finanziellen Notsituation an den Bundes- oder Landesleistungsstützpunkt
gezahlt wird.
(4) Die Verwaltung erarbeitet gemeinsam mit dem Stadtsportbund einen
Vorschlag, wie Erwachsene gegen Vorlage des BONN-Ausweises aus
städtischen Fördermitteln einen Nachlass von mindestens 20 Prozent auf den
Mitgliedsbeitrag für Erwachsene im Sportverein gewährt werden kann, z.B.
durch ein Gutscheinsystem.
(5) Der Sportfördervertrag sowie der Kooperationsvertrag mit dem
Stadtsportbund sind entsprechend zum nächst möglichen Zeitpunkt zu
aktualisieren.
Begründung
Derzeit entscheidet bei Investitionsmaßnahmen mit zuwendungsfähigen
Ausgaben über 20.000€ ein Gremium bestehend aus Mitgliedern der
Sportverwaltung und des Stadtsportbundes. Die Vertreter*innen des
Sportausschusses werden bisher nicht in diese Entscheidungen eingebunden.
Ähnlich verhält es sich bei der Entscheidung über den Bau vereinseigener
Anlagen.
Die Information über zur Verfügung stehende bzw. über erhaltene Leistungen
der öffentlichen Hand soll transparenter werden und so noch mehr Vertrauen
herstellen.
Auch wird die Verwaltung gebeten, Verfahren zu entwickeln, wie einheitlich
und transparent der Bau von vereinseigenen Sportstätten unterstützt werden
kann. Entsprechende Grundsätze werden auch bei den Trainerkosten in
Bundes- und Leistungsstützpunkten benötigt.
Neben dem bereits gewährten Nachlass von mindestens 20 Prozent auf den
Eintritt zu Sportveranstaltungen für Inhaberinnen und Inhaber eines BONN-
Ausweises soll für diese Zielgruppe auch mehr Teilhabe durch die vergünstigte
Mitgliedschaft in einem Sportverein ermöglicht werden. Bei Kindern und
Jugendlichen geschieht dies bereits durch die Angebote des „Bildungs- und
Teilhabepaket“. (https://www.bonn.de/vv/produkte/Bildungs-und-
Teilhabepaket.php)
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 00:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de