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231865 · Mitteilungsvorlage

Zuschuss zur Einrichtung einer Bonner Hebammenambulanz

Nummer
231865
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
06.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 22.11.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 09.11.2023 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 26.10.2023 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
231865
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
53 Gesundheitsamt
Dezernat:
Dez. II
Zuschuss zur Einrichtung einer Bonner
Hebammenambulanz
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
26.10.2023 Kenntnisnahme
Rat 09.11.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Rat hat mit Verabschiedung der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt
2023/2024 beschlossen, die Einrichtung einer Hebammenambulanz im
Stadtgebiet Bonn in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 mit einer
Gesamtsumme in Höhe von 90.000 Euro zu fördern. Hiervon entfallen 30.000
Euro auf das Haushaltsjahr 2023, die restlichen 60.000 Euro auf 2024.
Der Rat beauftragte die Verwaltung, die Förderung im Rahmen eines
Wettbewerbs zu vergeben (DS 221697-125 AA). Nach Rücksprache mit dem
Vergabereferat und dem Rechnungsprüfungsamt wurde festgestellt, dass es
sich hierbei nicht um eine klassische Vergabe handelt und daher das
Vergaberecht keine Anwendung findet. Es wurde daher analog der
Verfahrensweise von Bund und Ländern der Weg einer Förderbekanntmachung
mit einem zweistufigen Vergabeverfahren gewählt.
Die Verwaltung veröffentlichte nach Genehmigung der Haushaltssatzung durch
die Aufsichtsbehörde mit Datum vom 05.07.2023 eine entsprechende
Förderbekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Bonn.
Der Verein Hebammenambulanz Bonn e. V. hat sich in dem Verfahren als
geeigneter Anbieter durchgesetzt.
Bei dem Zuschuss an den Verein handelt es sich um eine neue freiwillige und
konsumtive Verpflichtung, die nach der Bewirtschaftungsverfügung 2023 vor
Erlass des Förderbescheides der Einzelfallentscheidung durch die
Stadtkämmerin und die Oberbürgermeisterin unterliegt. Dies ist
zwischenzeitlich erfolgt.
Da es sich um eine Anschubfinanzierung handelt, ist der Zuschuss
ausschließlich für die Jahre 2023 und 2024 vorgesehen. Für die Folgejahre
entstehen der Stadt Bonn keine Aufwendungen.
Auf der Grundlage der verfügbaren Haushaltsmittel wurde ein Förderbescheid
für das Haushaltsjahr 2023 erlassen. Die Einrichtung der HebammenambulanzSeite 1 von 2
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in Bonn beginnt am 01.10.2023 im Gesundheitszentrum St. Johannes Hospital
an der Kölnstraße.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de