231865 · Mitteilungsvorlage
Zuschuss zur Einrichtung einer Bonner Hebammenambulanz
Kerndaten
- Nummer
- 231865
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 06.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 231865 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 53 Gesundheitsamt Dezernat: Dez. II Zuschuss zur Einrichtung einer Bonner Hebammenambulanz Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 26.10.2023 Kenntnisnahme Rat 09.11.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Rat hat mit Verabschiedung der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2023/2024 beschlossen, die Einrichtung einer Hebammenambulanz im Stadtgebiet Bonn in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 mit einer Gesamtsumme in Höhe von 90.000 Euro zu fördern. Hiervon entfallen 30.000 Euro auf das Haushaltsjahr 2023, die restlichen 60.000 Euro auf 2024. Der Rat beauftragte die Verwaltung, die Förderung im Rahmen eines Wettbewerbs zu vergeben (DS 221697-125 AA). Nach Rücksprache mit dem Vergabereferat und dem Rechnungsprüfungsamt wurde festgestellt, dass es sich hierbei nicht um eine klassische Vergabe handelt und daher das Vergaberecht keine Anwendung findet. Es wurde daher analog der Verfahrensweise von Bund und Ländern der Weg einer Förderbekanntmachung mit einem zweistufigen Vergabeverfahren gewählt. Die Verwaltung veröffentlichte nach Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Aufsichtsbehörde mit Datum vom 05.07.2023 eine entsprechende Förderbekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Bonn. Der Verein Hebammenambulanz Bonn e. V. hat sich in dem Verfahren als geeigneter Anbieter durchgesetzt. Bei dem Zuschuss an den Verein handelt es sich um eine neue freiwillige und konsumtive Verpflichtung, die nach der Bewirtschaftungsverfügung 2023 vor Erlass des Förderbescheides der Einzelfallentscheidung durch die Stadtkämmerin und die Oberbürgermeisterin unterliegt. Dies ist zwischenzeitlich erfolgt. Da es sich um eine Anschubfinanzierung handelt, ist der Zuschuss ausschließlich für die Jahre 2023 und 2024 vorgesehen. Für die Folgejahre entstehen der Stadt Bonn keine Aufwendungen. Auf der Grundlage der verfügbaren Haushaltsmittel wurde ein Förderbescheid für das Haushaltsjahr 2023 erlassen. Die Einrichtung der HebammenambulanzSeite 1 von 2 Seite 2 in Bonn beginnt am 01.10.2023 im Gesundheitszentrum St. Johannes Hospital an der Kölnstraße. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de