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231864-05 AA · Änderungsantrag

BBB-Änderungsantrag Parkplatz der Beethovenhalle Drucksachengruppe 231864

Nummer
231864-05 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
02.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 08.11.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 09.11.2023 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 31.10.2023 Empfehlung
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  1. 231864 Parkplatz der Beethovenhalle

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Änderungsantrag
öffentlich
231864-05 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
31.10.2023
BBB-Änderungsantrag Parkplatz der
Beethovenhalle
Drucksachengruppe 231864
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 31.10.2023 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
08.11.2023 Empfehlung
Rat 09.11.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Oberbürgermeisterin legt vor einer Beschlussfassung dar,
- wann sie mit dem Eigentümer und dem Betreiber der Beethovengarage
welche Konditionen für die öfftl.-rechtl. Sicherung der 45 Stellplätze
ausgehandelt hat (Reservierung bestimmter Plätze, Sicherstellung, dass Plätze
Besuchern der Beethovenhalle tatsächlich zur Verfügung stehen etc.)
- Kosten in welcher Höhe einmalig und laufend der Stadt Bonn auf welche
Dauer für die Nutzung der Beethovengarage als Stellplatznachweis entstehen
werden,
- wie sich das Parkplatzangebot und die Parkgebühren im Umkreis von 500
Metern um die Beethovenhalle seit deren Schließung bis heute entwickelt
haben und bis zur voraussichtlichen Wiedereröffnung entwickeln werden,
- wann die aktuell geltende Baugenehmigung für die Beethovenhalle ausgestellt
wurde und welche Mindestanzahl an Stellplätzen diese für den Betrieb der
Beethovenhalle vorgibt,
- wie sie vor dem Hintergrund der §§ 2 (1), Satz 2 und 4 (1) der Bonner
Stellplatzsatzung zu dem Schluss gekommen ist,
a. dass die Stellplatzsatzung aus 2022 überhaupt Anwendung auf die
Beethovenhalle als Bestandsbau findet,
b. eine vorrangige Schaffung aller notwendigen Stellflächen auf dem
Baugrundstück nicht möglich sein soll.
BegründungSeite 1 von 2
Seite 2
Die Oberbürgermeisterin stellt in ihrem Schreiben vom 30.10.2023 die
Schätzungen zu Einnahmeverlusten aus der beabsichtigten Verringerung des
Stellplatzangebotes der BonnCC unter Außerachtlassung der Entwicklung des
Parkraumangebotes und dessen Bepreisung in Frage, ohne selbst die Kosten
für die von ihr präferierte Variante auszuweisen.
Die Antragsteller haben angesichts des Wortlautes der in 2022 beschlossenen
Stellplatzsatzung erhebliche Zweifel daran, ob die Satzung auch unter
Berücksichtigung kommunaler Handlungsempfehlungen (handbuch-
kommunale-stellplatzsatzungen-november-219.pdf (lkt-nrw.de))
überhaupt auf die Beethovenhalle Anwendung finden kann. Selbst wenn
dies bejaht wird, stellt sich den Antragstellern die Frage nach der
rechtlichen Zulässigkeit eines Stellplatznachweises in der
Beethovengarage.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 06:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de