231864-05 AA · Änderungsantrag
BBB-Änderungsantrag Parkplatz der Beethovenhalle Drucksachengruppe 231864
Kerndaten
- Nummer
- 231864-05 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 02.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 231864-05 AA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 31.10.2023 BBB-Änderungsantrag Parkplatz der Beethovenhalle Drucksachengruppe 231864 Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 31.10.2023 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 08.11.2023 Empfehlung Rat 09.11.2023 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Oberbürgermeisterin legt vor einer Beschlussfassung dar, - wann sie mit dem Eigentümer und dem Betreiber der Beethovengarage welche Konditionen für die öfftl.-rechtl. Sicherung der 45 Stellplätze ausgehandelt hat (Reservierung bestimmter Plätze, Sicherstellung, dass Plätze Besuchern der Beethovenhalle tatsächlich zur Verfügung stehen etc.) - Kosten in welcher Höhe einmalig und laufend der Stadt Bonn auf welche Dauer für die Nutzung der Beethovengarage als Stellplatznachweis entstehen werden, - wie sich das Parkplatzangebot und die Parkgebühren im Umkreis von 500 Metern um die Beethovenhalle seit deren Schließung bis heute entwickelt haben und bis zur voraussichtlichen Wiedereröffnung entwickeln werden, - wann die aktuell geltende Baugenehmigung für die Beethovenhalle ausgestellt wurde und welche Mindestanzahl an Stellplätzen diese für den Betrieb der Beethovenhalle vorgibt, - wie sie vor dem Hintergrund der §§ 2 (1), Satz 2 und 4 (1) der Bonner Stellplatzsatzung zu dem Schluss gekommen ist, a. dass die Stellplatzsatzung aus 2022 überhaupt Anwendung auf die Beethovenhalle als Bestandsbau findet, b. eine vorrangige Schaffung aller notwendigen Stellflächen auf dem Baugrundstück nicht möglich sein soll. BegründungSeite 1 von 2 Seite 2 Die Oberbürgermeisterin stellt in ihrem Schreiben vom 30.10.2023 die Schätzungen zu Einnahmeverlusten aus der beabsichtigten Verringerung des Stellplatzangebotes der BonnCC unter Außerachtlassung der Entwicklung des Parkraumangebotes und dessen Bepreisung in Frage, ohne selbst die Kosten für die von ihr präferierte Variante auszuweisen. Die Antragsteller haben angesichts des Wortlautes der in 2022 beschlossenen Stellplatzsatzung erhebliche Zweifel daran, ob die Satzung auch unter Berücksichtigung kommunaler Handlungsempfehlungen (handbuch- kommunale-stellplatzsatzungen-november-219.pdf (lkt-nrw.de)) überhaupt auf die Beethovenhalle Anwendung finden kann. Selbst wenn dies bejaht wird, stellt sich den Antragstellern die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit eines Stellplatznachweises in der Beethovengarage. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de