231864-04 AA · Änderungsantrag
Parkplatz der Beethovenhalle Antrag zur Vorlage 231864
Kerndaten
- Nummer
- 231864-04 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 31.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 231864-04 AA Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Ulrich Gödeke Jürgen Wehlus Reiner Burgunder 31.10.2023 Parkplatz der Beethovenhalle Antrag zur Vorlage 231864 Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 31.10.2023 Empfehlung Unterausschuss Denkmalschutz 08.11.2023 Anhörung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 08.11.2023 Empfehlung Rat 09.11.2023 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Rat beschließt, den Parkplatz der Beethovenhalle in den inneren Stellplatzreihen in Anpassung an den vorhandenen Baumbestand und die heutige Regelbreite je Stellplatz mit insgesamt 153 Stellplätzen denkmalgerecht wiederherzustellen. Begründung Die Beethovenhalle ist in der Denkmalliste der Bundesstadt Bonn unter der Nr. A 1720 als Denkmal eingetragen. Eingetragen sind das Flurstück 19 (Beethovenhalle mit Außenanlagen einschließlich Parkplatz) und das Flurstück 22 (Rheinufer Fritz-Schröder-Ufer) der Flur 62 der Gemarkung Bonn. Mit der Unterschutzstellung unterliegt das Denkmal den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes. Danach sind die Denkmalbehörden frühzeitig zu beteiligen und so mit dem Ziel in die Abwägung mit anderen Belangen einzubeziehen, „dass die Erhaltung und Nutzung der Denkmäler möglich ist.“ Eine denkmalrechtliche Erlaubnis ist nach § 9 Abs. 3 DSchG NRW zu erteilen, „wenn Belange des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen oder ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt. Bei der Entscheidung sind insbesondere auch die Belange des Wohnungsbaus, des Klimas, des Einsatzes erneuerbarer Energien sowie der Barrierefreiheit angemessen zu berücksichtigen.“ Die aufgrund des Ratsbeschlusses vom 23.03.2023 vorgelegte Machbarkeitsanalyse einer möglichen Entsiegelung des Parkplatzes kommt zu dem Ergebnis, dass dies für die inneren Stellplatzreihen, die den Kern der Parkplatzanlage ausmachen, denkmalrechtlich möglich wäre.Aus Sicht der CDU-Fraktion bestehen erhebliche Zweifel an dieser Einschätzung, weil derSeite 1 von 5 Seite 2 Hauptzweck des DSchG NRW, die Erhaltung und Nutzung des Denkmals dadurch verfehlt wird. Wie in der Stellungnahme der Bonn CC Management GmbH vom 22.09.2023 hervorgeht, besteht ein großes Interesse seitens des Betreibers der Halle, den denkmalgeschützten Parkplatz wieder vollumfänglich in Betrieb zu nehmen. Somit lässt sich das Denkmal ohne weiteres weiter nutzen und erhalten. Im inneren, wurzelgeschädigten Bereich kann der Parkplatz gemäß Machbarkeitsanalyse problemlos denkmalgerecht wiederhergestellt werden kann. Ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Beseitigung von fast zwei Dritteln der Stellplätze aus Gründen des Klimaschutzes und im Sinne der Verwirklichung der „Schwammstadt“ liegt offenkundig nicht vor. Denn ausweislich der Anlage 1 der Verwaltungsvorlage wird auf S. 16 ausgeführt, dass sich die Stellplatzkapazitäten durch den denkmalgerechten Erhalt des Parkplatzes bei einer Veranstaltung mit 2.000 Besuchern auch aufgrund von 160 zusätzlichen Fahrradabstellplätzen nur um 3 % verbessern. Damit handelt es sich bei der beabsichtigten inneren Entsiegelung nur um einen symbolischen Beitrag zum Klimaschutz, der eine starke Beeinträchtigung des Denkmals nicht rechtfertigt. Auch im Hinblick auf die Wasserwirtschaft sind Versickerungsoptionen vor Ort als verhältnismäßigeres Mittel anzusehen als die dauerhafte Entsiegelung und Zerstörung des Herzstücks des Parkplatzes. Der besondere denkmalpflegerische Wert des Parkplatzes ergibt sich aus seiner Bedeutung für die Geschichte des Menschen im Kontext mit der Gesamtanlage der Beethovenhalle, bestehend aus der Halle, dem Vorplatz mit der vorgelagerten repräsentativen Grünanlage, dem Parkplatz und der Rheinpromenade. Alle Elemente sind integraler Bestandteil des „Gesamtkunstwerkes Beethovenhalle“ und stehen unter Denkmalschutz. Der Parkplatz ist ein zeitgeschichtliches Zeugnis einer Verkehrsanlage dieser Art zu Beginn des Automobilzeitalters (autogerechte Stadt) nach dem Zweiten Weltkrieg in der Bundesrepublik Deutschland. Besonders prominent und bedeutend ist das Beispiel, weil die Beethovenhalle auch als Aushängeschild der jungen Bundesrepublik diente und dort die Bundespräsidenten gewählt wurden. Die Größe des Parkplatzes ist für damalige Verhältnisse bemerkenswert, ebenso die intensive Begrünung und Einbeziehung in die Gesamt- und Grünanlage. Aus der Entwurfsphilosophie der Beethovenhalle mit ihrer organischen Kuppelform abgeleitet ist auch für den Parkplatz eine prägende organische Form gewählt worden. In diese unregelmäßige, fließende Form sind die Stellplätze nach dem Vorbild von Nadelbaumrispen im Diagonal- und Fischgrätmuster harmonisch eingebettet. Das alles würde mit dem Verzicht auf das Innere des Parkplatzes verloren gehen. Der Parkplatz steht für das zeittypische organische Bauen in Architektur und Städtebau der 1950er und frühen 1960er Jahre. Der Widerspruch und die harmonische Vereinigung von organischen Formen und kantigen spitzwinkligen Elementen kennzeichnen den Bau der Beethovenhalle, aber auch den Vorplatz und die Gartenanlage. Sägezahnartige Versprünge in der Fassade verzahnen die Halle mit ihrem Umfeld und die Stellplatzanlage mit dem umgebenden Grün. Diese besonderen Merkmale begründen die künstlerische Bedeutung des Gesamtensembles Beethovenhalle als Vertreter des organischen Bauens dieser Zeitepoche. Aus den genannten Gründen bestehen erhebliche Bedenken, ob die avisierte Erlaubnis zur weitgehenden Entsiegelung der Parkplatzfläche als denkmalrechtlich belastbar anzusehen ist. Deshalb sollte schon allein aus denkmalpflegerischer Sicht der Parkplatz in seinem bauzeitlichenSeite 2 von 5 Seite 3 Erscheinungsbild erhalten werden. Anlage/n 1 Denkmalgerechter angepasster bauzeitlicher Zustand des Parkplatzes einschließlich innerer Stellplatzreihen (öffentlich) 2 Gemäß Machbarkeitsanalyse verändertes Erscheinungsbild des Parkplatzes mit entsiegelten inneren Stelplatzreihen (öffentlich)Seite 3 von 5 Parkplatz Beethovenhalle Bonn Lageplan Variante 0 Erhaltung des bauzeitlichen Erscheinungsbildes Parkplatz Parkanlage Vorplatz BeethovenhalleSeite 4 von 5 Parkplatz Beethovenhalle Bonn Lageplan Variante 1 Verändertes Erscheinungsbild mit entsiegelten inneren Stellplatzreihen Beethovenhalle Vorplatz Grünanlage GrünanlageSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de