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231864-04 AA · Änderungsantrag

Parkplatz der Beethovenhalle Antrag zur Vorlage 231864

Nummer
231864-04 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
31.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 31.10.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 08.11.2023 Empfehlung
  3. Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz 08.11.2023 Anhörung
  4. Sitzung des Rates 09.11.2023 Entscheidung federführend
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  1. 231864 Parkplatz der Beethovenhalle

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Änderungsantrag
öffentlich
231864-04 AA
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Ulrich Gödeke
Jürgen Wehlus
Reiner Burgunder
31.10.2023
Parkplatz der Beethovenhalle
Antrag zur Vorlage 231864
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 31.10.2023 Empfehlung
Unterausschuss Denkmalschutz 08.11.2023 Anhörung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
08.11.2023 Empfehlung
Rat 09.11.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Rat beschließt, den Parkplatz der Beethovenhalle in den inneren
Stellplatzreihen in Anpassung an den vorhandenen Baumbestand und die
heutige Regelbreite je Stellplatz mit insgesamt 153 Stellplätzen denkmalgerecht
wiederherzustellen.
Begründung
Die Beethovenhalle ist in der Denkmalliste der Bundesstadt Bonn unter der Nr.
A 1720 als Denkmal eingetragen. Eingetragen sind das Flurstück 19
(Beethovenhalle mit Außenanlagen einschließlich Parkplatz) und das Flurstück
22 (Rheinufer Fritz-Schröder-Ufer) der Flur 62 der Gemarkung Bonn. Mit der
Unterschutzstellung unterliegt das Denkmal den Vorschriften des
Denkmalschutzgesetzes. Danach sind die Denkmalbehörden frühzeitig zu
beteiligen und so mit dem Ziel in die Abwägung mit anderen Belangen
einzubeziehen, „dass die Erhaltung und Nutzung der Denkmäler möglich
ist.“ Eine denkmalrechtliche Erlaubnis ist nach § 9 Abs. 3 DSchG NRW zu
erteilen, „wenn Belange des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen oder
ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt. Bei der
Entscheidung sind insbesondere auch die Belange des Wohnungsbaus, des
Klimas, des Einsatzes erneuerbarer Energien sowie der Barrierefreiheit
angemessen zu berücksichtigen.“
Die aufgrund des Ratsbeschlusses vom 23.03.2023 vorgelegte
Machbarkeitsanalyse einer möglichen Entsiegelung des Parkplatzes kommt zu
dem Ergebnis, dass dies für die inneren Stellplatzreihen, die den Kern der
Parkplatzanlage ausmachen, denkmalrechtlich möglich wäre.Aus Sicht der
CDU-Fraktion bestehen erhebliche Zweifel an dieser Einschätzung, weil derSeite 1 von 5
Seite 2
Hauptzweck des DSchG NRW, die Erhaltung und Nutzung des Denkmals
dadurch verfehlt wird. Wie in der Stellungnahme der Bonn CC Management
GmbH vom 22.09.2023 hervorgeht, besteht ein großes Interesse seitens des
Betreibers der Halle, den denkmalgeschützten Parkplatz wieder vollumfänglich
in Betrieb zu nehmen. Somit lässt sich das Denkmal ohne weiteres weiter
nutzen und erhalten. Im inneren, wurzelgeschädigten Bereich kann der
Parkplatz gemäß Machbarkeitsanalyse problemlos denkmalgerecht
wiederhergestellt werden kann. Ein überwiegendes öffentliches Interesse an
der Beseitigung von fast zwei Dritteln der Stellplätze aus Gründen des
Klimaschutzes und im Sinne der Verwirklichung der „Schwammstadt“ liegt
offenkundig nicht vor. Denn ausweislich der Anlage 1 der Verwaltungsvorlage
wird auf S. 16 ausgeführt, dass sich die Stellplatzkapazitäten durch den
denkmalgerechten Erhalt des Parkplatzes bei einer Veranstaltung mit 2.000
Besuchern auch aufgrund von 160 zusätzlichen Fahrradabstellplätzen nur um 3
% verbessern. Damit handelt es sich bei der beabsichtigten inneren
Entsiegelung nur um einen symbolischen Beitrag zum Klimaschutz, der eine
starke Beeinträchtigung des Denkmals nicht rechtfertigt. Auch im Hinblick auf
die Wasserwirtschaft sind Versickerungsoptionen vor Ort als
verhältnismäßigeres Mittel anzusehen als die dauerhafte Entsiegelung und
Zerstörung des Herzstücks des Parkplatzes.
Der besondere denkmalpflegerische Wert des Parkplatzes ergibt sich aus
seiner Bedeutung für die Geschichte des Menschen im Kontext mit der
Gesamtanlage der Beethovenhalle, bestehend aus der Halle, dem Vorplatz mit
der vorgelagerten repräsentativen Grünanlage, dem Parkplatz und der
Rheinpromenade. Alle Elemente sind integraler Bestandteil des
„Gesamtkunstwerkes Beethovenhalle“ und stehen unter Denkmalschutz. Der
Parkplatz ist ein zeitgeschichtliches Zeugnis einer Verkehrsanlage dieser Art zu
Beginn des Automobilzeitalters (autogerechte Stadt) nach dem Zweiten
Weltkrieg in der Bundesrepublik Deutschland. Besonders prominent und
bedeutend ist das Beispiel, weil die Beethovenhalle auch als Aushängeschild
der jungen Bundesrepublik diente und dort die Bundespräsidenten gewählt
wurden. Die Größe des Parkplatzes ist für damalige Verhältnisse
bemerkenswert, ebenso die intensive Begrünung und Einbeziehung in die
Gesamt- und Grünanlage. Aus der Entwurfsphilosophie der Beethovenhalle mit
ihrer organischen Kuppelform abgeleitet ist auch für den Parkplatz eine
prägende organische Form gewählt worden. In diese unregelmäßige, fließende
Form sind die Stellplätze nach dem Vorbild von Nadelbaumrispen im Diagonal-
und Fischgrätmuster harmonisch eingebettet. Das alles würde mit dem Verzicht
auf das Innere des Parkplatzes verloren gehen. Der Parkplatz steht für das
zeittypische organische Bauen in Architektur und Städtebau der 1950er und
frühen 1960er Jahre. Der Widerspruch und die harmonische Vereinigung von
organischen Formen und kantigen spitzwinkligen Elementen kennzeichnen den
Bau der Beethovenhalle, aber auch den Vorplatz und die Gartenanlage.
Sägezahnartige Versprünge in der Fassade verzahnen die Halle mit ihrem
Umfeld und die Stellplatzanlage mit dem umgebenden Grün. Diese besonderen
Merkmale begründen die künstlerische Bedeutung des Gesamtensembles
Beethovenhalle als Vertreter des organischen Bauens dieser Zeitepoche.
Aus den genannten Gründen bestehen erhebliche Bedenken, ob die avisierte
Erlaubnis zur weitgehenden Entsiegelung der Parkplatzfläche als
denkmalrechtlich belastbar anzusehen ist. Deshalb sollte schon allein aus
denkmalpflegerischer Sicht der Parkplatz in seinem bauzeitlichenSeite 2 von 5
Seite 3
Erscheinungsbild erhalten werden.
Anlage/n
1 Denkmalgerechter angepasster bauzeitlicher Zustand des Parkplatzes
einschließlich innerer Stellplatzreihen (öffentlich)
2 Gemäß Machbarkeitsanalyse verändertes Erscheinungsbild des Parkplatzes
mit entsiegelten inneren Stelplatzreihen (öffentlich)Seite 3 von 5
Parkplatz Beethovenhalle Bonn
Lageplan Variante 0
Erhaltung des bauzeitlichen
Erscheinungsbildes
Parkplatz
Parkanlage
Vorplatz
BeethovenhalleSeite 4 von 5
Parkplatz Beethovenhalle Bonn
Lageplan Variante 1
Verändertes Erscheinungsbild mit
entsiegelten inneren Stellplatzreihen
Beethovenhalle
Vorplatz
Grünanlage
GrünanlageSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 10:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de