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231864-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Parkplatz der Beethovenhalle

Nummer
231864-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 08.11.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 09.11.2023 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 31.10.2023 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz 08.11.2023 Kenntnisnahme
  5. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Kenntnisnahme
  6. Sitzung des Projektbeirates Sanierung Beethovenhalle Bonn 25.10.2023 Kenntnisnahme
  7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.10.2023 Kenntnisnahme
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  1. 231864 Parkplatz der Beethovenhalle

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231864-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Parkplatz der Beethovenhalle
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
19.10.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Kenntnisnahme
Projektbeirat Sanierung Beethovenhalle Bonn 25.10.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 31.10.2023 Kenntnisnahme
Unterausschuss Denkmalschutz 08.11.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
08.11.2023 Kenntnisnahme
Rat 09.11.2023 Kenntnisnahme
Beschluss
1. Der Rat beschließt die Umsetzung der angepassten Planung für den
Parkplatz der Beethovenhalle entsprechend der Ergebnisse der
Machbarkeitsanalyse.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Initiierung der
Baulasteintragung für 45 Stellplätze in der Beethovengarage zugunsten
der Beethovenhalle.
Begründung:
Aktuelle Beschlusslage
Mit Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom 23.03.2023 (DS-Nr.
230281) wurde die Verwaltung mit einer Anpassung der Planung
„Instandsetzung des Gartendenkmals an der Beethovenhalle“ beauftragt. Es
wurde beschlossen, „im Rahmen des zu erteilenden Planungsauftrags den
Landschaftsarchitekten mit der Prüfung einer angepassten Ausrichtung der
Nutzung der Parkplatzfläche zu beauftragen. Eine stärkere Begrünung des
Parkplatzes und eine Reduzierung der Stellplatzanzahlen sollten auf ihre
Machbarkeit untersucht werden, ohne die Belange des Betriebs und der
Vermarktung der Beethovenhalle zu beeinträchtigen. […] Die Ergebnisse
müssen mit den zuständigen Behörden und dem Betreiber der Beethovenhalle
bzw. des Parkplatzes sondiert und vorabgestimmt werden, bevor sie den
zuständigen Gremien sowie dem Rat zur finalen Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt werden können.“
Die Machbarkeitsanalyse sowie die Abstimmung mit den zuständigen BehördenSeite 1 von 27
Seite 2
und dem Betreiber sind abgeschlossen. Im Ergebnis empfiehlt die Verwaltung
die Gestaltung des westlichen Teils der Außenanlage in einer Mischform aus
Parkplatz und parkähnlicher Anlage mit hoher Aufenthaltsqualität vor der
Beethovenhalle.
Ergebnisse der Machbarkeitsanalyse
1. Stellplatznachweis
Die im Rahmen der Baugenehmigung aus 2016 für 2.000 Sitzplätze
anzuwendende Stellplatzsatzung sah den Nachweis von 140 Kfz-Stellplätzen
für den Betrieb der Beethovenhalle als Versammlungsstätte vor. Stehplätze
sind für die Ermittlung eines Stellplatznachweises nicht relevant. Im Rahmen
einer Umgestaltung wäre die aktuelle Stellplatzsatzung der Bundesstadt Bonn
vom 13.05.2022 anzuwenden. Auf Basis dieser sind 120 Kfz-Stellplätze sowie
200 Fahrradabstellplätze für den Betrieb der Beethovenhalle als
Versammlungsstätte nachzuweisen. Gemäß Anlage 4 der Stellplatzsatzung
kann durch besondere Maßnahmen im Rahmen eines Mobilitätskonzeptes die
Notwendigkeit zum Nachweis von Stellplätzen reduziert werden.
Sowohl der Parkplatz vor der Beethovenhalle, der Seitenstreifen an der
Theaterstraße als auch die Anlieferzone an der Wachsbleiche sind baurechtlich
für den Stellplatznachweis zu berücksichtigen.
2. Mobilitätskonzept
Das Ingenieurbüro VCDB wurde mit der Erstellung eines Mobilitätskonzeptes
beauftragt um zu prüfen, ob durch geeignete Maßnahmen die Anzahl der
notwendigen Kfz-Stellplätze reduziert werden könnte.
Im Ergebnis könnten auf Basis des vorliegenden Mobilitätskonzepts weitere
Minderungsfaktoren in Ansatz gebracht werden:
- Reduzierung um weitere 10% durch Herstellung einer qualifizierten
Radinfrastruktur
- Reduzierung um weitere 20% durch die Sicherstellung, dass alle
Veranstaltungstickets auch als Fahrausweise des ÖPNV nutzbar sind.
Bei vollständiger Ansetzung dieser Faktoren wäre somit der Nachweis von 84
Kfz-Stellplätzen sowie 200 qualifizierten Fahrradabstellplätze für den Betrieb
der Beethovenhalle ausreichend.
Argumente gegen die Anwendung der Minderungsfaktoren:
Nach Auskunft des Betreibers wird es aus organisatorischen Gründen nicht
möglich sein, die im Mobilitätskonzept vorgeschlagenen Maßnahmen eines
verbindlichen ÖPNV-Tickets umzusetzen.Seite 2 von 27
Seite 3
Vonseiten der Urheberrechtsvertretung Raderschall, welche durch das
beauftragte Büro RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten
wahrgenommen wird, sind in dem neu entstehenden Grünbereich aus
gestalterischer Sicht nur Fahrradabstellplätze ohne Überdachung
wünschenswert. Dieser Einschätzung schließen sich die Denkmalbehörden an.
Nach Rücksprache mit dem Bauordnungsamt dürfen die Hälfte der 200
Fahrradabstellplätze im inneren Grünbereich ohne Dach und die weiteren 100
entlang der Theaterstraße mit einer Überdachung umgesetzt werden.
Für den Stellplatznachweis ergeben sich hierdurch 120 nachzuweisende Kfz-
Stellplätze.
3. Entwurf des Landschaftsarchitekten
Der mit Planungsabschluss zum 18.09.2023 vorgestellte Entwurf des Büros
RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten sieht eine großflächige
Entsiegelung des inneren Parkplatzbereiches vor. Hierdurch ist eine
Reduzierung des Umfangs der ohnehin notwendigen Erneuerung des Kanal-
und Entwässerungssystems möglich – zugleich wird auf das zukünftige
Wachstum der Bäume reagiert.
Die in der Planung berücksichtigten 53 regulären Stellplätze sind in ihrer
Oberflächensubstanz noch bauzeitlich und unterliegen daher gemäß §7, Abs. 1
des DSchG NRW dem Gebot der „Erhaltung der denkmalwerten Substanz“.
Daher wurde der äußere umlaufende Parkstreifen grundsätzlich in seinen
bisherigen Stellplatzbreiten beibehalten. Die 4 behindertengerechten
Stellplätze, welche wie bisher in der Nähe des barrierefreien Haupteingangs
gelegen sind, werden neu und entsprechend den heutigen Anforderungen an
die Breite dieser Stellplätze hergestellt. Alle Stellplätze sind wie bisher durch
die Hauptzufahrt erschlossen, welche grundsätzlich aufgrund von Zulieferungs-
und Rettungsverkehr beibehalten werden muss. Die inneren Stellplatzflächen
des Bereichs des Parkplatzes werden entsiegelt und begrünt. Ehemalige
Wegeführungen werden in Form von wassergebundenen Fußgängerwegen
aufgegriffen. Die Beleuchtung wird umfassend erneuert und auf den Bedarf
einer öffentlichen Parkanlage mit anliegenden Kfz-Stellplätzen ausgerichtet. Die
Verlegung von Leerrohren, der Aushub sowie die Herstellung von
Fundamenten für ELT-Ladesäulen sind in der Planung bereits berücksichtigt.
Dadurch werden die Voraussetzungen für eine Ausstattung von Stellplätzen mit
Elektro-Ladeinfrastruktur geschaffen.
Um die Aufenthaltsqualität des Geländes als Ganzes zur erhöhen, werden
Bänke entlang der Wegführungen aufgestellt.
Innerhalb des neuen Grünbereichs werden eine Vielzahl von neuen Baum- und
Gehölzpflanzungen umgesetzt. Durch eine artenreiche Bepflanzung bestehend
aus Hecken, Sträuchern, Stauden und Bodendeckern, werden bisher
versiegelte Flächen zu Vegetationsflächen umgewandelt. Ebenso wie in den
anderen Bereichen der Außenanlagen werden auch hier für die Gestaltung von
Rasen- und Pflanzflächen Neupflanzungen vorgesehen, mit denen sowohl auf
die Herausforderungen zunehmender Trockenheit und Hitze reagiert wird als
auch eine Reduzierung des Unterhaltungsaufwands und selbstverständlichSeite 3 von 27
Seite 4
auch ein ökologischer Mehrwert erzielt werden könnte.
In Summe entstehen durch die Entsiegelung von 3.350 m² Oberflächen auf
diese Weise rund 2.250 m² mehr Grünflächen in diesem innerstädtischen
Bereich.
Gemäß Förderrichtlinie des BMUV „Maßnahmen zur Anpassung an den
Klimawandel“ ist die Planung in die förderfähigen Maßnahmen „Stadtgrün und
Neugestaltung von Stadträumen, u.a. durch Schaffung von
Versickerungsflächen durch Entsiegelung“ sowie „Schaffung von gekühlten
Stadtteilzentren/Begegnungsräumen“ einordbar. Die Verwaltung beabsichtigt
daher einen Antrag auf Fördermittel in Höhe von EUR 200.000,00 für die
Umsetzung zu beantragen.
Die Anforderungen für den Nachweis von Fahrrad-Abstellanalagen kann durch
den Entwurf vollständig erfüllt werden. Für den Nachweis der erforderlichen 120
Kfz-Stellplätze besteht die Notwendigkeit, weitere 45 Stellplätze nachzuweisen.
Aus Sicht der Verwaltung stellt die Baulasteintragung von Kfz-Stellplätzen für
die Nutzung der Beethovenhalle in der Tiefgarage des Beethoven-Parkhauses
der Stadtwerke Bonn (SWB) die geeignetste Möglichkeit dar, die
Anforderungen der Stellplatzsatzung einzuhalten. Eine Zusage der SWB für die
Ablöse liegt vor.
Tabelle s. Anlage 3
4. Verkehrliche Gesamtsituation
Das im Rahmen der Planungen erstellte Mobilitätskonzept weist auf eine
„hervorragende[n] infrastrukturelle[n] Anbindung“ der Beethovenhalle hin.
Neben den fußläufig erreichbaren Stadtbahn-Haltestellen Bertha-von-Suttner-
Platz und Wilhelmsplatz verkehren unmittelbar an der Beethovenhalle mehrere
Buslinien, welche eine Erreichbarkeit von innerstädtischen Zielen wie auch eine
Anbindung an den überregionalen ÖPNV am Hauptbahnhof bzw. Bahnhof
Siegburg ermöglichen.
Darüber hinaus befinden sich fußläufig die folgenden Parkgaragen mit einer
Gesamtkapazität von ca. 4.000 Plätzen im innerstädtisch geprägten Umfeld der
Beethovenhalle
• Beethoven-Parkhaus (426)
• Stiftsgarage (490)
• Operngarage (380)
• Marktgarage (279)
• Münsterplatzgarage (312)
• Friedensplatzgarage (810)
• Stadthausgarage (300 + ggf. 250 auf P2)
• Unigarage (438)
• Hauptbahnhof (258)Seite 4 von 27
Seite 5
Im unmittelbaren Umfeld der Beethovenhalle sind mit der Umgestaltung des
Stiftsplatzes sowie der Aufwertung des Rheinufers in den kommenden Jahren
Maßnahmen geplant, die Einfluss auf den zur Verfügung stehenden Parkraum
und möglicherweise das Angebot des ÖPNV in diesem innerstädtischen
Bereich haben werden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch o.a. Maßnahmen Veränderungen
des Umfelds beschlossen wurden, welche im Rahmen der Erstellung des
Nutzungskonzepts durch die BonnCC zu berücksichtigen sind. Hierzu zählen
beispielsweise:
- Mitwirkung an einer Initiierung einer höheren Taktung der anliegenden
ÖPNV-Linien zu Hauptveranstaltungszeiten
- Organisatorische Lösungen wie die Zurverfügungstellung von
Sonderbussen bei größeren Veranstaltungen
- Einrichtung eines Shuttlesystems bspw. zum Parkhaus des ebenfalls
durch die BonnCC betriebenen WCCB oder umliegender öffentlicher
Parkflächen
- Einbindung der Beethovenhalle in das 2021 eingeführte städtische
Parkleitsystem
- Verhandlungen über eine Einnahmenbeteiligung aus der höheren
Nutzung der Tiefgaragenstellplätze mit der BCP bzw. den SWB.
Im Rahmen einer gesamtstädtischen Betrachtung und damit über das Projekt
„Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle“
hinaus sollten zudem folgende Maßnahmen in die künftigen Überlegungen mit
einbezogen werden:
- Sicherstellung der barrierefreien und sicheren Gestaltung des Fußwegs
vom Opernparkhaus am Rhein zur Beethovenhalle im Rahmen der
Neuplanung Rheinuferanlage
- Prüfung einer höheren Anzahl von behindertengerechten Stellplätzen im
Bereich Theaterstraße
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass auch bei einer weniger
ausgeprägten klimagerechten Entsiegelung und Begrünung keinesfalls wieder
die in der Vergangenheit vorhandenen 188 Stellplätze auf dem Parkplatz
eingerichtet werden könnten. Die an die Bestandsbäume angrenzenden
Pflanzbeete sind aus denkmalpflegerischer Sicht zu erhalten, müssen aufgrund
von wachstumsbedingtem Wurzeldruck jedoch angepasst werden. Dadurch
würden 22 Parkplätze im inneren Bereich des Parkplatzes entfallen. Weitere 13
Stellplätze würden entfallen, wenn im Innenbereich die Stellplatzbreiten
aufgrund von heutigen Fahrzeugbreiten von 2,30 m auf 2,50 m angepasst
werden müssten. In Summe könnten bei maximaler Ausnutzung der bisherigen
Parkplatzflächen vor der Halle somit nur 153 Kfz-Stellplätze eingerichtet
werden. Zuzüglich der 2 Stellplätze an der Anlieferung und weiteren 27 auf dem
Randstreifen Theaterstraße könnten somit bis zu 182 Kfz-Stellplätze
eingerichtet werden, wobei gleichzeitig nur 50 Fahrrad-Stellplätze eingerichtet
werden könnten.Seite 5 von 27
Seite 6
5. Abstimmung mit der Betreibergesellschaft BonnCC
Die Planung zur Gestaltung der Parkplätze wurde der Betreibergesellschaft
(BonnCC), dem Beethoven Orchester Bonn, der Stabsstelle
Konferenzzentrum/Beethovenhalle (Dez II-1) sowie der Bonner City Parkraum
GmbH (BCP) am 29.08.2023 vom Projektteam präsentiert.
Im Anschluss äußerte der Betreiber Bedenken dahingehend, dass die
Reduktion von Parkplätzen unmittelbar vor der Beethovenhalle zu
Einnahmeverlusten aus der Verpachtung von Stellplätzen führe und die
umliegenden Parkkapazitäten nicht ausreichend für einen wirtschaftlichen
Betrieb der Veranstaltungshalle seien. Des Weiteren seien bestimmte
Veranstaltungsformate in Zukunft nicht mehr durchführbar. Der Aufsichtsrat und
die Geschäftsführung der BonnCC Management GmbH empfehlen in ihrem
Schreiben vom 22.09.2023 deshalb auf die Reduzierung von Stellplätzen auf
dem Areal der Beethovenhalle zu verzichten (Anlage 2).
Seitens des Eigentümervertreters / Budgetverantwortlichen (II-1) wird darauf
verwiesen, dass die Planungen zur Reduzierung des Parkplatzangebotes
gemäß der Prognose des Betreibers zu einem höheren Zuschussbedarf für den
städtischen Haushalt führe, der bisher in der mittelfristigen Finanzplanung noch
nicht enthalten ist.
Die Verwaltung kann diese Sichtweise grundsätzlich nachvollziehen. Bei einer
angenommenen Besucheranzahl von rund 2.000 Personen (in der Annahme
von 2 Personen pro PKW), werden in der Konsequenz statt wie bisher ca.
1.550 Personen in Zukunft ca. 1.750 Personen die zahlreichen umliegenden
Parkmöglichkeiten in den innerstädtischen Parkhäusern nutzen oder mit dem
ÖPNV / Fahrrad anreisen.
Die Verwaltung schätzt die daraus resultierenden Veränderungen in der
Abwägung als vertretbar ein.
Aus Sicht der Verwaltung rechtfertigen die aus der Neuplanung entstehenden
Mehrwerte in Bezug auf den Umfang der Entsiegelung (Schwammstadt) und
die das Stadtklima verbessernden Maßnahmen diese Änderungen innerhalb
des Parkraumangebotes. Die Aufwertung der Außenanlagen der
Beethovenhalle führt zudem zu einer Steigerung der Aufenthaltsqualität in
diesem Bereich.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die beschlusskonforme Umsetzung der Außenanlagen sind vom Rat der
Bundesstadt Bonn insgesamt EUR 8.721.750,00 netto worden, welche
vollumfänglich innerhalb des freigegebenen Gesamtbudgets (DS-Nr. 222244)
berücksichtigt sind.Seite 6 von 27
Seite 7
Durch die hier vorgeschlagene umfangreiche Entsiegelung kann der Umfang
der notwendigen Erneuerung des Kanal- und Entwässerungssystems deutlich
reduziert werden. Die Minderkosten der Neuplanung betragen EUR 333.650,00
€ netto.
Hieraus ergeben sich saldierte investive Auszahlungen von EUR 8.388.200,00
netto zzgl. EUR 79.686,95 anteilige Umsatzsteuer.
Diese ständen im Rahmen des Gesamtbudgets anteilig für eine
Maßnahmenerweiterung innerhalb des Projekts in Form der Instandsetzung
des Stellplatzrandstreifens Theaterstraße zur Verfügung, welcher ebenfalls
Bestandteil der denkmalgeschützten Außenanlagen ist.
Zudem könnte mittels dieser die Baulasteintragung für die Stellplätze in der
Tiefgarage des Beethoven-Parkhauses, deren Ablösesumme EUR 171.250,00
netto (50 x EUR 3.425 pro Platz) zzgl. EUR 1.626,88 anteilige Umsatzsteuer
beträgt, umgesetzt werden.
Wie in der Begründung bereits ausgeführt, ist die Planung gemäß
Förderrichtlinie des BMUV „Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“
in die förderfähigen Maßnahmen „Stadtgrün und Neugestaltung von
Stadträumen, u.a. durch Schaffung von Versickerungsflächen durch
Entsiegelung“ sowie „Schaffung von gekühlten
Stadtteilzentren/Begegnungsräumen“ einordbar. Die Verwaltung beabsichtigt
daher, wie oben bereits erwähnt, einen Antrag auf Fördermittel in Höhe von
EUR 200.000,00 für die Umsetzung zu beantragen.
Produktgruppe
1.15.08
Produktgruppenbezeichnung
Beethovenhalle
Produkt
1.15.08.03
Produktbezeichnung
Beethoven allgemein / Eigentümer
(BgA)
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag* Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 8.467.786,95
172.876,88
5900015081010/78530
5900015081010/78530
2023 f.
2023 f.
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
ErträgeSeite 7 von 27
Seite 8
Haushaltsbelastung
jährlich
* Der zu beschließende Betrag ist ein Netto-Wert zzgl. anteiliger Umsatzsteuer. Dies
entspricht dem veranschlagten Wert und der tatsächlichen Belastung im Haushalt.
Anlage/n
1 Anlage 1 (öffentlich)
2 Anlage 2 (öffentlich)
3 Anlage 3 (öffentlich)Seite 8 von 27
SGB / 85-PT1 01.10.2023
BEETHOVENHALLE BONN
Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung
Gartendenkmal / Neuplanung Parkplatz
1Seite 9 von 27
SGB / 85-PT1 01.10.2023
Auszug Ratsbeschluss vom 23.03.2023
BEETHOVENHALLE BONN
Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung
Die Verwaltung schlägt daher vor, im Rahmen des zu erteilenden Planungsauftrags den Landschaftsarchitekten mit der Prüfung einer
angepassten Ausrichtung der Nutzung der Parkplatzfläche zu beauftragen. Eine stärkere Begrünung des Parkplatzes und eine
Reduzierung der Stellplatzanzahlen sollten auf ihre Machbarkeit untersucht werden, ohne die Belange des Betriebs und der
Vermarktung der Beethovenhalle zu beeinträchtigen. Um das Gartendenkmal für die kommenden Jahrzehnte zu ertüchtigen, sollten
insbesondere Aspekte der Klimaanpassung mitberücksichtigt werden.
Die Ergebnisse müssen mit den zuständigen Behörden und dem Betreiber der Beethovenhalle bzw. des Parkplatzes sondiert und
vorabgestimmt werden, bevor sie den zuständigen Gremien sowie dem Rat zur finalen Beratung und Beschlussfassung vorgelegt
werden können. Die Vorstellung der Ergebnisse und des konkreten Umsetzungsvorschlages, welcher sich im Rahmen des
freigegebenen Gesamtbudgets bewegen muss, ist für die Sitzungsfolge ab Mai vorgesehen.
2
(DS-Nr. 230281)Seite 10 von 27
SGB / 85-PT1 01.10.2023
Umfang des Gartendenkmals
BEETHOVENHALLE BONN
Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung
3Seite 11 von 27
SGB / 85-PT1 01.10.2023
Parkplatz 1959
BEETHOVENHALLE BONN
Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung
4Seite 12 von 27
SGB / 85-PT1 01.10.2023
Baumwachstum
1962 2016
5Seite 13 von 27
SGB / 85-PT1 01.10.2023
Baumbestand des Parkplatzes (2016)
BEETHOVENHALLE BONN
Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung
6Seite 14 von 27
SGB / 85-PT1 01.10.2023
Voraussetzung Mobilitätskonzept
BEETHOVENHALLE BONN
Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung
7
Stellplatzsatzung der Bundesstadt Bonn vom 13. Mai 2022
Anlage 4: Verfahren zur Ermittlung einer abweichenden
Anzahl notwendiger Stellplätze (zu § 3 Abs. 7)
(1) Wenn die Antragstellenden besondere Maßnahmen zur
Reduzierung des Kfz-Verkehrsaufkommens i.S. § 3 (7) dieser
Satzung ergreifen, richtet sich die Anzahl der notwendigen
Stellplätze und Fahrradabstellplätze nach einem von der
Bauherrin/vom Bauherrn vorzulegenden und von der
Bauaufsichtsbehörde anzuerkennenden Mobilitätskonzept,
das folgenden Anforderungen genügen muss:
• Erstellung durch ein unabhängiges und qualifiziertes
Ingenieurbüro. (…)Seite 15 von 27
SGB / 85-PT1 01.10.2023
Entwurf
RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten
Stand: 18.09.2023
BEETHOVENHALLE BONN
Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung
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SGB / 85-PT1 01.10.2023
Planung
BEETHOVENHALLE BONN
Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung
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SGB / 85-PT1 01.10.2023
Baum- und Gehölzpflanzungen
BEETHOVENHALLE BONN
Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung
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SGB / 85-PT1 01.10.2023
Auswahl Pflanzungen
BEETHOVENHALLE BONN
Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung
11Seite 19 von 27
SGB / 85-PT1 01.10.2023
Klimatische Anpassungen
BEETHOVENHALLE BONN
Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung
12
3.350 m² Entsiegelung
2.250 m² mehr Grünflächen
23 Stück mehr
Baum- und GehölzpflanzungenSeite 20 von 27
SGB / 85-PT1 01.10.2023
Fahrradabstellplätze
BEETHOVENHALLE BONN
Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung
13
100 Fahrradstellplätze mit Dach
100 Fahrradabstellplätze ohne DachSeite 21 von 27
SGB / 85-PT1 01.10.2023
Parkstreifen Theaterstraße / Bestandteil Gartendenkmal
BEETHOVENHALLE BONN
Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung
14Seite 22 von 27
SGB / 85-PT1 01.10.2023
Fördermittel BMUV / Frist flexibel
BEETHOVENHALLE BONN
Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung
15
Förderprogramm A.3 – Ausgewählte Maßnahmen
www.z-u-g.org/das/Seite 23 von 27
SGB / 85-PT1 01.10.2023
Stellplatzkapazitäten der Beethovenhalle
BEETHOVENHALLE BONN
Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung
16
Parkplatz
6% Anlieferung
0% Theaterstraße
1%
Beethoven-
Parkhaus
5%
Fahrräder
10%
Rest
78%
ANTEIL AUF 2000 BESUCHER
Parkplatz
15% Anlieferung
0% Theaterstraße
3%
Beethoven-
Parkhaus
5%
Fahrräder
2%
Rest
75%
ANTEIL AUF 2000 BESUCHER
Status Quo
(abzgl. Anpassungen)
Neuplanung
Annahme:
2 Personen / PKWSeite 24 von 27
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Anlage 3
Kfz
(Standard/
behindertengerecht)
Fahrrad
Parkplatz vor der Halle 57 (53/4) 100
Anlieferung an der Wachsbleiche 2 (1/1)
Randstreifen Theaterstraße 16 (14/2) 100 (überdacht)
Summe (Planung LA) 75 (68/7) 200
Weitere Notwendigkeit für
Stellplatznachweis
45Seite 27 von 27

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Datenstand: 03.11.2026, 01:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de