231864-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Parkplatz der Beethovenhalle
Kerndaten
- Nummer
- 231864-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Projektbeirates Sanierung Beethovenhalle Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231864-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Parkplatz der Beethovenhalle Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.10.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Kenntnisnahme Projektbeirat Sanierung Beethovenhalle Bonn 25.10.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 31.10.2023 Kenntnisnahme Unterausschuss Denkmalschutz 08.11.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 08.11.2023 Kenntnisnahme Rat 09.11.2023 Kenntnisnahme Beschluss 1. Der Rat beschließt die Umsetzung der angepassten Planung für den Parkplatz der Beethovenhalle entsprechend der Ergebnisse der Machbarkeitsanalyse. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Initiierung der Baulasteintragung für 45 Stellplätze in der Beethovengarage zugunsten der Beethovenhalle. Begründung: Aktuelle Beschlusslage Mit Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom 23.03.2023 (DS-Nr. 230281) wurde die Verwaltung mit einer Anpassung der Planung „Instandsetzung des Gartendenkmals an der Beethovenhalle“ beauftragt. Es wurde beschlossen, „im Rahmen des zu erteilenden Planungsauftrags den Landschaftsarchitekten mit der Prüfung einer angepassten Ausrichtung der Nutzung der Parkplatzfläche zu beauftragen. Eine stärkere Begrünung des Parkplatzes und eine Reduzierung der Stellplatzanzahlen sollten auf ihre Machbarkeit untersucht werden, ohne die Belange des Betriebs und der Vermarktung der Beethovenhalle zu beeinträchtigen. […] Die Ergebnisse müssen mit den zuständigen Behörden und dem Betreiber der Beethovenhalle bzw. des Parkplatzes sondiert und vorabgestimmt werden, bevor sie den zuständigen Gremien sowie dem Rat zur finalen Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden können.“ Die Machbarkeitsanalyse sowie die Abstimmung mit den zuständigen BehördenSeite 1 von 27 Seite 2 und dem Betreiber sind abgeschlossen. Im Ergebnis empfiehlt die Verwaltung die Gestaltung des westlichen Teils der Außenanlage in einer Mischform aus Parkplatz und parkähnlicher Anlage mit hoher Aufenthaltsqualität vor der Beethovenhalle. Ergebnisse der Machbarkeitsanalyse 1. Stellplatznachweis Die im Rahmen der Baugenehmigung aus 2016 für 2.000 Sitzplätze anzuwendende Stellplatzsatzung sah den Nachweis von 140 Kfz-Stellplätzen für den Betrieb der Beethovenhalle als Versammlungsstätte vor. Stehplätze sind für die Ermittlung eines Stellplatznachweises nicht relevant. Im Rahmen einer Umgestaltung wäre die aktuelle Stellplatzsatzung der Bundesstadt Bonn vom 13.05.2022 anzuwenden. Auf Basis dieser sind 120 Kfz-Stellplätze sowie 200 Fahrradabstellplätze für den Betrieb der Beethovenhalle als Versammlungsstätte nachzuweisen. Gemäß Anlage 4 der Stellplatzsatzung kann durch besondere Maßnahmen im Rahmen eines Mobilitätskonzeptes die Notwendigkeit zum Nachweis von Stellplätzen reduziert werden. Sowohl der Parkplatz vor der Beethovenhalle, der Seitenstreifen an der Theaterstraße als auch die Anlieferzone an der Wachsbleiche sind baurechtlich für den Stellplatznachweis zu berücksichtigen. 2. Mobilitätskonzept Das Ingenieurbüro VCDB wurde mit der Erstellung eines Mobilitätskonzeptes beauftragt um zu prüfen, ob durch geeignete Maßnahmen die Anzahl der notwendigen Kfz-Stellplätze reduziert werden könnte. Im Ergebnis könnten auf Basis des vorliegenden Mobilitätskonzepts weitere Minderungsfaktoren in Ansatz gebracht werden: - Reduzierung um weitere 10% durch Herstellung einer qualifizierten Radinfrastruktur - Reduzierung um weitere 20% durch die Sicherstellung, dass alle Veranstaltungstickets auch als Fahrausweise des ÖPNV nutzbar sind. Bei vollständiger Ansetzung dieser Faktoren wäre somit der Nachweis von 84 Kfz-Stellplätzen sowie 200 qualifizierten Fahrradabstellplätze für den Betrieb der Beethovenhalle ausreichend. Argumente gegen die Anwendung der Minderungsfaktoren: Nach Auskunft des Betreibers wird es aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, die im Mobilitätskonzept vorgeschlagenen Maßnahmen eines verbindlichen ÖPNV-Tickets umzusetzen.Seite 2 von 27 Seite 3 Vonseiten der Urheberrechtsvertretung Raderschall, welche durch das beauftragte Büro RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten wahrgenommen wird, sind in dem neu entstehenden Grünbereich aus gestalterischer Sicht nur Fahrradabstellplätze ohne Überdachung wünschenswert. Dieser Einschätzung schließen sich die Denkmalbehörden an. Nach Rücksprache mit dem Bauordnungsamt dürfen die Hälfte der 200 Fahrradabstellplätze im inneren Grünbereich ohne Dach und die weiteren 100 entlang der Theaterstraße mit einer Überdachung umgesetzt werden. Für den Stellplatznachweis ergeben sich hierdurch 120 nachzuweisende Kfz- Stellplätze. 3. Entwurf des Landschaftsarchitekten Der mit Planungsabschluss zum 18.09.2023 vorgestellte Entwurf des Büros RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten sieht eine großflächige Entsiegelung des inneren Parkplatzbereiches vor. Hierdurch ist eine Reduzierung des Umfangs der ohnehin notwendigen Erneuerung des Kanal- und Entwässerungssystems möglich – zugleich wird auf das zukünftige Wachstum der Bäume reagiert. Die in der Planung berücksichtigten 53 regulären Stellplätze sind in ihrer Oberflächensubstanz noch bauzeitlich und unterliegen daher gemäß §7, Abs. 1 des DSchG NRW dem Gebot der „Erhaltung der denkmalwerten Substanz“. Daher wurde der äußere umlaufende Parkstreifen grundsätzlich in seinen bisherigen Stellplatzbreiten beibehalten. Die 4 behindertengerechten Stellplätze, welche wie bisher in der Nähe des barrierefreien Haupteingangs gelegen sind, werden neu und entsprechend den heutigen Anforderungen an die Breite dieser Stellplätze hergestellt. Alle Stellplätze sind wie bisher durch die Hauptzufahrt erschlossen, welche grundsätzlich aufgrund von Zulieferungs- und Rettungsverkehr beibehalten werden muss. Die inneren Stellplatzflächen des Bereichs des Parkplatzes werden entsiegelt und begrünt. Ehemalige Wegeführungen werden in Form von wassergebundenen Fußgängerwegen aufgegriffen. Die Beleuchtung wird umfassend erneuert und auf den Bedarf einer öffentlichen Parkanlage mit anliegenden Kfz-Stellplätzen ausgerichtet. Die Verlegung von Leerrohren, der Aushub sowie die Herstellung von Fundamenten für ELT-Ladesäulen sind in der Planung bereits berücksichtigt. Dadurch werden die Voraussetzungen für eine Ausstattung von Stellplätzen mit Elektro-Ladeinfrastruktur geschaffen. Um die Aufenthaltsqualität des Geländes als Ganzes zur erhöhen, werden Bänke entlang der Wegführungen aufgestellt. Innerhalb des neuen Grünbereichs werden eine Vielzahl von neuen Baum- und Gehölzpflanzungen umgesetzt. Durch eine artenreiche Bepflanzung bestehend aus Hecken, Sträuchern, Stauden und Bodendeckern, werden bisher versiegelte Flächen zu Vegetationsflächen umgewandelt. Ebenso wie in den anderen Bereichen der Außenanlagen werden auch hier für die Gestaltung von Rasen- und Pflanzflächen Neupflanzungen vorgesehen, mit denen sowohl auf die Herausforderungen zunehmender Trockenheit und Hitze reagiert wird als auch eine Reduzierung des Unterhaltungsaufwands und selbstverständlichSeite 3 von 27 Seite 4 auch ein ökologischer Mehrwert erzielt werden könnte. In Summe entstehen durch die Entsiegelung von 3.350 m² Oberflächen auf diese Weise rund 2.250 m² mehr Grünflächen in diesem innerstädtischen Bereich. Gemäß Förderrichtlinie des BMUV „Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ ist die Planung in die förderfähigen Maßnahmen „Stadtgrün und Neugestaltung von Stadträumen, u.a. durch Schaffung von Versickerungsflächen durch Entsiegelung“ sowie „Schaffung von gekühlten Stadtteilzentren/Begegnungsräumen“ einordbar. Die Verwaltung beabsichtigt daher einen Antrag auf Fördermittel in Höhe von EUR 200.000,00 für die Umsetzung zu beantragen. Die Anforderungen für den Nachweis von Fahrrad-Abstellanalagen kann durch den Entwurf vollständig erfüllt werden. Für den Nachweis der erforderlichen 120 Kfz-Stellplätze besteht die Notwendigkeit, weitere 45 Stellplätze nachzuweisen. Aus Sicht der Verwaltung stellt die Baulasteintragung von Kfz-Stellplätzen für die Nutzung der Beethovenhalle in der Tiefgarage des Beethoven-Parkhauses der Stadtwerke Bonn (SWB) die geeignetste Möglichkeit dar, die Anforderungen der Stellplatzsatzung einzuhalten. Eine Zusage der SWB für die Ablöse liegt vor. Tabelle s. Anlage 3 4. Verkehrliche Gesamtsituation Das im Rahmen der Planungen erstellte Mobilitätskonzept weist auf eine „hervorragende[n] infrastrukturelle[n] Anbindung“ der Beethovenhalle hin. Neben den fußläufig erreichbaren Stadtbahn-Haltestellen Bertha-von-Suttner- Platz und Wilhelmsplatz verkehren unmittelbar an der Beethovenhalle mehrere Buslinien, welche eine Erreichbarkeit von innerstädtischen Zielen wie auch eine Anbindung an den überregionalen ÖPNV am Hauptbahnhof bzw. Bahnhof Siegburg ermöglichen. Darüber hinaus befinden sich fußläufig die folgenden Parkgaragen mit einer Gesamtkapazität von ca. 4.000 Plätzen im innerstädtisch geprägten Umfeld der Beethovenhalle • Beethoven-Parkhaus (426) • Stiftsgarage (490) • Operngarage (380) • Marktgarage (279) • Münsterplatzgarage (312) • Friedensplatzgarage (810) • Stadthausgarage (300 + ggf. 250 auf P2) • Unigarage (438) • Hauptbahnhof (258)Seite 4 von 27 Seite 5 Im unmittelbaren Umfeld der Beethovenhalle sind mit der Umgestaltung des Stiftsplatzes sowie der Aufwertung des Rheinufers in den kommenden Jahren Maßnahmen geplant, die Einfluss auf den zur Verfügung stehenden Parkraum und möglicherweise das Angebot des ÖPNV in diesem innerstädtischen Bereich haben werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch o.a. Maßnahmen Veränderungen des Umfelds beschlossen wurden, welche im Rahmen der Erstellung des Nutzungskonzepts durch die BonnCC zu berücksichtigen sind. Hierzu zählen beispielsweise: - Mitwirkung an einer Initiierung einer höheren Taktung der anliegenden ÖPNV-Linien zu Hauptveranstaltungszeiten - Organisatorische Lösungen wie die Zurverfügungstellung von Sonderbussen bei größeren Veranstaltungen - Einrichtung eines Shuttlesystems bspw. zum Parkhaus des ebenfalls durch die BonnCC betriebenen WCCB oder umliegender öffentlicher Parkflächen - Einbindung der Beethovenhalle in das 2021 eingeführte städtische Parkleitsystem - Verhandlungen über eine Einnahmenbeteiligung aus der höheren Nutzung der Tiefgaragenstellplätze mit der BCP bzw. den SWB. Im Rahmen einer gesamtstädtischen Betrachtung und damit über das Projekt „Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle“ hinaus sollten zudem folgende Maßnahmen in die künftigen Überlegungen mit einbezogen werden: - Sicherstellung der barrierefreien und sicheren Gestaltung des Fußwegs vom Opernparkhaus am Rhein zur Beethovenhalle im Rahmen der Neuplanung Rheinuferanlage - Prüfung einer höheren Anzahl von behindertengerechten Stellplätzen im Bereich Theaterstraße Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass auch bei einer weniger ausgeprägten klimagerechten Entsiegelung und Begrünung keinesfalls wieder die in der Vergangenheit vorhandenen 188 Stellplätze auf dem Parkplatz eingerichtet werden könnten. Die an die Bestandsbäume angrenzenden Pflanzbeete sind aus denkmalpflegerischer Sicht zu erhalten, müssen aufgrund von wachstumsbedingtem Wurzeldruck jedoch angepasst werden. Dadurch würden 22 Parkplätze im inneren Bereich des Parkplatzes entfallen. Weitere 13 Stellplätze würden entfallen, wenn im Innenbereich die Stellplatzbreiten aufgrund von heutigen Fahrzeugbreiten von 2,30 m auf 2,50 m angepasst werden müssten. In Summe könnten bei maximaler Ausnutzung der bisherigen Parkplatzflächen vor der Halle somit nur 153 Kfz-Stellplätze eingerichtet werden. Zuzüglich der 2 Stellplätze an der Anlieferung und weiteren 27 auf dem Randstreifen Theaterstraße könnten somit bis zu 182 Kfz-Stellplätze eingerichtet werden, wobei gleichzeitig nur 50 Fahrrad-Stellplätze eingerichtet werden könnten.Seite 5 von 27 Seite 6 5. Abstimmung mit der Betreibergesellschaft BonnCC Die Planung zur Gestaltung der Parkplätze wurde der Betreibergesellschaft (BonnCC), dem Beethoven Orchester Bonn, der Stabsstelle Konferenzzentrum/Beethovenhalle (Dez II-1) sowie der Bonner City Parkraum GmbH (BCP) am 29.08.2023 vom Projektteam präsentiert. Im Anschluss äußerte der Betreiber Bedenken dahingehend, dass die Reduktion von Parkplätzen unmittelbar vor der Beethovenhalle zu Einnahmeverlusten aus der Verpachtung von Stellplätzen führe und die umliegenden Parkkapazitäten nicht ausreichend für einen wirtschaftlichen Betrieb der Veranstaltungshalle seien. Des Weiteren seien bestimmte Veranstaltungsformate in Zukunft nicht mehr durchführbar. Der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung der BonnCC Management GmbH empfehlen in ihrem Schreiben vom 22.09.2023 deshalb auf die Reduzierung von Stellplätzen auf dem Areal der Beethovenhalle zu verzichten (Anlage 2). Seitens des Eigentümervertreters / Budgetverantwortlichen (II-1) wird darauf verwiesen, dass die Planungen zur Reduzierung des Parkplatzangebotes gemäß der Prognose des Betreibers zu einem höheren Zuschussbedarf für den städtischen Haushalt führe, der bisher in der mittelfristigen Finanzplanung noch nicht enthalten ist. Die Verwaltung kann diese Sichtweise grundsätzlich nachvollziehen. Bei einer angenommenen Besucheranzahl von rund 2.000 Personen (in der Annahme von 2 Personen pro PKW), werden in der Konsequenz statt wie bisher ca. 1.550 Personen in Zukunft ca. 1.750 Personen die zahlreichen umliegenden Parkmöglichkeiten in den innerstädtischen Parkhäusern nutzen oder mit dem ÖPNV / Fahrrad anreisen. Die Verwaltung schätzt die daraus resultierenden Veränderungen in der Abwägung als vertretbar ein. Aus Sicht der Verwaltung rechtfertigen die aus der Neuplanung entstehenden Mehrwerte in Bezug auf den Umfang der Entsiegelung (Schwammstadt) und die das Stadtklima verbessernden Maßnahmen diese Änderungen innerhalb des Parkraumangebotes. Die Aufwertung der Außenanlagen der Beethovenhalle führt zudem zu einer Steigerung der Aufenthaltsqualität in diesem Bereich. Finanzielle Auswirkungen: Für die beschlusskonforme Umsetzung der Außenanlagen sind vom Rat der Bundesstadt Bonn insgesamt EUR 8.721.750,00 netto worden, welche vollumfänglich innerhalb des freigegebenen Gesamtbudgets (DS-Nr. 222244) berücksichtigt sind.Seite 6 von 27 Seite 7 Durch die hier vorgeschlagene umfangreiche Entsiegelung kann der Umfang der notwendigen Erneuerung des Kanal- und Entwässerungssystems deutlich reduziert werden. Die Minderkosten der Neuplanung betragen EUR 333.650,00 € netto. Hieraus ergeben sich saldierte investive Auszahlungen von EUR 8.388.200,00 netto zzgl. EUR 79.686,95 anteilige Umsatzsteuer. Diese ständen im Rahmen des Gesamtbudgets anteilig für eine Maßnahmenerweiterung innerhalb des Projekts in Form der Instandsetzung des Stellplatzrandstreifens Theaterstraße zur Verfügung, welcher ebenfalls Bestandteil der denkmalgeschützten Außenanlagen ist. Zudem könnte mittels dieser die Baulasteintragung für die Stellplätze in der Tiefgarage des Beethoven-Parkhauses, deren Ablösesumme EUR 171.250,00 netto (50 x EUR 3.425 pro Platz) zzgl. EUR 1.626,88 anteilige Umsatzsteuer beträgt, umgesetzt werden. Wie in der Begründung bereits ausgeführt, ist die Planung gemäß Förderrichtlinie des BMUV „Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ in die förderfähigen Maßnahmen „Stadtgrün und Neugestaltung von Stadträumen, u.a. durch Schaffung von Versickerungsflächen durch Entsiegelung“ sowie „Schaffung von gekühlten Stadtteilzentren/Begegnungsräumen“ einordbar. Die Verwaltung beabsichtigt daher, wie oben bereits erwähnt, einen Antrag auf Fördermittel in Höhe von EUR 200.000,00 für die Umsetzung zu beantragen. Produktgruppe 1.15.08 Produktgruppenbezeichnung Beethovenhalle Produkt 1.15.08.03 Produktbezeichnung Beethoven allgemein / Eigentümer (BgA) Investive Kosten der Maßnahme Betrag* Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 8.467.786,95 172.876,88 5900015081010/78530 5900015081010/78530 2023 f. 2023 f. Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / ErträgeSeite 7 von 27 Seite 8 Haushaltsbelastung jährlich * Der zu beschließende Betrag ist ein Netto-Wert zzgl. anteiliger Umsatzsteuer. Dies entspricht dem veranschlagten Wert und der tatsächlichen Belastung im Haushalt. Anlage/n 1 Anlage 1 (öffentlich) 2 Anlage 2 (öffentlich) 3 Anlage 3 (öffentlich)Seite 8 von 27 SGB / 85-PT1 01.10.2023 BEETHOVENHALLE BONN Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung Gartendenkmal / Neuplanung Parkplatz 1Seite 9 von 27 SGB / 85-PT1 01.10.2023 Auszug Ratsbeschluss vom 23.03.2023 BEETHOVENHALLE BONN Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung Die Verwaltung schlägt daher vor, im Rahmen des zu erteilenden Planungsauftrags den Landschaftsarchitekten mit der Prüfung einer angepassten Ausrichtung der Nutzung der Parkplatzfläche zu beauftragen. Eine stärkere Begrünung des Parkplatzes und eine Reduzierung der Stellplatzanzahlen sollten auf ihre Machbarkeit untersucht werden, ohne die Belange des Betriebs und der Vermarktung der Beethovenhalle zu beeinträchtigen. Um das Gartendenkmal für die kommenden Jahrzehnte zu ertüchtigen, sollten insbesondere Aspekte der Klimaanpassung mitberücksichtigt werden. Die Ergebnisse müssen mit den zuständigen Behörden und dem Betreiber der Beethovenhalle bzw. des Parkplatzes sondiert und vorabgestimmt werden, bevor sie den zuständigen Gremien sowie dem Rat zur finalen Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden können. Die Vorstellung der Ergebnisse und des konkreten Umsetzungsvorschlages, welcher sich im Rahmen des freigegebenen Gesamtbudgets bewegen muss, ist für die Sitzungsfolge ab Mai vorgesehen. 2 (DS-Nr. 230281)Seite 10 von 27 SGB / 85-PT1 01.10.2023 Umfang des Gartendenkmals BEETHOVENHALLE BONN Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung 3Seite 11 von 27 SGB / 85-PT1 01.10.2023 Parkplatz 1959 BEETHOVENHALLE BONN Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung 4Seite 12 von 27 SGB / 85-PT1 01.10.2023 Baumwachstum 1962 2016 5Seite 13 von 27 SGB / 85-PT1 01.10.2023 Baumbestand des Parkplatzes (2016) BEETHOVENHALLE BONN Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung 6Seite 14 von 27 SGB / 85-PT1 01.10.2023 Voraussetzung Mobilitätskonzept BEETHOVENHALLE BONN Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung 7 Stellplatzsatzung der Bundesstadt Bonn vom 13. Mai 2022 Anlage 4: Verfahren zur Ermittlung einer abweichenden Anzahl notwendiger Stellplätze (zu § 3 Abs. 7) (1) Wenn die Antragstellenden besondere Maßnahmen zur Reduzierung des Kfz-Verkehrsaufkommens i.S. § 3 (7) dieser Satzung ergreifen, richtet sich die Anzahl der notwendigen Stellplätze und Fahrradabstellplätze nach einem von der Bauherrin/vom Bauherrn vorzulegenden und von der Bauaufsichtsbehörde anzuerkennenden Mobilitätskonzept, das folgenden Anforderungen genügen muss: • Erstellung durch ein unabhängiges und qualifiziertes Ingenieurbüro. (…)Seite 15 von 27 SGB / 85-PT1 01.10.2023 Entwurf RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten Stand: 18.09.2023 BEETHOVENHALLE BONN Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung 8Seite 16 von 27 SGB / 85-PT1 01.10.2023 Planung BEETHOVENHALLE BONN Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung 9Seite 17 von 27 SGB / 85-PT1 01.10.2023 Baum- und Gehölzpflanzungen BEETHOVENHALLE BONN Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung 10Seite 18 von 27 SGB / 85-PT1 01.10.2023 Auswahl Pflanzungen BEETHOVENHALLE BONN Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung 11Seite 19 von 27 SGB / 85-PT1 01.10.2023 Klimatische Anpassungen BEETHOVENHALLE BONN Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung 12 3.350 m² Entsiegelung 2.250 m² mehr Grünflächen 23 Stück mehr Baum- und GehölzpflanzungenSeite 20 von 27 SGB / 85-PT1 01.10.2023 Fahrradabstellplätze BEETHOVENHALLE BONN Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung 13 100 Fahrradstellplätze mit Dach 100 Fahrradabstellplätze ohne DachSeite 21 von 27 SGB / 85-PT1 01.10.2023 Parkstreifen Theaterstraße / Bestandteil Gartendenkmal BEETHOVENHALLE BONN Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung 14Seite 22 von 27 SGB / 85-PT1 01.10.2023 Fördermittel BMUV / Frist flexibel BEETHOVENHALLE BONN Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung 15 Förderprogramm A.3 – Ausgewählte Maßnahmen www.z-u-g.org/das/Seite 23 von 27 SGB / 85-PT1 01.10.2023 Stellplatzkapazitäten der Beethovenhalle BEETHOVENHALLE BONN Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung 16 Parkplatz 6% Anlieferung 0% Theaterstraße 1% Beethoven- Parkhaus 5% Fahrräder 10% Rest 78% ANTEIL AUF 2000 BESUCHER Parkplatz 15% Anlieferung 0% Theaterstraße 3% Beethoven- Parkhaus 5% Fahrräder 2% Rest 75% ANTEIL AUF 2000 BESUCHER Status Quo (abzgl. Anpassungen) Neuplanung Annahme: 2 Personen / PKWSeite 24 von 27 Seite 25 von 27 Seite 26 von 27 Anlage 3 Kfz (Standard/ behindertengerecht) Fahrrad Parkplatz vor der Halle 57 (53/4) 100 Anlieferung an der Wachsbleiche 2 (1/1) Randstreifen Theaterstraße 16 (14/2) 100 (überdacht) Summe (Planung LA) 75 (68/7) 200 Weitere Notwendigkeit für Stellplatznachweis 45Seite 27 von 27
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de