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231841 · Große Anfrage

Einbürgerung / Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechtes

Nummer
231841
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
02.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Integrationsrates 21.11.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 65 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 231841-01 ST Einbürgerung / Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechtes
  2. 231841-02 ST Einbürgerung / Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechtes

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Große Anfrage
öffentlich
231841
Fragesteller/in:
Rahim Öztürker (Internationale Liste)
21.09.2023
Einbürgerung / Modernisierung des
Staatsangehörigkeitsrechtes
Beratungsfolge
Fragestellung
Die Verwaltung wird gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten:
1- Wie viele Personen haben sich in den letzten zwei Jahren einbürgern lassen
und aus welchen Ländern stammen sie?
2- Welche Neuheiten bringt das von dem Bundeskabinett am 24.08.2023 be-
schlossene Staatsangehörigkeitsrecht mit sich?
3- Wenn das geplante Staatsangehörigkeitsrecht Anfang 2024 in Kraft treten
sollte, wie viele Migrantinnen und Migranten können in Bonn davon Gebrauch
machen?
4- Kann die Verwaltung mit den vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
diese neue zusätzliche Aufgabe bewältigen oder muss neues Personal einge-
stellt werden?
5- Wie lange dauert es in der Regel der Einbürgerungsprozess und wie hoch
sind die Gebühren?
6- Welche Voraussetzungen muss die Antragsstellerin / der Antragssteller erfül-
len, um Einbürgerung zu beantragen?
7- Können Studenten, alleine Erziehende und Rentner/innen auch Antrag auf
Einbürgerung stellen, obwohl sie Transferleistungen bekommen?
8- Wie ist die Mehrstaatigkeit geregelt und können die Personen, die bereits
deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, auch ihre alte Staatsangehörigkeit be-
antragen, ohne ihre deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren?
Begründung
Es ist wichtig zu erfahren, wie sich die Einbürgerungszahl in den letzten zwei
Jahren in Bonn entwickelt hat. Das Bundeskabinett hat am 24.08.2023 die Mo-
dernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts, die einige Neuheiten beinhaltet,
beschlossen. Das neue Gesetzt soll im Januar 2024 in Kraft treten. Vor diesem
Hintergrund bitten wir die Verwaltung, uns über die Modernisierung des Staats-
angehörigkeitsrechts zu informieren, um die Informationen an dem betreffenden
Personenkreis weitergeben zu können.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 18:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de