231838 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für einen Riesen-Mammutbaum auf dem Grundstück Dorfstraße 65, 53125 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 231838
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 231838 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für einen Riesen-Mammutbaum auf dem Grundstück Dorfstraße 65, 53125 Bonn Beratungsfolge Baumkommission 23.10.2023 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 14.11.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für einen Riesen-Mammutbaum auf dem Grundstück Dorfstraße 65, 53125 Bonn Bonn wird erteilt. Begründung Der Riesen-Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) weist einen Stammumfang von 565 cm, einen Kronendurchmesser von 11 m und eine Höhe von 20 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit gut beurteilt. Der Baum steht mittlerweile mit seinem Stammfuß an der Grenze zwischen den Häusern Dorfstraße 65 und 67, unmittelbar vor der Giebelseite des Wohnhauses der Eigentümer, und ist mit den Wurzelanläufen schon über die Grenze gewachsen. Die Krone liegt bei beiden Häusern auf dem Dach auf und verursacht durch den ständigen Nadelfall Verstopfungen der Dachentwässerung. Bereits in 2022 hatte sich die Nachbarin wegen der zunehmenden Beeinträchtigungen und Schäden an die Untere Naturschutzbehörde gewandt und um die Entfernung des Baumes nachgesucht. Auf der Seite des Nachbargrundstücks Haus Nr. 67 befindet sich die Garagenzufahrt, die zugleich auch die Zuwegung zum Wohngebäude ist. Diese Plattenfläche ist massiv durch das Wurzelwachstum des Mammutbaumes verschoben, aufgewölbt, aufgekantet, gebrochen und steht unter Spannung. Diese Plattenfläche lässt sich nicht mehr gefahrlos betreten bzw. befahren und ist daher nicht mehr verkehrssicher. Der die Grundstücke trennende Holzzaun ist durch den Stamm des Baumes aus dem Lot gedrückt und beschädigt.Seite 1 von 5 Seite 2 In der Garage des Nachbarn sind rundum aufklaffende Risse erkennbar, mit teils offenen Spalten. Der gegossene Betonboden der Garage ist ebenfalls gebrochen und mit Aufkantungen angehoben. Die Schäden an der Garage lassen sich ohne jeden Zweifel auf das Wurzelwachstum des Mammutbaums zurückführen. Inwieweit die Statik der Garage bereits derzeit schon angegriffen ist, kann zwar nur ein Baustatiker beurteilen. Es ist jedoch unumstößlich, dass das Wurzelwachstum des vitalen, wüchsigen Mammutbaumes zu weiteren irreparablen Schäden an der Garage führen wird. Des Weiteren sind Schäden auch an dem nur teilunterkellerten Gebäude des Eigentümers erkennbar. Diese sind wohl ebenfalls auf das Wurzelwachstum des Mammutbaumes zurückzuführen, genau wie die Hebungen an der Zuwegung von der Garage des Eigentümers in den Garten und die ersten Hebungen in der Garage selbst. All diese Schäden an den Gebäuden, Garagen und Plattenflächen werden überwiegend von statisch relevanten Wurzeln des Mammutbaumes verursacht, die nicht entfernt werden können. Auch wenn über Jahre beide Seiten mit den Beeinträchtigungen gelebt haben, ist jetzt der Punkt gekommen, an dem die Schäden durch den Baum unabsehbar werden und nicht mehr zugemutet werden können. Aus den vorgenannten Gründen ist die Verwaltung zum Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4 Abs. 1 c) der Baumsatzung zu erteilen ist, da die Substanz zweier Wohngebäude gefährdet ist. Als Ersatz wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 – 25 cm gefordert. Anlage/n 1 Fotos Riesen-Mammutbaum (öffentlich)Seite 2 von 5 Seite 3 von 5 Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de