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231838 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für einen Riesen-Mammutbaum auf dem Grundstück Dorfstraße 65, 53125 Bonn

Nummer
231838
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Baumkommission 23.10.2023 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 14.11.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
231838
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für einen Riesen-Mammutbaum
auf dem Grundstück Dorfstraße 65, 53125 Bonn
Beratungsfolge
Baumkommission 23.10.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 14.11.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für einen Riesen-Mammutbaum auf dem Grundstück
Dorfstraße 65, 53125 Bonn Bonn wird erteilt.
Begründung
Der Riesen-Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) weist einen
Stammumfang von 565 cm, einen Kronendurchmesser von 11 m und eine
Höhe von 20 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit gut beurteilt.
Der Baum steht mittlerweile mit seinem Stammfuß an der Grenze zwischen den
Häusern Dorfstraße 65 und 67, unmittelbar vor der Giebelseite des
Wohnhauses der Eigentümer, und ist mit den Wurzelanläufen schon über die
Grenze gewachsen. Die Krone liegt bei beiden Häusern auf dem Dach auf und
verursacht durch den ständigen Nadelfall Verstopfungen der
Dachentwässerung. Bereits in 2022 hatte sich die Nachbarin wegen der
zunehmenden Beeinträchtigungen und Schäden an die Untere
Naturschutzbehörde gewandt und um die Entfernung des Baumes
nachgesucht.
Auf der Seite des Nachbargrundstücks Haus Nr. 67 befindet sich die
Garagenzufahrt, die zugleich auch die Zuwegung zum Wohngebäude ist. Diese
Plattenfläche ist massiv durch das Wurzelwachstum des Mammutbaumes
verschoben, aufgewölbt, aufgekantet, gebrochen und steht unter Spannung.
Diese Plattenfläche lässt sich nicht mehr gefahrlos betreten bzw. befahren und
ist daher nicht mehr verkehrssicher. Der die Grundstücke trennende Holzzaun
ist durch den Stamm des Baumes aus dem Lot gedrückt und beschädigt.Seite 1 von 5
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In der Garage des Nachbarn sind rundum aufklaffende Risse erkennbar, mit
teils offenen Spalten. Der gegossene Betonboden der Garage ist ebenfalls
gebrochen und mit Aufkantungen angehoben. Die Schäden an der Garage
lassen sich ohne jeden Zweifel auf das Wurzelwachstum des Mammutbaums
zurückführen. Inwieweit die Statik der Garage bereits derzeit schon angegriffen
ist, kann zwar nur ein Baustatiker beurteilen. Es ist jedoch unumstößlich, dass
das Wurzelwachstum des vitalen, wüchsigen Mammutbaumes zu weiteren
irreparablen Schäden an der Garage führen wird.
Des Weiteren sind Schäden auch an dem nur teilunterkellerten Gebäude des
Eigentümers erkennbar. Diese sind wohl ebenfalls auf das Wurzelwachstum
des Mammutbaumes zurückzuführen, genau wie die Hebungen an der
Zuwegung von der Garage des Eigentümers in den Garten und die ersten
Hebungen in der Garage selbst.
All diese Schäden an den Gebäuden, Garagen und Plattenflächen werden
überwiegend von statisch relevanten Wurzeln des Mammutbaumes verursacht,
die nicht entfernt werden können.
Auch wenn über Jahre beide Seiten mit den Beeinträchtigungen gelebt haben,
ist jetzt der Punkt gekommen, an dem die Schäden durch den Baum
unabsehbar werden und nicht mehr zugemutet werden können.
Aus den vorgenannten Gründen ist die Verwaltung zum Ergebnis gekommen,
dass eine Genehmigung nach § 4 Abs. 1 c) der Baumsatzung zu erteilen ist, da
die Substanz zweier Wohngebäude gefährdet ist.
Als Ersatz wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von
20 – 25 cm gefordert.
Anlage/n
1 Fotos Riesen-Mammutbaum (öffentlich)Seite 2 von 5
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Datenstand: 02.11.2026, 19:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de