231827 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Geschlitztblättrige Rot-Buche auf dem Grundstück Auf dem Oelsfeld 15, 53179 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 231827
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 231827 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Geschlitztblättrige Rot- Buche auf dem Grundstück Auf dem Oelsfeld 15, 53179 Bonn Beratungsfolge Baumkommission 23.10.2023 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.10.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Geschlitztblättrige Rot-Buche auf dem Grundstück Auf dem Oelsfeld 15, 53179 Bonn wird erteilt. Begründung Die Geschlitztblättrige Rot-Buche (Fagus sylvatica 'Laciniata‘) ist zweistämmig und weist Stammumfänge von ca. 140 cm und 160 cm, einen Kronendurchmesser von 14 m und eine Höhe von 18 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit gut beurteilt. Der Standort der Rot-Buche befindet sich im Vorgarten mit ca. 90 cm Freiraum zwischen Stamm und aufgehendem Mauerwerk und in ca. 3 m Abstand vom öffentlichen Gehweg. In Folge des gebäudenahen Standortes ist es zu Beeinträchtigungen und Schäden am Dach des Gebäudes durch Astbruch gekommen, jedoch waren weitere Schäden am Gebäude nicht erkennbar. Allerdings ist es in der Vergangenheit, zuletzt Ende 2022 und erneut im Mai 2023, durch das Eindringen von Wurzeln zu Verstopfungen und Schäden an der Grundleitung gekommen, die jeweils beseitigt und repariert werden mussten. Da die Beseitigung des Wurzeleinwuchses in immer kürzeren Abständen erfolgen muss und außerdem die Grundleitung durch die ständigen Beschädigungen sanierungsbedürftig ist, wurde nunmehr die Fällung des Baumes beantragt, um die erforderlichen Sanierungsarbeiten durchführen zuSeite 1 von 6 Seite 2 können (s. Stellungnahme der Firma Rohrmann). Aus den vorgenannten Gründen ist die Verwaltung in der Abwägung des Ermessens zum Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4 Abs. 1 c) der Baumsatzung erteilt werden sollte. Als Ersatz wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 – 25 cm gefordert. Anlage/n 1 Auf dem Oelsfeld 15 (öffentlich) 2 Stellungnahme18092023RohrmannOelsfeld15 (öffentlich)Seite 2 von 6 Auf dem Oelsfeld 15, 53179 BonnSeite 3 von 6 Seite 4 von 6 Seite 5 von 6 Seite 6 von 6
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