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231827 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Geschlitztblättrige Rot-Buche auf dem Grundstück Auf dem Oelsfeld 15, 53179 Bonn

Nummer
231827
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.10.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Baumkommission 23.10.2023 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
231827
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Geschlitztblättrige Rot-
Buche auf dem Grundstück Auf dem Oelsfeld 15,
53179 Bonn
Beratungsfolge
Baumkommission 23.10.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.10.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Geschlitztblättrige Rot-Buche auf dem
Grundstück Auf dem Oelsfeld 15, 53179 Bonn wird erteilt.
Begründung
Die Geschlitztblättrige Rot-Buche (Fagus sylvatica 'Laciniata‘) ist zweistämmig
und weist Stammumfänge von ca. 140 cm und 160 cm, einen
Kronendurchmesser von 14 m und eine Höhe von 18 m auf. Der Zustand des
Baumes wurde mit gut beurteilt.
Der Standort der Rot-Buche befindet sich im Vorgarten mit ca. 90 cm Freiraum
zwischen Stamm und aufgehendem Mauerwerk und in ca. 3 m Abstand vom
öffentlichen Gehweg.
In Folge des gebäudenahen Standortes ist es zu Beeinträchtigungen und
Schäden am Dach des Gebäudes durch Astbruch gekommen, jedoch waren
weitere Schäden am Gebäude nicht erkennbar.
Allerdings ist es in der Vergangenheit, zuletzt Ende 2022 und erneut im Mai
2023, durch das Eindringen von Wurzeln zu Verstopfungen und Schäden an
der Grundleitung gekommen, die jeweils beseitigt und repariert werden
mussten. Da die Beseitigung des Wurzeleinwuchses in immer kürzeren
Abständen erfolgen muss und außerdem die Grundleitung durch die ständigen
Beschädigungen sanierungsbedürftig ist, wurde nunmehr die Fällung des
Baumes beantragt, um die erforderlichen Sanierungsarbeiten durchführen zuSeite 1 von 6
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können (s. Stellungnahme der Firma Rohrmann).
Aus den vorgenannten Gründen ist die Verwaltung in der Abwägung des
Ermessens zum Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4 Abs. 1
c) der Baumsatzung erteilt werden sollte.
Als Ersatz wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von
20 – 25 cm gefordert.
Anlage/n
1 Auf dem Oelsfeld 15 (öffentlich)
2 Stellungnahme18092023RohrmannOelsfeld15 (öffentlich)Seite 2 von 6
Auf dem Oelsfeld 15, 53179 BonnSeite 3 von 6
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Datenstand: 02.11.2026, 20:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de