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231824-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

"Vielfalt!" Bonner Kultur- und Begegnungsfest - Zukünftige Planung

Nummer
231824-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Integrationsrates 21.11.2023 Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231824-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
"Vielfalt!" Bonner Kultur- und Begegnungsfest -
Zukünftige Planung
Beratungsfolge
Integrationsrat 19.10.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme
Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung in 2024 einen professionell
durchgeführten internationalen Street Food-Markt als Ergänzung zum
städtischen Kultur- und Begegnungsfest „Vielfalt!" durchführen. Aufgrund der
vorhandenen Ressourcen in der Verwaltung geht dies nur unter den im
Folgenden genannten Bedingungen:
Die Streetfood-Anbieter*innen müssen professionell und gewerbsmäßig tätig
sein, das heißt
• sie müssen eine gültige Reisegewerbekarte und eine Belehrung für
Personal beim Umgang mit Lebensmitteln (Belehrung gemäß § 43 Abs.
1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) vorweisen.
Die genannten Dokumente liegen bei professionellen Anbieter*innen
standardmäßig vor.
Sofern Alkohol ausgeschenkt werden soll, muss zusätzlich eine
Gestattung nach dem Gaststättengesetz (§ 12 GastG) beantragt
werden.
• sie müssen alle Voraussetzungen und Anforderung aus dem „Merkblatt
für Veranstaltungen im Freien“ des Amtes für Umwelt und Stadtgrün,
Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste (Stand 11/2020) der
Stadt Bonn erfüllen.
• sie müssen über einen entsprechenden Wagen („Truck“, Kleinbus) oder
Anhänger mit einer Länge von ca. 3 bis 5 Metern verfügen. Zelte oder
andere portable, wind- und wetteranfällige Stände sind nicht möglich.
Die Ausschreibung erfolgt über ein sogenanntes Interessenbekundungs-
verfahren, das von der Stadt Bonn initiiert wird. Die am Fest teilnehmenden
Vereine und Institutionen werden hierüber in Kenntnis gesetzt, damit die
Information in den eigenen Reihen verbreitet werden kann. Die Vorschläge aus
den Reihen der beim Fest teilnehmenden Vereine und Institutionen werden bei
der finalen Auswahl der Anbietenden besonders berücksichtigt.
Zugelassen werden aus Platzgründen auf dem Markt maximal 6Seite 1 von 6
Seite 2
Trucks/Anhänger mit den oben genannten Höchstmaßen. Die finale Anzahl
richtet sich dabei nach den Anmeldungen der Vereine/Institutionen, da die
Informationsstände Vorrang haben sollen. Die Essensanbietenden werden
nach Möglichkeit so platziert, dass sie die Informationsstände weder durch
Gerüche, noch durch Schlangenbildung beeinträchtigen.
Um die gesamte kulinarische Vielfalt abzudecken, sollen nach Möglichkeit
sechs (der sieben) Kontinente kulinarisch beim Fest vertreten sein, das heißt,
ein*e Street Food-Anbieter*in pro Kontinent (z.B. Burger für Nordamerika,
Empanadas für Südamerika, Crêpe für Europa, Schmorgerichte für Afrika,
Currys für Asien, Pies für Australien).
Die Streetfood-Anbieter*innen müssen voraussichtlich eine Gebühr, wie bei
anderen vergleichbaren Veranstaltungen, entrichten. Aufgrund der
Gleichbehandlung (z. B. Veranstaltung am Beueler Rheinufer) ist eine
kostenfreie Nutzung des Standortes während des Festes nicht möglich.
Anlage/n
1 FB_Merkblatt zu Veranstaltungen im Freien (öffentlich)Seite 2 von 6
Herausgeber:: Die Oberbüürgermeisterin der Bundesstadt Bonn,, Amt füür Umwelt und Stadtgrüün,,
Lebensmittelüüberwachung und Veterinärdienste -- Stand 1111//22002200
Merkblatt zu Veranstaltungen im Freien
Die Lebensmittel sind vor jeder nachteiligen Beeinflussung zu schüützen!!
Dies ist das vorrangige Ziel!!
Personelle Voraussetzungen::
Alle Personen,, die mit der Herstellung,, Behandlung und mit der Ausgabe von Lebensmitteln
beschäftigt sind,, müüssen
•• infizierte Wunden,, Hautinfektionen oder Geschwüüre mit wasserdichten Verbänden
abdecken,,
•• ein hohes Maßß an persönlicher Sauberkeit halten,, d..h.. saubere Kleidung und
entsprechende Schutzkleidung tragen ((z..B.. waschfeste,, helle Arbeitskleidung,, Kittel oder
Schüürze,, ggf.. Kopfbedeckung)),,
•• Hand-- u.. Armschmuck ablegen..
Das Rauchen innerhalb des Standes ist verboten..
Anforderungen an die verarbeiteten und angebotenen Lebensmittel::
Alle Lebensmittel sind so zu bevorraten,, dass sie vor jeglicher nachteiligen Beeinflussung ((z..B..
durch Staub,, Schmutz,, Nässe,, Hitze,, Kunden,, Tiere etc..)) geschüützt sind.. Eine Lagerung auf dem
Boden ist nicht erlaubt.. Empfindliche Lebensmittel ((wie z..B.. Fleisch und Fleischerzeugnisse,,
Milchprodukte,, Frischfisch etc..)) müüssen grundsätzlich geküühlt werden..
Vorgeschriebene Küühltemperaturen sind füür::
Fleisch-- u.. Fleischererzeugnisse höchstens ++ 77°° C
Hackfleisch höchstens ++ 44°° C
Milch und Milchprodukte höchstens ++ 88°° C
Geflüügel höchstens ++ 44°° C
Frischfisch in schmelzendem Eis höchstens ++ 22°° C
Tiefküühlwaren kälter//gleich --1188°° C
Torten // Waffelteig höchstens ++ 77°° C
Sahne-- und roheihaltige Füüllungen//Bestandteile und Garnierungen sind nicht zulässig..
Lebensmittel,, die sich gegenseitig nachteilig beeinflussen können,, sind entweder getrennt
voneinander oder allseitig verpackt zu lagern ((z.. B.. Molkereiprodukte,, Fleisch und
Fleischerzeugnisse,, Geflüügel,, Fisch,, Obst,, Gemüüse))..
Aus hygienischen Grüünden darf tiefgefrorener Fisch nicht in den Lieferkartonagen gelagert werden,,
sondern muss in entsprechende Kunststoffbehältnisse mit Siebeinsatz zum Ablaufen des
Tauwassers umgefüüllt werden..
Beschränkung des Speisenangebotes::
Die Herstellung von Hackfleisch und Geschnetzeltem,, also die Zerkleinerung von Fleisch,,
ist nicht gestattet!!Seite 3 von 6
Herausgeber:: Die Oberbüürgermeisterin der Bundesstadt Bonn,, Amt füür Umwelt und Stadtgrüün,,
Lebensmittelüüberwachung und Veterinärdienste -- Stand 1111//22002200
Zusätzliche Anforderungen füür gewerbsmäßßige Veranstaltungen
Personelle Voraussetzungen::
•• Der Nachweis üüber die Teilnahme an einer qualifizierten Personalschulung gemäßß den
Bestimmungen der Lebensmittelhygieneverordnung muss vorliegen..
•• Der Nachweis üüber eine Belehrung nach Infektionsschutzgesetz muss füür alle Personen
vorliegen,, die in einer Küüche arbeiten oder die gewerbsmäßßig mit bestimmten,, besonders
empfindlichen Lebensmitteln direkt ((mit den Händen)) oder indirekt ((üüber
Bedarfsgegenstände)) in Berüührung kommen ((nähere Informationen erhalten Sie beim
Gesundheitsamt der Stadt Bonn,, Tel..:: 00222288 – 7777 3388 0022 ((vormittags)) oder 7777 33776644))..
Anforderungen an den Verkaufsstand::
Bei Veranstaltungen auf unbefestigtem Gelände ist der Verkaufsstand mit einem festen
Boden auszustatten.. Dieser Fußßboden muss wasserundurchlässig und leicht zu reinigen sein.. Um
die Lebensmittel und Arbeitsgeräte vor Witterungseinflüüssen zu schüützen,, müüssen das Dach des
Standes sowie die Seiten und die Rüückwand abgedeckt sein..
Arbeitsgeräte ((z..B.. Grill,, Kocher,, Fritüüren,, Arbeitstische)) müüssen sich innerhalb eines Standes
befinden und vor jeder nachteiligen Beeinflussung durch Kunden mittels entsprechender
Abtrennungen geschüützt sein.. Zuckerwattemaschinen oder sonstige geschlossene Systeme sind
zumindest üüberdacht aufzustellen..
Oberflächen,, die mit Lebensmitteln in Berüührung kommen,, müüssen sauber,, leicht zu reinigen und
zu desinfizieren sein.. Es sind glatte,, reinigungsbeständige Materialien ((kein Holz)) zu verwenden..
Bei Speisenzubereitung und dem Angebot von unverpackten Lebensmitteln im Zugangsbereich
der Kunden sowie bei der Ausgabe von Speisen an die Kunden ist sicherzustellen,, dass die
Lebensmittel durch Kunden nicht nachteilig beeinflusst werden können ((Hustenschutz))..
Neben einem Spüülbecken muss eine separate Handwaschgelegenheit mit fließßendem Wasser,,
Seifenspender sowie Einmalhandtüüchern vorhanden sein.. Die Handwaschgelegenheit darf
während der Betriebszeit nicht anderweitig genutzt werden und ist ständig frei zu halten.. Beim
Behandeln von empfindlichen Lebensmitteln ((z..B.. Fisch,, Fleisch und Eiprodukte)) und von
unverpackten Backwaren,, Süüßßwaren ((z.. B.. Schokoladenüüberzüüge,, Zuckerglasuren,, gebrannte
Mandeln)),, ist ein Warmwasseranschluss erforderlich.. Ein Eimer mit Wasser reicht in keinem Fall
aus!!
Das verwendete Wasser muss immer Trinkwasserqualität aufweisen.. Bei Fragen zur
Wasserqualität wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt der Stadt Bonn,,
Tel..:: 00222288 – 7777 55332233,, 7777 55334455 oder 7777 33776644..
Sind neben Arbeitsgeräten und Einrichtungsgegenständen auch Lebensmittel zu reinigen,, müüssen
diese Arbeitsabläufe grundsätzlich voneinander getrennt durchgefüührt werden..Seite 4 von 6
Herausgeber:: Die Oberbüürgermeisterin der Bundesstadt Bonn,, Amt füür Umwelt und Stadtgrüün,,
Lebensmittelüüberwachung und Veterinärdienste -- Stand 1111//22002200
Betrieb von Schankanlagen::
Die hygienische Handhabung von Schankanlagen umfasst die ordnungsgemäßße Reinigung und
den sachgerechten Betrieb der Schankanlage,, wobei sichergestellt werden muss,, dass die
verwendeten Getränke nicht mit Mikroorganismen verunreinigt werden..
Als Gläserspüülbüürste sind nur Kombigeräte ((sog.. Spüülboys)) oder zwei unmittelbar nebeneinander
liegende Spüülbecken zur Vor-- und Nachspüülung zulässig,, die sich ebenfalls in einem hygienisch
einwandfreien und uneingeschränkt funktionstüüchtigen Zustand befinden müüssen ((z..B.. keine
abgenutzten Büürsten))..
Vor Ort sind eine Dokumentation zur Schankanlage und deren Reinigung ständig bereit zu halten..
Füür eine hygienische Reinigung der Hände muss auch in einem Getränkestand eine separate
Handwaschgelegenheit mit fließßendem Wasser,, Seifenspender sowie Einmalhandtüüchern
vorhanden sein..
Kennzeichnung von Zusatzstoffen,, Allergenen und Qualitäts-- und Tierartangaben::
Verwendete zulässige Zusatzstoffe und im Lebensmittel vorhandene Allergene sind gut sichtbar füür
den Kunden zu deklarieren..
Die Zusatzstoffe und enthaltenen Allergene können auf einem Schild,, welches auf oder bei dem
entsprechenden Lebensmittel steht,, oder auf der Angebotstafel kenntlich gemacht werden.. Eine
weitere Möglichkeit der Kennzeichnung besteht darin,, die Zusatzstoffe und Allergene in einem
Buch oder in anderer Form ((Plakat,, Aushang etc..)) anzugeben,, die dem Kunden zugänglich sind..
Am Lebensmittel selbst oder an der Preistafel ist in diesem Fall ein Hinweis auf diesen separaten
Aushang zu machen..
Die Form der Kennzeichnung kann dabei der ausgeschriebene Zusatzstoff // das Allergen sein oder
eine Zahl bzw.. ein Buchstabe.. In diesem Fall ist eine Zuordnung des Zusatzstoffes // Allergens zu
den Zahlen // Buchstaben vorzunehmen und zur Information des Kunden in oben beschriebener
Weise bereitzuhalten..
Qualitäts-- und Tierartangaben sind ebenfalls zu kennzeichnen..
Beispiele zur Kennzeichnung:: siehe Anlage zu diesem Merkblatt..
Eigenkontrollen::
Die gesetzlich geforderten Eigenkontrollen,, insbesondere die Dokumentation von
•• Warenanlieferung
•• Temperaturüüberprüüfung
•• Reinigung und Desinfektion
•• Schulungsmaßßnahmen,,
sind auf dem aktuellen Stand zu halten,, mitzufüühren und auf Verlangen vorzulegen..
Hinweis::
Dieses Merkblatt kann nicht alle betriebsspezifischen Besonderheiten erfassen..
Deshalb sind eventuell weitere geltende Gesetze und Verordnungen des Lebensmittelrechtes zu
beachten.. Dieses Merkblatt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit..Seite 5 von 6
Herausgeber:: Die Oberbüürgermeisterin der Bundesstadt Bonn,, Amt füür Umwelt und Stadtgrüün,,
Lebensmittelüüberwachung und Veterinärdienste -- Stand 1111//22002200
Sollten Sie weitere Fragen haben,, stehen Ihnen die Mitarbeiter//innen der
Lebensmittelüüberwachung der Stadtverwaltung Bonn gerne zur Verfüügung::
Tel..:: 00222288 // 7777 22775566
Fax:: 00222288 // 7777 99661199663344
E--Mail:: lebensmittelueberwachungsamt@bonn..de
Anlage zur Kennzeichnung von Lebensmitteln
Beispiele füür die Deklaration von Zusatzstoffen::
•• Bratwurst „mit Phosphat”
•• Krakauer „mit Geschmacksverstärker“
•• Kartoffelsalat „mit Konservierungsstoff”
•• Paradiesapfel „mit Farbstoff”
•• Lachsersatz „mit Farb-- und Konservierungsstoff”
•• Coca--Cola „koffeinhaltiges Getränk mit Farbstoff,, Konservierungsstoff“
Liste der zu kennzeichnenden Allergene::
•• Glutenhaltiges Getreide ((Weizen,, Roggen,, Gerste,, Hafer,, Dinkel,, Kamut sowie
daraus hergestellte Erzeugnisse
•• Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse
•• Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse
•• Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse
•• Erdnüüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse
•• Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse
•• Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse ((einschließßlich Laktose))
•• Schalenfrüüchte ((Mandeln,, Haselnüüsse,, Walnüüsse,, Kaschunüüsse,, Pecannüüsse,,
Paranüüsse,, Pistazien,, Macadamia-- oder Queenslandnüüsse sowie daraus gewonnene
Erzeugnisse))
•• Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse
•• Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse
•• Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse
•• Schwefeldioxid und Sulphite
•• Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse
•• Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse
Beispiele füür Qualitäts-- und Tierartangaben::
•• Steak „vom Schweinenacken“
•• Döner Kebab „mit Putenfleisch“
•• Döner Kebab „mit Paniermehl“
•• Hackfleischdrehspießß
•• Backfisch „Seelachs“
•• Schaumwaffel „mit Fettglasur“
•• Bratwurst „mit 55%% Geflüügelfleisch“Seite 6 von 6

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Datenstand: 03.11.2026, 11:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de