231824-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
"Vielfalt!" Bonner Kultur- und Begegnungsfest - Zukünftige Planung
Kerndaten
- Nummer
- 231824-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Integrationsrates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (13.082 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231824-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV "Vielfalt!" Bonner Kultur- und Begegnungsfest - Zukünftige Planung Beratungsfolge Integrationsrat 19.10.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung in 2024 einen professionell durchgeführten internationalen Street Food-Markt als Ergänzung zum städtischen Kultur- und Begegnungsfest „Vielfalt!" durchführen. Aufgrund der vorhandenen Ressourcen in der Verwaltung geht dies nur unter den im Folgenden genannten Bedingungen: Die Streetfood-Anbieter*innen müssen professionell und gewerbsmäßig tätig sein, das heißt • sie müssen eine gültige Reisegewerbekarte und eine Belehrung für Personal beim Umgang mit Lebensmitteln (Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) vorweisen. Die genannten Dokumente liegen bei professionellen Anbieter*innen standardmäßig vor. Sofern Alkohol ausgeschenkt werden soll, muss zusätzlich eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz (§ 12 GastG) beantragt werden. • sie müssen alle Voraussetzungen und Anforderung aus dem „Merkblatt für Veranstaltungen im Freien“ des Amtes für Umwelt und Stadtgrün, Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste (Stand 11/2020) der Stadt Bonn erfüllen. • sie müssen über einen entsprechenden Wagen („Truck“, Kleinbus) oder Anhänger mit einer Länge von ca. 3 bis 5 Metern verfügen. Zelte oder andere portable, wind- und wetteranfällige Stände sind nicht möglich. Die Ausschreibung erfolgt über ein sogenanntes Interessenbekundungs- verfahren, das von der Stadt Bonn initiiert wird. Die am Fest teilnehmenden Vereine und Institutionen werden hierüber in Kenntnis gesetzt, damit die Information in den eigenen Reihen verbreitet werden kann. Die Vorschläge aus den Reihen der beim Fest teilnehmenden Vereine und Institutionen werden bei der finalen Auswahl der Anbietenden besonders berücksichtigt. Zugelassen werden aus Platzgründen auf dem Markt maximal 6Seite 1 von 6 Seite 2 Trucks/Anhänger mit den oben genannten Höchstmaßen. Die finale Anzahl richtet sich dabei nach den Anmeldungen der Vereine/Institutionen, da die Informationsstände Vorrang haben sollen. Die Essensanbietenden werden nach Möglichkeit so platziert, dass sie die Informationsstände weder durch Gerüche, noch durch Schlangenbildung beeinträchtigen. Um die gesamte kulinarische Vielfalt abzudecken, sollen nach Möglichkeit sechs (der sieben) Kontinente kulinarisch beim Fest vertreten sein, das heißt, ein*e Street Food-Anbieter*in pro Kontinent (z.B. Burger für Nordamerika, Empanadas für Südamerika, Crêpe für Europa, Schmorgerichte für Afrika, Currys für Asien, Pies für Australien). Die Streetfood-Anbieter*innen müssen voraussichtlich eine Gebühr, wie bei anderen vergleichbaren Veranstaltungen, entrichten. Aufgrund der Gleichbehandlung (z. B. Veranstaltung am Beueler Rheinufer) ist eine kostenfreie Nutzung des Standortes während des Festes nicht möglich. Anlage/n 1 FB_Merkblatt zu Veranstaltungen im Freien (öffentlich)Seite 2 von 6 Herausgeber:: Die Oberbüürgermeisterin der Bundesstadt Bonn,, Amt füür Umwelt und Stadtgrüün,, Lebensmittelüüberwachung und Veterinärdienste -- Stand 1111//22002200 Merkblatt zu Veranstaltungen im Freien Die Lebensmittel sind vor jeder nachteiligen Beeinflussung zu schüützen!! Dies ist das vorrangige Ziel!! Personelle Voraussetzungen:: Alle Personen,, die mit der Herstellung,, Behandlung und mit der Ausgabe von Lebensmitteln beschäftigt sind,, müüssen •• infizierte Wunden,, Hautinfektionen oder Geschwüüre mit wasserdichten Verbänden abdecken,, •• ein hohes Maßß an persönlicher Sauberkeit halten,, d..h.. saubere Kleidung und entsprechende Schutzkleidung tragen ((z..B.. waschfeste,, helle Arbeitskleidung,, Kittel oder Schüürze,, ggf.. Kopfbedeckung)),, •• Hand-- u.. Armschmuck ablegen.. Das Rauchen innerhalb des Standes ist verboten.. Anforderungen an die verarbeiteten und angebotenen Lebensmittel:: Alle Lebensmittel sind so zu bevorraten,, dass sie vor jeglicher nachteiligen Beeinflussung ((z..B.. durch Staub,, Schmutz,, Nässe,, Hitze,, Kunden,, Tiere etc..)) geschüützt sind.. Eine Lagerung auf dem Boden ist nicht erlaubt.. Empfindliche Lebensmittel ((wie z..B.. Fleisch und Fleischerzeugnisse,, Milchprodukte,, Frischfisch etc..)) müüssen grundsätzlich geküühlt werden.. Vorgeschriebene Küühltemperaturen sind füür:: Fleisch-- u.. Fleischererzeugnisse höchstens ++ 77°° C Hackfleisch höchstens ++ 44°° C Milch und Milchprodukte höchstens ++ 88°° C Geflüügel höchstens ++ 44°° C Frischfisch in schmelzendem Eis höchstens ++ 22°° C Tiefküühlwaren kälter//gleich --1188°° C Torten // Waffelteig höchstens ++ 77°° C Sahne-- und roheihaltige Füüllungen//Bestandteile und Garnierungen sind nicht zulässig.. Lebensmittel,, die sich gegenseitig nachteilig beeinflussen können,, sind entweder getrennt voneinander oder allseitig verpackt zu lagern ((z.. B.. Molkereiprodukte,, Fleisch und Fleischerzeugnisse,, Geflüügel,, Fisch,, Obst,, Gemüüse)).. Aus hygienischen Grüünden darf tiefgefrorener Fisch nicht in den Lieferkartonagen gelagert werden,, sondern muss in entsprechende Kunststoffbehältnisse mit Siebeinsatz zum Ablaufen des Tauwassers umgefüüllt werden.. Beschränkung des Speisenangebotes:: Die Herstellung von Hackfleisch und Geschnetzeltem,, also die Zerkleinerung von Fleisch,, ist nicht gestattet!!Seite 3 von 6 Herausgeber:: Die Oberbüürgermeisterin der Bundesstadt Bonn,, Amt füür Umwelt und Stadtgrüün,, Lebensmittelüüberwachung und Veterinärdienste -- Stand 1111//22002200 Zusätzliche Anforderungen füür gewerbsmäßßige Veranstaltungen Personelle Voraussetzungen:: •• Der Nachweis üüber die Teilnahme an einer qualifizierten Personalschulung gemäßß den Bestimmungen der Lebensmittelhygieneverordnung muss vorliegen.. •• Der Nachweis üüber eine Belehrung nach Infektionsschutzgesetz muss füür alle Personen vorliegen,, die in einer Küüche arbeiten oder die gewerbsmäßßig mit bestimmten,, besonders empfindlichen Lebensmitteln direkt ((mit den Händen)) oder indirekt ((üüber Bedarfsgegenstände)) in Berüührung kommen ((nähere Informationen erhalten Sie beim Gesundheitsamt der Stadt Bonn,, Tel..:: 00222288 – 7777 3388 0022 ((vormittags)) oder 7777 33776644)).. Anforderungen an den Verkaufsstand:: Bei Veranstaltungen auf unbefestigtem Gelände ist der Verkaufsstand mit einem festen Boden auszustatten.. Dieser Fußßboden muss wasserundurchlässig und leicht zu reinigen sein.. Um die Lebensmittel und Arbeitsgeräte vor Witterungseinflüüssen zu schüützen,, müüssen das Dach des Standes sowie die Seiten und die Rüückwand abgedeckt sein.. Arbeitsgeräte ((z..B.. Grill,, Kocher,, Fritüüren,, Arbeitstische)) müüssen sich innerhalb eines Standes befinden und vor jeder nachteiligen Beeinflussung durch Kunden mittels entsprechender Abtrennungen geschüützt sein.. Zuckerwattemaschinen oder sonstige geschlossene Systeme sind zumindest üüberdacht aufzustellen.. Oberflächen,, die mit Lebensmitteln in Berüührung kommen,, müüssen sauber,, leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein.. Es sind glatte,, reinigungsbeständige Materialien ((kein Holz)) zu verwenden.. Bei Speisenzubereitung und dem Angebot von unverpackten Lebensmitteln im Zugangsbereich der Kunden sowie bei der Ausgabe von Speisen an die Kunden ist sicherzustellen,, dass die Lebensmittel durch Kunden nicht nachteilig beeinflusst werden können ((Hustenschutz)).. Neben einem Spüülbecken muss eine separate Handwaschgelegenheit mit fließßendem Wasser,, Seifenspender sowie Einmalhandtüüchern vorhanden sein.. Die Handwaschgelegenheit darf während der Betriebszeit nicht anderweitig genutzt werden und ist ständig frei zu halten.. Beim Behandeln von empfindlichen Lebensmitteln ((z..B.. Fisch,, Fleisch und Eiprodukte)) und von unverpackten Backwaren,, Süüßßwaren ((z.. B.. Schokoladenüüberzüüge,, Zuckerglasuren,, gebrannte Mandeln)),, ist ein Warmwasseranschluss erforderlich.. Ein Eimer mit Wasser reicht in keinem Fall aus!! Das verwendete Wasser muss immer Trinkwasserqualität aufweisen.. Bei Fragen zur Wasserqualität wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt der Stadt Bonn,, Tel..:: 00222288 – 7777 55332233,, 7777 55334455 oder 7777 33776644.. Sind neben Arbeitsgeräten und Einrichtungsgegenständen auch Lebensmittel zu reinigen,, müüssen diese Arbeitsabläufe grundsätzlich voneinander getrennt durchgefüührt werden..Seite 4 von 6 Herausgeber:: Die Oberbüürgermeisterin der Bundesstadt Bonn,, Amt füür Umwelt und Stadtgrüün,, Lebensmittelüüberwachung und Veterinärdienste -- Stand 1111//22002200 Betrieb von Schankanlagen:: Die hygienische Handhabung von Schankanlagen umfasst die ordnungsgemäßße Reinigung und den sachgerechten Betrieb der Schankanlage,, wobei sichergestellt werden muss,, dass die verwendeten Getränke nicht mit Mikroorganismen verunreinigt werden.. Als Gläserspüülbüürste sind nur Kombigeräte ((sog.. Spüülboys)) oder zwei unmittelbar nebeneinander liegende Spüülbecken zur Vor-- und Nachspüülung zulässig,, die sich ebenfalls in einem hygienisch einwandfreien und uneingeschränkt funktionstüüchtigen Zustand befinden müüssen ((z..B.. keine abgenutzten Büürsten)).. Vor Ort sind eine Dokumentation zur Schankanlage und deren Reinigung ständig bereit zu halten.. Füür eine hygienische Reinigung der Hände muss auch in einem Getränkestand eine separate Handwaschgelegenheit mit fließßendem Wasser,, Seifenspender sowie Einmalhandtüüchern vorhanden sein.. Kennzeichnung von Zusatzstoffen,, Allergenen und Qualitäts-- und Tierartangaben:: Verwendete zulässige Zusatzstoffe und im Lebensmittel vorhandene Allergene sind gut sichtbar füür den Kunden zu deklarieren.. Die Zusatzstoffe und enthaltenen Allergene können auf einem Schild,, welches auf oder bei dem entsprechenden Lebensmittel steht,, oder auf der Angebotstafel kenntlich gemacht werden.. Eine weitere Möglichkeit der Kennzeichnung besteht darin,, die Zusatzstoffe und Allergene in einem Buch oder in anderer Form ((Plakat,, Aushang etc..)) anzugeben,, die dem Kunden zugänglich sind.. Am Lebensmittel selbst oder an der Preistafel ist in diesem Fall ein Hinweis auf diesen separaten Aushang zu machen.. Die Form der Kennzeichnung kann dabei der ausgeschriebene Zusatzstoff // das Allergen sein oder eine Zahl bzw.. ein Buchstabe.. In diesem Fall ist eine Zuordnung des Zusatzstoffes // Allergens zu den Zahlen // Buchstaben vorzunehmen und zur Information des Kunden in oben beschriebener Weise bereitzuhalten.. Qualitäts-- und Tierartangaben sind ebenfalls zu kennzeichnen.. Beispiele zur Kennzeichnung:: siehe Anlage zu diesem Merkblatt.. Eigenkontrollen:: Die gesetzlich geforderten Eigenkontrollen,, insbesondere die Dokumentation von •• Warenanlieferung •• Temperaturüüberprüüfung •• Reinigung und Desinfektion •• Schulungsmaßßnahmen,, sind auf dem aktuellen Stand zu halten,, mitzufüühren und auf Verlangen vorzulegen.. Hinweis:: Dieses Merkblatt kann nicht alle betriebsspezifischen Besonderheiten erfassen.. Deshalb sind eventuell weitere geltende Gesetze und Verordnungen des Lebensmittelrechtes zu beachten.. Dieses Merkblatt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit..Seite 5 von 6 Herausgeber:: Die Oberbüürgermeisterin der Bundesstadt Bonn,, Amt füür Umwelt und Stadtgrüün,, Lebensmittelüüberwachung und Veterinärdienste -- Stand 1111//22002200 Sollten Sie weitere Fragen haben,, stehen Ihnen die Mitarbeiter//innen der Lebensmittelüüberwachung der Stadtverwaltung Bonn gerne zur Verfüügung:: Tel..:: 00222288 // 7777 22775566 Fax:: 00222288 // 7777 99661199663344 E--Mail:: lebensmittelueberwachungsamt@bonn..de Anlage zur Kennzeichnung von Lebensmitteln Beispiele füür die Deklaration von Zusatzstoffen:: •• Bratwurst „mit Phosphat” •• Krakauer „mit Geschmacksverstärker“ •• Kartoffelsalat „mit Konservierungsstoff” •• Paradiesapfel „mit Farbstoff” •• Lachsersatz „mit Farb-- und Konservierungsstoff” •• Coca--Cola „koffeinhaltiges Getränk mit Farbstoff,, Konservierungsstoff“ Liste der zu kennzeichnenden Allergene:: •• Glutenhaltiges Getreide ((Weizen,, Roggen,, Gerste,, Hafer,, Dinkel,, Kamut sowie daraus hergestellte Erzeugnisse •• Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse •• Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse •• Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse •• Erdnüüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse •• Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse •• Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse ((einschließßlich Laktose)) •• Schalenfrüüchte ((Mandeln,, Haselnüüsse,, Walnüüsse,, Kaschunüüsse,, Pecannüüsse,, Paranüüsse,, Pistazien,, Macadamia-- oder Queenslandnüüsse sowie daraus gewonnene Erzeugnisse)) •• Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse •• Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse •• Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse •• Schwefeldioxid und Sulphite •• Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse •• Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse Beispiele füür Qualitäts-- und Tierartangaben:: •• Steak „vom Schweinenacken“ •• Döner Kebab „mit Putenfleisch“ •• Döner Kebab „mit Paniermehl“ •• Hackfleischdrehspießß •• Backfisch „Seelachs“ •• Schaumwaffel „mit Fettglasur“ •• Bratwurst „mit 55%% Geflüügelfleisch“Seite 6 von 6
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de