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231816 · Mitteilungsvorlage

Kommunale Wärmeplanung Sachstand September 2023 und Leistungsverzeichnis

Nummer
231816
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
03.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.10.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
231816
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Kommunale Wärmeplanung
Sachstand September 2023 und
Leistungsverzeichnis
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
19.10.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Vergabeprozess und Zeitplanung
Die Vergabe erfolgt nach einem (zweistufigen) Verhandlungsverfahren nach
öffentlichem Teilnahme-Wettbewerb (EU-weit). Die Bekanntmachung fand zum
15. September 2023 statt. Inklusive Bewerbung, Angebotsabgabe und ggf.
Verhandlungen und der verwaltungsintern notwendigen Bearbeitungs- und
Auswertungszeiten ist mit einer Beauftragung Ende Januar / Anfang Februar
2024 zu rechnen.
Erfahrungen in anderen Kommunen lassen eine Projektlaufzeit der
Wärmeplanung von etwa einem Jahr erwarten. Nach Beauftragung ist ein
unmittelbarer Projektbeginn beabsichtigt und hierfür werden aktuell alle, von
der Verwaltung einzubringenden Informationen vorbereitet. Bestenfalls ist
demnach mit Vorliegen der Wärmeplanung Anfang 2025 zu rechnen.
Das vom Kabinett beschlossene Bundesgesetz für die Wärmeplanung und zur
Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) bietet nach § 14 die Möglichkeit
einer Vorprüfung von Teilgebieten, für die eine Wärme- und
Wasserstoffnetzversorgung sehr wahrscheinlich nicht in Frage kommt (vgl. 1.0
des Leistungsverzeichnisses). Diese können durch die Verwaltung ggf.
frühzeitig öffentlich als „Gebiete für die dezentrale Wärmeversorgung“
ausgewiesen werden. Auch für diese Gebiete werden detaillierte Strategien
aber erst mit abgeschlossener Wärmeplanung vorliegen.Seite 1 von 6
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Leistungsverzeichnis
Der Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen hat in seiner Sitzung vom
10.08.2023 um detaillierte Einblicke in das Leistungsverzeichnis gebeten. Im
Wortlaut kann es über die Ausschreibung auf dem Vergabemarktplatz
Rheinland abgerufen werden.
Zusammenfassung
1. Erstellung einer Wärmeplanung
1.0 Eignungsprüfung von Teilgebieten
(hinzugekommen in der Kabinettfassung des Bundesgesetztes für die Wärmeplanung und
zur Dekarbonisierung der Wärmenetze)
Vorabprüfung zur Identifizierung von Teilgebieten, die sich mit hoher
Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch Wärme- oder ein
Wasserstoffnetz eignen.
1.1 Bestandsanalyse
• Erstellung einer gebäudescharfen Bestandsanalyse für das Stadtgebiet
unter Berücksichtigung von Verbräuchen und Treibhausgasemissionen,
der Endenergiebedarfe, vorhandenen Wärme- und Stromerzeugungs-
bzw. Speicheranalagen, Daten zu industriellen Verbräuchen und
Abwärme-Potenzialen
• Erhebung des Status Quo der aktuellen Wärmenachfrage nach
unterschiedlichen Energieträgern und mit einer Differenzierung der
Gebäude nach Lage, Gebäudetypen, Baualtersklassen, ihrer Nutzung,
der Wohnfläche, ggf. vorhandenem Denkmalschutz, sowie Ermittlung
der aktuellen Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude
• Verschneidung des Gebäudebestandes mit Informationen zur
vorhandenen Versorgungsinfrastruktur, Bauleitplänen und ggf. weiteren
vorliegenden Daten wie z.B. Soziometrie, CO2-Emissionen, CO2- und
Brennstoffpreisen, politische Rahmenbedingungen etc.
• Ableitung der resultierenden Treibhausgasbilanz bezogen auf die
unterschiedlichen Energieträger und Nutzer-/Verbrauchergruppen im
Status Quo
1.2 Potentialanalyse
• Ermittlung von Potentialen zur Senkung des Wärmebedarfs für
Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme durch Steigerung der
Energieeffizienz
• Durchführung einer EE-Potential- incl. Flächenanalyse mit Bewertung
des innerstädtischen Umweltwärmepotentials (incl. bereits geplanter
städtischer Neubauten als Anker/Keimzellen für die Wärmeversorgung
einer Nachbarschaft)
• Durchführung einer Potentialstudie „Grüne Gase“ und „Biomasse“ unter
Berücksichtigung der nationalen Biomasse- und WasserstoffstrategieSeite 2 von 6
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mit Aussagen zur Verfügbarkeit, Verwendungsfähigkeit,
Voraussetzungen und Nebenbedingungen sowie der erwarteten
Preisentwicklung
• Analyse der Möglichkeiten des Ausbaus von Fernwärmenetzen und
dezentraler Wärmeversorgung bzw. Identifikation möglicher Inselnetze
1.3 Erstellung von Zielszenarien
• Die Zielszenarien dienen der Darstellung der langfristigen Entwicklung
im beplanten Gebiet und werden auf Basis von Abgleich zwischen
Bestands- und Potentialanalyse entwickelt und begründet ausgewählt.
• Simulation der Wärmenachfrage und ihrer möglichen Deckung in einem
Zielszenario „klimaneutrale Wärmeversorgung“ bis 2035, respektive
2045 unter Berücksichtigung von
- physikalisch technischer und energiewirtschaftlicher Grundsätze und
anerkannter Annahmen zur Energieträgerverfügbarkeit und
voraussichtlicher Preisentwicklungen
- des Bonner Klimaplans und der THG-Minderungsziele der
Bundesregierung bzw. des Bundesklimaschutzgesetzes
- incl. räumlich aufgelöster Beschreibung der dafür benötigen
Energieeinsparungen und zukünftigen Versorgungsstruktur
- incl. damit verbundener (Voll-)Kostenprognosen für eine Anzahl
typischer Versorgungsfälle, die die Versorgung in der Kommune
umfassend abbilden
• Simulation und Abbildung der Entwicklung der Wärmenachfrage unter
Berücksichtigung von Neubau/Verdichtung, energetischer Sanierung,
Heizungswechsel, Entwicklung der Wärmenetze und großer Industrie-
und Gewerbestandorte. Unterscheidung mindestens zweier Szenarien
auf Grundlage unterschiedlich erwarteten Sanierungsraten (Einbezug
der großen Wohnungsbaugenossenschaften).
• Bilanzierung der Emissionen für den Wärmemarkt auf Grundlage der
simulierten Entwicklung
• Entwicklung von Szenarien unter Berücksichtigung von
Versorgungssicherheit, Sozialverträglichkeit und Finanzierbarkeit,
Vergleich verschiedener Techniken und Energieträger. Biomasse und
nicht-lokale Ressourcen sind nur dort einzuplanen, wo vertretbare
Alternativen fehlen. In diesem Fall ist darzulegen, welche Umwelt- und
Klimaauswirkungen dies zur Folge hätte und wie die Versorgung
sichergestellt werden kann.
1.4 Wärmewendestrategie und Transformationspfade
• Aggregation der Erkenntnisse – auch für eine öffentliche,
georeferenzierte Darstellung in „Wärmeversorgungsgebieten“
(Wärmenetz, Wasserstoffnetz, dezentrale Versorgung, sonstiges
Gebiet)
• Ableitung von Anforderungen an die erforderliche Infrastruktur und zur
Energieeinsparung in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-
Dienstleistungen, Industrie und öffentlichen Liegenschaften – und
Zusammenfassung der zu einer gesamtstädtischen Roadmap
• Formulierung eines Transformationspfads mit detaillierter Beschreibung
von ergebnisorientierten, priorisierten, kurz-, mittel- und langfristigenSeite 3 von 6
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Maßnahmen für die Erreichung des klimaneutralen Wärmemarktes
(2030, 2035, 2040 und 2045)
• Identifikation von zwei bis drei Fokusgebieten, die bezüglich einer
klimafreundlichen Wärmeversorgung kurz- und mittelfristig prioritär zu
behandeln sind (bspw. Bad Godesberger Innenstadt als ein mögliches
Pilotprojekt)
• Formulierung von Hinweisen für die Berücksichtigung der Aussagen der
Wärmeplanung in der städtebaulichen Planung neuer Quartiere
• detaillierte Ausarbeitung von fünf Maßnahmen, mit denen in den ersten
fünf Jahren begonnen werden soll (in den Fokusgebieten, aber auch
darüber hinaus)
2. Digital Twin und Datenmodell
• Mittelfristig sollen die Ergebnisse in ein städtisches Urban Data
Management übernommen werden.
• Bis dahin wird ein Webbasiertes, parametrierbares Softwaretool
mitbeauftragt – für ein dynamisches Wärmekataster zur
georeferenzierten Darstellung der Analysen und Simulation von
Szenarien mittels Kartenanwendungen und Dashboards
3. Projektmanagement und Datenübergabe
• Projektorganisation, Vorbereitung und Durchführung von Workshops
und Präsentationen
• Daten- und Ergebnissicherung und Übergabe sämtlicher Daten sowie
der Software zur weiteren Nutzung durch den AG
4. Verstetigung der kommunalen Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung, inklusive der Organisationsstrukturen und -
verantwortlichkeiten, muss regelmäßig fortgeschrieben werden. Hierfür ist
durch den AN ein entsprechendes Konzept zu erstellen.
5. Controlling-Konzept
Es ist ein Controlling-Konzept zu erarbeiten, welches sicherstellt, dass die
Wärmeplanung zielgerichtet erfolgt. Aus der Wärmeplanung müssen
Indikatoren abgeleitet werden, mit denen der Erfolg der Maßnahmen gemessen
werden kann.
6. Kommunikations- und Partizipationsstrategie
Es ist ein Kommunikations- und konsensorientiertes Partizipationskonzept zu
erstellen und umzusetzen, wie verschiedene Stakeholder im Rahmen der
Strategieberatung zu identifizieren und zu koordinieren gedenkt (bspw.
Fachämter, Gesellschaften der Stadtwerke, Bürger*innen,
Wohnungsbaugesellschaften, potenzielle Produzenten von Abwärme und
gasförmiger Energieträger, Kund*innen mit einem hohen Wärmeverbrauch etc.)Seite 4 von 6
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Gemäß aktueller Beschlusslage werden bei Ausschreibung
und Umsetzung der Wärmeplanung folgende Erwartungen
berücksichtigt:
Beschluss kommunale Wärmeplanung für Bonn (DS 212052)
• Ziel einer vollständig erneuerbaren Wärmeversorgung
• Entwicklung eines sozial verträglichen Transformationspfades (Teil des
Leistungsumfangs Phase 4)
• Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachdienststellen, dem SGB, der
Bonner Energieagentur und weiteren relevanten Akteure
Maßgaben aus der Beschlusslage zum Zielbeschluss Bonner Klimaplan
(DS 222006)
• Einsatz von Wasserstoff nur, wenn Alternativen der direkten
Elektrifizierung durch Wärmepumpen und Geothermie nicht in Frage
kommen
• Analyse von Möglichkeiten der dezentralen Wärmeversorgung für
Bezirke, in denen die Nutzung und der Ausbau des Fernwärmenetzes
nicht realisierbar sind
• Prüfung eines möglichen Pilotprojekts in der Innenstadt Bad Godesberg
(Stichwort „Fokusgebiet“ in Phase 4)
Außerdem wurden bei der Erstellung berücksichtigt:
• Richtlinien des Bundesförderprogramms zur kommunalen
Wärmeplanung im Rahmen der Nationalen Klimaschutz Initiative (KSI,
Kommunalrichtlinie), incl. technischem Annex
• Bonner Klimaplan – Band 1: Strategie und Steckbrief 5.2.1.1
„Kommunale gesamtstädtische Wärmeplanung“
• Abschlussbericht klimaneutraler Konzern
• Bundesgesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der
Wärmenetze (WPG, Kabinettfassung)
• Leitfäden, Gutachten, Vorträge und z.T. Muster-Leistungsverzeichnisse
für die kommunale Wärmeplanung des Umweltbundesamtes, des
Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, der
Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz NRW.Energy4Climate,
der Kommunal Agentur NRW, der KEA Klimaschutz- und
Energieagentur Baden-Württemberg, des Kompetenzzentrums
Kommunale Wärmewende (der Deutschen Energie-Agentur), der
Landes Energie Agentur Hessen, der Klimaschutz- und Energieagentur
Niedersachsen, der Energie- und Klimaschutzinitiative Schleswig-
Holstein und des Verbandes kommunaler Unternehmen
• Vorliegender Wärmeplanungen bzw. -strategien der Kommunen
Rostock, Freiburg und MünsterSeite 5 von 6
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Anlage/n
KeineSeite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 20:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de