231816 · Mitteilungsvorlage
Kommunale Wärmeplanung Sachstand September 2023 und Leistungsverzeichnis
Kerndaten
- Nummer
- 231816
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 03.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 231816 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB Kommunale Wärmeplanung Sachstand September 2023 und Leistungsverzeichnis Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.10.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Vergabeprozess und Zeitplanung Die Vergabe erfolgt nach einem (zweistufigen) Verhandlungsverfahren nach öffentlichem Teilnahme-Wettbewerb (EU-weit). Die Bekanntmachung fand zum 15. September 2023 statt. Inklusive Bewerbung, Angebotsabgabe und ggf. Verhandlungen und der verwaltungsintern notwendigen Bearbeitungs- und Auswertungszeiten ist mit einer Beauftragung Ende Januar / Anfang Februar 2024 zu rechnen. Erfahrungen in anderen Kommunen lassen eine Projektlaufzeit der Wärmeplanung von etwa einem Jahr erwarten. Nach Beauftragung ist ein unmittelbarer Projektbeginn beabsichtigt und hierfür werden aktuell alle, von der Verwaltung einzubringenden Informationen vorbereitet. Bestenfalls ist demnach mit Vorliegen der Wärmeplanung Anfang 2025 zu rechnen. Das vom Kabinett beschlossene Bundesgesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) bietet nach § 14 die Möglichkeit einer Vorprüfung von Teilgebieten, für die eine Wärme- und Wasserstoffnetzversorgung sehr wahrscheinlich nicht in Frage kommt (vgl. 1.0 des Leistungsverzeichnisses). Diese können durch die Verwaltung ggf. frühzeitig öffentlich als „Gebiete für die dezentrale Wärmeversorgung“ ausgewiesen werden. Auch für diese Gebiete werden detaillierte Strategien aber erst mit abgeschlossener Wärmeplanung vorliegen.Seite 1 von 6 Seite 2 Leistungsverzeichnis Der Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen hat in seiner Sitzung vom 10.08.2023 um detaillierte Einblicke in das Leistungsverzeichnis gebeten. Im Wortlaut kann es über die Ausschreibung auf dem Vergabemarktplatz Rheinland abgerufen werden. Zusammenfassung 1. Erstellung einer Wärmeplanung 1.0 Eignungsprüfung von Teilgebieten (hinzugekommen in der Kabinettfassung des Bundesgesetztes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze) Vorabprüfung zur Identifizierung von Teilgebieten, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch Wärme- oder ein Wasserstoffnetz eignen. 1.1 Bestandsanalyse • Erstellung einer gebäudescharfen Bestandsanalyse für das Stadtgebiet unter Berücksichtigung von Verbräuchen und Treibhausgasemissionen, der Endenergiebedarfe, vorhandenen Wärme- und Stromerzeugungs- bzw. Speicheranalagen, Daten zu industriellen Verbräuchen und Abwärme-Potenzialen • Erhebung des Status Quo der aktuellen Wärmenachfrage nach unterschiedlichen Energieträgern und mit einer Differenzierung der Gebäude nach Lage, Gebäudetypen, Baualtersklassen, ihrer Nutzung, der Wohnfläche, ggf. vorhandenem Denkmalschutz, sowie Ermittlung der aktuellen Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude • Verschneidung des Gebäudebestandes mit Informationen zur vorhandenen Versorgungsinfrastruktur, Bauleitplänen und ggf. weiteren vorliegenden Daten wie z.B. Soziometrie, CO2-Emissionen, CO2- und Brennstoffpreisen, politische Rahmenbedingungen etc. • Ableitung der resultierenden Treibhausgasbilanz bezogen auf die unterschiedlichen Energieträger und Nutzer-/Verbrauchergruppen im Status Quo 1.2 Potentialanalyse • Ermittlung von Potentialen zur Senkung des Wärmebedarfs für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme durch Steigerung der Energieeffizienz • Durchführung einer EE-Potential- incl. Flächenanalyse mit Bewertung des innerstädtischen Umweltwärmepotentials (incl. bereits geplanter städtischer Neubauten als Anker/Keimzellen für die Wärmeversorgung einer Nachbarschaft) • Durchführung einer Potentialstudie „Grüne Gase“ und „Biomasse“ unter Berücksichtigung der nationalen Biomasse- und WasserstoffstrategieSeite 2 von 6 Seite 3 mit Aussagen zur Verfügbarkeit, Verwendungsfähigkeit, Voraussetzungen und Nebenbedingungen sowie der erwarteten Preisentwicklung • Analyse der Möglichkeiten des Ausbaus von Fernwärmenetzen und dezentraler Wärmeversorgung bzw. Identifikation möglicher Inselnetze 1.3 Erstellung von Zielszenarien • Die Zielszenarien dienen der Darstellung der langfristigen Entwicklung im beplanten Gebiet und werden auf Basis von Abgleich zwischen Bestands- und Potentialanalyse entwickelt und begründet ausgewählt. • Simulation der Wärmenachfrage und ihrer möglichen Deckung in einem Zielszenario „klimaneutrale Wärmeversorgung“ bis 2035, respektive 2045 unter Berücksichtigung von - physikalisch technischer und energiewirtschaftlicher Grundsätze und anerkannter Annahmen zur Energieträgerverfügbarkeit und voraussichtlicher Preisentwicklungen - des Bonner Klimaplans und der THG-Minderungsziele der Bundesregierung bzw. des Bundesklimaschutzgesetzes - incl. räumlich aufgelöster Beschreibung der dafür benötigen Energieeinsparungen und zukünftigen Versorgungsstruktur - incl. damit verbundener (Voll-)Kostenprognosen für eine Anzahl typischer Versorgungsfälle, die die Versorgung in der Kommune umfassend abbilden • Simulation und Abbildung der Entwicklung der Wärmenachfrage unter Berücksichtigung von Neubau/Verdichtung, energetischer Sanierung, Heizungswechsel, Entwicklung der Wärmenetze und großer Industrie- und Gewerbestandorte. Unterscheidung mindestens zweier Szenarien auf Grundlage unterschiedlich erwarteten Sanierungsraten (Einbezug der großen Wohnungsbaugenossenschaften). • Bilanzierung der Emissionen für den Wärmemarkt auf Grundlage der simulierten Entwicklung • Entwicklung von Szenarien unter Berücksichtigung von Versorgungssicherheit, Sozialverträglichkeit und Finanzierbarkeit, Vergleich verschiedener Techniken und Energieträger. Biomasse und nicht-lokale Ressourcen sind nur dort einzuplanen, wo vertretbare Alternativen fehlen. In diesem Fall ist darzulegen, welche Umwelt- und Klimaauswirkungen dies zur Folge hätte und wie die Versorgung sichergestellt werden kann. 1.4 Wärmewendestrategie und Transformationspfade • Aggregation der Erkenntnisse – auch für eine öffentliche, georeferenzierte Darstellung in „Wärmeversorgungsgebieten“ (Wärmenetz, Wasserstoffnetz, dezentrale Versorgung, sonstiges Gebiet) • Ableitung von Anforderungen an die erforderliche Infrastruktur und zur Energieeinsparung in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel- Dienstleistungen, Industrie und öffentlichen Liegenschaften – und Zusammenfassung der zu einer gesamtstädtischen Roadmap • Formulierung eines Transformationspfads mit detaillierter Beschreibung von ergebnisorientierten, priorisierten, kurz-, mittel- und langfristigenSeite 3 von 6 Seite 4 Maßnahmen für die Erreichung des klimaneutralen Wärmemarktes (2030, 2035, 2040 und 2045) • Identifikation von zwei bis drei Fokusgebieten, die bezüglich einer klimafreundlichen Wärmeversorgung kurz- und mittelfristig prioritär zu behandeln sind (bspw. Bad Godesberger Innenstadt als ein mögliches Pilotprojekt) • Formulierung von Hinweisen für die Berücksichtigung der Aussagen der Wärmeplanung in der städtebaulichen Planung neuer Quartiere • detaillierte Ausarbeitung von fünf Maßnahmen, mit denen in den ersten fünf Jahren begonnen werden soll (in den Fokusgebieten, aber auch darüber hinaus) 2. Digital Twin und Datenmodell • Mittelfristig sollen die Ergebnisse in ein städtisches Urban Data Management übernommen werden. • Bis dahin wird ein Webbasiertes, parametrierbares Softwaretool mitbeauftragt – für ein dynamisches Wärmekataster zur georeferenzierten Darstellung der Analysen und Simulation von Szenarien mittels Kartenanwendungen und Dashboards 3. Projektmanagement und Datenübergabe • Projektorganisation, Vorbereitung und Durchführung von Workshops und Präsentationen • Daten- und Ergebnissicherung und Übergabe sämtlicher Daten sowie der Software zur weiteren Nutzung durch den AG 4. Verstetigung der kommunalen Wärmeplanung Die kommunale Wärmeplanung, inklusive der Organisationsstrukturen und - verantwortlichkeiten, muss regelmäßig fortgeschrieben werden. Hierfür ist durch den AN ein entsprechendes Konzept zu erstellen. 5. Controlling-Konzept Es ist ein Controlling-Konzept zu erarbeiten, welches sicherstellt, dass die Wärmeplanung zielgerichtet erfolgt. Aus der Wärmeplanung müssen Indikatoren abgeleitet werden, mit denen der Erfolg der Maßnahmen gemessen werden kann. 6. Kommunikations- und Partizipationsstrategie Es ist ein Kommunikations- und konsensorientiertes Partizipationskonzept zu erstellen und umzusetzen, wie verschiedene Stakeholder im Rahmen der Strategieberatung zu identifizieren und zu koordinieren gedenkt (bspw. Fachämter, Gesellschaften der Stadtwerke, Bürger*innen, Wohnungsbaugesellschaften, potenzielle Produzenten von Abwärme und gasförmiger Energieträger, Kund*innen mit einem hohen Wärmeverbrauch etc.)Seite 4 von 6 Seite 5 Gemäß aktueller Beschlusslage werden bei Ausschreibung und Umsetzung der Wärmeplanung folgende Erwartungen berücksichtigt: Beschluss kommunale Wärmeplanung für Bonn (DS 212052) • Ziel einer vollständig erneuerbaren Wärmeversorgung • Entwicklung eines sozial verträglichen Transformationspfades (Teil des Leistungsumfangs Phase 4) • Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachdienststellen, dem SGB, der Bonner Energieagentur und weiteren relevanten Akteure Maßgaben aus der Beschlusslage zum Zielbeschluss Bonner Klimaplan (DS 222006) • Einsatz von Wasserstoff nur, wenn Alternativen der direkten Elektrifizierung durch Wärmepumpen und Geothermie nicht in Frage kommen • Analyse von Möglichkeiten der dezentralen Wärmeversorgung für Bezirke, in denen die Nutzung und der Ausbau des Fernwärmenetzes nicht realisierbar sind • Prüfung eines möglichen Pilotprojekts in der Innenstadt Bad Godesberg (Stichwort „Fokusgebiet“ in Phase 4) Außerdem wurden bei der Erstellung berücksichtigt: • Richtlinien des Bundesförderprogramms zur kommunalen Wärmeplanung im Rahmen der Nationalen Klimaschutz Initiative (KSI, Kommunalrichtlinie), incl. technischem Annex • Bonner Klimaplan – Band 1: Strategie und Steckbrief 5.2.1.1 „Kommunale gesamtstädtische Wärmeplanung“ • Abschlussbericht klimaneutraler Konzern • Bundesgesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG, Kabinettfassung) • Leitfäden, Gutachten, Vorträge und z.T. Muster-Leistungsverzeichnisse für die kommunale Wärmeplanung des Umweltbundesamtes, des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, der Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz NRW.Energy4Climate, der Kommunal Agentur NRW, der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg, des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende (der Deutschen Energie-Agentur), der Landes Energie Agentur Hessen, der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen, der Energie- und Klimaschutzinitiative Schleswig- Holstein und des Verbandes kommunaler Unternehmen • Vorliegender Wärmeplanungen bzw. -strategien der Kommunen Rostock, Freiburg und MünsterSeite 5 von 6 Seite 6 Anlage/n KeineSeite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de