231814 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Heiderhof, Schwarzbirkenweg 13 - Änderung / Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses Az.: 40514/2023
Kerndaten
- Nummer
- 231814
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.009 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 231814 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Heiderhof, Schwarzbirkenweg 13 - Änderung / Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses Az.: 40514/2023 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beab- sichtigt den Bauantrag abzulehnen, da das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 8114-44 widerspricht. Begründung Beabsichtigt ist die Änderung / Erweiterung eines bestehenden Einfamilien- wohnhauses inklusive Aufstockung mittels Staffelgeschoss. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8114-44 Rotdornweg vom 28.06.1969, welcher ein reines Wohngebiet mit einer offenen, eingeschossigen Gartenhofhausbebauung festsetzt. Es ist eine Grundflächenzahl (GRZ) sowie eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,3 vorgegeben. Die überbaubaren Grundstücksflächen sind über Bau- grenzen gefasst, als Dachform ist ein Flachdach mit einer Neigung von 0-5° festgesetzt. Das hier angefragte Bauvorhaben wurde im Grundsatz bereits im Rahmen ei- ner Bauvoranfrage (A.Z. 40360/2023) kritisch beurteilt und in Summe als nicht zulässig eingestuft. Nach erfolgter Anhörung wurde der Antrag auf Vorbescheid vom Bauherrn zurückgenommen. Der Bauherr reichte daraufhin einen Bauantrag zur Prüfung ein. Zwischenzeit- lich erfolgten Entwurfsanpassungen, diese sind jedoch als marginal anzusehen. Die geplante Aufstockung des Gebäudes mittels eine Staffelgeschosses wider- spricht allerdings der hier festgesetzten Eingeschossigkeit. Die eingeschossige Bauweise im Zusammenspiel mit der Festsetzung "Flachdach" wurde innerhalbSeite 1 von 3 Seite 2 des zu betrachtenden Geltungsbereiches des Bebauungsplanes bisher vollum- fänglich umgesetzt bzw. beachtet, es sind keine zusätzlichen "Nichtvollge- schosse", Walmdächer, etc. im Geltungsbereich vorzufinden, es ist vielmehr eine einheitliche Siedlungsstruktur vorhanden. Weiterhin ist zu beachten, dass auf Grundlage der rechtlichen Voraussetzun- gen im Bau- und Planungsrecht zur Zeit der Bebauungsplanaufstellung das hier angefragte Staffelgeschoss zwingend als zweites, nicht zulässiges (Voll-)- Geschoss zu werten ist. Die hier über die Jahre hinweg beibehaltene Einheitlichkeit der vor Ort vorzu- findenden Baukörper ist aus planungsrechtlicher Sicht herauszuheben, da hier ein Grundzug der Planung über Jahrzehnte hinweg als maßgebend und schüt- zenswert angesehen wurde. Die ursprüngliche Charakteristik dieses Bereiches konnte so bis heute gewahrt werden. Aus den vorgenannten Gründen beabsichtigt die Verwaltung den Bauantrag abzulehnen, da das Vorhaben nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht. Anlage/n 1 Lageplan Schwarzbirkenweg 13 (öffentlich) 2 Lageplan Schwarzbirkenweg 13_n. ö. (nichtöffentlich) 3 Nord-West-Ansicht Schwarzbirkenweg 13 (nichtöffentlich) 4 Ansichten Schwarzbirkenweg 13_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de