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231814 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Heiderhof, Schwarzbirkenweg 13 - Änderung / Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses Az.: 40514/2023

Nummer
231814
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
231814
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Heiderhof, Schwarzbirkenweg
13
- Änderung / Erweiterung eines
Einfamilienwohnhauses
Az.: 40514/2023
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beab-
sichtigt den Bauantrag abzulehnen, da das Vorhaben den Festsetzungen des
Bebauungsplans Nr. 8114-44 widerspricht.
Begründung
Beabsichtigt ist die Änderung / Erweiterung eines bestehenden Einfamilien-
wohnhauses inklusive Aufstockung mittels Staffelgeschoss.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8114-44
Rotdornweg vom 28.06.1969, welcher ein reines Wohngebiet mit einer offenen,
eingeschossigen Gartenhofhausbebauung festsetzt.
Es ist eine Grundflächenzahl (GRZ) sowie eine Geschossflächenzahl (GFZ)
von 0,3 vorgegeben. Die überbaubaren Grundstücksflächen sind über Bau-
grenzen gefasst, als Dachform ist ein Flachdach mit einer Neigung von 0-5°
festgesetzt.
Das hier angefragte Bauvorhaben wurde im Grundsatz bereits im Rahmen ei-
ner Bauvoranfrage (A.Z. 40360/2023) kritisch beurteilt und in Summe als nicht
zulässig eingestuft. Nach erfolgter Anhörung wurde der Antrag auf Vorbescheid
vom Bauherrn zurückgenommen.
Der Bauherr reichte daraufhin einen Bauantrag zur Prüfung ein. Zwischenzeit-
lich erfolgten Entwurfsanpassungen, diese sind jedoch als marginal anzusehen.
Die geplante Aufstockung des Gebäudes mittels eine Staffelgeschosses wider-
spricht allerdings der hier festgesetzten Eingeschossigkeit. Die eingeschossige
Bauweise im Zusammenspiel mit der Festsetzung "Flachdach" wurde innerhalbSeite 1 von 3
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des zu betrachtenden Geltungsbereiches des Bebauungsplanes bisher vollum-
fänglich umgesetzt bzw. beachtet, es sind keine zusätzlichen "Nichtvollge-
schosse", Walmdächer, etc. im Geltungsbereich vorzufinden, es ist vielmehr
eine einheitliche Siedlungsstruktur vorhanden.
Weiterhin ist zu beachten, dass auf Grundlage der rechtlichen Voraussetzun-
gen im Bau- und Planungsrecht zur Zeit der Bebauungsplanaufstellung das hier
angefragte Staffelgeschoss zwingend als zweites, nicht zulässiges (Voll-)-
Geschoss zu werten ist.
Die hier über die Jahre hinweg beibehaltene Einheitlichkeit der vor Ort vorzu-
findenden Baukörper ist aus planungsrechtlicher Sicht herauszuheben, da hier
ein Grundzug der Planung über Jahrzehnte hinweg als maßgebend und schüt-
zenswert angesehen wurde. Die ursprüngliche Charakteristik dieses Bereiches
konnte so bis heute gewahrt werden.
Aus den vorgenannten Gründen beabsichtigt die Verwaltung den Bauantrag
abzulehnen, da das Vorhaben nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans
entspricht.
Anlage/n
1 Lageplan Schwarzbirkenweg 13 (öffentlich)
2 Lageplan Schwarzbirkenweg 13_n. ö. (nichtöffentlich)
3 Nord-West-Ansicht Schwarzbirkenweg 13 (nichtöffentlich)
4 Ansichten Schwarzbirkenweg 13_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 03.11.2026, 00:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de