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231812-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

FDP/CDU - Große Anfrage: Aktuelle und anstehende Veränderungen der Parkplatzsituation in Rüngsdorf

Nummer
231812-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
30.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.02.2024 Kenntnisnahme
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  1. 231812 FDP/CDU - Große Anfrage: Aktuelle und anstehende Veränderungen der Parkplatzsituation in Rüngsdorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231812-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
FDP/CDU - Große Anfrage: Aktuelle und
anstehende Veränderungen der Parkplatzsituation
in Rüngsdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.02.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wie viele Auspendler leben in Villenviertel/Rüngsdorf, wieviel Prozent an
den in Villenviertel / Rüngsdorf gemeldeten Haushalten machen diese
aus, in welche Gemeinden pendeln diese aus, welche Pendeldistanzen
werden von diesen zurückgelegt mit welchem Verkehrsmittel?
Der Verwaltung liegen für einzelne Orts- bzw. Stadtteile keine statistischen
Kennzahlen zur Anzahl der Auspendler*innen bzw. den Pendeldistanzen vor.
Pendelbeziehungen von Arbeitnehmenden werden für Menschen, die eine
kommunale Grenze überschreiten, durch das Landesamt für Statistik für die
gesamte Kommune erhoben. Innerkommunale Bewegungen von Wohn- zu
Arbeitsorten werden dabei nicht erfasst, obwohl der Weg aus dem Villenviertel
nach bspw. Buschdorf deutlich weiter ist als der kürzere Weg nach
Niederbachem, welcher aber als Pendelbewegung für die Gesamtstadt Bonn
erfasst wird.
2. Wie viele Einpendler arbeiten in Villenviertel/Rüngsdorf, aus welchen
Gemeinden pendeln diese ein, welche Pendeldistanzen werden von
diesen zurückgelegt mit welchen Verkehrsmitteln?
Der Verwaltung liegen für einzelne Orts- bzw. Stadtteile keine statistischen
Kennzahlen zur Anzahl der Einpendler*innen bzw. den Pendeldistanzen vor
(Begründung vgl. Frage 1).
3. Auf welcher Grundlage sind öffentliche Parkplätze in der Rüngsdorfer
Straße entfallen?
Mit den Beschlüssen zum Radentscheid (DS 202321) sowie der
gesamtstädtischen Parkraumstrategie (DS 212060) wurde eine
Mindestgehwegbreite von 1,50m beschlossen. Dieses Mindestmaß soll zur
Förderung der Nahmobilität und Fußgänger*innen sukzessive im gesamten
Stadtgebiet verbindlich umgesetzt werden.
In der Rüngsdorfer Straße sind keine Stellflächen entfallen. Zur Einhaltung der
restlichen Gehwegbreite von min. 1,50m wird im Laufe des kommenden JahresSeite 1 von 5
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eine Bodenmarkierung aufgebracht, welche die Parkaufstellung und die
verbleibende Rest-Gehwegbreite verdeutlichen soll. Hintergrund ist der
Beschluss der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 09.03.2022 (DS-Nr.
220089). Im Bereich der Hausnr. 20-24 war das Gehwegparken nie durch
Beschilderung oder Markierung erlaubt; durch Privatanzeigen und
Bußgeldverfahren kann bei den Anlieger*innen der Eindruck entstanden sein,
dass Parkplätze entfallen sind. Das bislang widerrechtliche Gehwegparken
kann aufgrund des Radentscheids unter Freihalten der verbleibenden
Gehwegbreite von 2,50m nicht gewährleistet werden.
4. Wann und wie wurde die betroffene Bürgerschaft informiert?
Die Information der Anlieger*innen wurde am 10. Oktober 2023 mit Hilfe eines
Informationsbriefes, der allen Betroffenen zugestellt wurde, durchgeführt.
5. Wie ist der aktuelle Status der Planungen bzgl. des Wegfalls weiterer
Parkplätze in Rüngsdorf/Villenviertel? Welche Straßen sind betroffen?
Aktuell sind keine weiteren „Sofortmaßnahmen“ zur Wiederherstellung
ausreichender Gehwegbreiten geplant. Grundsätzlich liegt der (Prüf-) Auftrag
vor, auf allen Gehwegen, auf denen Gehwegparken freigegeben ist, eine
Mindestgehwegbreite von 1,50m sicherzustellen. Im Rahmen der
Parkraumkonzepte (sh. DS 212060), der Außendiensttätigkeiten und auf
Anregung von Bürger*innen oder Politiker*innen prüft die Verwaltung
Straßenabschnitte. Diese Prüfung erfolgt sukzessive in Abhängigkeit der
personellen und organisatorischen Ressourcen.
6. Insbesondere: Welche Änderungen der Parkplatzsituation sind für die
Heisterbachstr., die Rüngsdorfer Str. und die Cäsariusstr. geplant? Wann
sollen diese umgesetzt werden?
Die Umsetzung der geplanten Neuordnung der Parkstände sollte im Nachgang
zur Information der Anlieger*innen vom 10. Oktober 2023 erfolgen. Aufgrund
der Beschlussfassung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25. Oktober
2023 zu DS 231916-02 DA, wird die Umsetzung der Maßnahmen
zurückgestellt.
7. Wie viele Parkplätze sollen in den einzelnen Straßen und in
Rüngsdorf/Villenviertel insgesamt wegfallen?
Durch die geplante Wiederherstellung der Mindestgehwegbreiten in der
Cäsariusstraße und Heisterbachstraße würden jeweils ca. 50% der Parkplätze
entfallen. Da es sich nicht um baulich angelegte Parkplätze handelt, ist eine
exakte Bezifferung nicht möglich, da innerhalb von markierten Parkstreifen die
Anzahl der tatsächlich parkenden Fahrzeuge abschließend durch die
Fahrzeuglängen und die Abstände zwischen den Fahrzeugen bestimmt wird.
Da zurzeit keine weiteren Maßnahmen in Bearbeitung sind, kann zu weiteren
Straßen keine Aussage getroffen werden (sh. Frage 5).
8. Nach welchen Kriterien werden die wegfallenden Parkplätze ausgewählt
(Wegfall rechte Seite vs. linke Seite vs. versetztes Parken)?
Bei der Neuordnung der Parkmöglichkeiten ist die Verwaltung stets darum
bemüht den Parkraumentfall auf ein notwendiges Maß zu reduzieren. Daher
erfolgt die Neuordnung grundsätzlich auf der Straßenseite, wo unter
Berücksichtigung von Grundstückszufahrten, Anleiterflächen oder Grünflächen
mehr Parkmöglichkeiten erhalten bleiben können. Darüber hinaus wird die
Möglichkeit einer Verlagerung von Parkflächen von den Gehwegen auf die
Fahrbahn geprüft, sofern die notwendigen Fahrbahnbreiten dies ermöglichen.
9. Wie viele Behindertenparkplätze (aktuell und beantragt) gibt es in denSeite 2 von 5
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betroffenen Straßen?
Im Stadtteil Rüngsdorf gibt es zurzeit fünf allgemeine
Schwerbehindertenparkplätze:
- Rheinstraße 27
- Rheinallee 78
- Von-Sandt-Ufer 1
- Am Schwimmbad 8
- Austraße 18
In der Cäsariusstraße und in der Heisterbachstraße gibt es darüber hinaus
jeweils einen personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatz.
10. Welche Alternativen Parkplätze sieht die Stadt für Anwohner und
Kunden der anliegenden Geschäfte vor?
Aus verkehrsplanerischer Sicht ist es essentiell, alternative Mobilitätsangebote
im Quartier zu stärken und auszubauen. Der Ausbau des ÖPNV-Angebots in
Form von Taktverdichtungen und der Ausbau der
Radverkehrsinfrastruktur fördern den Umstieg auf den Umweltverbund und der
Ausbau des Carsharing-Angebotes reduziert den Parkdruck in den Quartieren.
Die Verwaltung prüft darüber hinaus, inwiefern öffentliche, halb-öffentliche oder
private Stellplätze auf größeren Parkplätzen für die Anwohnenden zur
Verfügung gestellt werden können. Da entsprechende Stellplätze in der Regel
für bestimmte Nutzungen reserviert sind, planungsrechtliche oder
bauordnungsrechtliche Vorgaben bestehen oder Gespräche mit privaten
Eigentümer*innen erforderlich sind, können Kapazitäten auf vorhandenen
Parkplätzen oder in Park- / Tiefgaragen zum aktuellen Zeitpunkt nicht kurzfristig
und erst nach notwendiger Prüfung und Abstimmung zur Verfügung gestellt
werden.
11. Wie ist die aktuelle Auslastung vorhandener größerer privater und
öffentlicher Garagen / Parkplätze und wie können diese in das
Parkraumkonzept einfließen?
Der Stadtverwaltung liegen keine Auslastungsdaten zu privaten Garagen und
Parkplätzen vor. Gleiches gilt für die im näheren Umfeld befindlichen
öffentlichen Parkplätze. Entsprechende Daten können zudem auch nur bei
Anlagen mit einer Zugangskontrolle (z.B. Beschrankung) unkompliziert und
verlässlich erhoben werden.
12. Wie sieht es mit einer Quartiersgarage aus? Welche Grundstücke könnten
hierfür genutzt werden?
Im genannten Gebiet (Heisterbachstraße, Rüngsdorfer Straße und
Cäsariusstraße) befinden sich keine städtischen Flächen, die als potentielle
Flächen für eine Quartiersgarage genutzt werden könnten. Zur
Inanspruchnahme privater Flächen wird auf Ziffer 10 verwiesen.
13. Welche Möglichkeiten einer mehrstöckigen Quartiersgarage bestehen auf
dem vorhandenen Parkplatz am Panoramabad?
Der Bereich des bestehenden Parkplatzes des Panoramabades in Rüngsdorf
ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8316-12 als öffentliche Grünfläche –
Parkplatz – festgesetzt. Während die Anlage von ebenerdigen Stellplätzen mit
einem hohen Grünanteil durch diese Festsetzung planungsrechtlich zulässig
ist, erlaubt diese Festsetzung nicht die Errichtung eines mehrgeschossigen
Parkhauses bzw. einer Quartiersgarage. Hierfür wäre zunächst der
Bebauungsplan zu ändern, um die entsprechenden planungsrechtlichen
Voraussetzungen der baurechtlichen Zulässigkeit zu schaffen.
Eine Freigabe der bestehenden Parkplätze am Rüngsdorfer PanoramabadSeite 3 von 5
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außerhalb der Öffnungszeiten bzw. ganztägig außerhalb der Saison wird
derzeit verwaltungsintern geprüft.
14. Wie hoch ist die Auslastung der Carsharing-Station am Römerplatz?
Für den Carsharing-Standort am Römerplatz (Rheinstraße) liegen aufgrund der
erst kürzlich erfolgten Inbetriebnahme noch keine Auslastungsdaten vor. Da es
im Zusammenhang mit einer Neueinrichtung eines Carsharing-Angebotes
immer einer gewissen Eingewöhnungsphase bedarf bis der neue Standort
etabliert ist bzw. gut angenommen wird, kann eine fundierte Bewertung der
Auslastungsdaten in der Regel erst nach Ablauf eines Kalenderjahres erfolgen.
15. Wie und wann soll der ÖPNV als alternativer Verkehrsträger in diesem
Gebiet ausgebaut werden?
Das Gebiet um die Cäsariusstraße, Heisterbachstraße und Rüngsdorfer Straße
ist aktuell bereits sehr gut vom ÖPNV erschlossen. Die beiden Linien 610 und
613 durchfahren das Gebiet und bieten mit den Haltestellen „Erlöserkirche“ und
„Römerplatz“ zwei Einstiegsmöglichkeiten mit kurzen Verbindungen in Richtung
Bad Godesberg Bf. Große Teile der Rüngsdorfer Straße befinden sich darüber
hinaus im direkten, fußläufigen Einzugsbereich des Bad Godesberger
Bahnhofes. Hier besteht eine Vielzahl an Umsteigemöglichkeiten auf andere
Buslinien, die Stadtbahn sowie die Deutsche Bahn.
Aufgrund dieses sehr guten, bereits bestehenden ÖPNV-Angebotes im
Quartier, sind zurzeit keine weiteren Angebotsverbesserungen geplant.
16. Ist die Einführung einer Anwohnerparkregelung vorgesehen? Wenn ja,
wie soll diese aussehen?
Im Zusammenhang mit dem Beschluss zur gesamtstädtischen
Parkraumstrategie (DS 212060) wurden 19 Untersuchungsgebiete definiert, die
sukzessive auf die Einführung einer Anwohnerparkregelung hin untersucht
werden sollen.
Für das Quartier um die Cäsariusstraße und die Heisterbachstraße ist die
Erstellung eines Parkraumkonzeptes inkl. Anwohnerparkregelung bisher nicht
vorgesehen. Das Untersuchungsgebiet des Parkraumkonzeptes Bad
Godesberg-Zentrum endet an der Friedrichallee und schließt somit nur den
westlichen Abschnitt der Rüngsdorfer Straße mit ein.
Hinsichtlich der Ermittlung der Untersuchungsgebiete wird auf den
entsprechenden Abschnitt in der gesamtstädtischen Parkraumstrategie (DS
212060) verwiesen. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf
hin, dass die Erstellung eines entsprechenden Konzeptes auf Grundlage der
beschlossenen Priorisierung erst mittel- bis langfristig erfolgen könnte.
17. Wie hoch waren die Einnahmen durch die Stellplatzabgabe der Stadt
bislang, die in den betroffenen Straßen eingenommen wurden?
Für die betroffenen Straßenzüge, Heisterbachstraße und Rüngsdorfer Straße,
wurden seit 1970 jeweils 2 Stellplätze abgelöst. In der Cäsariusstraße nur
einer. Sofern notwendige Stellplätze nicht auf dem Baugrundstück oder durch
die Eintragung einer Baulast auf einem Grundstück in der unmittelbaren
Nachbarschaft gesichert nachgewiesen werden können, kann seit 1970 die
Ablösung von notwendigen Stellplätzen durch die Zahlung eines
Ablösebetrages zugelassen werden. Die Beträge wurden seitdem mehrfach
angepasst und richten sich nach der entsprechenden Zone. Aktuell liegt der
angesprochene Bereich noch in der Zone II, in der ein Ablösebetrag von 6.850
€ pro Stellplatz zu zahlen wäre. Die Neufassung der Stellplatzablösesatzung
sieht nun eine Anpassung an die Lagegunst der Stellplatzsatzung und eine
Anpassung der Beträge vor (sh. DS 231638).
Die vereinnahmten Stellplatzablösebeträge werden zweckgebunden für
Mobilitätsmaßnahmen im gesamten Stadtgebiet verwendet (sh. § 48 Abs. 2Seite 4 von 5
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BauO NRW und Satzung). Nach Zahlung des Ablösebetrages hat die
Bauherrenschaft die Stellplatzpflicht erfüllt, hat jedoch keinerlei persönliche
Ansprüche auf Maßnahmen in seinem / ihrem näheren Umfeld, die aus dem
Ablösebetrag erwachsen. Ablösebeträge dienen grundsätzlich der
Allgemeinheit. Ein Nutzungsrecht an einem bestimmten Stellplatz wird durch
die Zahlung eines Ablösebetrages nicht erworben.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 01:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de