231812-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
FDP/CDU - Große Anfrage: Aktuelle und anstehende Veränderungen der Parkplatzsituation in Rüngsdorf
Kerndaten
- Nummer
- 231812-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 30.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231812-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III FDP/CDU - Große Anfrage: Aktuelle und anstehende Veränderungen der Parkplatzsituation in Rüngsdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.02.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Wie viele Auspendler leben in Villenviertel/Rüngsdorf, wieviel Prozent an den in Villenviertel / Rüngsdorf gemeldeten Haushalten machen diese aus, in welche Gemeinden pendeln diese aus, welche Pendeldistanzen werden von diesen zurückgelegt mit welchem Verkehrsmittel? Der Verwaltung liegen für einzelne Orts- bzw. Stadtteile keine statistischen Kennzahlen zur Anzahl der Auspendler*innen bzw. den Pendeldistanzen vor. Pendelbeziehungen von Arbeitnehmenden werden für Menschen, die eine kommunale Grenze überschreiten, durch das Landesamt für Statistik für die gesamte Kommune erhoben. Innerkommunale Bewegungen von Wohn- zu Arbeitsorten werden dabei nicht erfasst, obwohl der Weg aus dem Villenviertel nach bspw. Buschdorf deutlich weiter ist als der kürzere Weg nach Niederbachem, welcher aber als Pendelbewegung für die Gesamtstadt Bonn erfasst wird. 2. Wie viele Einpendler arbeiten in Villenviertel/Rüngsdorf, aus welchen Gemeinden pendeln diese ein, welche Pendeldistanzen werden von diesen zurückgelegt mit welchen Verkehrsmitteln? Der Verwaltung liegen für einzelne Orts- bzw. Stadtteile keine statistischen Kennzahlen zur Anzahl der Einpendler*innen bzw. den Pendeldistanzen vor (Begründung vgl. Frage 1). 3. Auf welcher Grundlage sind öffentliche Parkplätze in der Rüngsdorfer Straße entfallen? Mit den Beschlüssen zum Radentscheid (DS 202321) sowie der gesamtstädtischen Parkraumstrategie (DS 212060) wurde eine Mindestgehwegbreite von 1,50m beschlossen. Dieses Mindestmaß soll zur Förderung der Nahmobilität und Fußgänger*innen sukzessive im gesamten Stadtgebiet verbindlich umgesetzt werden. In der Rüngsdorfer Straße sind keine Stellflächen entfallen. Zur Einhaltung der restlichen Gehwegbreite von min. 1,50m wird im Laufe des kommenden JahresSeite 1 von 5 Seite 2 eine Bodenmarkierung aufgebracht, welche die Parkaufstellung und die verbleibende Rest-Gehwegbreite verdeutlichen soll. Hintergrund ist der Beschluss der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 09.03.2022 (DS-Nr. 220089). Im Bereich der Hausnr. 20-24 war das Gehwegparken nie durch Beschilderung oder Markierung erlaubt; durch Privatanzeigen und Bußgeldverfahren kann bei den Anlieger*innen der Eindruck entstanden sein, dass Parkplätze entfallen sind. Das bislang widerrechtliche Gehwegparken kann aufgrund des Radentscheids unter Freihalten der verbleibenden Gehwegbreite von 2,50m nicht gewährleistet werden. 4. Wann und wie wurde die betroffene Bürgerschaft informiert? Die Information der Anlieger*innen wurde am 10. Oktober 2023 mit Hilfe eines Informationsbriefes, der allen Betroffenen zugestellt wurde, durchgeführt. 5. Wie ist der aktuelle Status der Planungen bzgl. des Wegfalls weiterer Parkplätze in Rüngsdorf/Villenviertel? Welche Straßen sind betroffen? Aktuell sind keine weiteren „Sofortmaßnahmen“ zur Wiederherstellung ausreichender Gehwegbreiten geplant. Grundsätzlich liegt der (Prüf-) Auftrag vor, auf allen Gehwegen, auf denen Gehwegparken freigegeben ist, eine Mindestgehwegbreite von 1,50m sicherzustellen. Im Rahmen der Parkraumkonzepte (sh. DS 212060), der Außendiensttätigkeiten und auf Anregung von Bürger*innen oder Politiker*innen prüft die Verwaltung Straßenabschnitte. Diese Prüfung erfolgt sukzessive in Abhängigkeit der personellen und organisatorischen Ressourcen. 6. Insbesondere: Welche Änderungen der Parkplatzsituation sind für die Heisterbachstr., die Rüngsdorfer Str. und die Cäsariusstr. geplant? Wann sollen diese umgesetzt werden? Die Umsetzung der geplanten Neuordnung der Parkstände sollte im Nachgang zur Information der Anlieger*innen vom 10. Oktober 2023 erfolgen. Aufgrund der Beschlussfassung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25. Oktober 2023 zu DS 231916-02 DA, wird die Umsetzung der Maßnahmen zurückgestellt. 7. Wie viele Parkplätze sollen in den einzelnen Straßen und in Rüngsdorf/Villenviertel insgesamt wegfallen? Durch die geplante Wiederherstellung der Mindestgehwegbreiten in der Cäsariusstraße und Heisterbachstraße würden jeweils ca. 50% der Parkplätze entfallen. Da es sich nicht um baulich angelegte Parkplätze handelt, ist eine exakte Bezifferung nicht möglich, da innerhalb von markierten Parkstreifen die Anzahl der tatsächlich parkenden Fahrzeuge abschließend durch die Fahrzeuglängen und die Abstände zwischen den Fahrzeugen bestimmt wird. Da zurzeit keine weiteren Maßnahmen in Bearbeitung sind, kann zu weiteren Straßen keine Aussage getroffen werden (sh. Frage 5). 8. Nach welchen Kriterien werden die wegfallenden Parkplätze ausgewählt (Wegfall rechte Seite vs. linke Seite vs. versetztes Parken)? Bei der Neuordnung der Parkmöglichkeiten ist die Verwaltung stets darum bemüht den Parkraumentfall auf ein notwendiges Maß zu reduzieren. Daher erfolgt die Neuordnung grundsätzlich auf der Straßenseite, wo unter Berücksichtigung von Grundstückszufahrten, Anleiterflächen oder Grünflächen mehr Parkmöglichkeiten erhalten bleiben können. Darüber hinaus wird die Möglichkeit einer Verlagerung von Parkflächen von den Gehwegen auf die Fahrbahn geprüft, sofern die notwendigen Fahrbahnbreiten dies ermöglichen. 9. Wie viele Behindertenparkplätze (aktuell und beantragt) gibt es in denSeite 2 von 5 Seite 3 betroffenen Straßen? Im Stadtteil Rüngsdorf gibt es zurzeit fünf allgemeine Schwerbehindertenparkplätze: - Rheinstraße 27 - Rheinallee 78 - Von-Sandt-Ufer 1 - Am Schwimmbad 8 - Austraße 18 In der Cäsariusstraße und in der Heisterbachstraße gibt es darüber hinaus jeweils einen personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatz. 10. Welche Alternativen Parkplätze sieht die Stadt für Anwohner und Kunden der anliegenden Geschäfte vor? Aus verkehrsplanerischer Sicht ist es essentiell, alternative Mobilitätsangebote im Quartier zu stärken und auszubauen. Der Ausbau des ÖPNV-Angebots in Form von Taktverdichtungen und der Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur fördern den Umstieg auf den Umweltverbund und der Ausbau des Carsharing-Angebotes reduziert den Parkdruck in den Quartieren. Die Verwaltung prüft darüber hinaus, inwiefern öffentliche, halb-öffentliche oder private Stellplätze auf größeren Parkplätzen für die Anwohnenden zur Verfügung gestellt werden können. Da entsprechende Stellplätze in der Regel für bestimmte Nutzungen reserviert sind, planungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Vorgaben bestehen oder Gespräche mit privaten Eigentümer*innen erforderlich sind, können Kapazitäten auf vorhandenen Parkplätzen oder in Park- / Tiefgaragen zum aktuellen Zeitpunkt nicht kurzfristig und erst nach notwendiger Prüfung und Abstimmung zur Verfügung gestellt werden. 11. Wie ist die aktuelle Auslastung vorhandener größerer privater und öffentlicher Garagen / Parkplätze und wie können diese in das Parkraumkonzept einfließen? Der Stadtverwaltung liegen keine Auslastungsdaten zu privaten Garagen und Parkplätzen vor. Gleiches gilt für die im näheren Umfeld befindlichen öffentlichen Parkplätze. Entsprechende Daten können zudem auch nur bei Anlagen mit einer Zugangskontrolle (z.B. Beschrankung) unkompliziert und verlässlich erhoben werden. 12. Wie sieht es mit einer Quartiersgarage aus? Welche Grundstücke könnten hierfür genutzt werden? Im genannten Gebiet (Heisterbachstraße, Rüngsdorfer Straße und Cäsariusstraße) befinden sich keine städtischen Flächen, die als potentielle Flächen für eine Quartiersgarage genutzt werden könnten. Zur Inanspruchnahme privater Flächen wird auf Ziffer 10 verwiesen. 13. Welche Möglichkeiten einer mehrstöckigen Quartiersgarage bestehen auf dem vorhandenen Parkplatz am Panoramabad? Der Bereich des bestehenden Parkplatzes des Panoramabades in Rüngsdorf ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8316-12 als öffentliche Grünfläche – Parkplatz – festgesetzt. Während die Anlage von ebenerdigen Stellplätzen mit einem hohen Grünanteil durch diese Festsetzung planungsrechtlich zulässig ist, erlaubt diese Festsetzung nicht die Errichtung eines mehrgeschossigen Parkhauses bzw. einer Quartiersgarage. Hierfür wäre zunächst der Bebauungsplan zu ändern, um die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen der baurechtlichen Zulässigkeit zu schaffen. Eine Freigabe der bestehenden Parkplätze am Rüngsdorfer PanoramabadSeite 3 von 5 Seite 4 außerhalb der Öffnungszeiten bzw. ganztägig außerhalb der Saison wird derzeit verwaltungsintern geprüft. 14. Wie hoch ist die Auslastung der Carsharing-Station am Römerplatz? Für den Carsharing-Standort am Römerplatz (Rheinstraße) liegen aufgrund der erst kürzlich erfolgten Inbetriebnahme noch keine Auslastungsdaten vor. Da es im Zusammenhang mit einer Neueinrichtung eines Carsharing-Angebotes immer einer gewissen Eingewöhnungsphase bedarf bis der neue Standort etabliert ist bzw. gut angenommen wird, kann eine fundierte Bewertung der Auslastungsdaten in der Regel erst nach Ablauf eines Kalenderjahres erfolgen. 15. Wie und wann soll der ÖPNV als alternativer Verkehrsträger in diesem Gebiet ausgebaut werden? Das Gebiet um die Cäsariusstraße, Heisterbachstraße und Rüngsdorfer Straße ist aktuell bereits sehr gut vom ÖPNV erschlossen. Die beiden Linien 610 und 613 durchfahren das Gebiet und bieten mit den Haltestellen „Erlöserkirche“ und „Römerplatz“ zwei Einstiegsmöglichkeiten mit kurzen Verbindungen in Richtung Bad Godesberg Bf. Große Teile der Rüngsdorfer Straße befinden sich darüber hinaus im direkten, fußläufigen Einzugsbereich des Bad Godesberger Bahnhofes. Hier besteht eine Vielzahl an Umsteigemöglichkeiten auf andere Buslinien, die Stadtbahn sowie die Deutsche Bahn. Aufgrund dieses sehr guten, bereits bestehenden ÖPNV-Angebotes im Quartier, sind zurzeit keine weiteren Angebotsverbesserungen geplant. 16. Ist die Einführung einer Anwohnerparkregelung vorgesehen? Wenn ja, wie soll diese aussehen? Im Zusammenhang mit dem Beschluss zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie (DS 212060) wurden 19 Untersuchungsgebiete definiert, die sukzessive auf die Einführung einer Anwohnerparkregelung hin untersucht werden sollen. Für das Quartier um die Cäsariusstraße und die Heisterbachstraße ist die Erstellung eines Parkraumkonzeptes inkl. Anwohnerparkregelung bisher nicht vorgesehen. Das Untersuchungsgebiet des Parkraumkonzeptes Bad Godesberg-Zentrum endet an der Friedrichallee und schließt somit nur den westlichen Abschnitt der Rüngsdorfer Straße mit ein. Hinsichtlich der Ermittlung der Untersuchungsgebiete wird auf den entsprechenden Abschnitt in der gesamtstädtischen Parkraumstrategie (DS 212060) verwiesen. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass die Erstellung eines entsprechenden Konzeptes auf Grundlage der beschlossenen Priorisierung erst mittel- bis langfristig erfolgen könnte. 17. Wie hoch waren die Einnahmen durch die Stellplatzabgabe der Stadt bislang, die in den betroffenen Straßen eingenommen wurden? Für die betroffenen Straßenzüge, Heisterbachstraße und Rüngsdorfer Straße, wurden seit 1970 jeweils 2 Stellplätze abgelöst. In der Cäsariusstraße nur einer. Sofern notwendige Stellplätze nicht auf dem Baugrundstück oder durch die Eintragung einer Baulast auf einem Grundstück in der unmittelbaren Nachbarschaft gesichert nachgewiesen werden können, kann seit 1970 die Ablösung von notwendigen Stellplätzen durch die Zahlung eines Ablösebetrages zugelassen werden. Die Beträge wurden seitdem mehrfach angepasst und richten sich nach der entsprechenden Zone. Aktuell liegt der angesprochene Bereich noch in der Zone II, in der ein Ablösebetrag von 6.850 € pro Stellplatz zu zahlen wäre. Die Neufassung der Stellplatzablösesatzung sieht nun eine Anpassung an die Lagegunst der Stellplatzsatzung und eine Anpassung der Beträge vor (sh. DS 231638). Die vereinnahmten Stellplatzablösebeträge werden zweckgebunden für Mobilitätsmaßnahmen im gesamten Stadtgebiet verwendet (sh. § 48 Abs. 2Seite 4 von 5 Seite 5 BauO NRW und Satzung). Nach Zahlung des Ablösebetrages hat die Bauherrenschaft die Stellplatzpflicht erfüllt, hat jedoch keinerlei persönliche Ansprüche auf Maßnahmen in seinem / ihrem näheren Umfeld, die aus dem Ablösebetrag erwachsen. Ablösebeträge dienen grundsätzlich der Allgemeinheit. Ein Nutzungsrecht an einem bestimmten Stellplatz wird durch die Zahlung eines Ablösebetrages nicht erworben. Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de