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231811-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Aufnahme einer Jugendfreizeitstätte für Vilich-Müldorf in den Freizeitstättenbedarfsplan der Stadt Bonn

Nummer
231811-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.11.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231811 Bürgerantrag: Aufnahme einer Jugendfreizeitstätte für Vilich-Müldorf in den Freizeitstättenbedarfsplan der Stadt Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231811-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
22.09.2023
Bürgerantrag: Aufnahme einer Jugendfreizeitstätte
für Vilich-Müldorf in den Freizeitstättenbedarfsplan
der Stadt Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
08.11.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Angebote der Offenen Jugendarbeit werden im Rahmen der Bedarfspla-
nung, dem Freizeitstättenbedarfsplan geplant und umgesetzt. Im Freizeitstät-
tenbedarfsplan wird eine sozialraumorientierte Bewertung vorgenommen und
zudem verschiedene Entwicklungen wie beispielsweise der Ausbau der Offe-
nen Ganztagsschulen sowie sozialstrukturelle und einrichtungsbezogene Ver-
änderungen berücksichtigt. Auf dieser Analyse und Bedarfsermittlung aufbau-
end erfolgt anschließend die Verteilung der notwendigen Fachkraftstellen auch
unter Berücksichtigung der gesamtstädtisch für die Offene Jugendarbeit zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel und Stellenkapazitäten. Die Schaffung
und Erweiterung neuer oder bestehender Angebote stehen somit immer in Ab-
hängigkeit einer gesamtstädtischen Planung. Eine unterjährige Prüfung einer
neuen Einrichtung der Offenen Jugendarbeit wird daher nicht durchgeführt.
Aus den genannten Gründen kann der Bürgerantrag erst mit der Fortschrei-
bung der Freizeitstättenbedarfsplanung geprüft werden.
Derzeit erfolgt die Fortschreibung des Freizeitstättenbedarfsplans und es ist
geplant, dass der fortgeschriebene Bedarfsplan Im Jahr 2024 in die politischen
Gremien zur Beschlussfassung eingebracht werden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 09:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de