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231811 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Aufnahme einer Jugendfreizeitstätte für Vilich-Müldorf in den Freizeitstättenbedarfsplan der Stadt Bonn

Nummer
231811
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
28.09.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 28.09.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 08.11.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.11.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 189,5 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 231811-01 ST Bürgerantrag: Aufnahme einer Jugendfreizeitstätte für Vilich-Müldorf in den Freizeitstättenbedarfsplan der Stadt Bonn

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
231811
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
22.09.2023
Bürgerantrag: Aufnahme einer Jugendfreizeitstätte
für Vilich-Müldorf in den Freizeitstättenbedarfsplan
der Stadt Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
08.11.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Beantragt wird die Aufnahme einer Jugendfreizeitstätte für Vilich-Müldorf in den
Freizeitstättenbedarfsplan der Stadt Bonn.
Weitere Einzelheiten sind dem beigefügten Bürgerantrag zu entnehmen, der
bisher von 66 Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichner unterstützt wird. Die
Unterschriftenlisten liegen der Verwaltung vor.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3
BürgerInnenantrag
Bundesstadt Bonn
Die Oberbürgermeisterin
53103 Bonn
E-Mail: Buergerbuero@bonn.de
Antrag/Anregung gemäß § 24 GO NRW
Aufnahme einer Jugendfreizeitstätte für Vilich-Müldorf in den
Freizeitstättenbedarfsplan der Stadt Bonn
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stellen Unterzeichner, siehe beigefügte Unterschriftenliste, folgende Anregung zur
Entscheidung auf der Grundlage von § 24 GO NRW.
Beschlussvorschlag:
Eine täglich zur Verfügung stehende Freizeitstätte für Kinder- und Jugendliche im stark
wachsenden Ortsteil Vilich-Müldorf wird als bedarfsgerecht anerkannt und festgestellt. Der
Bedarf wird in den Freizeitstättenbedarfsplan der Bundesstadt Bonn aufgenommen und ein
entsprechendes Interessensbekundungsverfahren für den Betrieb einer entsprechenden
Einrichtung wird durchgeführt.
Begründung:
Gemäß SGBVIII § 11 Abs.1 sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung
erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Der Stadtteil Vilich-
Müldorf liegt an der Stadtgrenze zu Sankt Augustin. Im Umkreis mehrerer Kilometer gibt es
keine, insbesondere für Kinder im Grundschulalter, eigenständig zugänglichen
Freizeitangebote. Das Spielemobil Max in städtischer Trägerschaft fährt zweimal in der Woche
Vilich-Müldorf an. Dieses Angebot wird zwar von jüngeren Kindern angenommen, ist aber
völlig unzureichend. In der Vergangenheit und bei geringerer Einwohneranzahl bot Vilich-
Müldorf mit dem Bolzplatz neben der Mühlenbach Halle, dem kleinen Freibad und dem
Reitangebot gerade jungen Menschen im Ort Freizeitangebote, die durch die Entwicklung desSeite 2 von 3
WTP I entfielen. Ebenso findet auch im kath. Pfarrheim Maria Königin leider keine
Jugendarbeit mehr statt.
Der Ortsteil wächst kontinuierlich weiter und wird durch den Bau des WTP II noch einmal
einen erheblichen Zuwachs erfahren. Der Bürgerverein hatte schon vor Beginn der Entwicklung
des Baugebiets WTP I darauf hingewiesen, dass jungen Menschen im Ort weiterhin und durch
den Zuwachs noch mehr Raum und Unterstützung gegeben werden muss.
• Mangels Aufenthaltsmöglichkeiten und Freizeitangeboten verbringen Jugendliche ihre
informellen Treffen an verschiedenen Stellen im Ort (Platz vor der ehemaligen
Sparkasse, Mikado Spielplatz, Friedhof Vilich-Müldorf, Bolzplatz an der
Grenzschutzstraße), dies führt regelmäßig zu Konflikten mit Anwohnern und
Friedhofsbesuchern. Da es sich um sogenannte „Outdoor Locations“ handelt, entfallen
diese informellen Treffpunkte bei ungeeignetem Wetter.
• Kinder im Grundschulalter, aufgeteilt unter vier verschiedenen Schulen, können in
Vilich-Müldorf keine Gemeinschaft entwickeln und inklusiv miteinander die Freizeit
verbringen.
• Der Kinder und Jugendreport 2023 deckt erschreckende Behandlungszahlen in den
Bereichen Angststörungen, Essstörungen und Depressionen auf. Eltern machen sich
Gedanken um die gesunde Entwicklung ihrer Kinder. Sie wünschen sich für ihre Kinder
einen Ort, an dem die sozialen und persönlichen Kompetenzen junger Menschen, abseits
des schulischen und gesellschaftlichen Leistungsdrucks gefördert werden. Gemäß dem
Ziel und Zweck von Jugendarbeit gehört dazu auch die Förderung
o des Selbstwertgefühls und Selbstbewusstseins
o von Verantwortungsbewusstsein
o von Gemeinschaftsfähigkeit
o von Selbstständigkeit und
o von Eigenverantwortlichkeit.
Mit diesem Antrag bitten wir die Stadt Bonn daher, eine täglich zur Verfügung stehende
Freizeitstätte für Kinder- und Jugendliche im stark wachsenden Ortsteil Vilich-Müldorf als
bedarfsgerecht anzuerkennen und festzustellen, so dass der Bedarf in den
Freizeitstättenbedarfsplan der Bundesstadt Bonn aufgenommen wird und ein entsprechendes
Interessensbekundungsverfahren für den Betrieb einer entsprechenden Einrichtung
durchgeführt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Und beigefügte Unterschriftenliste. Weitere Unterschriften werden gesammelt und zu einem
späteren Zeitpunkt abgegeben.
Der Antrag wird vom Vorstand des Bürgervereins Vilich-Müldorf ausdrücklich unterstützt.
Bei Bedarf kontaktieren Sie hierzu bitte den
Vorstandsvorsitzenden des Vereins.Seite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de