231801 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Zentrum, Regina-Pacis-Weg 3 - Neubau Hochschulgebäude als Interim-Aula für die Uni Bonn Az.: 10424/2023
Kerndaten
- Nummer
- 231801
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 02.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 231801 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Zentrum, Regina-Pacis-Weg 3 - Neubau Hochschulgebäude als Interim-Aula für die Uni Bonn Az.: 10424/2023 Beratungsfolge Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, einen positiven Bauvorbescheid für das beantragte Vorhaben zu erteilen, da es sich in die Eigenart der näheren Umgebung im Sinne von § 34 Baugesetzbuch – BauGB – einfügt. Begründung Die Universität Bonn plant den Neubau eines zweigeschossigen Hochschulge- bäudes welches für die Dauer der Sanierung des Universitätshauptgebäudes über einen Zeitraum von etwa 15 Jahren als Interims-Aula genutzt werden soll. Das Gebäude soll auf der zum Hofgarten ausgerichteten Freifläche hinter dem historischen Universitätsgebäude, am Standort der bestehenden Interims- Mensa, nach deren Abbau, errichtet werden. Der Regina-Pacis-Weg, welcher die fußläufige Verbindungsachse zwischen dem städtischen Kaiserplatz und dem städtischen Stadtgarten auf dem Weg zum Rhein darstellt, grenzt topographisch den Bebauungszusammenhang des II- bis III-geschossigen Universitäts-Hauptgebäudes einerseits von den großzü- gigen, parkähnlichen Freiflächen und Baumreihen des Hofgartens andererseits ab. Durch Genehmigung und Errichtung der Interimsbauten für die Mensa hat sich die planungsrechtliche Qualität der Vorplatzfläche zwischen den Seitenflü- geln und Regina-Pacis-Weg derart geändert, dass sich nach wertender Be- trachtung der konkreten tatsächlichen Verhältnisse auch für diesen Bereich eine Beurteilung von Bauvorhaben nach § 34 BauGB richtet. Da in das geplante Interimsgebäude während der Sanierung des Schlossge- bäudes Nutzungen der Universität hierhin lediglich verlagert werden, fügt sich das Vorhaben nach der Art der baulichen Nutzung vollumfänglich ein.Seite 1 von 3 Seite 2 Die faktisch überbaubare Grundstücksfläche wird durch die Seitenflügel des Schlosses und allerdings auch durch die genehmigte bestehende Interimsmen- sa, die die hintere Bauflucht der Seitenflügel um 10 m überschreitet, definiert. Auch wenn der nun geplante Interimsbau diese Bauflucht um weitere 3 m über- schreitet, wird der Regina-Pacis-Weg im Bereich des Gebäudes über eine ver- bleibende Restbreite von 5 m nutzbar sein. Ein gegenüber der Interimsmensa weiteres Verschieben in Richtung Hofgarten ist notwendig, um Arbeitsraum und Gerüst für die Sanierung des Hauptgebäudes sowie eine Feuerwehrumfahrt zu sichern. Als Orientierung für die Höhe dient – unter Berücksichtigung des Denkmal- schutzes – die Traufhöhe des Kaiserplatzflügels. Obwohl das geplante Gebäu- de die Traufe dieses Gebäudetrakts zwar um 0,59 m überschreiten soll, wird die Traufhöhe des Hauptgebäudes jedoch um 7,77 m deutlich unterschritten. Als äußere Gestaltung plant der Bauherr eine bedruckte und perforierte Vor- hangfassade mit historischen Motiven und Beschriftung. Dabei soll das Farb- konzept im Einklang mit dem kurfürstlichen Schloss stehen. Das Dach soll be- grünt und/oder mit Photovoltaik ausgestattet werden. Eine denkmalrechtliche Erlaubnis soll wegen des überwiegenden öffentlichen Interesses an der Umsetzung der Maßnahme erteilt werden. Anlage/n 1 Lageplan Regina-Pacis-Weg 3 (öffentlich) 2 Lageplan Regina-Pacis-Weg 3_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de