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231787-03 · Mitteilungsvorlage

Einrichtung einer Schranke an der Rampe Milchgasserweg zur Mondorfer Fähre Hier: Ergebnis der Ankaufsbemühungen

Nummer
231787-03
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
14.03.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Mondorfer Fähre Straße· Tannenbusch, Bonn Hauptort
  • Milchgasserweg Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 19.05.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231787 CDU-Antrag: Einrichtung einer Schranke an der Rampe Milchgasserweg zur Mondorfer Fähre

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
231787-03
Der Oberbürgermeister
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Einrichtung einer Schranke an der Rampe
Milchgasserweg zur Mondorfer Fähre
Hier: Ergebnis der Ankaufsbemühungen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 21.04.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Im Rahmen des CDU-Antrags 231787 wurde die Verwaltung beauftragt, Kon-
takt zu den Eigentümern der für die Errichtung einer Schrankenanlage benötig-
ten Flächen an der Rampe Milchgasserweg zur Mondorfer Fähre aufzunehmen
und Möglichkeiten zur Unterbindung des sogenannten „Posens“ aufzuzeigen.
Zur Umsetzung des Beschlusses wurden zunächst die Eigentumsverhältnisse
der betroffenen Flurstücke anhand der Grundbucheinträge geprüft.
Dabei hat sich gezeigt, dass für die betreffenden Grundstücke im Grundbuch
derzeit 24 Teileigentümer eingetragen sind.
Ein Teil der eingetragenen Personen entstammt sehr alten Grundbucheintra-
gungen; nach den vorliegenden Daten ist davon auszugehen, dass mehrere
der ursprünglich eingetragenen Eigentümer bereits seit längerer Zeit verstorben
sind. In diesen Fällen sind die jeweiligen Erbfolgen bislang nicht vollständig
grundbuchlich nachvollzogen worden.
Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass eine Vielzahl potenzieller
Erben beteiligt ist, deren Ermittlung sowie anschließende Klärung der Eigen-
tumsverhältnisse einen erheblichen Aufwand erfordern würde. Solange diese
Eigentumsverhältnisse nicht eindeutig geklärt sind, ist eine verlässliche An-
sprache sämtlicher Berechtigter sowie der Abschluss von Vereinbarungen oder
der Erwerb der betreffenden Flächen rechtlich nur schwer bzw. nicht möglich.
Die Verwaltung kommt daher nach Prüfung der Eigentumssituation zu dem
Ergebnis, dass eine Umsetzung der im Antrag diskutierten Lösung nicht reali-
sierbar ist.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de