231785 · Beschlussvorlage
Viktoriakarree - Prüfergebnis zur Unterbringung von Tiefgaragen im Viktoriakarree und weiteres Vorgehen
Kerndaten
- Nummer
- 231785
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 29.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 231785 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Viktoriakarree - Prüfergebnis zur Unterbringung von Tiefgaragen im Viktoriakarree und weiteres Vorgehen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 09.04.2024 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.04.2024 Empfehlung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 17.04.2024 Empfehlung Rat 18.04.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Das Ergebnis der Prüfung zur Unterbringung von Tiefgaragen im Viktoriakarree wird zur Kenntnis genommen. 2. Das Bebauungsplanverfahren zum Viktoriakarree Nr. 6622-3 wird unter der Berücksichtigung der obigen Prüfergebnisse fortgeführt. 3. Die Untersuchung möglicher Maßnahmen zur Änderung der Zu- und Abfahrt zur Marktgarage wird separat weitergeführt. 4. Für die Änderung der Zu- und Abfahrt der Marktgarage wird eine Machbarkeitsstudie erstellt. Begründung Zu 1. Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 17.08.2023 (DS-Nr. 230868) wurde die Verwaltung beauftragt, ergebnissoffen die Realisierbarkeit einer Tiefgarage für weitere Parkplätze für Pkws sowie Fahrradabstellmöglichkeiten zu prüfen und alle Optionen vorzustellen, die möglichst schon mittelfristig eine Lösung für die nicht mehr sinnvolle MIV-Ausfahrtsituation aus der Marktplatz-Tiefgarage ermöglicht. Dazu zählen auch Varianten unter Einbeziehung des sog. Viktoriakarrees. Gegenläufiges Verwaltungshandeln wäre nicht zu tätigen. Weiter wurde die Verwaltung mit Beschluss des Rates vom 19.09.2023 (DS- Nr. 230500-03) mit einem gleich lautenden Auftrag beauftragt. Die Verwaltung hat das mit der Erstellung des städtebaulichen Konzepts desSeite 1 von 24 Seite 2 Viktoriakarrees sowie des Testentwurfs für das Forum des Wissens beauftragte Büro skt, Bonn mit der Prüfung der obigen Frage beauftragt. Die Tragfähigkeitsprüfung zur Anordnung von Stellplätzen im Viktoriakarree, die als Anlage beigefügt ist, kommt zu folgendem Ergebnis: Die Ausgangslage im Viktoriakarree wird durch das avisierte städtebauliche Konzept sowie das Umfeld mit der Neuordnung des Verkehrs geprägt. Dadurch stehen nur wenige Flächen für die Errichtung einer Tiefgarage zur Verfügung und zwar nur im Rahmen der Neuordnung. Im Rahmen der städtebaulichen Neuordnung entstehen durch die Anlage einer Gasse zwei potentielle Flächen unter denen eine Tiefgarage in Frage kommen könnte, eine östlich der Gasse, eine westlich. Eine wirtschaftlich zu betreibende Tiefgarage bzw. unterirdische Stellplätze können auf Grund der Geometrie der Flächen nur im östlichen Bereich entstehen, die durch die notwendigen Freiflächen noch weiter eingeschränkt sind. Die Anzahl der Stellplätze wird mit etwa 20 Plätzen für den MIV geschätzt. Die mögliche Anzahl weiterer Stellplätze für Fahrräder bliebe ebenfalls überschaubar. Die Erschließung der unterirdischen Stellplätze ist zum einen durch eine Tunnellösung analog der Machbarkeitsstudie von 2014 denkbar, aber auch durch separate Rampen und Aufzüge. Am sinnvollsten sind separate Aufzüge, da sie zum einen der privaten Baumaßnahme zugeordnet werden können, sie für die geringe Zahl an Stellplätzen ausreichen und die Grundrissstruktur und die funktionale Zuordnung im geplanten Gebäude am wenigsten stören. Mögliche Rampen zerschneiden auf Grund der hier notwendigen Längen entweder die Grundrissstrukturen des Gebäudes oder stellen einen starken Eingriff in den öffentlichen Raum dar, der für ein privates Bauvorhaben so nicht vertretbar ist. Bei der Tunnellösung ist auch zu berücksichtigen, dass diese sehr kostspielige Maßnahme bei der Errichtung zusätzliche Abhängigkeiten schafft, die derzeit nicht geregelt sind. Soweit ein Abweichen vom autofreien Quartier beabsichtigt ist, wären einzelne zusätzliche Stellplätze vorstellbar. Insgesamt wird aber an dem jetzigen Konzept festgehalten, da das umfangreiche Raumprogramm der Universität gerade so auf dem Grundstück untergebracht werden kann. Eine große Lösung analog zur Machbarkeitsstudie von 2014 wird nicht empfohlen, da sie sehr kostspielig ist und große Abhängigkeiten, auch finanziell, schafft. Zu 2. Mit dem Ergebnis der Tragfähigkeitsanalysen des Büros skt wird deutlich, dass die Verfügbarkeit von Flächen und der mögliche Zuschnitt für eine Tiefgarage im Viktoriakarree sehr begrenzt ist. Eine Verknüpfung oder eine gemeinsame Erschließung von Marktgarage und unterirdischen Stellplätzen im Viktoriakarree ist dazu mit einem hohen Aufwand verbunden. Die Unterbringung von einzelnen unterirdischen Stellplätzen im Viktoriakarree kann im weiteren grundsätzlich erfolgen. Die Ein- und Ausfahrt unterirdischer Stellplätze im Viktoriakarree kann dann über eine untergeordnete, platzsparende private Anlage, wie einen Autoaufzug erfolgen, da die Möglichkeiten für Stellplätze sehr reduziert sind. Die Erreichbarkeit ist, wie die weiter bestehende private Stellplatzanlage im Karree, über dieSeite 2 von 24 Seite 3 Franziskanerstraße möglich und muss nicht über den ehemaligen City-Ring abgewickelt werden. Daher ist keine Betroffenheit mit dem Verkehr der Marktgarage gegeben und es werden keine Auswirkungen durch den Verkehr für mögliche Stellplätze im Viktoriakarree auf den ehemaligen City-Ring erwartet oder hervorgerufen. Die Überlegung zur Unterbringung von unterirdischen Stellplätzen und der neuen Erschließung der Marktgarage und der damit verbundenen Maßnahmen können daher getrennt betrachtet werden, da nur die Marktgarage Auswirkungen auf den ehemaligen City-Ring hat. Eine aufwändige Verknüpfung beider Maßnahmen über ein kostspieliges Tunnelbauwerk ist daher nicht notwendig. Da die Entwicklung des Viktoriakarrees nicht auf die Anlage einer verknüpfenden Tunnelanlage angewiesen ist, ist es auch nicht erforderlich beide Vorhaben gemeinsam zu untersuchen und zu planen. Das Bebauungsplanverfahren kann daher unabhängig von Lösungen zur Marktgarage fortgeführt werden. Im Hinblick auf die größere Flexibilität und die unterschiedlichen Planungsstände der Vorhaben macht es Sinn das Bebauungsplanverfahren für das Viktoriakarree zügig fortzuführen, um das Vorhaben der Universität weiter zu konkretisieren. Das Vorhaben steht im Zusammenhang der Sanierung des Hauptgebäudes der Universität und stellt einen wichtigen Ausweichstandort dar, der die Sanierung wesentlich erleichtert. In diesem Verfahren kann auch die Anlage weiterer Stellplätze im Karree für das Forum des Wissens geprüft werden (Fahrräder und/oder MIV). Grundsätzlich können derzeit alle notwendigen Fahrradstellplätze in einer Tiefgarage abgebildet werden. Die notwendigen Stellplätze für den MIV wurden mit einem Mobilitätskonzept ermittelt. Grundsätzlich werden nach wie vor Dauerparkplätze in der Universitätsgarage angeboten, die dafür angedacht werden können. Die tatsächliche Zahl ergibt sich aus den notwendigen und noch nicht durch die bisherigen Nutzungen abgedeckten Stellplätze, die dann im Baugenehmigungsverfahren ermittelt werden. Wie in der Ausgangsvorlage beschrieben, kann der Fortfall der ca. 50 bewirtschafteten Stellplätze im Hof durch die Tiefgaragen in der Innenstadt grundsätzlich aufgefangen werden. Zu 3. Für die Untersuchung weiterer Möglichkeiten zur Änderung der Zufahrtssituation der Marktgarage, ist die Erstellung einer verkehrs-, ingenieur- und tiefbautechnischen Untersuchung mit ggf. erforderlicher Machbarkeitsstudie notwendig. Diese muss durch einen Fachgutachter erstellt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt wird die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Prüfung als sinnvoll angesehen. Untersuchung, Planung und Bau einer noch zu konkretisierenden Variante zur Änderung der Zufahrtsituation zur Marktgarage kann und soll auf jeden Fall unabhängig von der Fortführung des obigen Bebauungsplanverfahrens erfolgen. Da es keine rechtlichen und baulichen Abhängigkeiten der Änderung der Marktgaragenzufahrt durch ein solches Vorhaben zu der städtebaulichen Entwicklung im Viktoriakarre gibt, ist die Einbeziehung in die BaurechtschaffungSeite 3 von 24 Seite 4 durch den Bebauungsplan weder notwendig noch zweckmäßig. Die Schaffung des Baurechts und die Umsetzung des beschriebenen Tunnelbauwerkes könnte auch unabhängig erfolgen, da dieses ausschließlich im bzw. unter dem öffentlichen Straßenraum erfolgen würde. Die Verknüpfung mit Anlagen bei der zukünftigen Entwicklung des Karrees wäre nicht gegeben. Unabhängig davon wäre ein solches Bauwerk sehr kostenintensiv. Die im Jahr 2014 ermittelten Kosten für ein ähnliches Tunnelbauwerk im gleichen Kontext beliefen sich auf ca. 7,4 Mio. € netto. Umgerechnet auf das heutige Preisniveau wären neben der Steigerung des Baupreiskostenindex für Ingenieurbauwerke von 157 % seit dem Jahr 2015 auch die Mehrwertsteuer in Höhe 19 v.H. und die Baunebenkosten mit ca. 20 % zu berücksichtigen. Dementsprechend müssten schätzungsweise ca. 16,6 Mio. € für das Verbindungsbauwerk veranschlagt werden. Die Umsetzung und Finanzierung der Tunnel-Maßnahme könnte entkoppelt werden vom Bebauungsplanverfahren und unabhängig davon geprüft werden und stünde den Klärungen zur städtebaulichen Entwicklung des Viktoriakarrees nicht entgegen. zu 4. Im Hinblick auf die weitere Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs und die möglichen städtebaulichen Verbesserungen auf dem Bischofsplatz und der Stockenstraße durch einen möglichen Wegfall der Rampen an den vorhandenen Orten, ist es sinnvoll eine Machbarkeitsstudie über eine Änderung der Anbindung der Marktgarage, insbesondere für eine Tunnellösung zu untersuchen. Eine mögliche Variante zur Änderung der Zufahrtsituation der Marktgarage soll nach Einschätzung der Verwaltung die Maßgabe erhalten, dass kein Verkehr mehr auf den ehemaligen City-Ring gelangt, die Organisation der Marktgarage möglichst unberührt bleibt und der Umfang der baulichen Maßnahme möglichst gering ist. Nach Einschätzung der Verwaltung handelt es sich bei einer dahingehend möglichst sinnvollen Maßnahme nur noch um die Anbindung der Marktgarage durch einen Tunnel an die Stockenstraße vor dem Stockentor, damit die Ausfahrt der Marktgarage auf dem Bischofsplatz verlegt werden kann und so kein Verkehr mehr von dort auf den ehemaligen City-Ring gelangt. Diese Maßnahme hätte wohl die geringste bauliche Länge und würde die verkehrliche Organisation der Marktgarage unverändert lassen. Die Ausfahrt über den ehemaligen City-Ring würde dagegen entfallen. Eine Reduzierung des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf dieser Straße wäre dann der Fall. Das Verlagerungspotential wäre mit rund 800 Pkw am Tag zu beziffern. Die Länge des Tunnels würde weiter auch durch die notwendige und beschlossene Aufwertung der Stockenstraße definiert. Die Einfahrt wäre dann vor dem Stockentor im Bereich des Hofgartens, da in der Stockenstraße im Bereich des Viktoriakarrees nicht genügend Platz für Ein- und Ausfahrt zur Verfügung steht. Umfang und Zuordnung der Unterhaltung des Bauwerks müssten noch geprüft werden. Weitere Aufwendungen für mögliche Leitungsverlegungen und ggf. bodendenkmalrechtliche Aspekte sind in diesem Bereich sehr wahrscheinlich.Seite 4 von 24 Seite 5 Anlage/n 1 Tragfähigkeitsanalyse zu Tiefgaragen im Viktoriakarree (öffentlich)Seite 5 von 24 TRAGFÄHIGKEITSANALYSE ZUR ANORDNUNG VON TIEFGARAGEN IM BEREICH DES VIKTORIAKARREESSeite 6 von 24 Bundesstadt Bonn Die Oberbürgermeisterin vertreten durch das Stadtplanungsamt – Amt 61 Berliner Platz 2 53111 Bonn skt umbaukultur Partnerschaft von Architekten mbB Thomas-Mann-Str. 41 53111 Bonn TRAGFÄHIGKEITSANALYSE ZUR ANORDNUNG VON TIEFGARAGEN IM BEREICH DES VIKTORIAKARREES Bebauungsplan Nr. 6622-3 „Viktoriakarree“ Städtebauliche Entwicklung des Viktoriakarrees zwischen Rathausgasse, Stockenstraße, Belderberg und Franziskanerstraße in Bonn Stand: Montag, 29. Januar 2024 2Seite 7 von 24 1 AUFGABENSTELLUNG, HINTERGRUND UND HERANGEHENSWEISE . . . .4 2 AUSGANGSLAGE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5 2.1 Allgemeine verkehrliche Einbindung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 2.2 Unterbringung des ruhenden Verkehrs – Status Quo . . . . . . . . . . . . . . . . 7 2.3 Nutzungsanforderungen an die Untergeschosse der Neubebauung . . . . . . . . 7 2.3.1 Der westliche Quartiersbereich zwischen neuer „Viktoriagasse“ und Stockenstraße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 2.3.2 Der östliche Quartiersbereich zwischen Belderberg und neuer „Viktoriagasse“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 2.3.3 Unterbauung von Freiflächen und Reduktion der Flächenversiegelung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 3 TIEFGARAGEN UND ERSCHLIESSUNGSBAUWERKE FÜR TIEFGARAGEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 3.1 Tiefgaragenrampen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 3.2 Tiefgaragenaufzüge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 4 VERORTUNG UND DIMENSIONIERUNG MÖGLICHER TIEFGARAGEN IM ÖSTLICHEN UND WESTLICHEN QUARTIERSBEREICH . . . . . . . . . . . 11 4.1 Der östliche Quartiersbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 4.1.1 Erschließung durch eine Tiefgaragenrampe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 4.1.2 Erschließung durch einen Tiefgaragenaufzug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 4.2 Der westliche Quartiersbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 4.2.1 Erschließung durch eine Tiefgaragenrampe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 4.2.2 Erschließung durch einen Tiefgaragenaufzug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 5 KURZE ANALYSE DER ERSCHLIESSUNGSOPTIONEN . . . . . . . . . . . . . 15 5.1 Lage der Tiefgaragenerschließung im öffentlichen Straßenraum . . . . . . . . . 15 5.1.1 Machbarkeitsstudie „Tiefgaragenkonzeption Viktoriakarree 2014“ . . . . . . . 15 5.1.2 Tiefgaragenerschließungen im Bereich von Rathaushausgasse und Franziskanerstraße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 5.2 Lage der Tiefgaragenerschließung innerhalb der geplanten Gebäudestrukturen 17 5.2.1 Erschließung einer Tiefgarage im östlichen Quartiersbereich . . . . . . . . . . 17 5.2.2 Erschließung einer Tiefgarage im westlichen Quartiersbereich . . . . . . . . . 17 6 ZUSAMMENFASSUNG UND FAZIT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 INHALTSVERZEICHNIS 3Seite 8 von 24 4 1 AUFGABENSTELLUNG, HINTERGRUND UND HERANGEHENSWEISE Das Viktoriakarree steht vor grundlegenden städtebaulichen, strukturellen und funktional- nutzungsspezifischen Veränderungen. Im Ergebnis dieser bereits 2017 durch die Bürgerwerkstatt mit einem begleitenden städtebaulichen Entwurfsverfahren angestoßenen Entwicklung soll die Außenwirk- samkeit des Quartiers in der ganz wesentlichen Schnittstellen- und Vermittlungsfunk- tion zwischen den herausragenden Parkanlagen von Hof- und Stadtgarten im Süden und der nördlich angrenzenden Bonner Innenstadt deutlich aufgewertet werden. Hier soll ein lebendiges Stadtquartier mit Einzelhandel, Gastronomie und Wohnen sowie ganz wesentlich das „Forum des Wissens“ der Rheinischen- Friedrich- Wilhelms Universität entstehen. Die grundsätzliche städtebauliche Disposition ist dazu mit zwei Quartiersbausteinen als Blockrandbebauung und einer neuen „Viktoriagasse“ zwischen den Quartieren angelegt. Die bestehende, kleinteilige Blockrandbebauung aus der Nachkriegszeit im Bereich der Stockenstraße, der Rathausgasse und im Eckbereich von Belderberg und Franziskanerstraße sollen erhalten und städtebaulich- architek- tonisch in Wert gesetzt werden. Grundlage der hier skizzierten Entwicklungen wird der Bebauungs- plan Nr. 6622-3 „Viktoriakarree“ mit seinen zugehörigen Fachgutach- ten, Beteiligungen und abwägenden Betrachtungen bilden, der in seiner abschließenden planungsrechtlichen Wirksamkeit Rahmen und Maß der städtebaulichen Entwicklung bestimmt. Im Zuge dieses städtebaulichen Verfahrens soll die Anlage von Tiefga- ragen sowohl im östlichen als auch im westlichen Quartiersbereich näher betrachtet und untersucht werden. Dass hiermit vorgelegte Exposé zur Thematik sondiert im Sinne einer Tragfähigkeitsanalyse Möglichkeiten und Restriktionen für den Bau von Tiefgaragen im Quartier. Es handelt sich dabei nicht um eine verkehrstechnische und verkehrsfunktionale Untersuchung im engeren Sinne. Die Untersuchung und die damit einhergehenden abwägenden Betrachtungen basieren auf dem Kenntnis- und Verfahrensstand des Bebauungsplanverfahrens, dem städtebaulichen Entwurf aus dem Jahr 2022 einschließlich der zugehörigen Erläuterungen sowie auf dem Testentwurf zum „Forum des Wissens“ der Rheini- schen- Friedrich- Wilhelms Universität. Ergänzend wird die Machbarkeitsstudie „Tiefgaragenkonzeption Viktoriakarree“ der KOCKS Consult GmbH im Auftrag des Tiefbauamtes der Bundesstadt Bonn, Abteilung 66-6 Planung und Neubau Ver- kehrstechnik, konstruktiver Ingenieurbau aus dem Jahr 2014 mit herangezogen. Städtebaulicher Entwurf „Viktoriakarree“Seite 9 von 24 Seite 10 von 24 U-16 U-63 U-66 U-67 U-68 Universität/Markt Bonn City Bad Godesberg 529 537 540 550 551 600 601 602 603 604 605 606 607 608 609 640 SB55 SB60 Markt A562 A3 A565 A555 A61 A59 A555 2 Min. Hbf. Bonn Flughafenbus 5 Min. TG Unigarage Zufahrt TG Marktgarage Fahrradgarage Ausfahrt TG Marktgarage 5 Min. 529 537 540 550 551 600 601 602 603 606 607 608 609 640 E N4 N8 Brüdergasse/ BvS Platz Anlieferung A 6 2.1 ALLGEMEINE VERKEHRLICHE EINBINDUNG Unter dem Aspekt der verkehrlichen Erschließung und Anbindung soll an dieser Stelle kurz auf wesentliche Aspekte der Verkehrserschließung, das heißt sowohl die Anbindung für den motorisierten Individualverkehr als auch die Verfügbarkeit des öffentlichen Personennahverkehres im Nahbereich sowie die fußläufige Erreichbarkeit und den Fahrradverkehr eingegangen werden. Ganz allgemein kann festgestellt werden, dass das Viktoriakarree hervorragend in das System des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) der Stadt Bonn eingebunden ist. In direkter Nähe befindet sich die Stadtbahnhaltestelle Universität/ Markt mit den Stadtbahnlinien 16, 63, 66, 67 und 68, über die zahlreiche Ziele innerhalb der Stadt Bonn und mit entsprechenden Anschlussmöglichkeiten auch im regionalen und überregionalen Kontext erreicht werden können. Der städtische Hauptbahnhof ist nur fünf Minuten fußläufig entfernt. Hier besteht auch die Anbindung zum Flughafenbus. Die nächste Haltestelle der Buslinien ist am Bischofsplatz, die Haltestelle „Markt“. Für den motorisierten Individualverkehr (MIV) ist das Quartier aus südlicher Richtung über die Adenauerallee und hier in Verlängerung die Stockenstraße erreichbar. Aus nördlicher Richtung besteht die Anbindung an das inner- örtliche Straßennetz über den Belderberg und die Rathausgasse. Die fußläufige Entfernung zum Rhein mit der Rheinuferpromenade beträgt nur wenige Gehminuten und ist sowohl über die Rhein- gasse, die Konviktstraße als auch die Gier- gasse gegeben. Attraktiver stellt sich jedoch noch die südlich des Stadtschlosses gelegene Ost-West-Verbindung durch den Hof- und Stadtgarten am Alten Zoll entlang Richtung Rheinufer dar. Über die Rathausgasse und den Bischofsplatz hinweg ist der Anschluss an die Bonner Fußgängerzone gegeben. Die innerstädtischen Radwegeverbindungen werden derzeit stark gefördert und ausgebaut, so dass sich in naher Zukunft das sicher geführte Radwegenetz deutlich verbessern wird. Dieser Aspekt dürfte gerade mit Blick auf die avisierten universitä- ren Nutzungen im Viktoriakarree stark förderlich wirken. Lageplan mit Darstellung der verkehrlichen EinbindungSeite 11 von 24 7 2.2 UNTERBRINGUNG DES RUHENDEN VERKEHRS – STATUS QUO Mit der UNI- Garage am Hofgarten und der Marktgarage stehen in unmittelbarer Nähe zum Viktoriakarree zwei öffentlich nutzbare Tiefgaragen zur Verfügung. Beide sind aus südlicher Richtung über die Stockenstraße anzufahren. Im westlichen Quartiersbereich stehen außerdem in begrenzter Zahl private STP (zukünftige Innenhofsituation) für die dortige Nutzung zur Verfügung. Eine entspre- chende Zufahrt von der Franziskanerstraße wird planungsrechtlich gesichert. Die heute noch vorhandenen PKW- Stellplätze in der Franziskanerstraße sollen zukünftig zugunsten einer städtebaulich attraktiven Situation entfallen oder zumin- dest der Anzahl nach stark reduziert werden. Mit Blick auf die Innenstadtlage und die zukünftig verstärkte universitäre Nutzung im Quartiersbereich müssen Fahrradabstellplätze in auskömmlicher Zahl und bequem erreichbar zur Verfügung gestellt werden. Die Unterbringung im öffentlichen Stra- ßenraum stellt dabei keine bevorzugte Option dar. Ein Großteil der erforderlichen Fahrradstellplätze der Neubauten soll daher in den Untergeschossen der avisierten Neubebauung untergebracht werden. Für den Bereich der bestehenden Bebauung an der Stockenstraße und die westliche Quartiersentwicklung sind Fahrradstellplätze auch im Innenhofbereich denkbar. 2.3 NUTZUNGSANFORDERUNGEN AN DIE UNTERGESCHOSSE DER NEUBEBAUUNG Ein erweitertes Angebot an Pkw-Stellplätzen im Quartiersbereich kann vom Grundsatz her nur in Tiefgaragen realisiert werden, die auf dem eigenen Grundstück untergebracht werden müssen. Die Anlage von Stellplätzen im öffentlichen Stra- ßenraum ist nicht geplant und im Sinne einer qualitätvollen Entwicklung mit hohen Aufenthaltsqualitäten im öffentlichen nutz- und erlebbaren Straßenraum weder anzustreben noch dient es einer anerkannten Konfliktbewältigung im Bebauungsplan- verfahren. Ausnahme hiervon könnten in geringer Anzahl Stellplätze für Behinderte oder auch Warteplätze für Taxen bilden. Des Weiteren lässt die innerstädtische Lagegunst und -wertigkeit, die geringe Flächenverfügbarkeit und auch die avisierte Nutzung mit ihren Flächenbedarfen zusätzliche oberirdische Parkierungsanlagen und -bauwerke nicht zu. Vor diesem Hintergrund sollen die Nutzungsanforderungen an die Untergeschosse im westlichen und östlichen Quartiersbereich überschläglich skizziert werden: 2.3.1 DER WESTLICHE QUARTIERSBEREICH ZWISCHEN NEUER „VIKTORIAGASSE“ UND STOCKENSTRASSE Die geplante Neubebauung mit Gastronomie, Einzelhandel und Dienstleistungen in den Erdgeschossen sowie Wohnnutzung in den Obergeschossen generiert in aller Regel ohne Anspruch auf Vollständigkeit folgende Nutzungen für das Untergeschoss: • Treppenhäuser und Erschließungsflächen (Flure) • Mieterkeller und Abstellräume • Fahrradeinstellplätze und Abstellplätze für Kinderwagen und Mobilitätshilfen • allgemeine Technikräume und -bereiche (Hausanschlussräume, Wärmeversorgung etc.) • Technikräume für die gewerbliche Nutzung (z.B. RLT- Anlagen, Einbruchmeldeanlagen etc.) • Lager-, Kühl- und sonstige dienende Räume • Besucher- und Personaltoiletten für die gastronomische oder sonstige gewerbliche Nutzung In Abhängigkeit von der Gebäudekonzeption lassen sich sicher einzelne Räume, Raumgruppen oder auch Teilbereiche der hier skizzierten Nutzungen für ein Unter- geschoss auch in den Obergeschossen oder im Dachbereich unterbringen. Mit Blick auf die Flächenwertigkeit und die gewünschte Nutzungsintensität gerade in den Erdgeschossen wäre dieser Ansatz jedoch zumindest zu hinterfragen. 2.3.2 DER ÖSTLICHE QUARTIERSBEREICH ZWISCHEN BELDERBERG UND NEUER „VIKTORIAGASSE“ Die heutigen Institutsbibliotheken der Universität Bonn im Hauptgebäude sind als Freihandbibliotheken organisiert und machen damit ihren Bestand an Büchern, Zeitschriften und sonstigen archivierten Medien den Nutzerinnen und Nutzern örtlich zugänglich. Diese Art der Bibliotheksorganisationen als Präsenzbibliothek, deren Bücher und sonstige Medien immer an Ort und Stelle verbleiben und nur in den bibliothekseigenen Räumlichkeiten eingesehen und studiert werden können, soll vom Grundsatz her auch für den Neubau im Viktoriakarree beibehalten werden. Zum programmatischen Kern und konzeptionellen Fokus wird für die neue Universi- tätsbibliothek das „Forum des Wissens“, ein lokal definierter und universitär belebter Ort des Austauschs, der Kommunikation und der Wissensvermittlung, eine SymbioseSeite 12 von 24 ARCHIV TECHNIK SCHLIEßFÄCHER MAGAZIN GARAGE 1 GARAGE 2 TECHNIK Bibliothek Untergeschoss -01 12.04.2022 Schnittlinie Nord-Süd Schnittlinie Ost-West 8 zwischen gebauter und digitaler Welt. Das noch nicht finalisierte Rahmenprogramm der Universität, ausgearbeitet durch Dezernat 4 mit Stand Januar 2022, sieht ca. 7.700 m² Nutzungsfläche für die Bibliothek an sich und mit zusätzlichen Flächen für Lehre, Büro und Soziales ca. 8.100 m² Nutzungsfläche insgesamt vor. Mit ca. 4.900 m² Regalstellfläche und ca. 2.400 m² für studentische Arbeitsplätze nehmen diese beiden Flächenanforderungen den größten Teil der Bibliotheksfläche ein. In den hier vorgenannten Flächen sind Technik- und Verkehrsflächen, Fahrradstellplätze und sonstige Funktions- und Lagerflächen noch nicht enthalten. Nach derzeitigem Kenntnisstand und auf der Grundlage des Testentwurfes aus dem Jahr 2022 ist zu konstatieren, dass das Untergeschoss der Neubebauung im östlichen Quartiersbereich umfassend mit Sekundär- und Folgenutzungen der Universitätsbi- bliothek und des „Forums des Wissens“ belegt wird. Es sind derzeit keine Flächen- reserven im Untergeschoss erkennbar - mit Ausnahme des gemäß freiräumlicher Zielkonzeption nicht unterbauten Innenhofes. Zu den im Untergeschoss etablierten Nutzungen gehören unter anderem: • Treppenhäuser und Erschließungsflächen (Flure) • Magazin- und Archivierungsflächen • Flächenbedarfe der Präsenzbibliothek mit Arbeitsplätzen, die in den Obergeschossen nicht abgebildet werden können • Schließfächer und sanitäre Einrichtungen • Technikflächen für raumlufttechnische Anlagen, Wärmeversorgung, Elektroinstallationen etc. • Lager- und Kühlräume für eine angedachte gastronomische Nutzung • Werkstätten und sonstige Nebennutzräume • Fahrradgaragen einschließlich zugehöriger Rampenerschließungen Unter Würdigung des Raumbedarfs für das „Forum des Wissens“ im Erdgeschoss und die Flächen der Präsenzbibliothek in den Obergeschossen ist eine Verlagerung dieser vorgenannten, vorläufig ermittelten Flächenbedarfe in oberirdische Gebäudeteile kaum oder nur als spezifischer Lösungsansatz für kleinere Teilbereiche vorstellbar. Insbesondere die Unterbringung der Schließfachanlagen im Zusammenhang mit entsprechenden sanitären Einrichtungen und den Fahrradabstellplätzen ist im Untergeschoss dringend angezeigt. Ergänzend soll an dieser Stelle auf einen aus Sicht der Verfasser wesentlichen funktionalen Zusammenhang verwiesen werden: Da im öffentlichen Straßenraum keine oder nur wenige Fahrradabstellplätze ange- boten werden, ist für eine größtmögliche Akzeptanz der Fahrradgaragen zu sorgen. Diese wird unter funktionalen Gesichtspunkten erzeugt, wenn die Fahrradabstell- plätze direkt im Zusammenhang mit den Schließfächern und den sanitären Einrichtun- gen angeordnet werden und von dort aus ein unmittelbarer Zugang zu den Foyer- und Empfangsbereichen der Bibliothek und des „Forums des Wissens“ besteht. Es sollte oder besser muss sichergestellt werden, dass Besucherinnen und Besucher des „Forums des Wissens“ nach dem sicheren Abstellen ihres Fahrrades witterungsunab- hängig und auf kurzem Wege die Bibliotheks-, Veranstaltungs-, Arbeits- und sonstig nutzbaren Räumlichkeiten erreichen können. Ohne diesen direkten Zusammenhang und Zusammenschluss dürfte die Akzeptanz von Fahrradabstellplätzen in Tieflage des Gebäudes deutlich geringer ausfallen. Systemgrundriss Tiefgeschoss „Forum des Wissens“ aus dem Testentwurf 2022Seite 13 von 24 756,44 m² 161,88 m² 86,35 m² 184,24 m² 9 2.3.3 UNTERBAUUNG VON FREIFLÄCHEN UND REDUKTION DER FLÄCHENVERSIEGELUNG Die Anlage von Tiefgaragen - sofern sie nicht vollständig unter einer zukünftigen Über- bauung organisiert werden können - führt immer auch in den Zielkonflikt von unterbau- ter Freifläche mit Flächenentsiegelung, Begrünung und Versicherungsmöglichkeiten von Niederschlagswässern. Das Thema ist insofern an dieser Stelle relevant. Große Flächenanteile des heutigen Viktoriakarrees sind durch die geschlossene Block- randbebauung mit teilweise überbauten Grundstücken in Rücklage und das heute noch bestehende Viktoriabad mit seinem eingeschossigen Umkleide- und Funktionstrakt überbaut. Auch die Freiflächen im Blockinneren sind in ihrer Nutzung als ebenerdige Stellplätze weitestgehend versiegelt. Einzige Ausnahme bilden die unversiegelten Grünflächen im Zusammenhang mit der Anlage der Stellplätze, die jedoch keinen nennenswerten Beitrag zur freiraumgestalterischen Aufwertung des Blockinnenberei- ches leisten können. Es ist daher erklärtes Ziel des städtebaulichen Entwurfes und damit einhergehend auch des Bebauungsplanverfahrens, Freiraum- und Aufenthaltsqualitäten im Quartier und damit die Anpassung an den Klimawandel deutlich zu erhöhen und in einem nennens- werten Anteil unversiegelte und vor allem auch nicht unterbaute Freiräume zu schaffen. Der städtebauliche Entwurf zum Viktoriakarree als Grundlage des Bebauungsplanes sieht daher im Vergleich zum heutigen Bestand eine maßgebliche Entsiegelung von Flächen vor. Diese vor allem auch nicht unterbauten Flächen können im Bereich des neuen Platzes an der Franziskanerstraße und in der neuen Gasse als begrünte „Inseln“ in die Straßenraumgestaltung eingebunden werden. Den weitaus größten Beitrag zur Flächenentsieglung leistet dabei der grüne Innenhof der Bibliothek als nach derzeitigem Stand nicht unterbaute Freifläche. Unter diesen Prämissen kann der Anteil der nicht versiegelten und auch nicht unterbau- ten Freiflächen nahezu vervierfacht werden. Flächenversieglung im Bestand Flächenentsieglung gemäß städtebaulichem Entwurf 2022Seite 14 von 24 10 Systemdarstellung typischer Rampenbauwerke 3 TIEFGARAGEN UND ERSCHLIESSUNGSBAUWERKE FÜR TIEFGARAGEN Tiefgaragen werden hinsichtlich ihrer Flächengröße in Klein-, Mittel- und Großgaragen unterschieden (Sonderbauverordnung SBauVO): • bis 100 m² Kleingaragen • über 100 m² bis 1000 m² Mittelgaragen und • über 1000 m² Großgaragen Die erzielbare Flächengröße und Kapazität möglicher Tiefgaragen im östlichen und westlichen Quartiersbereich wird hier in einer überschläglichen Annahme in die Tragfähigkeitsanalyse mit eingebunden. Prinzipiell können Tiefgaragen über Tiefgaragenrampen oder Aufzüge erschlossen werden, die sich aus der Natur der Sache heraus in zwei wesentlichen Gesichtspunk- ten unterscheiden – in ihrer baulichen Dimension und in ihrer Leistungsfähigkeit. 3.1 TIEFGARAGENRAMPEN Die Errichtung von Tiefgaragen und dazugehörigen Rampenbauwerken ist durch Gesetze und zahlreiche Normen und Vorschriften geregelt. Unabhängig davon handelt es sich jedoch immer auch um individuelle Bauwerke, die auf die jeweilige Erschließungssituation und die Nutzungsanforderungen hin ausgelegt werden müssen – bei Rampen vor allem unter dem Blickwinkel der notwendigen Leistungsfähigkeit. Die an dieser Stelle erforderliche Tiefenschärfe der Betrachtung beschränkt sich auf die notwendige Dimensionierung der Tiefgaragenrampen und die Möglichkeiten ihrer Einbindung in die Quartiersbebauung. Dabei ist die Länge der Rampen logisch abhängig von der notwendigen Einbindetiefe und die Breite abhängig von der Anzahl und Frequentierung der angebotenen Stellplätze. Unter Berücksichtigung von Kuppen- und Sohlenausrundung (geringere Neigungen) können Tiefgaragenrampen mit einem maximalen Gefälle von 15% ausgeführt werden. (eingeschränkt zulässige Sonderkonstruktionen mit größeren Neigungswinkeln bleiben ohne Berücksichtigung) Damit ergeben sich in üblichen Wohnungsbauvorhaben bereits Rampenlängen von 22 bis 25 m - jeweils abhängig von der gewünschten Überdeckung von Tiefgaragenflä- chen, die außerhalb von Überbauung liegen und dementsprechend begrünt/ genutzt werden sollen. Die nachfolgenden Beispiele sind nicht auf die spezifische Situation des Viktoria- karrees ausgelegt, sondern realisierten Wohnungsbauvorhaben entnommen. Da die Tiefgeschosse neben der reinen Garagennutzung auch technische Anlagen, wie Lüftungsanlagen, besondere Leitungsführungen der Entwässerung oder der energetischen Versorgung sowie auch weitere Nutzungen mit besonderen Anforde- rungen aufnehmen müssen, die zu einer größeren Raumhöhe im Tiefgeschoss führen, können sich die Rampenanlagen durchaus erheblich verlängern. Die Anzahl der erforderlichen Fahrspuren auf der Rampe steht in Abhängigkeit von der Anzahl der Stellplätze, die bedient werden müssen und von der spezifischen verkehrlichen Situation der Anbindung - wie z.B.:Seite 15 von 24 11 • Rückstaumöglichkeiten bei Ein- und Ausfahrt vor Schranken und Toren • Anbindung an den öffentlichen Straßenrahmen • Frequenzerwartung im Zusammenhang mit der Nutzung • Abstand zum öffentlichen Straßenraum • etc. Klein- und Mittelgaragen lassen sich im Regelfall über eine gemeinsame Zu- und Abfahrt entsprechender Breite erschließen. Großgaragen sind im Regelfall über getrennte Zu- und Abfahrten anzudienen. Auf Sonderfälle unter Berücksichtigung von Kompensationsmöglichkeiten wie Ampelsteuerungen, Rückstaubereiche besonderer Länge etc. soll an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden. 3.2 TIEFGARAGENAUFZÜGE Tiefgaragenaufzüge für PKW sind in ihrer Leistungsfähigkeit limitiert und daher nur für Klein- und allenfalls für Mittelgaragen geeignet. Pro Stunde kann ein solcher marktüblicher Aufzug als Richtwert ca. 30–50 Fahrzeuge in eine Fahrtrichtung transportieren. Die tatsächliche Anzahl der Fahrzeuge, die im Alltagsgebrauch pro Stunde bewegt werden können, ist jedoch von weiteren ganz unterschiedlichen Faktoren abhängig. Dazu gehören: • die Transport- bzw. die Fahrgeschwindigkeit des Aufzuges • die Förderhöhe • die Anzahl der anzudienenden Haltestellen • die Anfahrbarkeit aus dem öffentlichen Straßenraum heraus • Komfortfragen, wie lichte Tür- und Kabinenbreiten • Fahrzeugschleppkurven bei Ein- und Ausfahrt • die Art der Beladung als Durchlader mit beidseitigen Türen oder eine nur einseitige Beladung und nicht zuletzt • ein wiederkehrender Nutzerkreis, der im Gegensatz zu einmaligen Nutzern mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut ist PKW- Aufzüge werden von unterschiedlichen Herstellern in unterschiedlichsten Kon- figurationen angeboten, wobei sich dem Verwendungszweck entsprechend ähnliche Schachtbreiten und -tiefen ergeben, die maßgeblich für die erzielbare Kabinengröße sind. Beispielweise kann bei einer Schachtbreite von 3,50 m von einer ungefähren Kabinenbreite von 2,85 m und hier einer Türbreite von ca. 2,45 m ausgegangen werden. Deutlich komfortabler sind in der Nutzung der Aufzüge Schachtbreiten von 4,00 m und mehr. Die Kabinenbreite liegt dann bei ca. 3,00 m und die öffenbare Einfahrtsbreite bei ca. 2,85 m. Übliche Schachtlängen liegen um die 6,50 m bei erzielbaren Kabinentiefen von ca. 5,80 m. 4 VERORTUNG UND DIMENSIONIERUNG MÖGLICHER TIEFGARAGEN IM ÖSTLICHEN UND WESTLICHEN QUARTIERSBEREICH 4.1 DER ÖSTLICHE QUARTIERSBEREICH Die Anordnung einer Tiefgarage in der -1 Ebene des östlichen Quartiers mit dem „Forum des Wissens“ und der Universitätsbibliothek wird unter Berücksichtigung des derzeit aktuellen Raumprogramms als nicht umsetzbar eingestuft. Die Flächen werden vollständig durch die avisierten Nutzungen in Anspruch genom- men und der Innenhof soll aus stadtökologischen Gesichtspunkten heraus nicht unterbaut werden. Hier lassen sich unversiegelte Frei- bzw. Grünflächen generieren, die im dicht bebauten innerstädtischen Bereich zunehmend an Bedeutung gewinnen. Darüber hinaus sind funktionale Zusammenhänge (zum Beispiel Fahrradgaragen mit Anbindung an Schließfächer, Garderobe und Foyer) und kurze Wegebeziehungen innerhalb des Baukomplexes zu berücksichtigen. Für eine Tiefgaragennutzung käme insofern nur die -2 Ebene in Frage. Schematische Darstellung PKW- AufzugSeite 16 von 24 12 4.1.1 ERSCHLIESSUNG DURCH EINE TIEFGARAGENRAMPE Die Erschließung der -2 Ebene im Gebäudekomplex ist ausgehend von der Franziska- nerstraße baukonstruktiv und verkehrlich- funktional prinzipiell möglich. Hinsichtlich der zu erwartenden Dimensionierung kann im zweiten Untergeschoss von einer Groß- garage mit einer entsprechend hohen Anzahl an Stellplätzen ausgegangen werden. Dementsprechend ist die Rampe mit getrennten Richtungsfahrbahnen auszuführen. Auf eine Unterbauung der Innenhofbereiche kann bei entsprechender Organisation der Garagenanlage vermutlich ganz oder zumindest teilweise verzichtet werden. Ohne vertiefende Kenntnis der statisch- konstruktiven Anforderungen (Deckenhöhen und Aufbauten, Unterzüge etc.) und der technisch- funktionalen Rahmenbedingungen (RLT- Anlagen, Leitungsführungen, Magazinhöhen etc.) gehen die Verfasser für das erste Untergeschoss von einer Geschosshöhe von 4,75 bis 5 m und für das zweite Untergeschoss von einer Höhe von 2,75 bis 3 m aus. Damit ergibt sich eine erforder- liche Einbindetiefe der Tiefgaragenrampe ausgehend vom Straßenniveau von 7,5 bis 8 m. Dementsprechend kann von einer Rampenlänge von 53 bis 57 m ausgegangen werden. Die Breite einer geradlinig geführten, zweispurigen Rampe kann je nach Aus- führung (Fahrbahnen mit 2,75 m, Fußweg, mittige Trennung als bauliche Trennung, Schrammbord etc.) mit ca. 7,5 m zuzüglich der seitlich begrenzenden Rampenwände angenommen werden. Eine gewendelte Rampe führt infolge der notwendigen Kurvenradien und der zumindest in den Kurvenbereichen breiteren Fahrgassen zu einen nochmals erhöhten Flächenbedarf. Die schematische Schnittdarstellung verdeutlicht, dass die Erschließung des zweiten Untergeschosses nicht ohne Auswirkungen auf die funktionale und gestalterische Ordnung des Gebäudekomplexes bleiben wird. Die Rampe ist hier schematisch in den Schnitt zum Testentwurf 2022 „Forum des Wissens und Universitätsbibliothek“ eingetragen. Nach ca. 22 bis 25 m erreicht das Erschließungsbauwerk eine Tiefenlage, die die Nutzung des Erdgeschosses wieder ermöglicht. Im ersten Untergeschoss sind die Verluste an anderweitig verfügbarer Nutzfläche nochmals größer. Neben dieser nicht unerheblichen Substitution an potentieller Nutzfläche durch die Rampenanlage im Erdgeschoss und im ersten Untergeschoss werden aller Voraussicht nach funktionale Zusammenhänge behindert oder zumindest gestört. Das in 2022 formulierte Raumprogramm wird in seiner Umsetzbarkeit weiter eingeschränkt - sofern die im städtebaulichen Entwurf skizzierte bauliche Dichte und Auslastung des Grundstückes wird nicht weiter erhöht soll. Schematische Skizze und Schnittdarstellung Rampenanlage zur Erschließung der -2 Ebene im östlichen QuartiersbereichSeite 17 von 24 13 Die baulich- konstruktiven, technischen und logistischen Anforderungen sowohl für die bauliche Umsetzung als solches, als auch die dauerhafte Bewirtschaftung des Objektes steigen erheblich. Mit Blick auf die vorrangige Nutzergruppe dieser Tiefgaragenanlage - Studierende und Bedienstete der Universität Bonn - kommt der sorgfältigen Abwägung dieser finanzierungstechnischen und wirtschaftlichen Aspekte eine besondere Bedeutung zu. Gebaut und unterhalten wird unter der Regie des BLB NRW in welcher finanzierungstechnischen Konstellation auch immer mit öffentlichen Mitteln. Es entzieht sich außerdem dem derzeitigen Kenntnisstand der Verfasser, ob in einer Tiefgaragenanlage dieser Art und in diesem Nutzungszusammenhang auch Stell- plätze für die allgemeine Öffentlichkeit oder auch Gewerbetreibende des näheren Umfeldes zur Verfügung gestellt werden können. Hier könnten zumindest aus der Finanzierung mit öffentlichen Mitteln und der damit einhergehenden Mittelbindung Zielkonflikte erwartet werden, die im Vorfeld einer vertiefenden Klärung unterzogen werden sollten. Ohne die Möglichkeit in maßgeblicher Form Stellplätze auch für die allgemeine Nutzung zur Verfügung zu stellen, entfällt ein wesentlicher Benefit für die Stadtgesellschaft, der ein Vorhaben dieser Art unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten rechtfertigen könnte. Darüber hinaus sollte der reale Bedarf an Stellplätzen für Bedienstete und Studierende der Universität in der Innenstadt präzisiert werden. Die Verfasser erwarten zumindest bei den Studierenden keinen erhöhten Stellplatzbedarf und verweisen in diesem Zusammenhang auf die eingangs beschriebene gute Anbindung an den ÖPNV und die innerstädtische Lage mit guten Fuß- und Radwege- verbindungen. Die verkehrlichen Auswirkungen einer möglichen Realisierung einer Großgarage mit einer entsprechend hohen Stellplatzzahl im westlichen Quartiersbereich des Viktori- akarrees mit Anbindung über die Franziskanerstraße müssten im Bedarfsfall weiter untersucht werden. 4.1.2 ERSCHLIESSUNG DURCH EINEN TIEFGARAGENAUFZUG Die Anbindung einer kleineren Garage über einen Tiefgaragenaufzug an der Fran- ziskanerstraße ist aus Sicht der Verfasser prinzipiell möglich. Diese Tiefgarage mit geschätzt vielleicht 20 bis 30 Stellplätzen könnte in der -1 Ebene des Baukomplexes realisiert werden. Aller Wahrscheinlichkeit nach müsste der Verlust an potenzieller Nutzfläche unter Zugrundelage des derzeitigen Raumprogramms der Universität Bonn aus 2022 durch eine Unterbauung des Innenhofes kompensiert werden. Das erklärte stadtökologische Ziel zur Schaffung entsiegelter und nicht unterbauter Frei- und Grünflächen wäre damit konterkariert – ein Sachverhalt, der in der abwägenden Betrachtung Berücksichtigung finden müsste. Der Flächenbedarf eines Pkw- Aufzuges im Erdgeschoss ist gering, auf die limitierte Leistungsfähigkeit wurde hingewiesen. Aus den eingangs beschriebenen Gründen heraus wäre eine Tiefgaragenanlage diese Art mit Erschließung über einen Aufzug eher einem konkreten Nutzerkreis zuzuordnen, hier vorzugsweise den Bediensteten der Universitätsbibliothek. Der Aufzug generiert neben den reinen Investitionskosten fortlaufende Kosten für Betrieb, Wartung und Unterhaltung, die jedoch in keinem Verhältnis zur potentiellen Erschließung eines zweiten Untergeschosses stehen. Schematische Darstellung einer TG mit Aufzug im östlichen QuartiersbereichSeite 18 von 24 14 4.2 DER WESTLICHE QUARTIERSBEREICH Die Erschließung einer -2 Ebene unter den Neubaubereichen des westlichen Quartiers wird unter projektwirtschaftlichen Gesichtspunkten als nicht darstellbar eingeschätzt – andere oder auch vertiefende Untersuchungen und Planungen können dabei durchaus zu einem anderen Ergebnis kommen. Allerdings dürfte der derzeit hier realisierbare bauliche Umfang die Gegenfinanzierung eines zweiten Untergeschosses zumindest maßgeblich in Frage stellen. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich insofern nur auf die Erschließung der -01 Ebene zu Parkierungszwecken, lassen sich aber dem Sinn der Sache nach auch auf eine mögliche -02 Ebene argumentativ übertragen. 4.2.1 ERSCHLIESSUNG DURCH EINE TIEFGARAGENRAMPE Die Anordnung einer Tiefgaragenrampe westlich der planungsrechtlich zugesicherten Hofdurchfahrt ist aus verkehrs- und baugeometrischen Gründen nicht möglich. Auch eine gewendelte Rampe erreicht bei der zur Verfügung stehenden Grundstücks- respektive Gebäudetiefe nicht die notwendige Einbindetiefe, um die Hofdurchfahrt zu unterqueren. Die Anordnung einer Tiefgaragenrampe östlich der Hofdurchfahrt kann aus Sicht der Verfasser unter städtebaulich- funktionalen und auch stadtgestalterisch- atmosphäri- schen Gesichtspunkten nicht befürwortet werden. Die südöstlich disponierte Bebauung an der neuen Platzaufweitung verfügt über eine außerordentliche Lagegunst in Bezug auf gastronomische und sonstige hochwertige Nutzungen der Erdgeschossbereiche. Erschließungsbauwerke gleich welche Art in diesem Bereich stehen also konträr zu den städtebaulichen- gestalterischen Zielvor- stellungen und würden die Nutzungsqualitäten des neuen Platzes mehr als erheblich einschränken und beeinträchtigen. Ergänzend kann angeführt werden, dass eine flächeneffiziente zweihüftige Tiefga- ragenanlage aufgrund der verfügbaren Grundstücks- bzw. Gebäudetiefen in diesem Quartiersabschnitt ohnehin baulich nicht umsetzbar ist. Eine solche Anlage könnte nur unter Inanspruchnahme von Teilen der privaten Hofbereiche realisiert werden und das steht als Grundlage der Betrachtung nicht zur Disposition. 4.2.2 ERSCHLIESSUNG DURCH EINEN TIEFGARAGENAUFZUG Die Anordnung eines Tiefgaragen Aufzuges westlich der planungsrechtlich zugesi- cherten Hofdurchfahrt ist geometrisch möglich. Die vorhandene Grundstücks- bzw. Gebäudetiefe lassen vorbehaltlich einer vielleicht vertiefenden Prüfung die Anordnung eines Aufzuges zu. Gegebenenfalls könnten Hofdurchfahrt und Lage eines potenziellen Aufzuges über die Hochbauplanung auch optimiert werden. Es ist wahrscheinlich nicht erforderlich, die gesamte Breite der Freihaltezone als Hofdurch- fahrt auszubilden. Über diesen Aufzug könnten einige, wenige Stellplätze in der -01 Ebene, z.B. ange- ordnet unter der Hofdurchfahrt mit entsprechender Erschließungsgasse, angeboten werden. Weitere Stellplätze in der Tiefe des Grundstücks wären nur über eine Fahrgasse in der -1 Ebene andienbar. Bei einer erforderlichen Fahrgassenbreite von 5,5 bis 6 m in Abhängigkeit von den zur Verfügung gestellten Stellplatzbreiten könnte allerdings nur eine einhüftige Anlage entwickelt werden. Damit wären mit einer insgesamt ineffizienten Tiefgaragenanlage wesentliche Teile des Untergeschosses belegt. Es ist absehbar, dass die sonstig erforderlichen Nutzungen des Tiefgeschosses allenfalls stark eingeschränkt abgebildet werden können. Überlagerung Baufeld mit Tiefgaragenrampe und HofdurchfahrtSeite 19 von 24 15 5 KURZE ANALYSE DER ERSCHLIESSUNGSOPTIONEN Von städtebaulicher Relevanz ist bei der Anlage von Tiefgaragen neben dem generier- ten Verkehrsaufkommen die Verortung und Ausbildung der Erschließungsanlagen- hier der Tiefgaragenrampen oder respektive auch eines Pkw- Aufzuges. Im Zusammenhang mit der hier vorgelegten Tragfähigkeitsanalyse wird eine potenzielle Erhöhung des Verkehrsaufkommens im Zusammenhang mit der Anlage von Tiefgaragen im Quartier analytisch nicht weiterverfolgt. Dies wäre im Fall der Fälle Gegenstand weiterführen- der Untersuchungen. Prinzipiell sind für die Verortung der Erschließungsanlagen im Bereich des Viktoria- karrees zwei Optionen vorstellbar: • Lage der Rampenbauwerke im Bereich des öffentlichen Straßenraumes • Lage der Rampenbauwerke respektive eines Aufzuges innerhalb der geplanten Gebäudestrukturen 5.1 LAGE DER TIEFGARAGENERSCHLIESSUNG IM ÖFFENTLICHEN STRASSENRAUM Im direkten Nahbereich des Viktoriakarrees befinden sich heute bereits Tiefgaragen- rampen im öffentlichen Straßenraum, und zwar die Zufahrt zur Marktgarage in der Stockenstraße und die Ausfahrt am Bischofsplatz. Weitergehend ist die Zu- und Ausfahrt zur UNI- Garage zu nennen – diese liegt jedoch am Hofgarten südlich des Stockentores und prägt die städtebauliche Gemengelage des Viktoriakarrees bei weitem nicht so, wie die Zu- und Ausfahrt der Marktgarage. Die städtebaulichen und platzgestalterischen Möglichkeiten für die Entwicklung der Stockenstraße und des Bischofsplatzes und damit die Nutzbarkeit und Erlebbarkeit des öffentlich wirksamen Straßenraumes sind durch die Rampenbauwerke der Marktgarage ganz wesentlich eingeschränkt. Planerisch konzeptionelle Bestrebungen der Vergangenheit zielten daher nicht zu Unrecht darauf ab, diese beiden Rampen- bauwerke zusammenzufassen und die Garagenerschließung in den Bereich südlich des Stockentores zu verlagern. 5.1.1 MACHBARKEITSSTUDIE „TIEFGARAGENKONZEPTION VIKTORIAKARREE 2014“ In der Machbarkeitsstudie des Ingenieurbüros KOCKS 2014 im Zusammenhang mit der seinerzeit geplanten Errichtung eines Einzelhandelskomplexes im Viktoriakarree wurde die Erschließung sowohl der Marktgarage als auch der geplanten Einzelhandelsgara- gen über eine Zu- und Abfahrt südlich des Stockentores verkehrstechnisch geprüft, geometrisch analysiert und mit Kosten belegt. Auf Höhe der Stadtbahnhaltestelle Universität/ Markt sollten Zu- und Ausfahrtsbauwerke errichtet werden. In teilweise zweigeschossiger Fahrbahnlage wurden von hier aus die Bereiche Marktgarage und über die Franziskanerstraße der geplante Einzelhandelskomplex unterirdisch ange- dient. Obwohl die baulich-organisatorisch und wirtschaftlichen Möglichkeiten seiner Zeit vermutlich deutlich günstiger und effizienter darstellbar waren - das Viktoriakarree sollte im Zuge der Realisierung der Einkaufsmall vollständig abgerissen werden (Baufreiheit wäre also gegeben gewesen), wurde dieser Ansatz aus Kostengründen nicht weiterverfolgt. Übersichtsplan Erschließungskonzeption Tiefgaragen 2014Seite 20 von 24 16 Die derzeitige Kostenentwicklung bzw. auch die Entwicklung der Baukosten in den letzten Jahren dürften bei neuerlicher Betrachtung diese Entscheidung eher bestä- tigen. Außerdem und unabhängig davon waren in der damaligen Kostenbetrachtung ganz wesentliche Kostenbausteine, wie der Rück- und Umbau bzw. die technische Reorganisation der unterirdischen städtischen Infrastruktur noch nicht berücksichtigt. Ungeachtet der vorgenannten Aspekte muss unter heutigen Blickwinkel im Rahmen einer abwägenden Betrachtung auch die Frage gestellt werden, ob der Besatz der garten- und parkhistorisch wertvollen Grünräume von Hof- und Stadtgarten südlich des Stockentores mit Verkehrsbauwerken dieser Größenordnung überhaupt denkbar und noch zeitgemäß wäre. Aspekte und Fragen des Denkmalschutzes wären hier schlussendlich ganz maßgeblich berührt- wie auch die Gestaltungsoptionen der geplanten Grün- und Wegeverbindung zwischen Innenstadt, über das Stockentor vorbei am Alten Zoll bis hin zum Rhein. Schlussendlich hat sich die Entwicklung überholt und soll nach Kenntnisstand der Verfasser auch zukünftig nicht weiterverfolgt werden. Dessen ungeachtet bieten die seinerzeit vorgelegten Planungen wichtige Anhaltspunkte für die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit und vor allem auch der städtebaulichen Verträglichkeit großmaß- stäblicher Verkehrsanlagen im eher begrenzten innerstädtischen Straßenraum. Zu- und Ausfahrt der Marktgarage werden also aus Sicht der Verfasser bis auf Weiteres Bestand haben und sollten stadtgestalterisch in ihr Umfeld so weit als möglich integriert werden. Damit sind jedoch weiterführende ingenieurtechnische und verkehrsplanerische Untersuchungen keinesfalls ausgeschlossen. 5.1.2 TIEFGARAGENERSCHLIESSUNGEN IM BEREICH VON RATHAUSHAUSGASSE UND FRANZISKANERSTRASSE Einem potenziellen Anschluss neuer Tiefgaragen im Viktoriakarree an die bestehende Marktgarage und damit an die Tiefgaragenzufahrt in der Stockenstraße und die Aus- fahrt am Bischofsplatz wird an dieser Stelle kein weiterführender Betrachtungshori- zont eingeräumt. Sofern verkehrsgeometrisch möglich müsste der Zusammenschluss in Tieflage der Rathausgasse, Höhe „Altes Rathaus“, erfolgen und von hier aus sind es unter Berücksichtigung der Bestandsbebauung zum erstmöglichen Einstichpunkt ins Quartier - der nördlichen Einmündung der neuen „Viktoriagasse“ in die Rathausgasse - ca. 70 m. Dazu kämen weitere ca. 35 m in Tieflage, um Anknüpfungspunkte an das östliche und westliche Quartier zu erreichen. Schlussendlich wären Ein- und Ausfahrt der Marktgarage zu qualifizieren und wahrscheinlich in ihrer Leistungsfähigkeit auszubauen. Unabhängig von der technischen Realisierbarkeit und Fragen der Projektträgerschaft dürfte sich spätestens bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit diese Option als realitätsfern herauskristalisieren. Daher bietet sich ohne weiterführende Inanspruchnahme verkehrsplanerischer Expertise aus Sicht der Verfasser nur noch eine theoretische Möglichkeit im öffent- lichen Straßenraum zur Anordnung von Erschließungsbauwerken für Tiefgaragen im Viktoriakarree - unabhängig davon, ob unter stadtgestalterischen und verkehrsfunk- tionalen Aspekten ein solcher Ansatz überhaupt verfolgenswert erscheint. Nicht zuletzt aus Gründen der Vollständigkeit in der abwägenden Betrachtung soll an dieser Stelle auf die Möglichkeit eingegangen werden, Erschließungsbauwerke im Bereich von Rathausgasse und Franziskanerstraße anzudenken. Unter Berücksichtigung der heutigen Verkehrsführung wäre die Anordnung einer Zufahrtsrampe im Bereich der Rathausgasse mit unterirdischer Einfädelung in das Quartier im Anschlusspunkt der neuen „Viktoriagasse“ möglich. Diese Zufahrtsrampe könnte aus nördlicher Richtung über den Belderberg abbiegend in die Rathausgasse und aus östlicher Richtung über die Rheingasse angefahren werden. Eine Ausfahrt über ein Rampenbauwerk im Straßenraum wäre dann im Bereich der Franziskaner- straße anzuordnen mit Ausfahrtsrichtung Belderberg und Rechtsabbieger in südlicher Richtung. Prinzipskizze Tiefgaragenanbindung Rathausgasse/ FranziskanerstraßeSeite 21 von 24 17 Im Sinne einer abwägenden Betrachtung unter städtebaulich- gestalterischen Gesichtspunkten und auch mit Blick auf denkmalschützende Aspekte im Nahbereich von altem Rathaus und historischer Schlossanlage kann diese Erschließungsmöglich- keit jedoch nicht als zielführend betrachtet werden. Der öffentliche Straßenraum, der unter klimatischen und verkehrspolitischen wie auch attraktivitätssteigernden Ambitionen neugestaltet und geordnet werden soll, wäre dann im Umfeld des Viktori- akarrees durch vier maßgebliche Verkehrsbauwerke geprägt: • Zu- und Ausfahrt der Marktgarage aus der heutigen Bestandssituation heraus und • die beiden neuen Rampenanlagen mit wahrscheinlich deutlich größerer Auslegung und Dimensionierung. Darüber hinaus dürften wirtschaftliche Aspekte, Fragen der Finanzierbarkeit und projektorganisatorische wie eigentumsrechtliche Belange einen solchen Ansatz im Vorfeld bereits konterkarieren. Es verbleibt aus Sicht der Verfasser als Option nur die Integration der Erschließungs- anlagen in die geplanten Gebäudestrukturen: 5.2 LAGE DER TIEFGARAGENERSCHLIESSUNG INNERHALB DER GEPLANTEN GEBÄUDESTRUKTUREN ie Lage potenzieller Tiefgaragenerschließungen innerhalb der geplanten Gebäu- destrukturen wird insbesondere durch städtebauliche, verkehrstechnische und eigentumsrechtliche Parameter bestimmt. Dazu gehören unter anderem: • Vereinbarkeit mit den städtebaulich-gestalterischen Zielvorgaben • Verträglichkeit im öffentlichen Raum und mit arrondierenden Nutzungen • Erreichbarkeit und Anfahrbarkeit • Eigentumsrechtliche Aspekte und Flächenverfügbarkeit • Gebäudegeometrische Belange und Aspekte der inneren Gebäudeerschließung • Wirtschaftliche Aspekte der Erschließungseffizienz im Zusammenhang mit der Anzahl der generierbaren Stellplätze • etc. 5.2.1 ERSCHLIESSUNG EINER TIEFGARAGE IM ÖSTLICHEN QUARTIERSBEREICH Die Rathausgasse bis Ecke Belderberg ist durchgängig mit Bestandsbebauung in privatem Eigentum besetzt – die Anlage einer Tiefgaragenzufahrt in diesem Bereich wird daher unter eigentumsrechtlichen Aspekten und in diesem Sinnen mangels Flächenverfügbarkeit ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Ecksituation Belderber/ Franziskanerstraße. Eine Tiefgaragenzufahrt am Belderberg ist verkehrstechnisch zumindest kritisch zu betrachten und aus Gründen des Denkmalschutzes ohnehin nicht darstellbar. Das Wandbild des ehemaligen Viktoriabades steht einschließlich seiner rahmenden Wandbauteile unter Denkmalschutz. Nördlich und südlich schließen sich direkt Bestandsgebäude in privatem Eigentum an. Darüber hinaus wird die Anbindung einer Tiefgaragenzufahrt über die neu zu schaffende „Viktoriagasse“ aus städtebaulich- gestalterischen Gründen ebenfalls ausgeschlossen. Dieser Bereich soll insbesondere Fußgängern und Radfahrern sowie der gewerblichen – hier vorzugsweise gastronomischen Nutzung vorbehalten werden. Eine Zufahrtsmöglichkeit über die neue „Viktoriagasse“ für private Pkw würde die städtebaulichen Zielformulierungen grundlegend konterkarieren. Unter diesen Prämissen verbleibt für die östlichen Quartiersbereiche nur die Anfahrbarkeit einer potentiellen Tiefgarage vom Stockentor aus kommend über die Franziskanerstraße und die Einbindung in die Neubebauung noch vor der östlich bestehenden Bebauung Ecke Belderberg. 5.2.2 ERSCHLIESSUNG EINER TIEFGARAGE IM WESTLICHEN QUARTIERSBEREICH Die Verfasser gehen derzeit davon aus, dass nur die neu zu entwickelnden und zu bebauenden Grundstücksbereiche des westlichen Quartiers für die Anlage einer Tiefgarage in Betracht kommen. Eine Unterbauung der in privatem Eigentum befind- lichen Hofbereiche mit heute ebenerdigen Stellplätzen wird im ersten gedanklichen Ansatz ausgeschlossen. Damit sind die Entwicklungsmöglichkeiten stark eingeschränkt. Der städtebaulich und eigentumsrechtlich manifestierte Erhalt der Bebauung an der Stockenstraße und nördlich in der Rathausgasse verhindert zudem die Anlage einer Tiefgaragenerschlie- ßung aus diesen Bereichen heraus. Nicht zuletzt die vorhandene Zufahrt zum Markt- garage, die dauerhaft oder zumindest mittelfristig in Betrieb gehalten werden muss, blockiert zusätzlich theoretische Erschließungsmöglichkeiten in der Stockenstraße.Seite 22 von 24 18 Wie unter Punkt 4.2.2 dargelegt, wird auch für die westlichen Quartiersbereiche die Erschließung einer Tiefgarage über die neue „Viktoriagasse“ aus städtebaulich- gestalterischen Gründen ausgeschlossen. Unter verkehrlichen Gesichtspunkten ist dieser Bereich Fußgängern und allenfalls Radfahrern vorbehalten. Damit verbleibt für die westlichen Quartiersbereiche ausschließlich die Anfahrtsmög- lichkeit vom Stockentor her kommend in die Franziskanerstraße und hier über den südlichen neuen Platzbereich. 6 ZUSAMMENFASSUNG UND FAZIT Seitens der Verfasser wird die Anlage zusätzlicher Tiefgaragenerschließungen (Ram- penanlagen) im öffentlichen Straßenraum (Rathausgasse, Franziskanerstraße) aus städtebaulich- gestalterischen, wie auch funktionalen Gründen als nicht zielführend eingeschätzt – zu hoch gestaltet sich der Verlust an Gestaltqualität und Nutzbarkeit des öffentlichen Raumes. Der Lösungsansatz „Tiefgaragenkonzeption 2014“ hat sich seinerzeit wirtschaftlich als nicht darstellbar erwiesen – die Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Bauwer- ken dieser Größenordnung haben sich nicht verbessert und es ist auch heute davon auszugehen, dass eine Finanzierung vermutlich nicht sichergestellt werden könnte. Vor diesem Hintergrund verbleiben für die Erschließung möglicher Tiefgaragen im Quartier nur die eigentlichen Baugrundstücke und hier die Integration der Erschlie- ßungsbauwerke in die avisierte Bebauung. Auf die dabei bestehenden Restriktionen wurde eingegangen – die Erschließungsmöglichkeiten sind außerordentlich einge- schränkt. Es verbleiben aus Sicht der Verfasser im östlichen Stadtquartier ein kleiner Bereich in der Abwicklung der Franziskanerstraße und zwar zwischen der östlichen Bestands- bebauung und der Platzaufweitung sowie im westlichen Quartier ein Bereich an der planungsrechtlich zugesicherten Hofdurchfahrt. Unter Berücksichtigung des in 2022 manifestierten Raumprogramms für das „Forum des Wissens“ und die Universitätsbibliothek kommt die -1 Ebene im östlichen Quartiersbereich für die Anlage einer Tiefgarage respektabler Dimensionierung nicht in Frage. Eine maßgebliche Anzahl von Stellplätzen ließe sich insofern nur in der -2 Ebene anordnen, mit erheblichen Konsequenzen und Auswirkungen für • die Vorhabenfinanzierung und Wirtschaftlichkeit, • Art und Umfang der erforderlichen Bau- und Erschließungsmaßnahmen (Rampen bauwerk zur Erschließung der -02 Ebene + Unterbauung des Areals mit einem zweiten Tiefgeschoss, • maßgeblich erhöhte Unterhalts- und Betriebskosten für den Gebäudekomplex • wesentliche Einbußen an potenzieller Nutzfläche sowohl im Erdgeschoss als auch im ersten Untergeschoss • Sicherung funktionaler Zusammenhänge im Gebäude einschließlich sicherheits- technischer Anforderungen bei einer Fremdnutzung (sofern überhaupt darstellbar) der Garage Lageplan mit Darstellung der Erschließungsrestriktionen und -optionenSeite 23 von 24 19 Die Verfasser halten daher die Errichtung einer Tiefgarage zwar für bau- und verkehrsfunktional machbar, unter wirtschaftlichen, finanzierungs- und unterhal- tungstechnischen, baulogistischen und schlussendlich auch funktionalen Gründen für wenig plausibel und nach derzeitigem Kenntnisstand nicht verfolgenswert. Ein Tiefgaragenaufzug im östlichen Quartiersbereich würde die geometrische Dimension des Vorhabens minimieren, könnte aber auch nur eine kleinere Garage mit vielleicht 20 Stellplätzen bedienen. Ein Benefit für die Allgemeinheit ist nicht oder allenfalls eingeschränkt erkennbar. Zudem dürfte der Verlust an potenzieller Nutzfläche für die Bibliotheksnutzung im ersten Untergeschoss zu einer notwendigen Unterbauung des Innenhofes führen und damit die stadtökologischen Zielstellungen maßgeblich konterkarieren. Im westlichen Stadtquartier sind die Erschließungsmöglichkeiten für eine Tiefgarage noch weiter eingeschränkt. Unter städtebaulich- funktionalen Gesichtspunkten bietet sich hier nur der Bereich der planungsrechtlich gesicherten Hofdurchfahrt an. Man- gels verfügbarer Grundstückstiefe ist die Anordnung einer Tiefgaragenrampe nicht möglich. Aus Sicht der Verfasser vorstellbar ist allenfalls ein Pkw- Aufzug westlich der Hofdurchfahrt zu Bedienung einer geringen Anzahl an Stellplätzen. Unter diesen Voraussetzungen ist die Errichtung einer Tiefgarage im Bereich der Neubebauung wenig bis nicht plausibel. Sollte es im Zuge der Projektentwicklung zu einer privatrechtlichen und privatwirt- schaftlichen Verständigung zwischen heutigen Eigentümern im Quartier und zukünfti- gen Eigentümern im Bereich der Neubebauung kommen, wäre die Unterbauung oder Teilunterbauung der Hofbereiche mit Stellplätzen vorstellbar und plausibel, wenn im Sinne der städtebaulich- funktionalen Verträglichkeit die Hofdurchfahrt als Tiefgara- genzufahrt genutzt wird. Aus Sicht der Verfasser ist die Errichtung von Tiefgaragenbauwerken (Großgarage mit einer maßgeblichen Stellplatzanzahl und Nutzungsmöglichkeit für die Allgemeinheit) im Bereich des Viktoriakarrees unter Würdigung der städtebaulich- funktionalen Ziel- formulierungen und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, baulich- räumlicher und projektorganisatorischer Restriktionen wenig bis nicht plausibel. Nach gegenwärtigem Stand der zur Verfügung stehenden Planungen und Untersuchungen ist allenfalls die Errichtung einer kleineren Tiefgarage im östlichen Quartiersbereich vorstellbar. Eine sinnvolle baulich- räumliche und auch projektorganisatorisch- wirtschaftliche Verknüpfung mit der heutigen Marktgarage ist nicht gegeben. Daher empfehlen die Verfasser, weiterführende Überlegungen zur städtebaulich- verkehrlichen Entwick- lung der Marktgarage und hier insbesondere der Zu- und Ausfahrtssituation von der Entwicklung des Viktoriakarrees zu entkoppeln.Seite 24 von 24
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