231784 · Mitteilungsvorlage
Einführung EHS-Software "sam"
Kerndaten
- Nummer
- 231784
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 09.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 231784 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Einführung EHS-Software "sam" Beratungsfolge Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation 24.10.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgebende dazu verpflichtet erforderliche Maßnahmen hinsichtlich des Arbeitsschutzes zu treffen. Hierzu gehören u.a. Unterweisungen, die in § 12 ArbSchG konkretisiert werden. Demnach haben Arbeitgebende die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Zur Durchführung und Dokumentation von Unterweisungen wird in den Ämtern 10, 66, SGB und seit kurzem im Theater die Web-Applikation „sam“ von der Fa. secova GmbH verwendet. Die gesammelten Erfahrungen mit sam sind bislang sehr positiv. Dementsprechend wird im Rahmen des Projektes „Digitale Unterweisung – Einführung der Software sam“ eine gesamtstädtische Implementierung angestrebt. Ziel ist u.a. die Verbesserung der Sicherheit unserer Mitarbeitenden. Geplant ist eine Einführung zum ersten Quartal 2024. Aktuelle Sachstände: • Zuletzt wurde das Projekt im Lenkungsausschuss Digitale Transformation (LADT) am 08.08.2023 für die Durchführungsphase freigegeben. • Der Personalrat stimmte der Maßnahme nach § 72 LPVG in KW38 zu. • Derzeit sichtet die Stabsstelle Datenschutz die finale Fassung des Auftragsverarbeitungs-Vertrags (AV-Vertrag). • Zur automatisierten Stammdatenpflege wurde zu Beginn vorgesehen eine Schnittstelle zu SAP HCM zu erzeugen. Mit Fortführung des Projektes „MA-Datenbank (MD)“ wurde jedoch entschieden sam als erstes Projekt an diese anzubinden. Die MD bietet der Stadtverwaltung Bonn mehr Möglichkeiten zur autonomen Programmierung, ohne Beteiligung von Programmierenden von SAP. Im August konnte ein erster Datenexport aus der MD zur Verfügung gestellt werden, der jedoch erhebliche Defizite hinsichtlich der Aktualität des Datenbestandes aufwies. Am 20.09.2023 wurde ein neuer Export erstellt, der noch marginal angepasst werden muss. Sobald die DatenSeite 1 von 2 Seite 2 bereinigt sind, kann die Firma mit der Einrichtung der Schnittstelle beauftragt werden. Durch die Projektabhängigkeit von sam zur MD kam es zu einem geringfügigen zeitlichen Verzug des Projektes. • Anschließend soll das Thema über online Infoveranstaltungen/Schulungen, einer Veröffentlichung im Intranet und Handlungsanweisungen in die Verwaltung gestreut werden (Beteiligung 13-Stab – Interne Kommunikation). Voraussichtliche Kosten: Die Kosten je Lizenz belaufen sich derzeit auf 34,85 EUR netto jährlich pro Mitarbeiter*in. Bei einem Gesamtrollout reduziert sich der Einzelpreis auf 32,86 EUR. Zum Vergleich: der Preis für kleinere Unternehmen mit etwa 100 – 250 Mitarbeitenden beläuft sich auf 72,00 EUR pro Lizenz. Derzeit verfügen etwa 4.400 Mitarbeitende über einen städtischen Anmeldenamen und sollten dementsprechend Zugriff auf einen städtischen Computer oder ein mobiles Endgerät haben. Die Windowskennung wird den Login-Namen in sam darstellen und ist Voraussetzung für den Erwerb einer Lizenz. Ausgehend von den aktuellen Zahlen belaufen sich die Kosten auf etwa 145.000 EUR netto jährlich. Sofern weitere Mitarbeitende mit einem Computer/mobilen Endgerät ausgestattet und ein Anmeldename angelegt wird, steigen die Kosten entsprechend dem Lizenzpreis. Der Beschaffungsvorgang wird über die IT (10-2) abgewickelt. Im Jahr 2024 sind dort für „sam“ 140.000 EUR eingeplant. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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