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231782-01 · Mitteilungsvorlage

Fragen der Hilfsorganisationen zum Mitteilungsvorlage 231782 Katastrophenschutzplanung Rheinhochwasser und Starkregen

Nummer
231782-01
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
17.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 28.02.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231782 Katastrophenschutzplanung Rheinhochwasser und Starkregen

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
240093
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Dezernat:
Dez. I
Fragen der Hilfsorganisationen zum
Mitteilungsvorlage 231782
Katastrophenschutzplanung Rheinhochwasser und
Starkregen
Beratungsfolge
Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und
Katastrophenschutz
28.02.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
An den Vorsitzenden des Beirates für den ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastro-
phenschutz sind im Nachgang der Behandlung der Mitteilungsvorlage DS 231782 im
Beirat am 07.11.2023 aus dem Kreise der Hilfsorganisationen Fragen gerichtet worden,
die mit dieser MV von der Verwaltung beantwortet werden.
Evakuierung
Ist die Evakuierung des Gebietes abschnittsweise geplant, d.h. abhängig vom
Pegelstand an den jeweiligen Häusern oder Häuserblocks?
Antwort:
Ja, die zu evakuierenden Gefahrenbereiche werden pegelabhängig (Prognose) festge-
legt. Bei den Bewertungen und Abwägung müssen hierbei auch die Folgen von mögli-
chen Ungenauigkeiten der Pegelprognosen berücksichtigt werden.
Eine Evakuierung eines Hauses, das nur wenige Zentimeter oder gar nicht betrof-
fen ist, ist nicht umsetzbar (rechtlich & praktisch).
Was passiert, wenn eine Evakuierung nicht oder nicht rechtzeitig ausgesprochen
wird, d. h. die Häuser befinden sich schon im Wasser?
Wenn die Evakuierungsanordnung bei einem Pegel mehr als 9,50 m erst ausge-
sprochen wird, werden alle Boote für den Polizeieinsatz benötigt. Wie wird dann
ohne Boote der Schutz der Bevölkerung bei Notfalleinsätzen oder Feuer gewähr-
leistet?
Antwort:
Mit Blick auf Pegelprognosen ist bei Evakuierungsankündigungen ein Vorlauf von 24
bis 48 Stunden realistisch. Sofern seitens der zuständigen Behörde basierend auf Pe-
gelprognosen die Notwendigkeit einer Evakuierung erkannt wird, wird diese auch um-
gesetzt. Ziel dabei ist immer, dass die Evakuierung von Gefahrenbereichen abge-
schlossen ist, bevor ein Hochwasser diese erreicht. Verfügbare Boote werden immer
nach Notwendigkeit von Maßnahmen priorisiert eingesetzt. Zur Deckung des Bedarfes
können, wie üblich, weitere Ressourcen im Rahmen der überörtlichen Hilfe angefordert
werden.Seite 1 von 3
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Bei einer frühzeitigen Evakuierung mit einem zu erwartenden Pegel über 9,50 m
kann es sein, dass Personen über 3 – 7 Tagen in Notunterkünfte untergebracht
werden müssen. Wo sollen die Unterkünfte sein? Wir gehen hier von einer Per-
sonenanzahl von ca. 30% der Betroffenen aus.
Antwort:
Die Unterkünfte werden in dann dafür zur Verfügung gestellten Objekten wie Versamm-
lungsstätten, Turnhallen und Schulen eingerichtet.
Diese Notunterkünfte sollen von den HiOrg oder der Stadt betrieben werden, je-
doch gibt es hierzu keinen zeitlichen Vorlauf und auch keine Planung. Wie sieht
das Konzept hierzu im Detail aus?
Antwort:
Die Zuständigkeit für die Unterbringung von Betroffenen liegt bei der Stadt Bonn, wel-
che hierbei durch die Hilfsorganisationen unterstützt wird. Ein zeitlicher Vorlauf existiert
immer, so wie dies auch bei Kampfmittel-Evakuierungen der Fall ist. Die Stadt Bonn
arbeitet bereits an der Erstellung eines detaillierten Konzeptes auf Basis einer Rah-
menempfehlung des Landes NRW, auch unter Beteiligung von Bonner Hilfsorganisa-
tionen. Da die Katastrophenschutzplanung der Verwaltung von verfügbaren personellen
Ressourcen abhängig ist, wird hier erneut auf die Notwendigkeit der Weiterentwicklung
des Katastrophenschutzes (DS 221682) hingewiesen.
Eine realistische und durchsetzbare Evakuierung ist nicht möglich. Wie sollen
die Bevölkerung dennoch aus dem Hochwassergebiet ferngehalten werden?
Antwort:
Die Sicherung von Gefahren- oder Evakuierungsbereichen ist ordnungsbehördliche
bzw. polizeiliche Aufgabe. Auch hier ist davon auszugehen, dass zusätzlicher Bedarf
an Einsatzkräften durch überörtliche Hilfe gedeckt wird.
Sandsäcke
Eine Bevorratung von Sandsäcken bei den Anwohnern ist nicht realistisch, da
die Säcke überlagern oder schon überflutet sind (Keller oder Garten) d. h. eine
Sandsackausgabe ist weiterhin nötig. Wie soll dieses organisiert werden?
Antwort:
Der Schutz von Objekten ist Aufgabe der Eigentümer und erfolgt sinnvoller Weise über
nachhaltige bauliche Maßnahmen. Sandsäcke stellen aus Sicht der Verwaltung immer
nur eine Behelfslösung dar. Sofern Eigentümer diese Lösung für sich vorplanen, ist es
im Rahmen der schnellen Verfügbarkeit der Ressourcen auch notwendig, diese selbst
vorzuhalten. Die Sandsackbevorratung der Stadt Bonn dient planerisch ausschließlich
der Durchführung von im öffentlichen Interesse gebotenen Maßnahmen durch Kata-
strophenschutzeinheiten im Rahmen der Gefahrenabwehr.
Stege
Es werden keine Stege mehr im gesamten Stadtgebiet aufgebaut. Gibt es noch
Anleger für Boote?
Antwort:
Es wird weiterhin Stegebaumaterial vorgehalten, um beispielsweise auch Behelfs-
Anleger für Boote der Gefahrenwehr bauen zu können.Seite 2 von 3
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Gibt es noch Stege für Anwohner mit einem Pegel von z.B. 40 cm vor dem Haus?
Antwort:
Nein
Das Laufen durch das Hochwasser, auch bei minimalen Pegel, ist gefährlich.
(Fehlende Gullideckel, Bordsteinkanten). Wie soll die minimal betroffene Bevöl-
kerung ihre Häuser erreichen?
Antwort:
Bewohner von Objekten, welche von Hochwasser betroffen sind, sollen diese gar nicht
erreichen, sondern sich vorsorglich in Sicherheit begeben, wie bereits in der Mittei-
lungsvorlage 231782 dargestellt.
Die Stadt hat die Bevölkerung die letzten ca. 30 Jahre aufgefordert ihre Häuser
„hochwassersicher“ (um)zubauen. Dieses haben sehr viele Eigentümer gemacht.
Jetzt sollen diese dennoch ihre Häuser verlassen. Welche Strategie wird nun von
der Stadt hierzu eingeschlagen?
Antwort:
Bauliche und gebäudetechnische Hochwasserschutz-Maßnahmen an Gebäuden sind
auch im Hinblick auf Sachwertschutz weiterhin sinnvoll.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de