231782 · Mitteilungsvorlage
Katastrophenschutzplanung Rheinhochwasser und Starkregen
Kerndaten
- Nummer
- 231782
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 15.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Mitteilungsvorlage öffentlich 231782 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat: Dez. I Katastrophenschutzplanung Rheinhochwasser und Starkregen Beratungsfolge Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 07.11.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 15.11.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Nach den Erfahrungen mit der Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 wur- den auch Einzelthemen aus der Katastrophenschutzplanung überprüft. Als Er- gebnis daraus wird hier auf zwei Veränderungen hingewiesen. In den 80er Jahren wurde in Bonn ein Stegebausystem angeschafft, um zu ermöglichen, dass Bewohner in Wohngebieten, welche bei Hochwasser über- flutet sind, noch ihre Wohneinheiten erreichen können. Dieses wurde bei den Rheinhochwassern in den 90er Jahren teilweise auch verwendet. Mit der Erweiterung des baulichen Hochwasserschutzes in Beuel vor einigen Jahren und Aktualisierung der Erfassung von Überflutungsflächen wurde der Stegebau erneut betrachtet. Bei einer Überflutung der neuen Schutzhöhe von 9,50 m in Beuel wird dahinter innerhalb kürzester Zeit ein Wasserstand von über 1,50 über Straßenniveau erreicht. Die Nutzbarkeit der Lauffläche der Ste- ge endet aber schon bei etwa 2 m über Straßenniveau. Weiterhin ist das Sys- tem statisch für die Verwendung in fließenden Gewässern nicht zugelassen, womit die ausreichende Verkehrssicherheit in Frage gestellt ist. Hier bestehen unter anderem auch Gefahren durch Treibgut. Daher beinhaltete die Katastro- phenschutzplanung seit der letzten Überarbeitung zwar noch die Möglichkeit des Stegebaus, die Nutzung wurde aber neben der schwierigen Wasserstands- vorhersage auch aus folgendem weiteren Grund sehr in Frage gestellt. Aufgrund der Lage im überfluteten Bereich muss ein erhöhtes Risiko für Scha- densereignisse angenommen werden, beispielsweise durch Kurzschlüsse oder die vermehrte Verwendung von offenem Feuer als Beleuchtung oder für Koch- stellen (wenn keine Stromversorgung vorhanden ist). Gleichzeitig sind aber wirksame Rettungs- und Löscharbeiten in bewohnten Gebäuden in Überflu- tungsgebieten wegen der fehlenden Erreichbarkeit der Einsatzstellen mit Lösch- und Hubrettungsfahrzeugen nicht möglich. Beispielhaft wird hier auf das tödliche Brandereignis in Leichlingen im Juli 2021 verwiesen. Dort konnte ein brennendes Gebäude im überfluteten Bereich über einen längeren Zeitraum nicht erreicht werden. Die rettungsdienstliche Versorgung und der TransportSeite 1 von 2 Seite 2 von Patienten aus bewohnten Gebäuden ist über die Stege ebenfalls nicht oder nicht zeitgerecht möglich. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass der Stegebau im Hochwasserschutz der Bundesstadt Bonn aus heutiger Sicht in allen Ortsteilen keine Anwendung mehr finden kann. In der Katastrophenschutzplanung wird dies nun so berücksichtigt. Gleichzeitig wird dort die frühzeitige Evakuierungsanordnung einschließlich deren Durchsetzung vorgesehen. Die Erfahrungen mit Evakuierungen zeigen, dass der überwiegende Teil der Betroffenen sich hierauf selbstständig einrich- ten kann und zeitweise eigenständig andere Unterkünfte nutzt. Für einen Teil der betroffenen Bevölkerung würden temporäre Unterkünfte eingerichtet. Für das vorhandene Stegebaumaterial wird aktuell geprüft, ob hier andere Ver- wendungen sinnvoll und möglich sind. Falls nicht wird das Material veräußert. Eine weitere Veränderung betrifft die Bereitstellung von Sandsäcken bei Hoch- wasser für Hauseigentümer. Dies betrifft nicht nur das Szenario Rheinhoch- wasser, sondern auch Überflutungen im Rahmen von Unwettern, wie sich diese zum Beispiel in Mehlem, Bad Godesberg oder Lessenich ereignet haben. Nach der Sturzflut mit Überflutung in Mehlem im Jahr 2010 wurden dort als eine Erstmaßnahme Sandsäcke an zentralen Stellen für die Bevölkerung vorgehal- ten. Diese dienten dem provisorischen Schutz vor weiter erwarteten Ereignis- sen dieser Art. Der Schutz der Gebäude ist jedoch Aufgabe der Eigentümer. Sandsäcke kön- nen dort im Notfall helfen, sind aber in der Regel keine nachhaltige und tech- nisch gute Lösung. Der Schutz zum Beispiel von Kellerlichtschächten oder tieferen Garageneinfahrten mit Folien und Sandsäcken ist grundsätzlich zwar möglich, liegt in jedem Fall aber in der Verantwortung der Gebäudeeigentümer. Eine Vorhaltung und Ausgabe von Sandsäcken ist keine städtische Aufgabe. In Ausnahmesituationen kann eine Ausgabe auch in Zukunft angebracht sein, dies ist aber nicht planmäßig vorgesehen. Die Bevölkerung wird auch zukünftig, wie seit 2010 bereits intensiv geschehen, auf die Notwendigkeit privater Schutzmaßnahmen für die privaten Liegenschaften hingewiesen. Die von den Änderungen beim Stegebau betroffenen Eigentümer werden mit den Informationen angeschrieben. Die Kommunikation der Änderungen bei der Bereitstellung von Sandsäcken erfolgt durch Anpassungen der bekannten In- formationen für Eigentümer im Rahmen der Starkregen- und Hochwasservor- sorge. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de