231780-03 AA · Änderungsantrag
CDU/SPD/FDP-Kooperation-Änderungsantrag: Leerstandserfassung Antrag zur Vorlage 231780-02
Kerndaten
- Nummer
- 231780-03 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 15.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 231780-03 AA Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Georg Goetz SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Peter Kox FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Petra Nöhring 15.09.2026 CDU/SPD/FDP-Kooperation-Änderungsantrag: Leerstandserfassung Antrag zur Vorlage 231780-02 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren 15.09.2026 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ersetzt: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die bereits vorhandenen Erkenntnisse über Wohnungsleerstände systematisch zusammenzuführen und ein Wohnungsleerstandsmonitoring zu entwickeln. Ziel ist nicht die vollständige und fortlaufende adressscharfe Erfassung sämtlicher leerstehender Wohnungen, sondern eine belastbare Einschätzung von Umfang, Entwicklung und räumlicher Konzentration längerfristiger Wohnungsleerstände im Bonner Stadtgebiet. 2. Hierzu sollen insbesondere die im Rahmen der Wohnraumstärkung und der Zweckentfremdungssatzung bereits erhobenen Daten und Hinweise sowie weitere bei der Stadt vorhandene und datenschutzrechtlich nutzbare Datenquellen zusammengeführt und ausgewertet werden. Die Verwaltung prüft ergänzend, inwieweit aggregierte Daten, insbesondere auf Ebene statistischer Bezirke oder Baublöcke, für das Monitoring nutzbar gemacht werden können. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Mitwirkungsbereitschaft öffentlicher sowie weiterer großer Wohnungsbestandshalter zur regelmäßigen Übermittlung aggregierter Leerstandsdaten zu prüfen und diese Daten – soweit möglich – in das Monitoring einzubeziehen. 4. Über die Ergebnisse des Monitorings wird künftig regelmäßig im Wohnungsmarktbericht berichtet. Dabei sollen insbesondere die Zahl der bekannt gewordenen bzw. überprüften Leerstandsfälle, räumliche Auffälligkeiten sowie – soweit ermittelbar – die Zahl der wieder einer Wohnnutzung zugeführten Wohnungen dargestellt werden. 5. Die Erkenntnisse des Monitorings sollen insbesondere für die Umsetzung des Handlungskonzeptes Wohnen, die Wohnraumstärkung und die PrüfungSeite 1 von 3 Seite 2 wohnungs- bzw. stadtentwicklungspolitischen Handlungsbedarfs genutzt werden. 6. Auf eine systematische Erfassung von Gewerbeleerständen wird verzichtet. 7. Die Verwaltung berichtet den zuständigen Fachausschüssen nach einem Jahr über die Umsetzung und darüber, ob und gegebenenfalls welche weitergehenden Erhebungsmöglichkeiten mit vertretbarem Ressourcenaufwand bestehen. Begründung Der ursprüngliche politische Auftrag zur systematischen Leerstandserfassung beruhte auf einem weiterhin bestehenden wohnungspolitischen Erkenntnisdefizit: Für Bonn liegen keine hinreichend belastbaren Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang Wohnraum längerfristig leer steht, wie sich dieser Leerstand entwickelt und ob sich räumliche Schwerpunkte erkennen lassen. Gerade auf einem angespannten Wohnungsmarkt ist es sinnvoll, neben den Potenzialen des Neubaus auch den vorhandenen, aber nicht genutzten Wohnraum in den Blick zu nehmen. Bemerkenswert ist, dass die Verwaltung selbst dieses Erkenntnisinteresse bereits ausdrücklich formuliert hat. Im Jahresbericht 2022 zur Wohnraumstärkung führte sie aus, dass in Bonn noch keine systematische Erfassung des Leerstands stattfinde. Zugleich bestehe in weiten Teilen der Verwaltung Konsens darüber, dass beispielsweise künftige Wohnungsmarktberichte auch eine Aussage zum Leerstand treffen müssten, „um Bedarfe und (Fehl-)Entwicklungen zu erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen zu können“. An diesem sachlichen Befund hat sich nichts geändert. Die nun vorliegende Verwaltungsvorlage weist allerdings darauf hin, dass eine vollständige, fortlaufende und gebäudescharfe Erfassung sämtlicher Leerstände mit erheblichen methodischen, datenschutzrechtlichen und personellen Schwierigkeiten verbunden wäre. Insbesondere die ursprünglich diskutierte Stromzählermethode steht für eine flächendeckende adressscharfe Erfassung nicht ohne Weiteres zur Verfügung. Diese Einwände werden mit dem geänderten Beschlussvorschlag aufgegriffen. Aus der Feststellung, dass ein vollständiges Leerstandskataster nicht mit vertretbarem Aufwand realisierbar ist, folgt jedoch nicht, dass auf eine systematische Beobachtung des Wohnungsleerstands insgesamt verzichtet werden sollte. Die Verwaltung weist selbst darauf hin, dass bereits heute im Rahmen der Zweckentfremdungssatzung Hinweise auf Wohnungsleerstände entgegengenommen, überprüft und Daten hierzu im Amt für Soziales und Wohnen zusammengetragen werden. Ebenso hält sie aggregierte Leerstandsdaten grundsätzlich für geeignet, Hinweise auf räumliche Auffälligkeiten zu liefern und gegebenenfalls weitergehende wohnungs- oder stadtentwicklungspolitische Prüfungen auszulösen.Seite 2 von 3 Seite 3 Die Vorlage führt zudem selbst aus, dass eine Leerstandserfassung ein Baustein des städtischen wohnungspolitischen Handelns sein und in das Handlungskonzept Wohnen einfließen kann. Vorgeschlagen wird deshalb kein aufwendiges neues Vollkataster, sondern ein pragmatisches Monitoring, das vorhandene Daten systematisch zusammenführt, freiwillig bereitgestellte Daten größerer Wohnungsbestandshalter einbezieht und die gewonnenen Erkenntnisse regelmäßig im Wohnungsmarktbericht sichtbar macht. Der Vorschlag der Verwaltung, lediglich die Mitwirkungsbereitschaft öffentlicher Großeigentümerinnen und Großeigentümer zu prüfen, greift insofern zu kurz. Wenn eine freiwillige eigentümerbezogene Erhebung einen sinnvollen Beitrag leisten kann, sollte die Ansprache nicht von vornherein auf öffentliche Bestandshalter begrenzt werden. Auch größere private und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen können – bei entsprechender Mitwirkungsbereitschaft und in aggregierter Form – zur Verbesserung der Datengrundlage beitragen. Auf die systematische Erfassung von Gewerbeleerständen soll dagegen verzichtet werden. Wohnungs- und Gewerbeleerstände unterscheiden sich sowohl hinsichtlich der Zielsetzung als auch hinsichtlich der verfügbaren Datengrundlagen und Instrumente. Für den Gewerbebereich verweist die Verwaltung zudem auf den bereits etablierten Informationsaustausch der Wirtschaftsförderung mit Eigentümerinnen und Eigentümern, Maklern und Projektentwicklern sowie auf den jährlichen Büromarktbericht. Der Schwerpunkt des politischen Auftrags soll daher auf der Aktivierung dringend benötigten Wohnraums liegen. Mit dem Änderungsantrag werden damit die von der Verwaltung vorgetragenen Bedenken hinsichtlich Aufwand, Datenschutz und einer flächendeckenden adressscharfen Erfassung aufgenommen, ohne das wohnungspolitisch weiterhin berechtigte Erkenntnisinteresse aufzugeben. Gerade vor dem Hintergrund des Handlungskonzeptes Wohnen sollte kommunale Wohnungspolitik auf einer möglichst belastbaren Datengrundlage beruhen und ihre Entwicklung anhand nachvollziehbarer Kennzahlen beobachten können. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de