231780-02 · Beschlussvorlage
N-Vorlage „Leerstandserfassung“
Kerndaten
- Nummer
- 231780-02
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 231780-02 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 62 Amt für Bodenmanagement und Geoinformation Dezernat: Dez. III N-Vorlage „Leerstandserfassung“ Beratungsfolge Hauptausschuss 02.06.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Beschlussvorschlag aus dem Votum des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit vom 17.01.2024 (DS-Nr.:231780 ) zur systematischen Erfassung von Leerständen wird abgelehnt - die Verwaltung wird beauftragt, die Mitwirkungsbereitschaft öffentlicher Großeigentümer*innen zur regelmäßigen eigentümer*innenspezifischen Erhebung von Leerständen im Wohnungsbestand zu prüfen. Begründung Der Beschlussvorschlag geht zurück auf Empfehlungen des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit in seiner Sitzung am 17.01.2024 und des Ausschusses für Wohnen, Planen und Bauen in seiner Sitzung am 24.01.2024 (DS-Nr. 231780 – Antrag). Hierzu hatte die Verwaltung die Stellungnahme DS- Nr. 231780-01 ST abgegeben. Durch die Erteilung des Auftrags an die Verwaltung würde bei Erledigung mit vorhandenem Personal nachhaltig Verwaltungskraft gebunden und der Erledigung laufender Aufgaben entzogen. Die in der Verwaltungsstellungnahme DS-Nr. 231780-01 ST alternativ dargestellten Bedarfe an zusätzlich einzustellendem Personal zur Erledigung sind im Rahmen bestehender Haushaltsansätze bisher nicht vorgesehen. Eine derartige Erfassung von gewerblichen Leerständen würde aus Sicht der Verwaltung die langjährig praktizierte gute Kooperation zwischen der Verwaltung und den Immobilienmarktakteuren, auch bei der Marktforschung, konterkarieren. Im Hinblick auf wohnbauliche Leerstände vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass eine umfassende Leerstandserfassung mit vorhandenem Personal nicht geleistet werden kann und die Schaffung neuer Stellen angesichts der damit verbundenen Kosten in keinem angemessenen Verhältnis zu den erwartbaren Erträgen in Gestalt aktivierter Wohnflächen stünde. Das aktuell neu aufgestellte städtische Baupotentialregister bietet interessierten Akteuren eine quantitativ hohe Zahl möglicher Ansatzpunkte zur Wohnraumschaffung. Ein Leerstandsregister lässt im Vergleich dazu vielSeite 1 von 7 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) weniger Potentiale bei gleichzeitig personalintensivem örtlichen Überprüfungsaufwand erwarten. Angesichts der Hauhaltslage der Stadt sollten für diese Aufgabe keine neuen Stellenanteile bereitgestellt werden. Aus diesen Gründen bedarf es laut Zuständigkeitsordnung der Ratsausschüsse einer Entscheidung durch den Hauptausschuss. --- Die Begründung der Empfehlung der Fachausschüsse lautete wie folgt (DS-Nr. 231780 – Antrag): Aktuell liegen keine verlässlichen Zahlen darüber vor, wie groß der Leerstand an Wohnraum oder an ungenutztem Gewerberaum in Bonn tatsächlich ist. Erst durch die systematische Erfassung von Leerständen in einem Kataster können weitere Erkenntnisse für Stadtplanung und Wohnungspolitik gezogen werden. Die Verwaltung hat in diesem Zusammenhang im Jahresbericht 2022 Wohnraumstärkung (Drs. 230653) ausgeführt: „In Bonn findet noch keine systematische Erfassung des Leerstandes statt. In weiten Teilen der Verwaltung besteht jedoch Konsens darüber, dass beispielsweise zukünftige Wohnungsmarktberichte auch eine Aussage zum Leerstand treffen müssen, um Bedarfe und (Fehl-)Entwicklungen zu erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen zu können.“ Die systematische Erfassung von Leerständen (wie diese z.B. in Dortmund mit der Stromzählermethode praktiziert wird) kann zudem ein effektiveres Einschreiten der Wohnungsaufsicht ermöglichen. Vor allem sollen auf diese Weise die vorhandenen Raum-Potenziale transparent werden, um die Nutzbarmachung für dringend benötigten Wohnraum, aber auch Gewerbe zu erleichtern – teilweise auch in Zwischenlösungen. Grundsätzlich ist der Nutzung oder Nutzbarmachung bereits erbauter Wohn- und Gewerberäume auch im Hinblick auf die CO2-Bilanz der Vorzug zu geben. Der Leerstand in Bonn hat sicher nicht den Umfang, um insbesondere die Problemlagen am Wohnungsmarkt zu „lösen“, allerdings kann die Behebung von Leerstand angesichts der schwierigen Situation einen Beitrag leisten. --- Die Verwaltung hat im Anschluss an die Empfehlungen der Fachausschüsse zur Vorbereitung der Entscheidung des Hauptausschusses erste Recherchen zu „Leerstandserfassung durch Stromzählermethode“ und „Leerstandserfassung durch private und öffentliche Meldeportale“ durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im Rahmen einer dezernatsübergreifenden Ämterbeteiligung vordiskutiert, um eine erste Einschätzung der Personalbedarfe der Ämter für eine Aufgabenerledigung zu ermöglichen. Leerstände im Wohnungsbau und Gewerbe Grundsätzlich sind Leerstände im Wohnungsbau sowie im Gewerbe unterschiedlich zu betrachten 1) Auftrag systematisch Wohn-Leerstände zu erfassenSeite 2 von 7 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anknüpfend an die DS-Nr. 231780-01 ST, die darstellt, an welchen Stellen in der Stadt Kenntnisse über Leerstände bestehen, ist darzustellen, dass es bundesweit keine Methodik zur systematischen gesamtstädtischen Erstellung von Leerstandserfassungen gibt. Vorliegende wissenschaftliche Untersuchungen zeigen die bestehenden Herausforderungen im Bereich der Leerstandserfassung auf (vgl. BBSR (Hg.) 2014 Aktuelle und zukünftige Entwicklung von Wohnungsleerständen in den Teilräumen Deutschlands). Aus dem deutschsprachigen Ausland (bspw. Schweiz, Österreich, Italien), welches für Teilräume eine Pflicht zur Leerstandserhebung definiert, ist der besonders erhebliche Erfassungsaufwand bekannt. In Rede stehende Methoden der gebäudescharfen Leerstandserfassung über Daten zu Ver- und Entsorgungsinfrastrukturen sind für Bonn – nach dem Austausch mit den SWB – in der geforderten Form nicht anwendbar. Zum Leerstandbegriff selbst wird festgestellt, dass eine Begriffsbestimmung notwendig wird, falls der Hauptausschuss die Verwaltung beauftragt, die Empfehlungen der Fachausschüsse nach der DS-Nr. 231780 umzusetzen. Zwar existiert eine Legaldefinition des Leerstands von Wohnraum im Zweckentfremdungsrecht. Es fehlt jedoch eine maßgebliche Definition des Leerstands von Gewerberaum. Daneben existiert bspw. die Perspektive des Bauplanungsrechts, wonach Leerstand als ein mögliches Symptom städtebaulicher Missstände oder Mängel von vorhandenen baulichen Anlagen verstanden wird. Der politische Zielkatalog der DS-Nr. 231780 – zu welchen Zwecken sollen Leerstände von Wohn- und Gewerberaum erhoben werden und wie wird im Weiteren mit den ermittelten Leerständen umgegangen? – würde im Falle einer Beauftragung der Verwaltung durch den Hauptausschuss überprüft. Zur Frage einer Leerstandserfassung mittels Stromzählermethode stellt die Verwaltung fest, dass es offensichtlich keine Rechtsgrundlage für die systematische Erhebung von Stromverbrauchsdaten zur Einrichtung eines wohnraum- oder gebäudescharfen Leerstandkatasters gibt. Nicht zuletzt machen datenschutzrechtliche Vorgaben die Anwendung möglicher methodischer Ansätze (u.a. Stromzählermethode) nicht ohne weiteres möglich. Als eine gegenüber dem allgemeinen Datenschutzrecht speziellere Regelung verpflichtet § 16 des Wohnraumstärkungsgesetzes NRW (WohnStG NRW) die Energieversorger nur zu einer Auskunft im Einzelfall zur Durchführung dieses Gesetzes und kann daher nicht als Rechtsgrundlage für die flächendeckende Erhebung personenbezogener (Verbrauchs-) Daten zur Erstellung eines Wohnungsleerstandskatasters herangezogen werden. Für gewerblichen Leerstand ist überhaupt keine Rechtsgrundlage zur Verbrauchsdatenerfassung zwecks Leerstandsermittlung ersichtlich. Die SWB haben im Rahmen der Ämterbeteiligung ihren Datenbestand der „Nullverbräuche“ zur Leerstandsdetektion analysiert. Aus Sicht der SWB ist nach erster Einschätzung das Ergebnis der Systemauswertung aus verschiedenen Gründen nicht geeignet zur Ermittlung von Leerständen innerhalb des Bonner Stadtgebietes: Die in der Regel einjährige Ablesefrequenz versetze die SWB nicht in die Lage, zeitnah entstehende Leerstände zu erkennen. Des Weiteren gebe es nicht wenige Sachverhalte, bei denen ein Nullverbrauch ermittelt wurde, aber kein Leerstand vorliegt. Als Fazit sei der Rückschluss, dass Nullverbräuche Leerstände sind, naheliegend, aberSeite 3 von 7 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) häufig unzutreffend. Darstellung aggregierter Verbrauchsdaten Ob zumindest aggregierte Verbrauchsdaten durch den Messstellenbetreiber an die Verwaltung weitergegeben werden dürfen, müsste – bei entsprechendem Auftrag durch den Hauptausschuss - im Weiteren noch zwischen den Datenschutzbeauftragen der Stadt und den Stadtwerken vertieft erörtert werden: Während das Wärmeplanungsgesetz des Bundes es gestattet, Endenergieverbräuche von Gas oder Wärme von fünf benachbarten Hausnummern oder Anschlussnutzern, Messeinrichtungen oder Übergabepunkten zu Zwecken der Wärmeplanung auszuwerten, ist eine entsprechende gesetzliche Ermächtigung zur Abgabe aggregierter Stromverbrauchsdaten zur Leerstandserfassung nicht ersichtlich. Eine erste Kontaktaufnahme mit der Stadtverwaltung Dortmund hat ergeben, dass dort in der Vergangenheit lediglich flächenhafte Übersichten über aggregierte Bereiche in der Stadt aus Stromzählerdaten erstellt wurden, in denen nach der Stromzählermethode vermutete Leerstände vorliegen. Falls der Hauptausschuss die Verwaltung der Stadt Bonn beauftragt, ein Leerstandskataster von Wohn- und Gewerberaum zu erstellen, wird erneut Kontakt mit der Dortmunder Stadtverwaltung aufgenommen, um dieser Frage der Rechtsgrundlage einer Abgabe aggregierter Nicht-Verbräuche von Strom durch die dortigen Stadtwerke an die dortige Verwaltung nachzugehen. Vor dem Hintergrund bestehender Schwächen in der Erhebungsmethodik von Leerständen und dem mit der Erhebung verbundenen erheblichen Aufwand ist eine Schärfung zwingend erforderlich, für welchen Zweck, welche Qualität von Leerstandsdaten erfasst werden sollen. Eine flächendeckende, vollständige gebäudescharfe Erfassung, welche fortlaufend eine Aktualisierung erfährt und die Möglichkeit einer flächendeckenden Eigentümer*innenansprache schafft, ist methodisch nicht realistisch möglich und aus Datenschutzgründen bedenklich. In diesem Zusammenhang ist zudem die Frage zu stellen, welche Stelle innerhalb der Stadt/Verwaltung mit welchen Handlungsmöglichkeiten/Anreizinstrumenten über die informelle Kontaktaufnahme hinaus, eine entsprechende Ansprache führt. Aus der Literatur ist bekannt, dass Leerstände oftmals eine in der individuellen Situation des/r Eigentümer*in begründete Ursache hat, die nicht mittels Ansprache und nicht zwingend mit finanziellen Anreizen zu beheben ist. Eine eigentümer*innenspezifische Erhebung von Leerständen bspw. von öffentlichen Großeigentümer*innen (vgl. hierzu Antrag DS Nr. 241095) wird bei Mitwirkungsbereitschaft durch diese als möglich erachtet und kann Grundlage für einen gezielten Aktivierungsdialog sein. Ein solcher Dialog kann im Rahmen der beabsichtigten künftigen Kooperation zwischen der Stadt und den Akteur*innen der Wohnungswirtschaft geführt werden (vgl. DS Nr. 241643). Zur Identifikation bzw. dem Nachweis städtebaulicher Missstände in Teilräumen der Stadt kann die bspw. baublockweise aggregierte Erhebung und Darstellung von Leerständen dienen. Diese kann anlassbezogen in der Vorbereitung von Instrumenten des besonderen Städtebaurechts gem. BauGB zur Anwendung kommen oder – ggf. mittels Stromzählermethode erhoben (s.o.) – Anlass für städtebauliche Voruntersuchungen sein. Dabei muss bewusst sein, dass die räumliche Massierung von Wohnungsleerständen nichtSeite 4 von 7 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) allein ein städtebauliches Planungs- und Handlungsbedürfnis begründet. Im Hinblick auf Fragen der Leerstandaktivierung einzelner baulicher Einheiten könnten aggregierte – z.B. baublockbezogene - Leerstandsdaten nur einen ersten Anhaltspunkt liefern, um daraufhin im Aggregat verwaltungsseitig z.B. durch Ortsbegehung auf die Suche nach einzelnen leerstehenden Objekten zu gehen. Im nächsten Schritt könnten Verdachtsmomente einer Zweckentfremdung mit den bisherigen Methoden des Sachgebietes Wohnraumstärkung im Amt für Soziales und Wohnen nachgegangen werden. Aggregierte Daten wären möglicherweise auch zweckdienlich, um sich stadtplanerisch, wohnungs- oder wirtschaftspolitisch mit den Quartieren mit erhöhten Leerstandsquoten tiefer zu befassen, z.B. um förmliche städtebauliche Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch in die Wege zu leiten. Es würde sich daran die methodische Fragestellung anschließen, welchen Nutzen aggregierte Nicht-Verbräuche überhaupt haben können, um daraus Informationen über adressscharfe Leerstände ableiten zu können. Visualisierung von Wohnraumleerständen über Meldeportale Die Visualisierung von Leerständen bspw. im Kontext der Anwendung einer Zweckentfremdungssatzung durch Leerstandsmeldungen Dritter oder stadteigene Ermittlungen bekannt gewordener Wohnungsleerstände aggregiert für statistische Bezirke praktiziert die Stadt Freiburg i.Br. mit ihrem Leerstandskataster. Dabei hat dies zum Ziel Auskunft über die Anzahl der Hinweise auf potenziell leerstehenden Wohnraum in den einzelnen Stadtteilen zu geben. Es wird dargestellt, wie viele der eingegangenen Hinweise derzeit überprüft werden, wie viele Leerstände bereits beendet werden konnten, in wie vielen Fällen festgestellt wurde, dass es sich nicht um einen verbotenen Leerstand von Wohnraum handelt und wie viele Hinweise noch überprüft werden müssen. Damit ist es in erster Linie ein Informations- und Dokumentationsinstrument. Mit der Absicht, durch die Erfassung von Leerständen vorhandene Raum- Potenziale transparent zu machen, um ihre Nutzbarmachung auch im Hinblick auf die CO2-Bilanz zu fördern und so einen konkreten Beitrag zum städtischen Ziel der klimaklugen Sicherung und Schaffung von Wohnraum zu leisten, kann eine mögliche Leerstandserfassung Baustein des städtischen wohnungspolitischen Handelns sein und in die Erarbeitung eines Handlungskonzeptes Wohnen einfließen (vgl. DS Nr. 241643). Entscheidend hierzu ist es, die mit einer Leerstandserfassung realistisch verknüpfte Zielsetzung festzulegen und den Leerstandsbegriff in diesem Kontext zu definieren bzw. zu schärfen. Anschließend sind eine – auch vor dem Hintergrund vorhandener Daten sowie datenschutzrechtlicher Vorgaben – mögliche Erfassungsmethodik zu entwickeln, die mit der Urban Data Plattform der Stadt Bonn harmonisiert ist und möglichst automatisierte Aktualisierungsmechanismen vorsieht. Die für die Erfassung sowie für die sich daran anschließenden Handlungsaufträge notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen sind bereit zu stellen, da diese im Rahmen bestehender Haushaltsansätze bisher nicht vorgesehen sind. Bisherige ErsteinschätzungSeite 5 von 7 Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Es besteht in der Verwaltung hierzu die Einschätzung, dass die von den Fachausschüssen gewünschte systematische – also stadtweite – Erfassung von Leerständen über ein Meldeportal aktuell nicht leistbar wäre. Die Einrichtung eines eigenen Bonner Meldeportals wird nach einer ersten Eischätzung als nicht zweckdienlich eingestuft: Für den Bereich der Zweckentfremdung existiert bereits die Möglichkeit, einen Wohnungsleerstand über die e-Mail-Adresse leerstand@bonn.de zu melden. Die dort eingehenden Meldungen werden im Amt 50 bearbeitet und die entsprechenden Überprüfungen, ob tatsächlich Leerstand im Sinne der Zweckentfremdung vorliegt, durchgeführt. Im Rahmen der Umsetzung der sog. Zweckentfremdungssatzung werden im Amt für Soziales und Wohnen bereits aktuell Daten zu Wohnungsleerständen auf Grundlage von Einzelmeldungen aus der Öffentlichkeit bzw. der Verwaltung zusammengetragen. Von einem zusätzlichen Webportal zur Leerstandsmeldung werden seitens der Verwaltung keine erheblichen zusätzlichen Erkenntnisgewinne erwartet. 2) Auftrag zur Erfassung von Gewerbeleerstand Zunächst sei erwähnt, dass der Wohnraumbestand in Bonn lt. Statistikstelle der Stadt Bonn Ende 2025 14.849.042 qm betrug – im Vergleich hierzu lag der Büroflächenbestand bei etwa 4.059.455 qm. Dies entspricht einer Relation von ca. 27,34%. Der Grundstücksmarktbericht dokumentiert für das Jahr 2025, dass ca. 380.000 qm Wohnfläche veräußert wurden. Das Vermietungsgeschehen im Bereich Wohnen ist der Wirtschaftsförderung nicht bekannt. Die Vermietungen im Segment Bürofläche lag im Jahr 2025 bei 59.790 qm Fläche. Im Verhältnis der veräußerten Wohnfläche zur vermieteten Bürofläche erscheint der Wohnflächenmarkt sehr viel dynamischer. Für den Bereich des gewerblichen Leerstands äußert die Verwaltung, hier die Wirtschaftsförderung, starke Bedenken, dass durch ein neu zu schaffendes städtisches Meldeportal der langjährig gewachsene, gute Informationsaustausch zwischen Eigentümern gewerblicher Liegenschaften, Gewerbemaklern, Projektentwicklern und der Wirtschaftsförderung über den "Immobilienservice" und den seit 16 bestehenden jährlichen "Büromarktbericht" in Kooperation mit der Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. beeinträchtigt würde. Gerade bei einer öffentlichen Bereitstellung des Portals wird befürchtet, dass das langjährig aufgebaute Vertrauen dieser Akteure in das Handeln der Verwaltung durch Publizität erheblich gestört wird. Grundsätzlich ist das politische Anliegen, eine umfassende Übersicht über sämtliche Leerstände bereitzustellen, nachvollziehbar. Der dafür erforderliche Aufwand steht jedoch – insbesondere mit Blick auf die notwendigen Personalressourcen – derzeit in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen. Dies gilt umso mehr, als die vorgeschlagene Methode über „Stromzählerdaten“ aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht umsetzbar ist. Die ursprüngliche Stellungnahme der Verwaltung lautete wie folgt: DS- Nr. 231780-01 ST.Seite 6 von 7 Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n KeineSeite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de