231780-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Leerstandserfassung
Kerndaten
- Nummer
- 231780-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231780-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 62 Amt für Bodenmanagement und Geoinformation Dezernat: Dez. III Leerstandserfassung Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 17.01.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.01.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Grundsätzlich ist das politische Anliegen, eine Übersicht über sämtliche Leerstände zur Verfügung zu haben, verständlich. Folgende Punkte sind hinsichtlich der Übernahme einer solchen Aufgabe von Bedeutung: 1. Innerhalb der Verwaltung befassen sich unterschiedliche Stellen aufgrund der jeweiligen Zuständigkeitsbereiche mit dem Thema Leerstände. Das Amt für Soziales und Wohnen (Amt 50) befasst sich aufgrund seines Aufgabenbereichs der Wohnraumversorgung für Wohnungslose und Wohnungssuchende mit geringem Einkommen einschließlich der Unterbringung von Geflüchteten kontinuierlich mit der Suche nach freiem Wohnraum im Stadtgebiet. Dabei erfolgt auch eine enge Zusammenarbeit mit dem Städtischen Gebäudemanagement (SGB) als anmietende Stelle auf Seite der Verwaltung. Das Sachgebiet Wohnraumstärkung im Amt für Soziales und Wohnen begegnet dem Thema „Zweckentfremdung von Wohnraum“ . Berichte dazu sind dem auch im Antrag angeführten Jahresbericht Wohnraumstärkung zu entnehmen. Das SGB selbst verwaltet den städtischen Gebäudebestand und hat angesichts des hohen Wohnraumbedarfs keinen “klassischen Leerstand”. Gegebenenfalls kann auch die Statistikstelle nach Vorliegen der neuen Zensusdaten im Jahr 2024 Hinweise auf Leerstände geben. 2. Leerstände im gewerblichen Sektor stehen beim Amt für Wirtschaftsförderung (Amt 03) im aufgabenbezogenen Betrachtungsfenster. Der Immobilienservice der Bonner Wirtschaftsförderung kooperiert mit der Bonner Immobilienwirtschaft und verfügt daher über einen umfassenden Marktüberblick. Die Wirtschaftsförderung steht in engem Kontakt zu Projektentwickler*innen, Anbieter*innen von Büroflächen, Eigentümer*innen und Maklerunternehmen. Sie fungiert als Kontaktvermittlerin zwischen künftigen Nutzer*innen und Vermieter*innen. Durch den engen Kontakt besteht eine fortlaufend gepflegte Immobiliendatenbank mitSeite 1 von 2 Seite 2 leerstehenden Büro-, Laden- und Hallenflächen, aus der bei Interessentenanfragen eine bedarfsgerechte und passgenaue Vermittlung von Immobilien erfolgt. In Abstimmung mit der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung (gif) sowie den Immobilienmakler*innen und Eigentümer*innen beobachtet die Bonner Wirtschaftsförderung das Vermietungsgeschehen und veröffentlicht jedes Jahr zu Jahresbeginn entsprechende Jahreswerte zu beispielsweise Büroflächenbestand, Vermietungsleistung, Leerstandsquoten und Miethöhen. Durch eine kontinuierliche Pflege der Datenbank werden diese Werte unterjährig fortgeschrieben und können zu jedem Zeitpunkt tagesaktuell abgerufen werden. 3. Eine Leerstandsbeobachtung wird sich auf die oben bereits benannten unterschiedlichen Bereiche mit unterschiedlichen Erfassungsmöglichkeiten, unterschiedlichen Erfassungshorizonten und einer unterschiedlichen Dynamik von Leerstand und Nutzung beziehen. 4. Grundsätzlich müssen die Erhebungsmethoden mit den geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen in Einklang stehen. 5. Sollte das Thema künftig zentralisiert und über weitere Erhebungsmechanismen, wie im Antrag beispielhaft benannt, weiterbetrieben werden, ist dies nur mit zusätzlich einzustellendem Personal oder durch Aufgabenreduzierung an anderer Stelle zu bewältigen. 6. Der konkrete Personalbedarf zum Aufbau und Betrieb des gewünschten Katasters ist bei entsprechender Beschlussfassung unter Einbindung des Amtes 10 zu ermitteln und würde gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt. 7. Der Umgang mit den daraus gewonnenen Erkenntnissen im Sinne einer Leerstandsvermeidung kann nur von den oben genannten einzelnen Zuständigkeitsbereichen im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten geleistet werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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