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231780-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Leerstandserfassung

Nummer
231780-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.01.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 17.01.2024 Kenntnisnahme
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  1. 231780 Leerstandserfassung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231780-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
62 Amt für Bodenmanagement und Geoinformation
Dezernat:
Dez. III
Leerstandserfassung
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
17.01.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.01.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Grundsätzlich ist das politische Anliegen, eine Übersicht über sämtliche
Leerstände zur Verfügung zu haben, verständlich. Folgende Punkte sind
hinsichtlich der Übernahme einer solchen Aufgabe von Bedeutung:
1. Innerhalb der Verwaltung befassen sich unterschiedliche Stellen
aufgrund der jeweiligen Zuständigkeitsbereiche mit dem Thema
Leerstände.
Das Amt für Soziales und Wohnen (Amt 50) befasst sich aufgrund
seines Aufgabenbereichs der Wohnraumversorgung für Wohnungslose
und Wohnungssuchende mit geringem Einkommen einschließlich der
Unterbringung von Geflüchteten kontinuierlich mit der Suche nach
freiem Wohnraum im Stadtgebiet. Dabei erfolgt auch eine enge
Zusammenarbeit mit dem Städtischen Gebäudemanagement (SGB) als
anmietende Stelle auf Seite der Verwaltung. Das Sachgebiet
Wohnraumstärkung im Amt für Soziales und Wohnen begegnet dem
Thema „Zweckentfremdung von Wohnraum“ . Berichte dazu sind dem
auch im Antrag angeführten Jahresbericht Wohnraumstärkung zu
entnehmen.
Das SGB selbst verwaltet den städtischen Gebäudebestand und hat
angesichts des hohen Wohnraumbedarfs keinen “klassischen
Leerstand”.
Gegebenenfalls kann auch die Statistikstelle nach Vorliegen der neuen
Zensusdaten im Jahr 2024 Hinweise auf Leerstände geben.
2. Leerstände im gewerblichen Sektor stehen beim Amt für
Wirtschaftsförderung (Amt 03) im aufgabenbezogenen
Betrachtungsfenster. Der Immobilienservice der Bonner
Wirtschaftsförderung kooperiert mit der Bonner Immobilienwirtschaft
und verfügt daher über einen umfassenden Marktüberblick. Die
Wirtschaftsförderung steht in engem Kontakt zu Projektentwickler*innen,
Anbieter*innen von Büroflächen, Eigentümer*innen und
Maklerunternehmen. Sie fungiert als Kontaktvermittlerin zwischen
künftigen Nutzer*innen und Vermieter*innen. Durch den engen Kontakt
besteht eine fortlaufend gepflegte Immobiliendatenbank mitSeite 1 von 2
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leerstehenden Büro-, Laden- und Hallenflächen, aus der bei
Interessentenanfragen eine bedarfsgerechte und passgenaue
Vermittlung von Immobilien erfolgt.
In Abstimmung mit der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche
Forschung (gif) sowie den Immobilienmakler*innen und
Eigentümer*innen beobachtet die Bonner Wirtschaftsförderung das
Vermietungsgeschehen und veröffentlicht jedes Jahr zu Jahresbeginn
entsprechende Jahreswerte zu beispielsweise Büroflächenbestand,
Vermietungsleistung, Leerstandsquoten und Miethöhen. Durch eine
kontinuierliche Pflege der Datenbank werden diese Werte unterjährig
fortgeschrieben und können zu jedem Zeitpunkt tagesaktuell abgerufen
werden.
3. Eine Leerstandsbeobachtung wird sich auf die oben bereits benannten
unterschiedlichen Bereiche mit unterschiedlichen
Erfassungsmöglichkeiten, unterschiedlichen Erfassungshorizonten und
einer unterschiedlichen Dynamik von Leerstand und Nutzung beziehen.
4. Grundsätzlich müssen die Erhebungsmethoden mit den geltenden
datenschutzrechtlichen Regelungen in Einklang stehen.
5. Sollte das Thema künftig zentralisiert und über weitere
Erhebungsmechanismen, wie im Antrag beispielhaft benannt,
weiterbetrieben werden, ist dies nur mit zusätzlich einzustellendem
Personal oder durch Aufgabenreduzierung an anderer Stelle zu
bewältigen.
6. Der konkrete Personalbedarf zum Aufbau und Betrieb des gewünschten
Katasters ist bei entsprechender Beschlussfassung unter Einbindung
des Amtes 10 zu ermitteln und würde gesondert zur Beschlussfassung
vorgelegt.
7. Der Umgang mit den daraus gewonnenen Erkenntnissen im Sinne einer
Leerstandsvermeidung kann nur von den oben genannten einzelnen
Zuständigkeitsbereichen im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten
geleistet werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de