231767-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich Pützchens Chausee
Kerndaten
- Nummer
- 231767-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 30.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231767-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich Pützchens Chausee Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 24.01.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1.Eine deutliche, rote Markierung der Fahrradwege, um die Wege für Autos stärker erkennbar zu machen. Zu 1.: Aufgrund der nach heutigem Standard nicht regelkonformen Breite der Schutzstreifen auf der Pützchens Chaussee sollte aus verkehrsplanerischer Sicht von einer Roteinfärbung auf einem längeren Abschnitt abgesehen werden. Eine Roteinfärbung im Kreuzungsbereich Pützchens Chaussee / Röhfeldstraße ist jedoch möglich und könnte im Rahmen einer Umgestaltung (siehe Punkt 3) erfolgen. Eine grundsätzliche Verbesserung der Radverkehrsführung auf dem im Antrag genannten Abschnitt ist aus planerischer Sicht nur durch eine gesamthafte Überplanung mit voraussichtlich baulichen Veränderungen zu erreichen. Eine entsprechende Umgestaltung der gesamten Pützchens Chaussee hat jedoch eine langfristige Umsetzungsperspektive und befindet sich zur Zeit nicht in Planung. Zudem wird darauf hingewiesen, dass aktuell kaum Kapazitäten für eine entsprechende Planung bestehen. Der Knotenpunkt Siegburger Straße/Gartenstraße/Pützchens Chaussee befindet sich aktuell in Prüfung und es werden sowohl kurzfristige Maßnahmen, als auch eine gesamthafte Überplanung des Knotenpunktes angestrebt. 2.Einen Zebrastreifen auf Höhe der Kreuzung Am Langen Graben. Zu 2.: Die vorherrschenden Verkehrsstärken im Kfz-Verkehr stehen der Einrichtung eines FGÜ an genannter Stelle nicht entgegen. Um die Voraussetzungen für die Einrichtung eines FGÜ abschließend prüfen zu können, ist eine Zählung der Fußverkehrsströme an einem Werktag durchzuführen. Hierzu ist der Standort des potenziellen FGÜ von der antragsstellenden Person genauer zu definieren. 3.Sowie eine (Bedarfs-)Ampel auf Höhe der Kreuzung Röhfeldstraße, um die Geschwindigkeit von Autos/LKW’s/Bussen zu drosseln und die Straße sicherer für Fußgänger:innen und Fahrradfahrer:innen zu machen. Zu 3.: Grundsätzlich ist eine Signalisierung des Knotenpunktes PützchensSeite 1 von 2 Seite 2 Chaussee / Röhfeldstraße denkbar und im Hinblick auf die Sicherheit für Fuß- und Radverkehr aus verkehrsplanerischer Sicht sinnvoll. Zur Bewertung der verkehrlichen Situation müsste zunächst eine repräsentative Zählung an einem Werktag an genanntem Knotenpunkt erfolgen. Anschließend kann die Signalisierung des Knotenpunktes geprüft werden. Die Zählung kann voraussichtlich über einen städtischen Rahmenvertrag erfolgen. Die Kosten für die weitergehende Prüfung zu einer möglichen Signalisierung des Knotenpunktes müssten extern vergeben werden und lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau beziffern. Bei entsprechendem Beschluss wird die Verwaltung die genannten Prüfungen in Auftrag geben. Es wird darauf hingewiesen, dass Zählungen für Fuß- und Radverkehr vorzugsweise in der Zeit zwischen März und Oktober durchzuführen sind. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de