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231767-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich Pützchens Chausee

Nummer
231767-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
30.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 24.01.2024 Kenntnisnahme
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  1. 231767 Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich Pützchens Chausee

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231767-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen im
Bereich Pützchens Chausee
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 24.01.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1.Eine deutliche, rote Markierung der Fahrradwege, um die Wege für Autos
stärker erkennbar zu machen.
Zu 1.: Aufgrund der nach heutigem Standard nicht regelkonformen Breite der
Schutzstreifen auf der Pützchens Chaussee sollte aus verkehrsplanerischer
Sicht von einer Roteinfärbung auf einem längeren Abschnitt abgesehen
werden. Eine Roteinfärbung im Kreuzungsbereich Pützchens Chaussee /
Röhfeldstraße ist jedoch möglich und könnte im Rahmen einer Umgestaltung
(siehe Punkt 3) erfolgen. Eine grundsätzliche Verbesserung der
Radverkehrsführung auf dem im Antrag genannten Abschnitt ist aus
planerischer Sicht nur durch eine gesamthafte Überplanung mit voraussichtlich
baulichen Veränderungen zu erreichen. Eine entsprechende Umgestaltung der
gesamten Pützchens Chaussee hat jedoch eine langfristige
Umsetzungsperspektive und befindet sich zur Zeit nicht in Planung. Zudem wird
darauf hingewiesen, dass aktuell kaum Kapazitäten für eine entsprechende
Planung bestehen.
Der Knotenpunkt Siegburger Straße/Gartenstraße/Pützchens Chaussee
befindet sich aktuell in Prüfung und es werden sowohl kurzfristige Maßnahmen,
als auch eine gesamthafte Überplanung des Knotenpunktes angestrebt.
2.Einen Zebrastreifen auf Höhe der Kreuzung Am Langen Graben.
Zu 2.: Die vorherrschenden Verkehrsstärken im Kfz-Verkehr stehen der
Einrichtung eines FGÜ an genannter Stelle nicht entgegen. Um die
Voraussetzungen für die Einrichtung eines FGÜ abschließend prüfen zu
können, ist eine Zählung der Fußverkehrsströme an einem Werktag
durchzuführen. Hierzu ist der Standort des potenziellen FGÜ von der
antragsstellenden Person genauer zu definieren.
3.Sowie eine (Bedarfs-)Ampel auf Höhe der Kreuzung Röhfeldstraße, um die
Geschwindigkeit von Autos/LKW’s/Bussen zu drosseln und die Straße sicherer
für Fußgänger:innen und Fahrradfahrer:innen zu machen.
Zu 3.: Grundsätzlich ist eine Signalisierung des Knotenpunktes PützchensSeite 1 von 2
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Chaussee / Röhfeldstraße denkbar und im Hinblick auf die Sicherheit für Fuß-
und Radverkehr aus verkehrsplanerischer Sicht sinnvoll. Zur Bewertung der
verkehrlichen Situation müsste zunächst eine repräsentative Zählung an einem
Werktag an genanntem Knotenpunkt erfolgen. Anschließend kann die
Signalisierung des Knotenpunktes geprüft werden.
Die Zählung kann voraussichtlich über einen städtischen Rahmenvertrag
erfolgen. Die Kosten für die weitergehende Prüfung zu einer möglichen
Signalisierung des Knotenpunktes müssten extern vergeben werden und
lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau beziffern.
Bei entsprechendem Beschluss wird die Verwaltung die genannten Prüfungen
in Auftrag geben. Es wird darauf hingewiesen, dass Zählungen für Fuß- und
Radverkehr vorzugsweise in der Zeit zwischen März und Oktober
durchzuführen sind.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 09:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de