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231765-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum CDU-Änderungsantrag: Bürokratieabbau prüfen - Gebührenkalkulation des Friedhofs- und Bestattungswesens für das Jahr 2024 Antrag zur Vorlage 231765

Nummer
231765-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.12.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 05.12.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231765 Gebührenkalkulation des Friedhofs- und Bestattungswesens für das Jahr 2024

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231765-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zum CDU-Änderungsantrag:
Bürokratieabbau prüfen - Gebührenkalkulation des
Friedhofs- und Bestattungswesens für das Jahr
2024
Antrag zur Vorlage 231765
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
05.12.2023 Kenntnisnahme
Rat 12.12.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda
(AUKLA) am 15.11.2023 wurde der CDU- Änderungsantrag DS 231765-01 AA,
neben einer Maßgabe, mit in die Empfehlung des AUKLA aufgenommen.
Die Beantwortung der Maßgabe erfolgt in einer weiteren Stellungnahme.
Die Verwaltung nimmt zu dem Änderungsantrag wie folgt Stellung:
Sowohl im Rahmen der steten Weiterentwicklung des Friedhofskonzeptes als
auch im Rahmen der Kostenkontrolle im Bereich des Friedhofs- und
Bestattungswesens werden die Möglichkeiten einer Standardisierung der
Genehmigungsverfahren geprüft. Eine genaue Analyse wird jedoch erst zu den
kommenden Gebührenberatungen möglich sein. Die Verwaltung wird hierzu
berichten.
Grundsätzliches:
Die Gebühren für die Genehmigungen von Gedenkzeichen und
Steineinfassungen umfassen neben der Verwaltungsleistung auch weitere
Kosten, die durch Prüfaufgaben in den örtlichen Gegebenheiten entstehen.
Aufgrund deutlicher Abweichungen der örtlichen Verhältnisse (z.B. Grablänge
und -breite, Erdgrab mit bzw. ohne Plattenstreifen) ist das Thema mit einem
Gestaltungsleitfaden nur unzureichend regelbar. Viele Aspekte der
Friedhofsgestaltung basieren auch auf dem Wunsch, dass die zu errichtenden
Grabanlagen hinsichtlich Höhe und Gestaltung an das Umfeld angepasst sind.
Der Charakter der 40 Friedhöfe der Stadt wird gerade durch ihre Individualität
in der Gestaltung geprägt.Seite 1 von 2
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Vor Ort erfolgt neben der Prüfung der geplanten Grabanlage auf
Satzungskonformität auch die jährliche Grabsteinprüfung. Hier trifft die Stadt
eine Haftung als Friedhofsbetreiber. Zudem ist die Stadt auch aufgrund
berufsgenossenschaftlicher Vorgaben zur regelmäßigen Grabsteinkontrolle
verpflichtet.
Zudem ist bei denkmalgeschützten Friedhöfen oder einzelnen Abteilungen von
Friedhöfen das Benehmen mit der unteren Denkmalschutzbehörde vor
Realisierung von Gedenkzeichen und Einfassungen herzustellen. Diese
Leistung wird derzeit durch die Verwaltung des Bestattungswesens als
Dienstleistung für die Antragstellenden geleistet.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 02:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de