231765-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zum CDU-Änderungsantrag: Bürokratieabbau prüfen - Gebührenkalkulation des Friedhofs- und Bestattungswesens für das Jahr 2024 Antrag zur Vorlage 231765
Kerndaten
- Nummer
- 231765-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231765-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Stellungnahme zum CDU-Änderungsantrag: Bürokratieabbau prüfen - Gebührenkalkulation des Friedhofs- und Bestattungswesens für das Jahr 2024 Antrag zur Vorlage 231765 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 05.12.2023 Kenntnisnahme Rat 12.12.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda (AUKLA) am 15.11.2023 wurde der CDU- Änderungsantrag DS 231765-01 AA, neben einer Maßgabe, mit in die Empfehlung des AUKLA aufgenommen. Die Beantwortung der Maßgabe erfolgt in einer weiteren Stellungnahme. Die Verwaltung nimmt zu dem Änderungsantrag wie folgt Stellung: Sowohl im Rahmen der steten Weiterentwicklung des Friedhofskonzeptes als auch im Rahmen der Kostenkontrolle im Bereich des Friedhofs- und Bestattungswesens werden die Möglichkeiten einer Standardisierung der Genehmigungsverfahren geprüft. Eine genaue Analyse wird jedoch erst zu den kommenden Gebührenberatungen möglich sein. Die Verwaltung wird hierzu berichten. Grundsätzliches: Die Gebühren für die Genehmigungen von Gedenkzeichen und Steineinfassungen umfassen neben der Verwaltungsleistung auch weitere Kosten, die durch Prüfaufgaben in den örtlichen Gegebenheiten entstehen. Aufgrund deutlicher Abweichungen der örtlichen Verhältnisse (z.B. Grablänge und -breite, Erdgrab mit bzw. ohne Plattenstreifen) ist das Thema mit einem Gestaltungsleitfaden nur unzureichend regelbar. Viele Aspekte der Friedhofsgestaltung basieren auch auf dem Wunsch, dass die zu errichtenden Grabanlagen hinsichtlich Höhe und Gestaltung an das Umfeld angepasst sind. Der Charakter der 40 Friedhöfe der Stadt wird gerade durch ihre Individualität in der Gestaltung geprägt.Seite 1 von 2 Seite 2 Vor Ort erfolgt neben der Prüfung der geplanten Grabanlage auf Satzungskonformität auch die jährliche Grabsteinprüfung. Hier trifft die Stadt eine Haftung als Friedhofsbetreiber. Zudem ist die Stadt auch aufgrund berufsgenossenschaftlicher Vorgaben zur regelmäßigen Grabsteinkontrolle verpflichtet. Zudem ist bei denkmalgeschützten Friedhöfen oder einzelnen Abteilungen von Friedhöfen das Benehmen mit der unteren Denkmalschutzbehörde vor Realisierung von Gedenkzeichen und Einfassungen herzustellen. Diese Leistung wird derzeit durch die Verwaltung des Bestattungswesens als Dienstleistung für die Antragstellenden geleistet. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de