231760 · Beschlussvorlage
Qualifizierungsverfahren "Im Rosenfeld" - Aufgabenstellung
Kerndaten
- Nummer
- 231760
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 28.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 231760 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Qualifizierungsverfahren "Im Rosenfeld" - Aufgabenstellung Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 14.11.2023 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 30.11.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Aufgabenstellung zum Wettbewerbsverfahren "Im Rosenfeld" im Ortsteil Buschdorf wird zugestimmt. 2. Als Grundlage für die weiteren Schritte zur Aufstellung des Bebauungsplans 6224-3 ist unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts einer/eine der Preistragenden, in der Regel der/die Gewinner*in, mit der Konkretisierung des städtebaulichen Konzepts sowie den landschaftsplanerischen Leistungen zu beauftragen. Begründung Am 09.06.2022 hat der Rat der Stadt Bonn der weiteren Vorgehensweise zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6224-3 und der Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens nach den Vorgaben der RPW (Richtlinie für Planungswettbewerbe) zugestimmt (DS Nr. 211141). Die Ausgestaltung des Verfahrens wurde mit der DS 231687 konkretisiert und das Beteiligungskonzept mit der DS 230688 beschlossen. Gegenstand des Wettbewerbs ist die Findung eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Konzeptes für die Plangebietsfläche im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk Bonn. • Zur Durchführung des Wettbewerbsverfahrens ist der Beschluss einer Auslobung notwendig. Diese konkretisiert die Aufgabe für die Wettbewerbsteilnehmenden sowie die verbindlich zu beachtenden Rahmenbedingungen. Außerdem sind die "Leitideen der Bürger*innen" als Ergebnis aus dem vorangegangenen Beteiligungsverfahren, welches im August und September 2023 durchgeführt wurde, Teil der Aufgabenstellung. Die Auslobung liegt im Entwurf dieser Beschlussvorlage bei: Anlage 1: Teil B - Rahmenbedingungen Anlage 2: Teil C - Zielsetzungen und AufgabenstellungSeite 1 von 45 Seite 2 Teil A der Auslobung enthält formale Vorgaben (bspw. Auslobungsbedingungen, Teilnahmeberechtigung, Verfahrensform), die im Rahmen von Planungswettbewerben den Vorgaben der RPW unterliegen und durch die Architektenkammer NRW vorgegeben bzw. freigegeben werden. Diese sind nicht Gegenstand dieser Beschlussvorlage. Der Realisierungsbereich des Wettbewerbs orientiert sich an den potentiell bebaubaren Flächen, die in Summe für die Neuausweisung von Wohnen, Erschließung und Freiraum zur Verfügung steht. Die außerhalb liegenden Flächen sind aufgrund von Bindungen durch das Grüne C, vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (Leitsystem Wechselkröte) und den Festsetzungen des Landschaftsplans Kottenforst nicht für eine Qualifizierung im Wettbewerb geeignet. Sie werden jedoch im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei der Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen entwickelt. Dies gilt auch für die zukünftige Lärmschutzanlage entlang der Autobahn. Folgende Kriterien sollen zur Beurteilung der Konzepte durch das Preisgericht herangezogen werden. Auch eine Bewertung vor dem Hintergrund der Strategie der mehrfachen Innenentwicklung wird dadurch ermöglicht. • Entwurfsidee/ Leitgedanke • Städtebauliche und freiraumplanerische Einbindung/Qualitäten • Qualität der Bebauungsstruktur und Raumbildung (Gestaltung) • Qualität und Atmosphäre der öffentlichen Räume • Qualität der Erschließung, ruhender Verkehr, Mobilitätskonzept • Erfüllung der funktionalen Anforderungen • Nachhaltigkeit (Wirtschaftlichkeit, Funktionalität, Umwelteigenschaften) • planungsrechtliche Umsetzbarkeit • bauabschnittsweise Umsetzung • Nachhaltigkeit, Klima- und Umweltschutz / Klimaresilienz • Entwässerungskonzept/Regenwassermanagement (Nachvollziehbarkeit) Die Preissumme beträgt 110.000 € netto. Es ist vorgesehen, einen der Preistragenden – in der Regel den/die Gewinner*in, sofern keine schwerwiegenden Gründe dagegen vorliegen– mit der städtebaulichen und freiraumplanerischen Konkretisierung des Konzepts sowie der Erstellung eines Gestaltungshandbuchs für den öffentlichen Raum als Grundlage für die weiteren Schritte im Bauleitplanverfahren zu beauftragen. Bei Beratung und Beschlussfassung durch die politischen Gremien im November 2023 wird die abschließende Sitzung des Preisgerichts noch vor den Sommerferien 2024 stattfinden. Die Vorbereitung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung kann dann unmittelbar nach den Sommerferien aufgenommen werden und beginnt mit einem Bürgerdialog und einem öffentlichen Inforundgang über die Ergebnisse des Wettbewerbs. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt ProduktbezeichnungSeite 2 von 45 Seite 3 1.09 Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinfo 1.09.01 Raumplanung Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 226.469,38 EUR (in 2023), 266.492,53 EUR (in 2024) 161000901, 72.1000 2023/2024 Einzahlungen / Erträge 0,00 Haushaltsbelastung jährlich 226.469,38 EUR (in 2023), 266.492,53 EUR (in 2024) Anlage/n 1 Anlage 1_Bonn Rosenfeld_Teil B_Rahmenbedingungen (öffentlich) 2 Anlage 2_Bonn Rosenfeld_Teil C_Augabenstellung (öffentlich)Seite 3 von 45 28 29 Die kreisfreie Stadt Bonn liegt im südli- chen Nordrhein-Westfalen als Großstadt beidseits des Rheins im Regierungsbezirk Köln. Mit einer Bevölkerungszahl von knapp 330.000 zählt sie zu den zwanzig größten Städten Deutschlands. Die Stadt war von 1949 bis 1999 Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland. Bonn ge- hört zu den Metropolregionen Rheinland und Rhein-Ruhr sowie zur Region Köln/ Bonn. Bonn liegt im Übergang vom Mittelrhein- gebiet zur Niederrheinischen Bucht, der durch den Godesberger Rheintaltrichter markiert wird. Der Rhein trennt die Stadt in einen linksrheinischen und einen rechtsrheinischen Bereich, wobei der linksrheinische die größere Fläche besitzt. Im Süden und Westen der Stadt grenzt Bonn an die Ausläufer der Eifel. Im Osten der Stadt befindet sich das Siebengebir- ge. Im Norden geht das Stadtgebiet in die Kölner Bucht über. Die Stadt an beiden Ufern des Rheins war von 1949 bis 1973 provisorischer Re- gierungssitz, von 1973 bis 1990 Bundes- hauptstadt und bis 1999 Regierungssitz Deutschlands, danach wurde sie zweiter Regierungssitz. Bonn weist heute als Sitz von 20 Organi- sationen der Vereinten Nationen (UN) ei- nen hohen Grad internationaler Verflech- tung auf. Zudem sind die beiden DAX- Unternehmen Deutsche Post DHL Group und Deutsche Telekom in Bonn ansässig. DIE BUNDESSTADT BONN GEOGRAPHISCHE LAGE / STADTENTWICKLUNG Lage der Bundesstadt Bonn in Nordrhein-Westfalen und im Regierungsbezirk Köln (Quelle: wikipedia.de) Leverkusen Düsseldorf Köln Bonn >> TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN DIE BUNDESSTADT BONN STADTBEZIRK BONN TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN Stadtgliederung Bonn mit Markierung des Wettbewerbsgebiets (Quelle: wikipedia.de) Die Gliederung des Stadtgebietes teilt sich in vier Stadtbezirke auf, die Bezirke Bonn, Bad Godesberg, Beuel und Hardt- berg. Diese bestehen aus insgesamt 51 Ortsteilen – einer davon Buschdorf, im nordwestlichen Stadtgebiet im Stadtbe- zirk Bonn. Buschdorf wird im Süden und Osten von den Ortsteilen Tannenbusch sowie Auerberg begrenzt, im Norden so- wie Westen grenzt die Stadt Bornheim an. Ortsteil Buschdorf Arrondiert wird der Ortsteil durch land- wirtschaftlich genutzte Flächen. Weiterhin zeichnet er sich durch die räumliche Nähe zur Bonner Innenstadt aus und ist da- durch geprägt als Ortsteil zwischen der urbanen Innenstadt und dem umgeben- den Freiraum. Der Ort Buschdorf wird erstmals 1217 ur- kundlich erwähnt. Mit dem Bau der Rheinuferbahn im Jahr 1906 wurde Buschdorf zum attraktiven Wohnort für Pendlende nach Bonn und Köln. Anfang des 20. Jahrhunderts zeigte sich der Orts- teil als kleines Bauerndorf mit ca. 650 Einwohnerinnen und Einwohnern in den 1960er Jahren. Nach der Eingemeindung wurden aufgrund der beständigen Woh- nungsnachfrage in Bonn neue Wohnquar- tiere in Buschdorf entwickelt. Somit er- fährt der Ortsteil Buschdorf seit der Eingemeindung einen ständigen Bevölke- rungszuwachs, so dass inzwischen knapp 4.400 Personen in Buschdorf leben. Bornheim Tannenbusch Auer- berg Busch- dorfSeite 4 von 45 30 31 TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN ORTSTEIL BUSCHDORF LAGE UND HISTORISCHE ENTWICKLUNG ORTSTEIL BUSCHDORF LAGE UND HISTORISCHE ENTWICKLUNG TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN Im Rahmen der baulichen Umsetzung der Neubaugebiete Im Rosenfeld und den geplanten Neubaugebieten u.a. Otto- Hahn Straße/Kölnstraße, Kölnstraße/ Schlesienstraße, Petrusacker und Busch- dorfer Straße wird der Ortsteil in den kommenden Jahren ein weiteres starkes Bevölkerungswachstum erfahren, eine Zunahme der Bebauungsdichte ist dementsprechend zu erwarten. Das Plangebiet selbst weist eine periphe- re Lage im Ortsteil auf: Nordwestlich der bisherigen Bebauung gelegen ist es im Westen durch die Linienführung der Stadtbahn sowie im Süden durch die Autobahn von der anschließenden Bebauung räumlich getrennt. Das Gebiet umfasst auf einer Gesamtflä- che von ca. 18 Hektar (Gebietsabgren- zung B-Plan) den Bereich zwischen der Autobahn A 555, der Stadtgrenze zur Stadt Bornheim, der Trasse der Stadtbahn Köln-Bonn und der Schickgasse. Die Flä- che des Realisierungsbereichs besitzt eine Größe von ca. 8 Hektar. Buschdorf Bornheim Tannenbusch Luftbild des Wettbewerbsgebiets (Quelle: (eigene Darstellung nach © www.bonn.de) Buschdorfer Burg Fußgängerbrücke am nördlichen Rand des Plangebiets von Norden aus Katholische Kirche Sankt Aegidius Dorfplatz in der Ortsmitte Katholisches Gemeindezentrum gegenüber der Kirche Spielplatz an der Friedlandstraße Legende Gemarkungsgrenze Stadtteilgrenze Gebietsabgrenzung B-Plan Realisierungsbereich WBWSeite 5 von 45 32 33 TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN ORTSTEIL BUSCHDORF LAGE UND HISTORISCHE ENTWICKLUNG ORTSTEIL BUSCHDORF LAGE UND HISTORISCHE ENTWICKLUNG TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN Typische Siedlungsstruktur der 60er-Jahre in Buschdorf Ortsteilzentrum Buschdorf Tannenbusch - Ecke Waldenburger Ring / Agnetendorfer Str.Baugebiet Apfelgarten - Blick auf Quartiersplatz und Kita Geschosswohnungsbau entlang der Friedlandstraße Ecke Klosterweg / Aegidienstraße - Blick Richtung Nordosten Quartierszentrum Buschdorf Tannenbusch - Neubausiedlung entlang Agnetendorfer Str. Blick auf das Quartier „Apfelgarten“ Garagenhof entlang FriedlandstraßeEcke Klosterweg / Aegidienstraße - Blick Richtung Südwesten „Rote Siedlung“Seite 6 von 45 34 35 TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN ORTSTEIL BUSCHDORF LAGE UND HISTORISCHE ENTWICKLUNG ORTSTEIL BUSCHDORF LAGE UND HISTORISCHE ENTWICKLUNG TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN Blick über Tannebusch und Buschdorf aus Süden (Quelle: https://3d.bonn.de/) Blick über Ausschnitt des Wettbewerbgebiets aus Süden (Quelle: https://3d.bonn.de/) Blick über Ausschnitt des Wettbewerbgebiets aus Norden (Quelle: https://3d.bonn.de/) Blick über Wettbewerbgebiet aus Westen (Quelle: https://3d.bonn.de/) Gebietsabgrenzung B-Plan Gebietsabgrenzung B-Plan Realisierungsbereich WBW Realisierungsbereich WBWSeite 7 von 45 36 37 TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN ORTSTEIL BUSCHDORF STADTSTRUKTUR UND STÄDTEBAU ORTSTEIL BUSCHDORF STADTSTRUKTUR UND STÄDTEBAU Ortsteilgestalt M 1:10.000 (Quelle: Stadt Bonn) Realisierungsbereich WBW Gebietsabgrenzung nach B-Plan Der Ortsteil Buschdorf ist dörflich geprägt und weist einen ruhigen und grünen Charakter auf. Dieser untergliedert sich in den nordwestlich gelegenen Wohnstand- ort, der von landwirtschaftlichen Flächen umgrenzt ist, sowie den Gewerbepark Buschdorf im Süd-Osten. Das Wohngebiet verfügt über verschiede- ne Siedlungstypen. Im Zentrum befindet sich der historische Ortskern, der von Be- bauungsstrukturen bis 1949 umschlossen ist. Bis zu den 1950er Jahren galt Busch- dorf mit den Höfen als typisches Bauern- dorf. Mit dem Kriegsende und der Über- nahme des Regierungssitzes in Bonn 1949 begann auch das Wachstum Busch- dorfs. Im Jahr 1969 wurde Buschdorf in die Stadt Bonn eingemeindet und ist seitdem Teil des Stadtbezirks Bonn. Durch die Hauptstadtfunktion Bonns hatte der Orts- teil in den 1960er bis 1980er Jahren ein starkes Wachstum zu verzeichnen. Dies schlägt sich auch in der Siedlungsstruktur nieder, die vorwiegend durch Einfamilien- und Reihenhaussiedlungen der 1960er bis 1980er Jahre geprägt ist. So entstanden 2018 durch das Wohnquar- tier „Im Apfelgarten“ an der Otto-Hahn- Straße Reihen-, Doppel- und Mehrfamili- enhäuser mit 210 Wohneinheiten. Das Gewerbegebiet ist durch die Schlesi- enstraße räumlich klar von dem Wohnge- biet abgegrenzt, sodass dieses keinen Einfluss auf die Wohnqualität nimmt. Innerhalb dieser Bereiche ist die Nut- zungsstruktur vorwiegend homogen geprägt. Das Wohngebiet ist durch die Ausweisung reiner und allgemeiner Wohngebiete definiert. Eine Mischge- bietsausweisung ist lediglich entlang der Schlesienstraße und am Eingang der Otto-Hahn-Straße als Übergang von der Wohnbebauung in das Gewerbegebiet gegeben. Im historischen Ortskern befindet sich ein Bereich mit Geschäften, der jedoch heute keine Versorgungsfunktion mehr über- nehmen kann. Der Ortsteil weist größten- teils kleinteilige Bebauungsstrukturen wie Einfamilien- und Reihenhäuser mit Sattel- dächern auf. Mehrfamilienhäuser sind mit der Umsetzung der neuen Baugebiete in den letzten Jahren hinzugekommen, jedoch überwiegen Gebäudetypologien mit niedrigeren Geschosszahlen mit durchschnittlich ein bis zwei Geschossen. Im kommenden Jahrzehnt wird Busch- dorf durch weitere Gebietserschließun- gen weiter wachsen. Im Vergleich zur Gesamtstadt besitzt der Ortsteil einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Frei- flächen. Die geplanten Wohngebiete wer- den überwiegend die Errichtung von Geschosswohnugnsbau ermöglichen und die Ziele klimaangepasster Stadtplanung verfolgen. Die städtebauliche Dichte des Ortsteils und die Zahl der Bewohner- schaft werden dadurch signifikant erhöht. Legende geplant Kölnstraße Otto-Hahn-Str. SchlesienstraßeSeite 8 von 45 38 39 TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN ORTSTEIL BUSCHDORF STADTSTRUKTUR UND STÄDTEBAU ORTSTEIL BUSCHDORF STADTSTRUKTUR UND STÄDTEBAU TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN36 a 38 Kp. Schule Ki.Ga. St. Aegidius-Kirche P.Wk. Kp. Tennishalle Pfarrhaus Gemeindezentrum Pumpstation Tennishalle Bahnhof Grundschule Buschdorf Tennishalle 8 60 87 68 [601] Sonnenhof 2 89 6 82 8 82 2 590 72 653 87 Bahnhof 7072 80 76 590 655 78 35 2 50 4 [604] 6 74 T. Ki.Ga. oF Schwarzplan M 1:10.000 (Quelle: auf Gundlage von stadtplan.bonn.de) Gebietsabgrenzung B-Plan Realisierungsbereich WBW Bauliche Dichte Insgesamt ist die Bebauungsdichte im Gebiet aufgrund der vorherrschenden Bebauungstypologien noch als gering ein- zustufen. Die Bevölkerungsdichte in Buschdorf beträgt 2.842 Einwohner*in- nen pro Quadratkilometer (EW/km²). In der Gesamtstadt liegt die Bevölkerungs- dichte bei 3.058 EW/km². Die durch- schnittliche Wohnungsgröße in Buschdorf liegt bei 100,1 m². In der Gesamtstadt be- trägt die Durchschnittsgröße einer Woh- nung hingegen 82,6 m². Innerhalb des Bezirks Bonn ist eine Wohnung im Durch- schnitt lediglich 75,9 m² groß (vgl. Stadt Bonn, Statistikstelle, Stand 31.12.2021).Seite 9 von 45 40 41 TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN ORTSTEIL BUSCHDORF FREIZEIT UND ERHOLUNG: GRÜNES C ORTSTEIL BUSCHDORF FREIZEIT UND ERHOLUNG: GRÜNES C TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN Die Bundesstadt Bonn hat gemeinsam mit ihren Nachbarkommunen im Rahmen der Regionale 2010 das interkommunale Projekt ‚Grünes C‘ zur Freiraumsicherung und -entwicklung in dem durch anhalten- des Siedlungswachstum geprägten Raum geplant und umgesetzt. Das Grüne C setzt sich aus neun Einzel- projekten zu den Themenschwerpunkten Naturschutz, Naherholung und Landwirt- schaft in sechs Kommunen zusammen. Ein Baustein auf Bonner Stadtgebiet ist der Grünzug Buschdorf-Rosenfeld, mit dem bestehende Grünflächen entlang des vorhandenen bzw. künftig ent- stehenden Siedlungsrandes zu einer durchgehenden Grünverbindung vom Meßdorfer Feld bis zur nördlich gelege- nen Kölnstraße und weiter bis zum Rhein ausgebaut wurden. Der Grünzug Rosenfeld wurde als arten- reicher und umweltgerechter Grünzug un- ter dem Leitthema „Urbane Landwirt- schaft“ geplant und im Jahr 2014 eröffnet. Seither ist der Grünzug ein Ge- winn für den Ortsteil Bonn Buschdorf und den umgebenden Landschaftsraum: Seine Attraktivität erhält das Gebiet ins- besondere durch die farbige Blütenpracht auf den Feldern und die vielfältigen Bewegungsangebote. Ortsansässige Landwirte legen seit 2013 ausgedehnte Blüh- und Farbfelder an, die insbesondere für Insekten eine wichtige Nahrungsquelle darstellen. Eine Streu- obstwiese trägt zum Erhalt regionaler Obstsorten bei. Auf dem zum Leitthema Landwirtschaft gestalteten Spielplatz sowie dem multifunktionalen Kleinspiel- feld an das auch eine Gymnastikwiese und ein Outdoor-Fitnessangebot an- grenzt, können sich alle Generationen gemeinsam aktiv betätigen. Zudem besteht die Möglichkeit im Grünzug Gemüsegärten für eine Saison zu mieten. Das 2,3 Hektar große Areal im Bonner Norden wurde noch vor Realisierung des angrenzenden Baugebietes Rosenfeld hergestellt und markiert so bereits heute deutlich den Rand der Siedlungsfläche. Vor dem Hintergrund wachsender Bevöl- kerungszahlen und zunehmenden Druck auf die verbleibenden Freiflächen ist dies besonders wichtig. Der Grünzug und die umgebende Land- schaft ist Lebensraum für die Wechsel- kröte. Die Planung und Realisierung des Grünzugs und des Baugebietes Rosen- feld sind deshalb an das Vorkommen der besonders geschützten Art angepasst worden. Im Grünzug findet sich eine so genannte Amphibienleiteinrichtung, welche der Wechselkröte dabei hilft, gefahrlos zu den angrenzenden Laichge- wässern zu wandern. Das Mosaik aus Blüh- und Farbfelder, der Streuobstwiese und den Gemüsegärten trägt außerdem dazu bei, dass Lebensräume für die Wechselkröte erhalten bleiben. Übersichtsplan Grünes C (Quelle: eigene Aufnahme) Rad- und Fußweg Urbane Gärten Platz und „Tor - Grünes C“Seite 10 von 45 42 43 TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN Feldweg in Ost-West-Richtung Urbane Gärten an der Gemarkungsgrenze Blick vom Aussichtsturm Richtung Tannenbusch Urbane Gärten an der Gemarkungsgrenze Blick vom Weg über Wiese auf Urbane GärtenD D' A A' Rinne B ö s c h u n g s k r o n e c a . ( 5 8 , 5 0 ) , B r e i t e 1 , 0 0 m Buschdorfer Straße DH 57.68 SH 47.13 DH 57.97 SH 46.94 DH 57.79 SH 50.54 DH 57.86 SH 50.16 DH 57.89 SH 49.97 DH 57.82 SH 46.76 (59,56) (57,10) (57,13) (56,70) 58,15i 57,54i (57,85) (58,26) (57,46) (58,26) (57,39) 57,96i (57,20) (56,97) (57,20) (56,97) (57,085) (57,085) 58,61i 59,18i (56,95) (56,70) (56,73) (56,73) (56,94) (56,90) (56,90) (56,90) (56,90) (56,90) (57,00) (57,00) (56,82) 57.75i KRB 5 KRB 4 KRB 2 KRB 1 57,63 DPL 3 DPL 2 Drainagerohr, DN 100 57,79i (58,50) 58,25i (58,20) (58,20) (58,20) +120 +25 OK +130 OK +100 bis +120 (58,09) 2,0% M M DH 57.90 SH 49.72 M DH 58.00 SH 46.62 Roisdorf Rhein Roisdorf Übergabeschacht D 57,35 S 50,65 4100000 M M M 57,65i (57,80) (57,72) M (57,57) (57,27) (57,37) (57,41) (57,43) (57,50) (57,64) (57,66) (57,27) (57,23) (57,31) (57,27) (57,27) (57,27) (57,31) (57,23) 3 km 57,70i B'B C C' (56,95) (56,53) (57,76) (57,85) (57,81) (57,90) (57,16) (57,34) (OKP 57,40) (57,36) Hersel (57,38) (57,32)(57,26) (57,40) (57,30) (57,45)(57,43) 50,0% E' E ca. (57,50) ca. (58,10) ca. (57,86) (KD absenken auf ca. 57,50) bzw. nach örtl. Abst. (KD anheben auf ca. 57,94) bzw. nach örtl. Abst. (KD ca. 57,70) bzw. nach örtl. Abst. (KD absenken auf ca. 57,50) bzw. nach örtl. Abst. (KD absenken auf ca. 57,45) bzw. nach örtl. Abst. (57,76) (57,78) (58,02) (57,90) (57,80) (57,76) (57,76) (57,65) (57,61) (57,61) (57,57) (57,61) (57,54) (57,55) (57,67)(57,66) (57,45) (57,45) OKP (57,40) (57,39)(57,35) (57,46) (57,46) (57,60) (57,55) (57,55) (57,85) (57,85) (57,40) (57,65) (57,65) (57,45) (57,40) (57,45) F u ß p u n k t B ö s c h u n g u m l a u f e n d a u f c a . ( 5 7 , 4 0 ) 56.92 56.85 57.22 57.21 57.20 57.32 57.26 Rhein (57,52) (57,74) Temporäre Einrichtung (L = ca. 410,00 m) liefern und ab Buschdorfer Straße im Abstand von ca. 5,00 m (außerhalb der vorh. Strauchhecke) auf Bornheimer Seite entlang der Stadtgrenze gem. LV und Herstellervorschrift einbauen und für die Dauer der Bauarbeiten vorhalten (s. entsprechende Positionen des LV's). Gemäß örtlicher Abstimmung mit Stadt Bonn und Rhein-Sieg-Kreis vom 29.11.13 und mit Amt 68, der Planungsgemeinschaft freiberuflicher Ökologen, Fa. Frauenrath und S+P vom 07.02.14 Verlauf der temporären Einrichtung im Bereich des vorh. Tores vor Einbau nochmals örtlich abstimmen! Temporäre Einrichtung (L = ca. 110,00 m) liefern und gem. LV und Herstellervorschrift einbauen und für die Dauer der Bauarbeiten vorhalten (s. entsprechende Positionen des LV's). Gemäß örtlicher Abstimmung zum genauen Verlauf der Leiteinrichtung mit Amt 68, der Planungsgemeinschaft freiberuflicher Ökologen, Fa. Frauenrath und S+P vom 07.02.14 Temporäre Einrichtung (L = ca. 45,00 m) liefern und gem. LV und Herstellervorschrift einbauen und für die Dauer der Bauarbeiten vorhalten (s. entsprechende Positionen des LV's). Gemäß örtlicher Abstimmung zum genauen Verlauf der Leiteinrichtung mit Amt 68, der Planungsgemeinschaft freiberuflicher Ökologen, Fa. Frauenrath und S+P vom 07.02.14 Temporäre Einrichtung (L = ca. 410,00 m) liefern und ab Buschdorfer Straße im Abstand von ca. 5,00 m (außerhalb der vorh. Strauchhecke) auf Bornheimer Seite entlang der Stadtgrenze gem. LV und Herstellervorschrift einbauen und für die Dauer der Bauarbeiten vorhalten (s. entsprechende Positionen des LV's). Gemäß örtlicher Abstimmung mit Stadt Bonn und Rhein-Sieg-Kreis vom 29.11.13 und mit Amt 68, der Planungsgemeinschaft freiberuflicher Ökologen, Fa. Frauenrath und S+P vom 07.02.14 Temporäre Einrichtung (L = ca. 10,00 m) liefern und parallel zur Buschdorfer Straße gem. LV und Herstellervorschrift einbauen und für die Dauer der Bauarbeiten vorhalten (s. entsprechende Positionen des LV's). Gemäß örtlicher Abstimmung zum genauen Verlauf der Leiteinrichtung mit Amt 68, der Planungsgemeinschaft freiberuflicher Ökologen, Fa. Frauenrath und S+P vom 07.02.14 2,4% 1,8% 2,4% 1,8% D (57,75)S 57,35) D (57,85)S (57,45) D (57,56)S (57,16) D (57,63)S (57,13) D (57,40) S (57,00) D (57,48) S (57,08) OK Lw (57,67) OK Lw (57,69) OK Lw (57,71) OK Lw (57,73) OK Lw (57,65) OK Lw (57,55) OK Lw (57,54) OK Lw (57,53) OK Lw (57,52) OK Lw (57,51) OK Lw (57,50) OK Lw (57,49) OK Lw (57,48) OK Lw (57,40) OK Lf (57,23) OK Lf (57,25) OK Lf (57,27) OK Lf (57,29) OK Lf (57,21) OK Lf (57,11) OK Lf (57,10) OK Lf (57,09) OK Lf (57,08) OK Lf (57,07) OK Lf (57,05) OK Lf (57,04) OK Lw (57,06) OK Lf (56,96) OK Lw (57,40) OK Lf (56,96) OK Lw (57,85) OK Lf (57,41) OK Lf (57,41) 57,41i 57,41i 57,85i D (57,62)S (57,22) 2,5% 2,0% 0,1% 0,1% 2,5% D (57,52)S (57,12) LEP 100 als Passstücke örtlich schneiden und nach LV und Herstellervorschrift an Stopprinne anschließen LEP 100 als Passstück örtlich schneiden und nach LV und Herstellervorschrift an Stopprinne anschließen 1 1' 2 2' Neue Böschung mit Neigung max. 1:3 oder flacher herstellen, gem. LV Leistungsgrenze / Höhenanschluss an Bestand herstellen Leistungsgrenze / Höhenanschluss an Bestand herstellen vorläufiges Ausbauende der ortsfesten Amphibienleitwand Ende Schotter- rasenfläche Stopprinne SR 400 G Polymerbeton, o. glw. Gesamtlänge 4,00 m. Einzelelemente: Länge 100 cm Höhe 45 cm Breite oben 47,2 cm Breite unten 53,2 cm Integrierter Kantenschutz aus Kugelgraphitguss Maschenrost, Kugelgraphitguss, 8-fach arretiert Klasse D 400 nach EN 1433 Maschenweite 6,5 (4,2) x 10,9 cm Betonfundament C 20 / 25: Stärke 20 cm Breite 100 cm beidseitige Rückenstützen: Breite: 20 cm Einschließlich erforderlicher Raumfugen. Einbau gem. LV und nach Herstellervorschrift als Querung des wassergebundenen Weges. Längs- / Quergefälle sind zu beachten! Stopprinne SR 400 G Polymerbeton, o. glw. Gesamtlänge 4,00 m. Einzelelemente: Länge 100 cm Höhe 45 cm Breite oben 47,2 cm Breite unten 53,2 cm Integrierter Kantenschutz aus Kugelgraphitguss Maschenrost, Kugelgraphitguss, 8-fach arretiert Klasse D 400 nach EN 1433 Maschenweite 6,5 (4,2) x 10,9 cm Betonfundament C 20 / 25: Stärke 20 cm Breite 100 cm beidseitige Rückenstützen: Breite: 20 cm Einschließlich erforderlicher Raumfugen. Einbau gem. LV und nach Herstellervorschrift als Querung des wassergebundenen. Längs- / Quergefälle sind zu beachten! Auf Spielplatzseite: Kindersicherung mittels Gitterrost, Stababstand max. 8 cm, gem. LV! Stopprinne SR 400 G Polymerbeton, o. glw. Gesamtlänge 4,00 m. Einzelelemente: Länge 100 cm Höhe 45 cm Breite oben 47,2 cm Breite unten 53,2 cm Integrierter Kantenschutz aus Kugelgraphitguss Maschenrost, Kugelgraphitguss, 8-fach arretiert Klasse D 400 nach EN 1433 Maschenweite 6,5 (4,2) x 10,9 cm Betonfundament C 20 / 25: Stärke 20 cm Breite 100 cm beidseitige Rückenstützen: Breite: 20 cm Einschließlich erforderlicher Raumfugen. Einbau gem. LV und nach Herstellervorschrift als Querung des wassergebundenen Weges. Stopprinne SR 400 G Polymerbeton, o. glw. Gesamtlänge 5,00 m. Einzelelemente: Länge 100 cm Höhe 45 cm Breite oben 47,2 cm Breite unten 53,2 cm Integrierter Kantenschutz aus Kugelgraphitguss Maschenrost, Kugelgraphitguss, 8-fach arretiert Klasse D 400 nach EN 1433 Maschenweite 6,5 (4,2) x 10,9 cm Betonfundament C 20 / 25: Stärke 20 cm Breite 100 cm beidseitige Rückenstützen: Breite: 20 cm Einschließlich erforderlicher Raumfugen. Einbau gem. LV und nach Herstellervorschrift als Querung des Betonpflaster- / Schotterrasenweges. Längs- / Quergefälle sind zu beachten! Stopprinne SR 400 G Polymerbeton, o. glw. Gesamtlänge 5,00 m. Einzelelemente: Länge 100 cm Höhe 45 cm Breite oben 47,2 cm Breite unten 53,2 cm Integrierter Kantenschutz aus Kugelgraphitguss Maschenrost, Kugelgraphitguss, 8-fach arretiert, bzw. teilweise geschlossenes Teilweise geschlossenes Abdeckblech, gem. örtlicher Abstimmung, arretiert. Belastungsklasse beider Abdeckungen: Klasse D 400 nach EN 1433 Maschenweite 6,5 (4,2) x 10,9 cm Betonfundament C 20 / 25: Stärke 20 cm Breite 100 cm beidseitige Rückenstützen: Breite: 20 cm Einschließlich erforderlicher Raumfugen. Einbau gem. LV und nach Herstellervorschrift als Querung des Link's (Asphaltbelag). Längs- / Quergefälle sind zu beachten! OK Lw (57,85) Amphibienleitwand abwinkeln, LEP 100, gebogener Einbau (max 3° pro Element!) LEP 100 I (Innenkurve) ca. 8 Elemente LEP 100 A (Außenkurve) ca. 8 Elemente LEP 100, gerade Gelände innerhalb der Leistungsgrenze großzügig auf 57,45 (Sohle Stopprinne) verziehen LEP 100 I (Innenkurve) ca. 5 Elemente LEP 100 A (Außenkurve) ca. 5 Elemente LEP 100 I (Innenkurve) ca. 9 Elemente LEP 100 A (Außenkurve) ca. 5 Elemente Neue Böschung mit Neigung max. 1:3 oder flacher herstellen, gem. LV Leistungsgrenze / Höhenanschluss an Bestand herstellen Leistungsgrenze / Höhenanschluss an Bestand herstellen Neue Böschung mit Neigung max. 1:3 oder flacher herstellen, gem. LV Leistungsgrenze / Höhenanschluss an Bestand herstellen Leistungsgrenze / Höhenanschluss an Bestand herstellen Abstand der ortsfesten Leiteinrichtung ca. 50 - 60 cm paraller zur Außenkante Schotterrasenweg. Vorh. Böschung an Lauffläche der Leiteinrichung anarbeiten. LEP 100 Böschungen nach Fertigstellung der Wege (s. Pläne Grünes C) anarbeiten. Neigung max. 1:3 Temporäre Einrichtung (L = ca. 26,00m) liefern und ab Brücke Buschdorfer Straße oberhalb der Böschung gem. LV und Herstellervorschrift einbauen und für die Dauer der Bauarbeiten vorhalten (s. entspr. Pos. des LV's). Gemäß örtlicher Abstimmung zum genauen Verlauf der Leit- einrichtung mit Amt 68, der Planungsgemeinschaft freiberuf- licher Ökologen, der Fa. Frauenrath und S+P vom 07.02.2014 4,7% 2,7% Temporäre Einrichtung (L = ca. 430,00m) liefern und ab ortsfester Leiteinrichtung bis Brücke Buschdorfer Straße gem. LV und Herstellervorschrift einbauen und für die Dauer der Bauarbeiten vorhalten (s. entsprende Positionen des LV's). Gemäß örtlicher Abstimmung zum genauen Verlauf der Leiteinrichtung mit Amt 68, der Planungsgemeinschaft freiberuflicher Ökologen, der Fa. Frauenrath und S+P vom 07.02.2014 Ortsfeste Befestigung der Folie an die Brücke, z.B. mittels Schiene und Verschraubung, bzw. nach Vorstellung des AN. Temporäre Einrichtung (L = ca. 430,00m) liefern und ab ortsfester Leiteinrichtung bis Brücke Buschdorfer Straße gem. LV und Herstellervorschrift einbauen und für die Dauer der Bauarbeiten vorhalten (s. entsprende Positionen des LV's). Gemäß örtlicher Abstimmung zum genauen Verlauf der Leiteinrichtung mit Amt 68, der Planungsgemeinschaft freiberuflicher Ökologen, der Fa. Frauenrath und S+P vom 07.02.2014 Feldweg (unbefestigt) Feldweg (unbefestigt) 14 13 12 - N W O S Bonn, den, 22.11.2013 gez. i.A. D. Baier gez. P. Kläs FM 20.11.13 Bonn, den 27.09.2013 1 : 500 BUNDESSTADT BONN Projekt: Plan: Maßstab: bearb.: Datum: Datum:Name: Name: gezeich.: geprüft: geprüft: Plan Grösse: Plan Nr: Nr. Änderung, Art, Umfang, Ursache Gezeichnet / Datum GRÜNES C 1.Bauabschnitt: Ortsteil Buschdorf "Im Rosenfeld" mit multifunktionalem Kleinspielfeld und Spielplatz 16.09.13AO 16.09.13AO S+P Freiraumplaner GbR Dipl. Ing. Peter Kläs - AKNW & Astrid Oppenländer Prof.-Neu-Allee 33, 53225 Bonn, Tel.: 0228 / 46 46 45 Fax.: 0228 / 47 69 33 110 x 85 288 / WA 001+002 06.02.14 Werkplan - Blatt 1+2 Datum Druckdatei: AMT FÜR STADTGRÜN Grundriss / Lageplan Der Bauherr Der Architekt geprüft: geprüft: STADT. CITY. VILLE. BONN. Mitzeichnung: Name: Datum: Unterschrift: Amt Amt Amt Amt 1 Temp. Leiteinrichtung, Änderung Verlauf gem. Abst. vom 07.02.14 AO / 07.02.2014 Gilt nur als Übersichtsplan Planlegende vorh. Höhen vorh. Höhen interpoliert gepl. Höhen Pfl. 7 Der Auftragnehmer hat vor Beginn jeder Arbeit die betreffenden Pläne genau durchzusehen! Maßfehler oder Höhendifferenzen sind der Bauleitung sofort und vor Arbeitesbeginn mitzuteilen! Deren Entscheidung ist abzuwarten! 57,80i 57.78 (56,80) OK Lw (57,63) Höhe Oberkante Leitwand OK Lf (57,19) Höhe Oberkante Lauffläche D (57,40) S (57,00) Höhe Abdeckung Stopprinne Höhe Sohle Stopprinne Pflanzfläche / Nr. Leistungsgrenze für die Herstellung der Amphibienleiteinrichtung Ortsfeste Amphibienleiteinrichtung Temporäre Amphibienleiteinrichtung Rückseite Rückseite Vorderseite Vorderseite „Tore“ ORTSTEIL BUSCHDORF FREIZEIT UND ERHOLUNG: GRÜNES C ORTSTEIL BUSCHDORF FREIZEIT UND ERHOLUNG: GRÜNES C Blick vom Aussichtsturm über Urbane Gärten Richtung Autobahn Lageplan „Grünes C“ o. M. Spielplatz Sportanlage Urbanen Gärten AmphibienleitsystemSeite 11 von 45 44 45 TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN ORTSTEIL BUSCHDORF FREIZEIT UND ERHOLUNG: GRÜNES C ORTSTEIL BUSCHDORF FREIZEIT UND ERHOLUNG: GRÜNES C TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN Im Grünen C bietet das Wege- und Infor- mationssystem Orientierung und Wis- senswertes über die Besonderheiten des Gebietes. Folgende Elemente finden sich an verschiedenen Orten im Grünen C: • Link mit Kilometrierung • Tore • Stationen • Markierungselemente • Informationstafeln Link Link ist der Name des ca. 61 km langen Wegesystems. Der Link beginnt am Rhein an den Anlegestellen der Mondor- fer Fähre und dehnt sich „wurzelartig” in die links- und rechtsrheinischen Land- schaften aus. Der Kilometer „0“ liegt jeweils an der Bonner bzw. Niederkasse- ler Seite der Fähre. Von hier aus zählt die Kilometer-Entfernung, wie weit man sich auf dem Link von der Mondorfer Fähre entfernt befindet. Tore Die Tore bilden den Zugang ins Grüne C und kennzeichnen den Übergang von der Siedlung in die Landschaft. Die Torwir- kung entsteht durch markante Baum- pflanzungen, die durch die für das Grüne C charakteristischen Markierungselemen- te und teilweise durch Erdwälle zusätzlich betont werden. An jedem Tor gibt es Informationen über die Besonderheiten des Standortes und die angrenzende Land- und Ortschaft. Stationen An den interessantesten Plätzen im Grünen C kann man gleichzeitig rasten und auf Entdeckungstour gehen. Entlang des Link gibt es in unregelmäßigen Ab- ständen Sitzgelegenheiten (teilweise überdacht), die zum Verweilen und Infor- mieren einladen. Markierungselemente Zur weiteren Orientierung entlang des Link befinden sich Markierungselemente. In der Regel gibt es an Kreuzungspunk- ten oder Abzweigungen 2 Elemente. Eins zeigt bezogen auf den Link immer die Be- schriftung „Rhein“ und gibt die Richtung auf dem Link zum Rhein an der Mondor- fer Fähre an. Dies ist nicht zwingend der kürzeste Weg zum Rhein. In der Regel befinden sich die Elemente am Fahrbahn- rand und sind mit einer „Auffaltung“ ver- sehen – wenn das nicht möglich ist, liegen sie (ohne „Auffaltung“) „mittig“ im Link (oder im Weg). Die C-förmigen Auf- faltungen helfen dabei, die Markierungen und damit den Linkverlauf besser zu er- kennen. Das andere Element erhält den Namen der Ortschaft, in der man sich grade befindet oder weist in die Richtung der nächsten Ortschaft. Die Markierungs- elemente dienen der Markierung des Links (dem Link-Verlauf) und führen Sie auf den „rechten Weg“. Informationstafeln Die Tafeln an den Stationen, an den Toren und entlang des Link informieren über die Besonderheiten des Ortes und Landschaftsraumes, an dem man sich gerade befindt. Die Tafeln liefern zum Beispiel interessante Informationen über Flora und Fauna im Grünen C. Infotafel 1 Infotafel 2 Wegmarkierung Rad- und Fußweg Blickrichtung NordenPlatz und „Tor“ des Grünen C Rad- und Fußweg Blickrichtung Süden mit parallelverlaufendem Amphibienleitsystem Aussichtsturm „Haltestelle“ mit InfotafelSeite 12 von 45 46 47 TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN ORTSTEIL BUSCHDORF FREIZEIT UND ERHOLUNG ORTSTEIL BUSCHDORF FREIZEIT UND ERHOLUNG TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN Orte für Freizeit und Erholung M 1:10.000 (Quelle: Stadt Bonn) Sportanlagen Friedhof Park Grünfläche Friedhofserweiterung (geplant) Landwirtschaftliche NutzflächeSpielplätze Legende Gebietsabgrenzung B-Plan Freizeit und Erholung Neben der Freizeit- und Erholungsfläche des Grünen C im Rosenfeld befinden sich mit der ehemaligen Deponie, dem Nord- friedhof, Klosteracker sowie dem Rhein weitere Naherholungsgebiete in Buschdorf oder unmittelbarer Nähe. Im Wettbewerbsgebiet selbst befinden sich unter anderem als Teil des Grünen C zwei Sportanlagen sowie ein Spielplatz. Auch in Buschdorf selbst befinden sich einige Sportanlagen und Spielplätze. m Siedlungszentrum befinden sich meh- rere kleinteilige Grünflächen sowie park- ähnliche Strukturen. An den Siedlungsrän- dern sind zum Teil auch großflächigere Grünflächen zu finden. Sportanlage mit Amphibienleitsystem Spielplatz von Norden Spielplatz mit geduldetem Parken von OstenSeite 13 von 45 48 49 TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN ORTSTEIL BUSCHDORF SOZIALE INFRASTRUKTUR UND NAHVERSORGUNG ORTSTEIL BUSCHDORF SOZIALE INFRASTRUKTUR UND NAHVERSORGUNG TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN Soziale Infrastruktur und Nahversorgung M 1:10.000 (Quelle: Stadt Bonn) Einkaufsmöglichkeiten an der Kölnstraße Einkaufsmöglichkeiten an der Kölnstraße Legende Kita Jugendzentrum Grundschule Supermarkt ansässig. Eine Sparkassen- oder Postfiliale gibt es im Ortsteil nicht, lediglich einen Bankau- tomaten und eine Poststelle in dem ansässigen Blumenhandel. Bis Dato ist kein Lebensmittelvollsorti- menter in Buschdorf verortet. Die Auf- stellung eines Bebauungsplans für die Ansiedlung eines REWE Marktes an der Kölnstraße ist jedoch geplant. Soziale Infrastruktur Im Bereich der sozialen Infrastruktur ver- fügt Buschdorf über eine katholische Grundschule (KGS) und die Gemein- schaftsgrundschule (GGS)„Am Apfelgar- ten“. Derzeit besuchen insgesamt 211 Schüler*innen die zweizügige KGS Buschdorf, wovon 115 Schüler*innen ei- nen Betreuungsplatz in der offenen Ganz- tagsschule (OGS) in Anspruch nehmen. Mit der GGS „Am Apfelgarten“ ist 2019 ein zweiter - noch provisorischer- Grund- schulstandort in Buschdorf gegründet worden. Im Spätsommer 2022 sind die Arbeiten für den Neubau des Schulgebäu- des sowie einer Sporthalle aufgenommen worden. In Buschdorf befinden sich vier Kinderta- gesstätten: • Evangelischer Kindergarten mit ca. 50 Betreuungsplätzen katholischer Kin- dergarten „St. Aegidius“ mit ca. 65 Betreuungsplätzen • Städtischer Kindergarten „Die Raupe“ mit ca. 45 Betreuungsplätzen • FRÖBEL-Kindergarten „Am Apfel- baum“ mit ca. 80 Plätzen Nahversorgung Im Bereich der Grundversorgung verfügt Buschdorf über einen Lebensmitteldis- counter, eine Apotheke und drei Ärztpra- xen sowie ein Sanitätshaus. Der fußläufig vom Plangebiet entfernte Dorfkern im Bereich der Friedlandstraße erfüllt seine Versorgungsfuktion heute nicht mehr. Darüber hinaus sind zwei Gastronomiebe- triebe und ein Bäcker im Ortsteil Realisierungsbereich WBWGebietsabgrenzung B-PlanSeite 14 von 45 Kölnstraße 50 51 TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN ORTSTEIL BUSCHDORF MOBILITÄT UND VERKEHR TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN ORTSTEIL BUSCHDORF MOBILITÄT UND VERKEHR Trotz seiner Lage an der Peripherie des Bonner Stadtgebietes verfügt der Ortsteil Buschdorf über eine gute äußere Erschließung. MIV Über die das Plangebiet umgebenden überörtlichen Hauptverkehrsstraßen ist eine Anbindung an die Bonner Innenstadt sowie die benachbarte Gemeinde Hersel gegeben. In Richtung Osten kann das Plangebiet über die Friedlandstraße und die Kölnstraße verlassen werden. In Rich- tung Süden stellen die Schickgasse und die Agnetendorfer Straße die Verbindung zur Oppelner Straße dar, über die das Stadtzentrum Bonn von Westen her an- gefahren werden kann. Über den in rund Stadtbahn 16 Stadtbahntrasse (Varianten in Prüfung) Bus 630 (Dottendorf-Tannenbusch) Bus 604 (Hersel-Hbf-Ückesdorf) Bushaltestelle Stadtbahnhaltestelle Stadtbahnhaltestelle (In Prüfung) Hauptroute Rad Verbindungsweg Rad Haupterschließung MIV Verbindung Tannenbusch Legende3 km Entfernung befindlichen Autobahn- anschluss Bornheim ist auch das überge- ordnete Straßennetz mit den Bundesau- tobahnen A 555 und 565 schnell zu erreichen. ÖPNV In Bezug auf den öffentlichen Personen- nahverkehr verfügt das Plangebiet eben- falls über eine gute Anbindung. In unmit- telbarer Nachbarschaft zum Plangebiet befindet sich der Stadtbahnhaltestelle Buschdorf (Linie 16). Diese westlich von Buschdorf verlaufende Stadtbahnlinie stellt eine der wichtigsten ÖPNV-Verbin- dungen zwischen Bonn und Köln dar. Die Fahrzeit nach Bonn-Hauptbahnhof beträgt ca. 6 Minuten, nach Köln Hauptbahnhof gelangt man in ca. 45 Minuten. Momen- tan befindet sich am Zugang zur Stadtbahnhaltestelle Buschdorf eine Bushaltestelle der Linie 630, welche im 30-Minutentakt zwischen Tannenbusch und dem Universitätsklinikum auf dem Venusberg verkehrt. Die Berücksichtigung einer Bushaltestelle im Bereich der öf- fentlichen Verkehrsfläche der Schickgasse sollte als optional berücksichtigt werden. Zudem durchquert die Buslinie 604 (Hal- testelle Dellweg) den Ortsteil Buschdorf. Des Weiteren ist zur Erweiterung des be- stehenden ÖPNV-Angebots im Rahmen der Verkehrsentwicklungsplanung die Ver- längerung der Stadtbahnlinie 63 von Tannenbusch Mitte über die Haltestelle Buschdorf hinaus bis in den Ortsteil Auer- berg in Planung. Im beschlossenen zu- künftigen Stadtbahnkonzept ist ein über- lagerter 5-Minuten Takt auf den Linien 16 und 63 vorgesehen. Eine Realisierung wird zum Fahrplanwechsel Ende 2026 angestrebt. Bei Realisierung der Verlänge- rung der Stadtbahnlinie 63 sieht der aktuelle Planungsstand den Entfall des Buslinienverkehrs in Buschdorf vor, so dass zukünftig kein Busverkehr über die Schickgasse zwischen Buschdorf und Tannenbusch verkehren wird. Radverkehr Über die innerörtlichen Wohnstraßen Buschdorfs kann das überörtliche Radwe- genetz (Kölnstraße) einfach erreicht wer- den. Für den Fuß- und Radverkehr beste- hen neben der Schickgasse darüber hinaus über Wirtschaftswege weitere Erschließungsmöglichkeiten in Richtung Norden in das Naherholungsgebiet des Grünen C´s. Aufgrund der zentralen Verkehrsachsen (Autobahn und Stadt- bahn) sowie der vorhandenen Grünstruk- turen sind weitere Anschlüsse, z.B. in Richtung Süden oder Südosten, zurzeit nicht abzusehen. Nahverkehr M 1:20.000 (Quelle: Stadt Bonn) Gebietsabgrenzung B-Plan Gebietsabgrenzung B-Plan Realisierungsbereich WBW Realisierungsbereich WBW Radwege M 1:20.000 (Quelle: Stadt Bonn) H H H Legende Kölnstraße Friedlandstr. Schickgasse Auerberg Agnetendorfer Str. Oppelner Str. SchickgasseSeite 15 von 45 52 53 ORTSTEIL BUSCHDORF INTEGRIERTES ENTWICKLUNGSKONZEPT TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN Das im Entwurf vorliegende integrierte Entwicklungskonzept Buschdorf (IEK Buschdorf) soll künftig den Rahmen für die zukünftige Entwicklung des Ortsteils bilden und dient sowohl als Handlungs- leitfaden als auch zur Grundlage für Ent- scheidungen in den politischen Gremien. Seit November 2014 fand zwischen der Stadtverwaltung und den Bewohnerinnen und Bewohnern Buschdorfs ein intensi- ver Kommunikationsprozess statt, mit dem Ziel gemeinschaftlich die zukünftige Entwicklung des Ortsteils zu gestalten. Im Mai 2015 fand eine zweitägige Pers- pektivwerkstatt statt, die eine Grundlage für die weitere Entwicklung von Busch- dorf bilden sollte. Ende 2016 konnte über das Landesför- derangebot „Altengerechte Quartiere NRW“ für den Zeitraum von zwei Jahren ein Quartiersmanagement für Buschdorf eingerichtet werden. Der Kommunikati- onsprozess konnte fortgeführt und im Rahmen einer intensiven Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner durch Buschdorf-Foren, Buschdorf-Dialoge, Workshops, Aktionstage und einzelne Treffen der Verwaltung mit den Arbeits- gruppen vertieft werden. Um eine bedarfsgerechte Entwicklung des Ortsteiles Buschdorf zu fördern, wur- de 2018 eine Befragung zum Thema „Älter werden in Buschdorf“ durchge- führt. Ebenfalls 2018 fand im Rahmen des integrierten Entwicklungskonzeptes Buschdorf ein Workshop zur Zukunft von Buschdorf statt. Dem Plangebiet werden folgende konkret zu erfüllende Ziele zugeordnet: – Wohnangebot für alle Zielgruppen – Schaffung von kleineren und barri- erefreien Wohnungen sowie – innovative Wohnformen als Erwei- terung der homogenen Wohn- – raumangebote. Legende Gebietsabgrenzung B-Plan Realisierungsbereich WBW Entwurf - Integriertes Entwicklungskonzept (Quelle: Stadt Bonn) TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN DAS WETTBEWERBSGEBIET LAGE, ABGRENZUNG UND BESCHREIBUNG Übersicht Wettbewerbsgebiet M 1:5.000 (Quelle: eigene Darstellung nach Stadt Bonn) Schickgasse Grünzug „Grünes C“ Basket- ballplatz Spielplatz Tor „Grünes C“ Stadtbahnhaltepunkt Buschdorf (Linie 16) Landwirtschaftlich genutzte Fläche Stadtteil Buschdorf Stadtteil Tannenbusch Stadtbahn Köln-Bonn Bolzplatz (Nicht in Betrieb) Bornheim Unterführung Fußgänger- brücke A 555 Das Plangebiet erstreckt sich im An- schluss an die vorhandene Bebauung am südwestlichen Rand des Ortsteiles Buschdorf im Norden der Stadt Bonn. Die Flächen im Plangebiet liegen fast aus- schließlich in städtischem Eigentum, mit Ausnahme der blau umrandeten Flächen (s. Abb). Im Jahr 2014 wurde im Rahmen des Inte- grierten Entwicklungskonzepts Grüne In- frastruktur "Grünes C" der Grünzug Ro- senfeld eröffnet (s. Kapitel „Grünes C“, S. 41 ff). Das 2,3 Hektar große Areal mar- kiert bereits heute den Rand der späteren Siedlungsfläche. Neben Blüh- und Farbfel- dern und einer Streuobstwiese wurden ein Spielplatz sowie ein multifunktionales Kleinspielfeld angelegt. Relativ reliefarm und mit vereinzelten, randlichen Gehölz- beständen, ist der übrige Landschafts- raum i.W. durch landwirtschaftliche Nutz- flächen gekennzeichnet. Das Plangebiet weist Biotopstrukturen auf, die arten- schutzrechtlich relevant sein können (s. Kapitel „Artenschutz“, S. 61 ff). Östlich der Schickgasse befindet sich ein freistehendes Wohnhaus nebst Scheune sowie eine Obstplantage. Westlich der Schickgasse ist ein Bolzplatz mit vorgela- gerter Parkfläche angelegt. Im Nordosten des Plangebiets schließt sich die Wohn- bebauung von Buschdorf an, im Nord- westen landwirtschaftlich genutzte Flächen. Gebietsabgrenzung B-Plan Realisierungsbereich WBW In PrivateigentumSeite 16 von 45 54 55 TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN DAS WETTBEWERBSGEBIET LAGE, ABGRENZUNG UND BESCHREIBUNG Schickgasse Grünzug „Grünes C“ Basket- ballplatz Spielplatz Tor „Grünes C“ Stadtbahnhaltepunkt Buschdorf (Linie 16) Landwirtschaftlich genutzte Fläche Stadtteil Buschdorf Stadtteil Tannenbusch Stadtbahn Köln-Bonn Bornheim Bolzplatz Unterführung Fußgänger- brücke A 555 Außerhalb des Plangebietes befindet sich nordwestlich auf Bornheimer Stadtgebiet eine Kiesabbaufläche in Betrieb. Die Au- tobahn bildet die südliche Begrenzung und gleichzeitig die Zäsur zum Stadtteil Tannenbusch. Die Entfernung zum Orts- kern Buschdorf beträgt ca. 0,5 km. Der nächste Hauptversorgungsschwerpunkt befindet sich im südlich angrenzenden Ortsteil Tannenbusch (ca. 0,5 km). Zwischen der Schickgasse und der Trasse der Rheinuferbahn bildet ein 5 m hoher Lärmschutzwall den Abschluss einer grö- ßeren Lärmschutzanlage, die die Ortslage Buschdorf von den Lärmemissionen der Autobahn abschirmt. Die Grenzen des Plangebiets entspre- chen denen des rechtskräftigen Bebau- ungsplans Nr. 7325-14, der jedoch auf Grundlage des Wettbewerbsergebnis- ses durch neues Planungsrecht ersetzt werden soll. Äußere Erschließung Das Quartier wird für den ÖPNV sowie den Kfz-Verkehr ausschließlich über die Schickgasse erschlossen, welche die bei- den Bonner Ortsteile Buschdorf und Tan- nenbusch miteinander verbindet. Direkt angrenzend an das Plangebiet wird dabei die Stadtbahnhaltestelle Buschdorf (Linie 16) über die Schickgasse erschlos- sen. Diese bietet Verbindungen nach Köln und in das Bonner Zentrum. Luftbild Wettbewerbsgebiet M 1:5.000 (eigene Darstellung nach © www.bonn.de) Gebietsabgrezung B-Plan Realisierungsbereich WBW TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN DAS WETTBEWERBSGEBIET FOTODOKUMENTATION PLANGEBIET Haltestelle Stadtbahn BuschdorfGebäude der Verkehrsbetriebe mit Treppenabgang der Stadtbahn Zugang zur Haltestelle Stadtbahn Buschdorf Zugang zur Haltestelle Stadtbahn BuschdorfSeite 17 von 45 56 57 TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN DAS WETTBEWERBSGEBIET FOTODOKUMENTATION PLANGEBIET Bahntrasse mit Böschung Blickrichtung Norden Platz und „Tor“ des Grünen C Blick Richtung Norden entlang des Grünen C Privatgrundstück an der Schickgasse Privatgrundstück an der SchickgasseDetail Amphibienleitsystem TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN PLANUNGSRECHT FLÄCHENNUTZUNGSPLAN Auszug Flächennutzungsplan (Quelle: www.bonn.de)± Anlage 1 Datengrundlage: Geobasisdaten, © Amt für Bodenmanagement und Geoinformationen Auszug aus dem derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan, © Stadtplanungsamt 61-11 0 100 200 -1\61-11\4_GIS_Projekte\FNP\1_Auskunft\Auskunft_Beteiligung_BP.mxd spartz 03.05.2021 Auskunft aus dem rechtswirksamen FNP - Stand April 2021 - Legende Abgrenzung Beteiligung BP Wohnbaufläche Hauptverkehrsstraße Fläche für Bahnanlagen Fläche für den Gemeinbedarf (Schule) Grünfläche (Landschaftsschutz) Der Flächennutzungsplan stellt den zen- tralen Teil des Plangebietes als Wohnbau- fläche dar. Entlang der Stadtgrenze zu Bornheim und der Autobahn verläuft eine Grünfläche, die dem Landschaftsschutz unterliegt. Ein rund 60 m breiter Streifen, der parallel zur Stadtgrenze verläuft, liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes. Wohnbaufläche Grünfläche Landschaftsschutz Hauptverkehrsstraße Fläche für Bahnanlagen Stadtbahn Fläche für Gemeinbedarf - Schule Gebietsabgrenzung B-Plan Realisierungsbereich WBW LegendeSeite 18 von 45 58 59 TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN PLANUNGSRECHT BEBAUUNGSPLAN Mit Beschluss im September 2020 hat die Politik die Verwaltung mit der Neu- aufstellung des Bebauungsplans unter Berücksichtigung der Ziele Klimaneu- tralität, deutliche Erhöhung der Wohn- flächen durch mehr Geschosswoh- nungsbau, mindestens 50% gefördertem Wohnraum, Angeboten für genossenschaftliche Wohnprojekte sowie autoarme Siedlung mit umwelt- freundlichem Mobilitätskonzept beauf- tragt. TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN eheneDie für die Wohnbebauung vorges chFläche liegt nicht im Geltungsberei and-eines „Natura-2000“, Natur- oder L hafts-schaftsschutzgebietes oder Landsc ar anplanes, grenzt allerdings unmittelb planeinen solchen an. Der Landschafts nflä-Kottenforst bezieht jedoch die Grü chen des Plangebiets mit in seinen lsGeltungsbereich ein und stellt sie a ndedem Landschaftsschutz unterliege ietFlächen dar: Landschaftsschutzgeb eg und„Dransdorfer Weg, Bornheimer W Kotten-Tannenbusch West“ (LSG 2.2, LP forst). Land-Als Entwicklungsziel formuliert der eiche-schaftsplan für die Fläche die „Anr einerrung, bzw. ökologische Aufwertung nd-im Ganzen erhaltungswürdigen La en undschaft mit naturnahen Lebensräum lemen-mit gliedernden und belebenden E ten“. nge-Für den südwestlichen Teil des Pla derbiets, entlang der Autobahn, setzt n zurLandschaftsplan Pflegemaßnahme desErhaltung oder Wiederherstellung lungLandschaftsbildes und zur Entwick in dervon charakteristischen Elementen rhaltKulturlandschaft fest (7.3.4). Zum E n u. a.und zur Sicherung der Biotopfläche derfür die Wechselkröte, ist die Pflege tellen-Flächen entsprechend eines zu ers chenden Pflegeplanes, auf die faunistis Bedürfnisse abzustimmen. Anreicherung bzw. ökologische Aufwer- tung einer im Ganzen erhaltungswürdi- gen Landschaft mit naturnahen Lebens- räumen und mit gliedernden und belebenden Elementen. Entwicklungsziel Nr. 2 Entwicklungsziel Nr. 8 Herstellung oder Verbesserung bzw. Si- cherstellung der Entwicklungsfähigkeit von Lebensgemeinschaften und Lebens- stätten besonderer Pflanzen- und Tierar- ten.Maßstab 11:: 1100000000 NATUR UND LANDSCHAFT DSCHAFTSPLANENTWICKLUNGSZIELE LAN Ausschnitt Landschaftsplan M 1:10.000 (Quelle: stadtplan.bonn.de) Gebietsabgrenzung B-Plan Realisierungsbereich WBW Legende 2 8 Im Zuge der Neuaufstellung des Bebau- ungsplans „Im Rosenfeld“ (Nr. 6224-3) erfolgt die Aufhebung des aktuell rechts- kräftigen Bebauungsplans Nr. 7325-14, so dass dieser mit Satzungsbeschluss des zukünftigen Bebauungsplans Nr. 6224-3 außer Kraft treten wird. Verbindliches Planungsrecht besteht bis- lang für das betroffene Gebiet in Form des Bebauungsplanes Nr. 7325-14, der im Jahre 2012 Rechtskraft erlangt hat. Dieser weist parallel der Autobahn sowie parallel der Grenze zu Bornheim eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage aus, die dem Landschafts- schutz unterliegen. Im Übrigen setzt der Bebauungsplan ein Allgemeines Wohnge- biet fest. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt im Wesentlichen 0,4, die Ge- schossflächenzahl (GFZ) in Abhängigkeit der Anzahl von 2 bis 3 (teils zwingend) Vollgeschossen 0,8 bzw.1,2. Die offene Bauweise soll die Möglichkeit eröffnen, im Inneren des Wohngebietes eine dich- tere Bebauung mit Reihenhäusern sowie Geschosswohnungsbau zu realisieren. Am Rande des Wohngebietes im Über- gang zur freien Landschaft sollten Einzel- und Doppelhäuser eine aufgelockerte Siedlungsstruktur gewährleisten. Im westlichen Teil des Wohngebietes setzte der Bebauungsplan eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der näheren Zweckbe- stimmung Kindergarten fest. Die Grund- flächenzahl betrug 0,3, die Geschossflä- chenzahl 0,6 bei einer zweigeschossigen, offenen Bauweise.Seite 19 von 45 60 61 TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN Am östlichen und südlichen Rand ragen schutzwürdige Biotope (Biotopkatasterflä- chen des LANUV) in das Plangebiet hin- ein: Gehölzbestandene bzw. begrünte Böschungen, Wälle an der Autobahn im nordwestlichen Stadtgebiet (BK-5208- 506) sowie die Flächen der Rheinufer- bahn auf Schotterkörper mit begrünten Böschungen oder Rändern (BK-5208- 507). Die Flächen der Stadtbahn am östli- chen Rand des Plangebiets stellen zudem Flächen von besonderer Bedeutung für den Biotopverbund dar: „Bahntrasse und aufgelassene Kiesgrube im Westen von Bonn“ (VB-K-5208-025). Die nordwestlich angrenzenden Freiflächen bei Hersel (VB- K-5208-022) sind ebenfalls von besonde- rer Bedeutung für den Biotopverbund. Weitere Erläuterungen zu Biotopen unter: https://bk.naturschutzinformationen.nrw. de/bk/de/karten/bk Biotop Gemarkungsgrenze NATUR UND LANDSCHAFT BIOTOPE Legende Ausschnitt Biotopkartierung (Quelle: stadtplan.bonn.de) Gebietsabgrenzung B-Plan Realisierungsbereich WBW BK-5208-507 BK-5208-506 NATUR UND LANDSCHAFT ARTENSCHUTZ TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN Die Gutachten aus vergangenen Jahren weisen darauf hin, dass bereits Arten- schutzmaßnahmen umgesetzt wurden, die eine Voraussetzung für eine Bebau- ung darstellen. Diese Maßnahmen (hier: Amphibienleitsystem für Wechselkröte) sind verbindlich zu erhalten und dürfen durch die Neuplanung nicht tangiert wer- den (s. Lageplan auf S. 42). Im Bereich des „Grünen C“ wurde die Leiteinrichtung bereits im Rahmen der Regionale 2010/Grünes C durch die Stadt erstellt. Detail Amphibienleitsystem Detail Amphibienleitsystem im Bereich des „Tors“ Detail Amphibienleitsystem im Bereich des SpielplatzesAmphibienleitsystem Blick Richtung NordenSeite 20 von 45 62 63 Realisierungsbereich WBWGebietsabgrenzung B-Plan Faunistische Untersuchungen, Übersichtsplan, Stand 12/2022 (Quelle: Stadt Bonn)Wk Wk Wk Wk Wk Wk Wk Wk Wk Wk Wk Wk Wk GA Rf Nyc Myo Zf Zf Zf GA Zf Myo Zf Zf Rf Zf Zf GMBrf N Nyc Ple Rf Fl Kg Swk G Kg Kg Fl Hä Hä Swk Hä S S S Mb Tf SwkTf Tf 1 2 3 4 5 6 78 9 10 12 13 11 15 15 16 17 19 20 18 21 23 23 24 25 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 Reptilien Amphibien Transekt Wechselkröte Legende Vögel Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)Swk Brutvogel / Brutverdacht Nahrungsgast Wechselbeziehung Nachrichtliche Darstellung Stadtgrenze Grenze des Untersuchungsraumes Feldlerche (Alauda arvensis)Fl Reptilienpappe mit lfd. Nummerierung Goldammer (Emberiza citrinella)G Säugetiere Haselmaustube mit lfd. Nummerierung 1 1 © Geobasisdaten: OpenGeodata.NRW 2022 Fledermäuse Transekt Horchbox Flugstraße Hohe Flugaktivität Transekt Bebauungsplan Nr. 6224-3 "Im Rosenfeld" Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf Faunistische Untersuchungen Übersichtslageplan Maßstab: 1:2.500 Datum Zeichen bearbeitet gezeichnet geprüft 12/2022 12/2022 12/2022 Mys.-Mohr Czenkusch Wallossek Auftraggeber: Bundesstadt Bonn Stadtplanungsamt Berliner Platz 2 53111 Bonn COCHET CONSULT GbR Planungsgesellschaft Umwelt, Stadt und Verkehr Ubierstraße 94 Tel. 0228 / 94 33 0 0 Fax 0228 / 94 33 0 33 53173 Bonn top@cochet-consult.de www.cochet-consult.de Fuchsbau - besetzt Bluthänfling (Carduelis cannabina)Hä Mäusebussard (Buteo buteo)Mb Star (Sturnus vulgaris)S Großes Mausohr (Myotis myotis) Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) GM Rf Brf Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)Zf Gattung Plecotus (Plecotus spec.)Ple Gattung Myotis (Myotis spec.)Myo Gattung Nyctalus (Nyctalus spec.)Nyc GA Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) N Gattung Nyctalus/Eptesicus/Vespertilio (Nyctaloid) Turmfalke (Falco tinnunculus)TfKlappergrasmücke (Sylvia curruca)Kg Wechselkröte (Bufotes viridis)Wk Sichtbeobachtung Rufende Individuen In Dransdorf, Tannenbusch und Buschdorf sind Vorkommen besonders bzw. streng geschützter und planungsrelevanter Tierar- ten der Gruppen Amphibien, Reptilien und Avifauna verzeichnet. Die artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP I) verweist darauf, dass eine vorha- benbedingte Gefährdung von arten- schutzrechtlich relevanten Tierindividuen nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG und die Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ru- hestätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG nicht ausgeschlossen werden kann. Das Gutachten samt planungsrele- vanten Ergebnissen der vertiefenden ASP II Prüfung mit dazugehöriger Ausarbei- tung weiterer Artenschutzmaßnahmen ist noch ausstehend. NATUR UND LANDSCHAFT ARTENSCHUTZ TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN NATUR UND LANDSCHAFT ARTENSCHUTZWk Wk Wk Wk Wk Wk Wk Wk Wk Wk Wk Wk Wk Myo Zf Zf GA Zf Myo Zf Zf Rf Zf Zf Fl Kg Swk G Kg Fl Hä Hä Swk Hä S S S Mb Tf SwkTf Tf 15 15 16 17 19 20 18 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 Reptilien Amphibien Transekt Wechselkröte Legende Vögel Schwarzkehlchen (SaSwk Brutvogel / Brutverdacht Nahrungsgast Wechselbeziehung Feldlerche (Alauda arvensis)Fl Reptilienpappe mit lfd. Nummerierung Goldammer (Emberiza citrinella)G Säugetiere Haselmaustube mit lfd. Nummerierung 1 1 Fledermäuse Transekt Horchbox Flugstraße Transekt Fuchsbau - besetzt Bluthänfling (Carduelis cannabina)Hä Mäusebussard (ButeoMb Star (Sturnus vulgarisS Großes Mausohr (Myotis myotis) Rauhhautfledermaus GM Rf Brf Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Zwergfledermaus (PipZf Gattung Plecotus (PlePle Gattung Myotis (Myotis spec.)Myo Gattung Nyctalus (Nyctalus spec.)Nyc GA Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) N Gattung Nyctalus/Ept (Nyctaloid) Turmfalke (Falco tinnTfKlappergrasmücke (Sylvia curruca)Kg Wechselkröte (Bufotes viridis)Wk Sichtbeobachtung Rufende IndividuenWk Wk Wk Wk Wk Wk Wk Wk Myo Zf GA Zf Myo Zf Zf Rf Zf Zf FlG Kg Fl Hä Swk Hä S S S Tf Swk Tf 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 Reptilien Amphibien Transekt Wechselkröte Legende Vögel Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)Swk Brutvogel / Brutverdacht Nahrungsgast Wechselbeziehung Feldlerche (Alauda arvensis)Fl Reptilienpappe mit lfd. Nummerierung Goldammer (Emberiza citrinella)G Säugetiere Haselmaustube mit lfd. Nummerierung 1 1 Fledermäuse Transekt Fuchsbau - besetzt Bluthänfling (Carduelis cannabina)Hä Mäusebussard (Buteo buteo)Mb Star (Sturnus vulgaris)S Großes Mausohr (Myotis myotis) Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) GM Rf Brf Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)Zf Gattung Plecotus (Plecotus spec.)Ple Gattung Myotis (Myotis spec.)Myo Gattung Nyctalus (Nyctalus spec.)Nyc GA Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) N Gattung Nyctalus/Eptesicus/Vespertilio (Nyctaloid) Turmfalke (Falco tinnunculus)TfKlappergrasmücke (Sylvia curruca)Kg Wechselkröte (Bufotes viridis)Wk Sichtbeobachtung Rufende IndividuenWk Wk Wk Wk Wk Wk Wk Wk Wk GA Rf Nyc Myo Zf Zf Zf GA Zf Myo Zf Zf Rf GMBrf N Nyc Ple Rf Fl Kg Swk G Kg Kg Fl Hä Hä Swk Hä S S S Mb Tf SwkTf Tf 1 2 3 4 5 6 78 9 10 12 13 11 15 15 16 17 19 20 18 21 23 23 24 25 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 Reptilien Amphibien Transekt Wechselkröte Wechselbeziehung Nachrichtliche Darstellung Stadtgrenze Grenze des Untersuchungsraumes Reptilienpappe mit lfd. Nummerierung Säugetiere Haselmaustube mit lfd. Nummerierung 1 1 © Geobasisdaten: OpenGeodata.NRW 2022 Fledermäuse Transekt Horchbox Flugstraße Hohe Flugaktivität Transekt Bebauungsplan Nr. 6224-3 "Im Rosenfeld" Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf Faunistische Untersuchung Übersichtslageplan Maßstab: 1:2.500 Datum Zeic bearbeitet gezeichnet geprüft 12/2022 12/2022 12/2022 Mys.- Czenk Wallo Auftraggeber: Bundesstadt Bonn Stadtplanungsamt Berliner Platz 2 53111 Bonn COCHET CONSULT GbR Planungsgesellschaft Umwelt, Stadt und Verkehr Ubierstraße 94 Tel. 0228 / 94 33 0 0 Fax 0228 / 94 33 0 33 53173 Bonn top@cochet-consult.de www.cochet-consult.de Fuchsbau - besetzt Großes Mausohr (Myotis myotis) Rauhhautfledermaus (Pipistrellus n GM Rf Brf Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistZf Gattung Plecotus (Plecotus spec.)Ple Gattung Myotis (Myotis spec.)Myo Gattung Nyctalus (Nyctalus spec.)Nyc GA Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) N Gattung Nyctalus/Eptesicus/Vesper (Nyctaloid) Wechselkröte (Bufotes viridis)Wk Sichtbeobachtung Rufende IndividuenWk Wk Wk Wk Wk Wk Wk Wk Wk Wk Wk Wk GA Rf Nyc Myo Zf Zf Zf GA Zf Myo Zf Zf Rf Zf Zf GMBrf N Nyc Ple Rf Fl Kg Swk G Kg Kg Fl Hä Hä Swk Hä S S S Mb Tf SwkTf Tf 1 2 3 4 5 6 78 9 10 12 13 11 15 15 16 17 19 20 18 21 23 23 24 25 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 Reptilien Amphibien Transekt Wechselkröte Brutvogel / Brutverdacht Nahrungsgast Wechselbeziehung Nachrichtliche Darstellung Stadtgrenze Grenze des Untersuchungsraumes Reptilienpappe mit lfd. Nummerierung Säugetiere Haselmaustube mit lfd. Nummerierung 1 1 © Geobasisdaten: OpenGeodata.NRW 2022 Fledermäuse Transekt Horchbox Flugstraße Hohe Flugaktivität Transekt Bebauungsplan Nr. 6224-3 "Im Rosenfeld" Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf Faunistische Untersuchung Übersichtslageplan Maßstab: 1:2.500 Datum Zeic bearbeitet gezeichnet geprüft 12/2022 12/2022 12/2022 Mys.- Czenk Wallo Auftraggeber: Bundesstadt Bonn Stadtplanungsamt Berliner Platz 2 53111 Bonn COCHET CONSULT GbR Planungsgesellschaft Umwelt, Stadt und Verkehr Ubierstraße 94 Tel. 0228 / 94 33 0 0 Fax 0228 / 94 33 0 33 53173 Bonn top@cochet-consult.de www.cochet-consult.de Fuchsbau - besetzt Großes Mausohr (Myotis myotis) Rauhhautfledermaus (Pipistrellus n GM Rf Brf Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistZf Gattung Plecotus (Plecotus spec.)Ple Gattung Myotis (Myotis spec.)Myo Gattung Nyctalus (Nyctalus spec.)Nyc GA Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) N Gattung Nyctalus/Eptesicus/Vesper (Nyctaloid) Turmfalke (Falco tinnunculus)TfKlappergrasmücke (Sylvia curruca)Kg Wechselkröte (Bufotes viridis)Wk Sichtbeobachtung Rufende IndividuenWk Wk Wk Wk Wk Wk Wk Wk Wk Wk Wk Wk GA Rf Nyc Myo Zf Zf Zf GA Zf Myo Zf Zf Rf Zf Zf GMBrf N Nyc Ple Rf Fl Kg Swk G Kg Kg Fl Hä Hä Swk Hä S S S Mb Tf SwkTf Tf 1 2 3 4 5 6 78 9 10 12 13 11 15 15 16 17 19 20 18 21 23 23 24 25 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 Reptilien Amphibien Transekt Wechselkröte Brutvogel / Brutverdacht Nahrungsgast Wechselbeziehung Nachrichtliche Darstellung Stadtgrenze Grenze des Untersuchungsraumes Reptilienpappe mit lfd. Nummerierung Säugetiere Haselmaustube mit lfd. Nummerierung 1 1 © Geobasisdaten: OpenGeodata.NRW 2022 Fledermäuse Transekt Horchbox Flugstraße Hohe Flugaktivität Transekt Bebauungsplan Nr. 6224-3 "Im Rosenfeld" Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf Faunistische Untersuchungen Übersichtslageplan Maßstab: 1:2.500 Datum Zeichen bearbeitet gezeichnet geprüft 12/2022 12/2022 12/2022 Mys.-Mohr Czenkusch Wallossek Auftraggeber: Bundesstadt Bonn Stadtplanungsamt Berliner Platz 2 53111 Bonn COCHET CONSULT GbR Planungsgesellschaft Umwelt, Stadt und Verkehr Ubierstraße 94 Tel. 0228 / 94 33 0 0 Fax 0228 / 94 33 0 33 53173 Bonn top@cochet-consult.de www.cochet-consult.de Fuchsbau - besetzt Großes Mausohr (Myotis myotis) Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) GM Rf Brf Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)Zf Gattung Plecotus (Plecotus spec.)Ple Gattung Myotis (Myotis spec.)Myo Gattung Nyctalus (Nyctalus spec.)Nyc GA Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) N Gattung Nyctalus/Eptesicus/Vespertilio (Nyctaloid) Turmfalke (Falco tinnunculus)TfKlappergrasmücke (Sylvia curruca)Kg Wechselkröte (Bufotes viridis)Wk Sichtbeobachtung Rufende IndividuenWk Wk Wk Wk Wk Wk Wk Wk Wk GA Rf Nyc Myo Zf Zf Zf GA Zf Myo Zf Zf Rf Zf Zf GMBrf N Nyc Fl Kg Swk G Kg Kg Fl Hä Hä Swk Hä S S S Mb Tf SwkTf Tf 1 2 3 4 5 6 78 9 10 12 13 11 15 15 16 17 19 20 18 21 23 23 24 25 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 Reptilien Amphibien Transekt Wechselkröte Legende Vögel Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)Swk Brutvogel / Brutverdacht Nahrungsgast Wechselbeziehung Nachrichtliche Darstellung Stadtgrenze Grenze des Untersuchungsraumes Feldlerche (Alauda arvensis)Fl Reptilienpappe mit lfd. Nummerierung Goldammer (Emberiza citrinella)G Säugetiere Haselmaustube mit lfd. Nummerierung 1 1 Fledermäuse Transekt Horchbox Flugstraße Hohe Flugaktivität Transekt Datum Zeichen bearbeitet gezeichnet 12/2022 12/2022 Mys.-Mohr Czenkusch COCHET CONSULT GbR Planungsgesellschaft Umwelt, Stadt und Verkehr Ubierstraße 94 Tel. 0228 / 94 33 0 0 53173 Bonn top@cochet-consult.de Fuchsbau - besetzt Bluthänfling (Carduelis cannabina)Hä Mäusebussard (Buteo buteo)Mb Star (Sturnus vulgaris)S Großes Mausohr (Myotis myotis) Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) GM Rf Brf Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)Zf Gattung Plecotus (Plecotus spec.)Ple Gattung Myotis (Myotis spec.)Myo Gattung Nyctalus (Nyctalus spec.)Nyc GA Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) N Gattung Nyctalus/Eptesicus/Vespertilio (Nyctaloid) Turmfalke (Falco tinnunculus)TfKlappergrasmücke (Sylvia curruca)Kg Wechselkröte (Bufotes viridis)Wk Sichtbeobachtung Rufende IndividuenWk Wk Wk Wk Wk Wk Wk Wk Wk GA Nyc Myo Zf Zf Zf GA Zf Myo Zf Zf Rf Zf Zf Fl Kg Swk G Kg Kg Fl Hä Hä Swk Hä S S S Mb Tf SwkTf Tf 1 2 3 4 5 6 78 9 10 12 13 11 15 15 16 17 19 20 18 21 23 23 25 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 Reptilien Amphibien Transekt Wechselkröte Legende Vögel Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)Swk Brutvogel / Brutverdacht Nahrungsgast Wechselbeziehung Nachrichtliche Darstellung Stadtgrenze Grenze des Untersuchungsraumes Feldlerche (Alauda arvensis)Fl Reptilienpappe mit lfd. Nummerierung Goldammer (Emberiza citrinella)G Säugetiere Haselmaustube mit lfd. Nummerierung 1 1 Fledermäuse Transekt Horchbox Flugstraße Hohe Flugaktivität Transekt Fuchsbau - besetzt Bluthänfling (Carduelis cannabina)Hä Mäusebussard (Buteo buteo)Mb Star (Sturnus vulgaris)S Großes Mausohr (Myotis myotis) Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) GM Rf Brf Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)Zf Gattung Plecotus (Plecotus spec.)Ple Gattung Myotis (Myotis spec.)Myo Gattung Nyctalus (Nyctalus spec.)Nyc GA Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) N Gattung Nyctalus/Eptesicus/Vespertilio (Nyctaloid) Turmfalke (Falco tinnunculus)TfKlappergrasmücke (Sylvia curruca)Kg Wechselkröte (Bufotes viridis)Wk Sichtbeobachtung Rufende IndividuenWk Wk Wk Wk Wk Wk GA Nyc Myo Zf Zf Zf GA Zf Rf Zf Zf Fl Kg Kg Fl Hä Swk Hä S S S Mb Tf Tf 1 2 3 4 5 6 78 9 10 12 13 11 15 15 16 17 19 20 18 21 23 23 25 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Reptilien Amphibien Transekt Wechselkröte Legende Vögel Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)Swk Brutvogel / Brutverdacht Nahrungsgast Wechselbeziehung Nachrichtliche Darstellung Stadtgrenze Grenze des Untersuchungsraumes Feldlerche (Alauda arvensis)Fl Reptilienpappe mit lfd. Nummerierung Goldammer (Emberiza citrinella)G Säugetiere Haselmaustube mit lfd. Nummerierung 1 1 Fledermäuse Transekt Horchbox Flugstraße Hohe Flugaktivität Transekt Fuchsbau - besetzt Bluthänfling (Carduelis cannabina)Hä Mäusebussard (Buteo buteo)Mb Star (Sturnus vulgaris)S Großes Mausohr (Myotis myotis) Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) GM Rf Brf Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)Zf Gattung Plecotus (Plecotus spec.)Ple Gattung Myotis (Myotis spec.)Myo Gattung Nyctalus (Nyctalus spec.)Nyc GA Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) N Gattung Nyctalus/Eptesicus/Vespertilio (Nyctaloid) Turmfalke (Falco tinnunculus)TfKlappergrasmücke (Sylvia curruca)Kg Wechselkröte (Bufotes viridis)Wk Sichtbeobachtung Rufende Individuen LegendeSeite 21 von 45 64 65 TOPOGRAFIEAuftraggeber Zeichnungsinhalt gez. gepr. Datum Name Maßstab Kennzeichnung Projekt-Nr. Datei-Nr. Zeichnung-Nr. Bestand && & & & & & & & && & && & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & && & & & & & & & & & & & & & & & & & && & & & & & & & && & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & &&& & & & & & & & & & & && & & & & &&&& & & & & & & & & && & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & && & & & & & & & & & & & & & & & & & && & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & && & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & && & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & && & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & && & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & && & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & && & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & && & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & && & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & && & & & & & & & & 5625000 362000 Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N Datengrundlagen: Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 Land NRW, 2021 https://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_abk Übersicht Stadt Bonn, Stadtplanungsamt Bebauungsplan 7325-14 Bonn Buschdorf Topografische Gefährdungsanalyse 06/2021 06/2021 Jungbluth Henschel 9141-21-011 TFA_Buschdorf .aprx 0 50 100 150 200 250 Meter 1:2.000 Legende Klassifizierte Fließwege (Überflutungsgefahr) & gering (< 1 ha) & mäßig (1 ha bis 5 ha) & hoch (5 ha bis 10 ha) & sehr hoch (> 10 ha) Oberflächliches Einzugsgebiet Bebauungsgebiet 7325-14 Senken: Tiefe in m 0 m - 0,02 m 0,02 m - 0,05 m 0,05 m - 0,1 m 0,1 m - 0,2 m 0,2 m - 0,3 m 0,3 m - 0,4 m 0,4 m - 0,5 m 0,5 m - 1 m 1,0 m - 1,50 m > 1,50 m Überflutungsgefahr gering (spez. Retentionsvolumen > 500 m³/ha) mäßig (spez. Retentionsvolumen 100 m³/ha bis 500 m³/ha)& & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & && && && & & & & & & && & & &&& & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & && & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & && & & & & & & & && & & & & & & & & & & & & & & & & 5625000 Übersicht Legende Klassifizierte Fließwege (Überflutungsgefahr) & gering (< 1 ha) & mäßig (1 ha bis 5 ha) & hoch (5 ha bis 10 ha) & sehr hoch (> 10 ha) Oberflächliches Einzugsgebiet Bebauungsgebiet 7325-14 Senken: Tiefe in m 0 m - 0,02 m 0,02 m - 0,05 m 0,05 m - 0,1 m 0,1 m - 0,2 m 0,2 m - 0,3 m 0,3 m - 0,4 m 0,4 m - 0,5 m 0,5 m - 1 m 1,0 m - 1,50 m > 1,50 m Überflutungsgefahr gering (spez. Retentionsvolumen > 500 m³/ha) mäßig (spez. Retentionsvolumen 100 m³/ha bis 500 m³/ha)& & & & & & & & & & & & & & & & & & & & &&& && && & & & & & & && & & && & & & & & & & & & & & & & && & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & && & & & & & & & & & & & & & 5625000 Übersicht Legende Klassifizierte Fließwege (Überflutungsgefahr) & gering (< 1 ha) & mäßig (1 ha bis 5 ha) & hoch (5 ha bis 10 ha) & sehr hoch (> 10 ha) Oberflächliches Einzugsgebiet Bebauungsgebiet 7325-14 Senken: Tiefe in m 0 m - 0,02 m 0,02 m - 0,05 m 0,05 m - 0,1 m 0,1 m - 0,2 m 0,2 m - 0,3 m 0,3 m - 0,4 m 0,4 m - 0,5 m 0,5 m - 1 m 1,0 m - 1,50 m > 1,50 m Überflutungsgefahr gering (spez. Retentionsvolumen > 500 m³/ha) mäßig (spez. Retentionsvolumen 100 m³/ha bis 500 m³/ha)& & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & && && && & & & & & & && & & && & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & && & & & & & && & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & && & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & && & & & & & & & && & & & & & & & & & & & & & & 5625000 Übersicht Legende Klassifizierte Fließwege (Überflutungsgefahr) & gering (< 1 ha) & mäßig (1 ha bis 5 ha) & hoch (5 ha bis 10 ha) & sehr hoch (> 10 ha) Oberflächliches Einzugsgebiet Bebauungsgebiet 7325-14 Senken: Tiefe in m 0 m - 0,02 m 0,02 m - 0,05 m 0,05 m - 0,1 m 0,1 m - 0,2 m 0,2 m - 0,3 m 0,3 m - 0,4 m 0,4 m - 0,5 m 0,5 m - 1 m 1,0 m - 1,50 m > 1,50 m Überflutungsgefahr gering (spez. Retentionsvolumen > 500 m³/ha) mäßig (spez. Retentionsvolumen 100 m³/ha bis 500 m³/ha)& & & & & & & & & & & & & & & & & & & & &&& && && & & & & & & && & & & & & & & & & & & && & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & && & & & & & & & & & & 5625000 Übersicht Legende Klassifizierte Fließwege (Überflutungsgefahr) & gering (< 1 ha) & mäßig (1 ha bis 5 ha) & hoch (5 ha bis 10 ha) & sehr hoch (> 10 ha) Oberflächliches Einzugsgebiet Bebauungsgebiet 7325-14 Senken: Tiefe in m 0 m - 0,02 m 0,02 m - 0,05 m 0,05 m - 0,1 m 0,1 m - 0,2 m 0,2 m - 0,3 m 0,3 m - 0,4 m 0,4 m - 0,5 m 0,5 m - 1 m 1,0 m - 1,50 m > 1,50 m Überflutungsgefahr gering (spez. Retentionsvolumen > 500 m³/ha) mäßig (spez. Retentionsvolumen 100 m³/ha bis 500 m³/ha)& & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & && && && & & & & & & && & & && & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & && & & & & & && & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & && & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & & && & & & & & & & && & & & & & & & & & & & & & & 5625000 Übersicht Legende Klassifizierte Fließwege (Überflutungsgefahr) & gering (< 1 ha) & mäßig (1 ha bis 5 ha) & hoch (5 ha bis 10 ha) & sehr hoch (> 10 ha) Oberflächliches Einzugsgebiet Bebauungsgebiet 7325-14 Senken: Tiefe in m 0 m - 0,02 m 0,02 m - 0,05 m 0,05 m - 0,1 m 0,1 m - 0,2 m 0,2 m - 0,3 m 0,3 m - 0,4 m 0,4 m - 0,5 m 0,5 m - 1 m 1,0 m - 1,50 m > 1,50 m Überflutungsgefahr gering (spez. Retentionsvolumen > 500 m³/ha) mäßig (spez. Retentionsvolumen 100 m³/ha bis 500 m³/ha) TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN Topografische Gefährdungsanalyse (Quelle: Stadt Bonn) Gebietsabgrenzung B-Plan Realisierungsbereich WBW Legende TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN Das Gelände des Bebauungsgebietes liegt zwischen ca. 57,35 und 57,60 m ü. NN und ist überwiegend eben. Lediglich die Bohrung B 1, welche im Norden des Plangebietes durchgeführt wurde, befin- det sich 0,5 m höher bei 58,10 m ü. NN. Das Gelände im betrachteten Untersu- chungsraum fällt leicht von Ost nach West ab. In nebenstehender Karte sind die topografischen Höhenverhältnisse im Untersuchungsraum anhand der Einfär- bung (Grün = niedrig, Rot = hoch) kennt- lich gemacht. Die Geländehöhen im Pla- nungsgebiet liegen zwischen 53,20 mNHN und 68,40 mNHN. Geländetiefpunkte sind der Sportplatz, der Bahngraben sowie die Unterführung der Schickgasse unter der A 555. TOPOGRAFIESeite 22 von 45 66 67 Mary-Anderson-Straße Realisierungsbereich WBWGebietsabgrenzung B-Plan Planausschnitt der topografischen Fließweganalyse (Quelle: Stadt Bonn) Wie die Ergebnisse der topografischen Gefährdungsanalyse zeigen, bilden sich Fließwege an der Oberfläche hauptsäch- lich in westliche Richtung, entlang der Mary-Anderson-Straße aus. Ein Zufluss von Regenwasser aus Außengebieten in den Planungsraum ist dabei nicht zu er- warten. Insgesamt wird in dem Planungs- gebiet eine geringe Gefährdung einer Überflutung bei Starkregen gesehen. Um dennoch ein Überflutungsrisiko zu mini- mieren, wird für die zukünftige Bebauung empfohlen, die bestehenden Tiefpunkte über eine Geländemodellierung aufzuhe- ben. Die geplanten Wege und Straßen sollten sich zudem an den oberflächlichen Fließwegen orientieren. BODEN UND WASSERHAUSHALT FLIESSWEGANALYSE TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN BODEN UND WASSERHAUSHALT OBERFLÄCHENGEWÄSSER UND VERSICKERUNG Das Plangebiet liegt außerhalb eines ge- setzlich festgelegten Überschwem- mungsgebietes des Rheins oder von Bä- chen. Es liegt allerdings innerhalb der Wasser- schutzzone III B der Wassergewinnungs- anlage Urfeld des Wasserbeschaffungs- verbandes Wesseling-Hersel. Auf das Schutzgebiet für die Grund- und Quell- wassergewinnung und die dem entspre- chend zu beachtende Wasserschutzge- bietsverordnung wird hiermit hinge- wiesen. Die sich aus dieser Verordnung ergebenden Bedingungen sind einzuhal- ten. Grundsätzlich steht mit den Kiessanden der Niederterrasse ein ausreichend durch- lässiger Boden zur Versickerung des Nie- derschlagswassers zur Verfügung. Die Oberkante der Kiessande wurde im nord- westlich der Schickgasse in den Bohrun- gen zwischen 1,50 m (B 7) und 2,85 m (B 1) unter Gelände angetroffen. Da die Durchlässigkeit in den oberen Bereichen der Kiessande teilweise geringer ist, sind die Versickerungsanlagen mindestens 1,00 m in die Kiessande einzubinden. Aufgrund der punktuellen Untersuchun- gen und der eventuell auftretenden Schlufflagen im Untersuchungsgebiet ist eine Detailuntersuchung bei großen Anla- gen sowie generell die Abnahme der Bo- denverhältnisse vor Ort durch den Boden- gutachter erforderlich. Im Bereich des süd-ostlich der Schickgas- se gelegen Areals wurden vermutlich Rin- nenablagerungen festgestellt. Die Versi- ckerung kann hier in den Sanden erfolgen. Das Gebiet ist im weiteren Pla- nungsverlauf grundstücksbezogen näher zu untersuchen. Eine gezielte Versickerung von Nieder- schlagswasser ist auf dem untersuchten Gelände nord-westlich der „Schickgasse“ im Niveau der ausreichend durchlässigen Kiessande der Niederterrasse möglich. Ziel der Planung ist möglichst ein Auffül- len des Bodenwasserspeichers. Dies kann am besten über Flächenversicke- rung, Mulden und Mulden-Rigolen-Syste- me erreicht werden. Die typische Durch- lässigkeit der Mulden sollte mit 1 x 10-5 – 5 x 10-5 m/s angesetzt werden. Die Durchlässigkeit des Untergrundes (Terras- senkiese und –sande) ist im Hydrogeolo- gischem Gutachten mit 5 x 10-5 m/s an- gegeben. Dieser Wert kann zur Nutzung überschlä- giger Berechnungen herangezogen wer- den. Für konkrete Berechnungsgrundlagen sind im weiteren Verfahren ergänzende Bodenuntersuchungen durchzuführen. Die Entwässerung von Niederschlags- wasser über Versickerungsanlagen auf der Fläche des Bebauungsplangebietes ist möglich. Es ist zudem möglich das Niederschlagswasser über den Bonner Randkanal in den Rhein einzuleiten. Die hydraulische Leistungsfähigkeit für die Wiederkehrzeiten Tn=5a, Tn=10a, Tn=20a, Tn=30a und Tn=50a (Annahme Befestigungsgrad 55 %) ist gegeben. Gem. § 55 (2) WHG und § 44 LWG ist die Einleitung des Niederschlagswassers aus einem Erschließungsgebiet in ein Gewäs- ser wasserrechtlich gleichwertig mit der Versickerung bzw. Verrieselung. Aufgrund der Absicht der Stadt Bonn sich im Sinne der Schwammstadt zu entwickeln, sollte die Einleitung in ein Gewässer jedoch nur eine Option für überschüssiges Nieder- schlagswasser sein, welches nicht vor Ort gespeichert, versickert oder genutzt werden kann.Seite 23 von 45 68 69 TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN STADTKLIMA STADTKLIMAANALYSE Die Klimaanalysekarte für die Tagsituation weist für das Plangebiet derzeit während austauscharmen sommerlichen Hoch- druckwetterlagen eine starke, in Teilberei- chen sogar extreme Wärmebelastung auf. In der Nacht stellt das Plangebiet derzeit ein Kaltluft-entstehungsgebiet mit einer überdurchschnittlich hohen Kaltluftproduk- tionsrate von 10,8 m³/ms dar. Im Sinne der Schutzgüter „Klima“ & „menschliche Gesundheit“ muss im Rahmen der weite- ren Planung generell auf ein Klimakom- fort der Nutzenden sowohl am Tag (z.B. durch Verschattungsmöglichkeiten, Dach-/ Fassadenbegrünungen, offene Wasserflä- chen) als auch in der Nacht (z.B. durch ge- ringen Versiegelungsgrad, Begrünung) ge- achtet werden. Im Planungsgebiet sind mit dem Kinder- garten und dem Kinderspielplatz zudem sensible Nutzungen vorgesehen, welche aufgrund der höheren Vulnerabilität von u- 6-jährigen bezüglich Hitzestresses einem besonders hohen Anspruch an den Klima- komfort auch während sommerlicher Hit- zewellen gerecht werden sollten. Alle Freiflächen im Planungsraum stellen gemäß der Bonner Stadtklimaanalyse Kaltluftentstehungsgebiete mit einer ho- hen überdurchschnittlichen Kaltluftproduk- tionsrate dar. Als Kaltluftentstehungsge- biete werden in der auf der Stadtklimaanalyse basierenden Planungs- hinweiskarte solche Grünflächen bezeich- net, die größer als 1 ha sind und über eine hohe überdurchschnittliche Kaltluft- produktionsrate von 10,8m³/m² und h auf- weisen. Im Zuge der baulichen Entwicklung des Planungsraum Rosenfeld ist eine Redukti- on der kaltluftproduzierenden Fläche un- vermeidlich. Damit auch künftig Kaltluft im Planungsraum entstehen kann, von den Nutzenden des Quartiers profitieren, sind folgende Ansätze/Maßnahmen ziel- führend: 1. Erhalt von Vegetationsfläche mit Bodenanschluss (möglichst auch größere zusammenhängende Flä- chen) 2. Geringe Neuversiegelung bei nicht-bebauten Flächen, Nutzung von Möglichkeiten zur Teilversiege- lung um Vollversiegelung zu ver- meiden 3. Gebäude-/Anlagenbegrünung zur Schaffung von neuen Vegetations- flächen Eine Kaltluftleitbahn befindet sich gemäß der Stadtklimaanalyse nicht im Planungs- raum. In ebenen Lagen bilden sich sogenannte Flurwinde aus, die radial auf einen über- wärmten Raum ausgerichtet sind. Flur- winde entstehen, wenn sich infolge der Überwärmung von Gebieten (in diesem Fall der Rhein als Wasserkörper) gegen- über dem Umland ein lokales thermi- sches Tief aufbaut. Der resultierende Druckgradient kann daraufhin durch ein- strömende kühlere Luftmassen aus dem Umland (Rosenfeld) ausgeglichen wer- den. Die Flurwinde kühlen in diesem Fall nachts etwas die Luftmassen über dem Rhein, haben für den Planungsraum Ro- senfeld aber keine bedeutende Funktion. Flurwinde sind eng begrenzte, oftmals nur gering ausgeprägte Strömungsphäno- mene (Geschwindigkeit i.d.R. deutlich < 2 m/s.), die bereits durch einen schwachen überlagernden Wind überdeckt werden können. TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN STADTKLIMA STADTKLIMAANALYSE Stadtklimaanalyse (stand 2019) - Planungshinweiskarte Tagsituation M 1:10.000 (Quelle: bonn.de) Gebietsabgrenzung B-Plan Realisierungsbereich WBW Legende Sehr günstige humanbioklimatische Situation Günstige humanbioklimatische Situation Weniger günstige humanbioklimatische Situation Ungünstige humanbioklimatische Situation Sehr ungünstige humanbioklimatische Situation Mittlere Wärmebelastung Geringe Wärmebelastung Mittlere Wärmebelastung Hohe Wärmebelastung Mittlere Wärmebelastung Hohe Wärmebelastung Stadtgebiet Bonn Sonstiges Wirkungsräume - Siedlungsflächen, Straßen und Plätze Ausgleichsräume - Grün- und Freiflächen Hauptausgleichsraum - sehr hohe Priorität Ergänzender Ausgleichsraum - hohe Priorität Potentialraum - geringe Priorität Gewässer Gebäude GleisflächeSeite 24 von 45 70 71 TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN STADTKLIMA STADTKLIMAANALYSE Stadtklimaanalyse (2019) - Planungshinweiskarte Nachtsituation M 1:10.000 (Quelle: bonn.de) Legende Sehr günstige humanbioklimatische Situation Günstige humanbioklimatische Situation Weniger günstige humanbioklimatische Situation Ungünstige humanbioklimatische Situation Sehr ungünstige humanbioklimatische Situation Wirkungsräume - Siedlungsflächen, Straßen und Plätze Ausgleichsräume - Grün- und Freiflächen Mittlere Wärmebelastung Mittlere Wärmebelastung Realisierungsbereich WBW Gebietsabgrenzung B-Plan Stadtgebiet Bonn Hauptströmungsrichtungen der Flurwinde Sonstiges Kaltluft Gewässer Gebäude Kaltluftentstehungsgebiet Gleisfläche TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN KLIMASCHUTZ UND KLIMAANPASSUNG LEITBILDER DER STADT BONN Leitbild „Klimaschutz und Klimaanpasssung“ der Stadt Bonn Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, die Ener- gieversorgung nahezu vollständig auf regenerative Energien umzustellen, sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen wur- den 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung (htt- ps://www.bonn.sitzung-online.de/public/ vo020?VOLFDNR=296), welches sich als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlos- sen. Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zu Klima- schutz (z.B. Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, solarenergetische Optimierung, Solarverpflichtung, Nachhal- tiges Bauen) und Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäude- begrünung) formuliert, die sowohl bereits im Wettbewerb als auch im weiteren Ver- fahren zu berücksichtigen sind. Laut Beschlusslage hat das Projekt auf- grund seiner Größe und der städtebauli- chen Ziele (Klimaneutralität, innovative Wohnformen, Autoarmut, Konzeptverga- be) einen starken Pilotcharakter. Das Leitbild Klimaschutz und Klimaanpas- sung sollte in Verbindung mit der Nach- haltigkeitsstrategie von Anfang an hand- lungsleitend sein Um die Entwicklung Bonns zur Schwammstadt langfristig zu realisieren, sollen Schwammstadtmaßnahmen bei al- len künftigen raumrelevanten Planungen und Entscheidungen berücksichtigt wer- den. Hierfür erarbeitet die Stadt Bonn aktuell ein Konzept zur Schwammstadt (Trocken- heitsvorsorge) im Rahmen der wasser- sensitiven Stadtentwicklung. Weitere Informationen und eine Beschrei- bung geeigneter Maßnahmen können dem aktuellen Zwischenbericht „Bonn Schwammstadt“ unter dem folgenden Link entnommen werden: https://www.bonn.sitzung-online.de/ vo020?0--anlagenHeaderPanel-attach- mentsList-0-attachment-link&VOLFD- NR=2012920&refresh=false Leitbild für das Handlungsfeld „Schwammstadt“ Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der damit einhergehenden Zunahme von Hitzewellen und Phasen von Trocken- heit hat die Stadt Bonn die Absicht er- klärt, sich kontinuierlich nach dem Prinzip der Schwammstadt zu entwickeln. Die Schwammstadt mit dem Fokus auf der Vorsorge vor Trockenheit wird dabei ne- ben der Starkregenvorsorge und dem Hochwasserschutz als dritte Säule im Rahmen der wassersensitiven Stadtent- wicklung betrachtet. Aus dem Prinzip der Schwammstadt ab- geleitete Ziele für Bonn sind insbesonde- re: – die gezielte Verdunstung von Regen- wasser zur Kühlung des Stadtraums während Hitzeperioden durch ver- stärkte Entsiegelung/Begrenzung der Neuversiegelung von Flächen und Er- höhung des verdunstungsfähigen Grün- und Blauanteils in der Stadt – die Speicherung von Regenwasser zur Versorgung der Vegetation im Stadt- raum während Trockenperioden durch verstärkte Abkopplung und Schaffung von mehr Speichermöglichkeiten für Regenwasser in der Stadt – die Ausschöpfung möglichst vieler Synergiepotenziale bei der Umset- zung von Schwammstadtmaßnah- men, die sich vor allem zu den The- men Überflutungsschutz, Grundwasseranreicherung, Trinkwas- sereinsparung, Stadtgestaltung, Biodi- versität und Klimaschutz ergebenSeite 25 von 45 72 73 TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN KLIMASCHUTZ UND KLIMAANPASSUNG LEITBILDER DER STADT BONN KLIMASCHUTZ UND ENERGIEVERSORGUNG KLIMAQUARTIER.NRW Die Stadt Bonn strebt zudem an, das Quartier als KlimaQuartier.NRW zertifizieren zu lassen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfa- len schafft insbesondere durch den Planungsleitfaden KlimaQuartier.NRW den technischen und organisatorischen Rahmen zur Umsetzung klimafreundlicher und innovativer Quartie- re und fördert deren Realisierung mithilfe des Förderprogramms „progres.nrw – Klimaschutztechnik“ (www.progres.nrw). Daher sollen bereits im Wettbewerb schon auf städtebaulicher Ebene grundle- gende Anforderungen berücksichtigt werden. Der Leitfaden KlimaQuartier.NRW ist als Anlage der Auslobung beigefügt. TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN Auswahl Maßnahmen zur Klimawandelanpassung (Quelle: Stadt Bonn) Um die Klimaneutralität 2035 zu errei- chen, müssen Neubauten einen Standard erfüllen, der zumindest im Betrieb nicht zu zusätzlichen CO2-Emissionen führt. Bestenfalls werden sie durch negative Emissionen sogar zu CO2-Senken. Be- reits im Städtebau werden wichtige Grundlagen für effiziente Gebäude ge- legt, durch eine solarenergetisch opti- mierte Ausrichtung und Gestaltung, kom- pakte Baukörper, Vermeidung sowohl von Verschattung als auch von sommerlicher Überhitzung, und klarer bauliche Struktu- ren. Der spätere Energiebedarf soll weitestge- hend durch vor Ort gewonnene regenera- tive Energien gedeckt werden. Das be- trifft sowohl den Wärme- als auch den Strombedarf. Für die Stadt Bonn wird bis voraussicht- lich Ende 2024 die kommunale Wärme- planung vorliegen, die den Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung auf- zeigt. Es ist sehr wahrscheinlich, dass das Plan- gebiet über ein Wärmenetz mit Wärme versorgt werden wird. Mögliche Optionen sind der Anschluss an das Bonner Fern- wärmenetz oder der Aufbau eines oder mehrerer Nahwärmenetze. Auf der Grundlage des Wettbewerbsergebnisses wird eine vergleichende Variantenbetrach- tung erstellt werden, um unter Berück- sichtigung der Wirtschaftlichkeit die klima- schonenste Versorgungsvariante zu finden.Seite 26 von 45 74 75 TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN BIOTOPFLÄCHENFAKTOR Erstmalig für Vorhaben in Bonn soll bei der baulichen Entwicklung des Gebietes im weiteren Verfahren eine ökologische Planungskenngröße nach dem Berliner Prinzip des Biotopflächenfaktors Anwen- dung finden. Der Biotopflächenfaktor ist ein Planungskennwert für bauliche Ände- rungen und Neubebauungen, der mittels Anrechnungsfaktoren für verschiedene Flächentypen eine leicht nachvollziehbare Basis für eine ökologisch-funktionale Flä- chenplanung bei Bauvorhaben darstellt. Es ist vorgesehen einen ambitionierten, aber realisierbaren Zielwert für den Anteil naturhaushaltswirksamer Fläche an der gesamten Grundstücksfläche im Pla- nungsraum zu definieren und dessen Er- reichung als verbindliche Maßgabe einzu- fordern. (Weitere Informationen siehe: https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/ natur-gruen/landschaftsplanung/bff-bio- topflaechenfaktor/broschuere_bff_als_oe- kologisches_planungsinstrument.pdf). Im Rahmen des Wettbewerbs wird er- wartet, dass zu diesem Prinzip und Ziel (Ambitionsniveau) grundsätzlich konforme Lösungen erarbeitet werden. Die konkre- te Ausarbeitung und der Nachweis sind erst im Rahmen der konkreten Entwick- lung der einzelnen Flächen möglich und erforderlich. TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN LÄRM / IMMISSIONEN Aufgrund seiner Nähe zur Autobahn A 555 und den Gleisanlagen der Rheinufer- bahn ist das Plangebiet durch Verkehrs- lärm vorbelastet. Um annehmbare Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu ermöglichen, soll der entlang der Autobahn A 555 bis zur Schickgasse bereits vorhandene Lärmschutzwall über die Schickgasse hin- aus in Richtung Norden verlängert wer- den. Zusätzlich müssen innerhalb des gesam- ten Wohngebietes passive, d.h. an den Gebäuden selbst vorzunehmende Lärm- schutzmaßnahmen zur Anwendung kom- men. Zur Vorbereitung des städtebaulichen Wettbewerbs wurden erste schalltechni- sche Prognoseberechnungen durchge- führt und die innerhalb des Plangebietes zu erwartenden Geräuschimmissionen durch die nachfolgend aufgelisteten Geräuschemittenten prognostiziert: • Verkehrsgeräuscheinwirkungen durch die südwestlich tangierende Auto- bahn A555 und die östlich tangieren- de Stadtbahnlinie 16 (Beurteilung ge- mäß DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau) • Gewerbliche Geräuschimmissionen durch die bestehenden gewerblichen Nutzungen nordwestlich, u. a. mit dem bestehenden Kieswerk (Beurtei- lung gemäß TA Lärm – Technische An- leitung zum Schutz gegen Lärm) • Sportlärmimmissionen im Zusam- menhang mit der Nutzung des beste- henden Multifunktionalen Sportplat- zes im nördlichen Bereich des Bebau- ungsplangebietes (Beurteilung ge- mäß 18. BImSchV – Sportanlagenlärmschutzverordnung) Bei den Berechnungen wurde zunächst von freien Schallausbreitungsbedingun- gen innerhalb des Plangebietes ausge- gangen, so dass in den Berechnungser- gebnissen noch keine Schallabschir- mungen durch Gebäude innerhalb des Plangebietes berücksichtigt sind. Bei den Schallausbreitungsberechnungen berücksichtigt wurden sowohl die beste- henden aktiven Schallschutzmaßnahmen im Bereich der A555 als auch die mit den Vorgaben des Bebauungsplanes Nr. 7325- 14 weitergehend ergänzten Schallschutz- maßnahmen im südlichen Plangebietsbe- reich (Verlängerung des Erdwalls nördlich der A555 mit einer abgestuften Höhe von 10 m, 8 m und 5 m über OK Gelände). Die prognostizierten Verkehrsgeräuschim- missionen werden im Rahmen von Bau- leitplanverfahren in der Regel mit den Ori- entierungswerten der DIN 18005 verglichen. Diese betragen für die im vor- liegenden Fall beabsichtigte Ge- bietseinstufung allgemeines Wohngebiet (WA): 55 dB(A) tagsüber 45 dB(A) nachts Bei den Orientierungswerten handelt es sich um Zielwerte, deren Einhaltung wün- schenswert ist. Die Orientierungswerte können zur Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung eines Wohngebietes im Rahmen einer gerechten Abwägung le- diglich als Orientierungshilfe herangezo- gen werden. Zur Beurteilung möglicher Außenwohnbe- reiche (z. B. Terrassen, Balkone) ist nur der Tageszeitraum relevant, da sie nachts nicht zum dauernden Aufenthalt dienen. Für Außenwohnbereiche können auch hö- here Geräuscheinwirkungen noch als zu- mutbar gewertet werden, da sie nicht im gleichen Maße schutzwürdig sind, wie das an die Gebäudenutzung gebundene Wohnen. Eine angemessene Nutzung von Außenwohnbereichen mit dem Schutzziel der Vermeidung erheblicher Belästigungen unter lärmmedizini- schen Aspekten ist bei Mittelungspegeln bis zu 62 dB(A) tagsüber zu erwarten. Aktive Schallschutzmaßnahmen, wie be- reits vorher erwähnt, in Ergänzung zu den derzeit in der Örtlichkeit bestehenden Schallschutzmaßnahmen sind bei den Be- rechnungen bereits berücksichtigt. Eine weitergehende Minderung der Im- missionen kann durch eine Kombination von passivem Schallschutz, Stellung und Gestaltung von Gebäuden sowie die An- ordnung der Wohn- und Schlafräume bzw. Außenwohnbereiche erreicht wer- den.Seite 27 von 45 76 77 LÄRM / IMMISSIONEN TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN Legende Flächenquelle Straße Schiene B-Plan-Quelle Haus Schirm Höhenlinie Immissionspunkt Rechengebiet Realisierungsbereich WBW Gebietsabgrenzung B-Plan Schallquellen im Plangebiet (Quelle: Stadt Bonn) LÄRM / IMMISSIONEN TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN Sportlärm - Tagsituation - Höhe 2. OG Der gemäß 18. BImSchV zulässige Im- missionsrichtwert für allgemeine Wohn- gebiete beträgt während des Tageszeit- raumes 55 dB(A). Eine Nutzung der Multifunktionsfläche im nördlichen Plan- gebietsbereich außerhalb des Tageszeit- raumes ist nicht anzunehmen. In der ne- benstehenden Abbildung kann der erforderliche Abstand zur Einhaltung des Immissionsrichtwertes tagsüber direkt abgelesen werden (Grenze von helloran- ger zu dunkeloranger Farbmarkierung). Auch in Bezug auf den Sportlärm sind in der Höhenentwicklung keine relevanten Unterschiede anzunehmen. Legende > 35.0 dB(A) > 40.0 dB(A) > 45.0 dB(A) > 50.0 dB(A) > 55.0 dB(A) > 60.0 dB(A) > 65.0 dB(A) > 70.0 dB(A) > 75.0 dB(A) > 80.0 dB(A) Realisierungsbereich WBW Gebietsabgrenzung B-PlanSeite 28 von 45 78 79 LÄRM / IMMISSIONEN TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN Legende > 35.0 dB(A) > 40.0 dB(A) > 45.0 dB(A) > 50.0 dB(A) > 55.0 dB(A) > 60.0 dB(A) > 65.0 dB(A) > 70.0 dB(A) > 75.0 dB(A) > 80.0 dB(A) Hinsichtlich der gewerblichen Geräu- schimmissionen müssen die Immissions- richtwerte der TA Lärm während des Ta- ges- und Nachtzeitraumes erfüllt werden, die für allgemeine Wohngebiete 55/40 dB(A) tags/nachts betragen. Im Vergleich mit den prognostizierten Beurteilungspe- geln, die in den Anlagen 12 (Tageszeit- raum) und 13 (Nachtzeitraum) dokumen- tiert sind, ist festzustellen, dass während des Tageszeitraumes nur in einem schma- len Randbereich im nordwestlichen Plan- gebietsbereich der gemäß TA Lärm zulässige Immissionsrichtwert von 55 dB(A) überschritten wird, ansons- ten jedoch im Großteil des Plangebietes eingehalten wird. Während des Nachtzeit- raumes wird der zulässige Immissions- richtwert von 40 dB(A) im gesamten Plan- gebiet erfüllt. Gewerbelärm - Tagsituation - Höhe 2. OG (Quelle: Stadt Bonn) Realisierungsbereich WBW Gebietsabgrenzung B-Plan LÄRM / IMMISSIONEN TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN Legende > 35.0 dB(A) > 40.0 dB(A) > 45.0 dB(A) > 50.0 dB(A) > 55.0 dB(A) > 60.0 dB(A) > 65.0 dB(A) > 70.0 dB(A) > 75.0 dB(A) > 80.0 dB(A) Gewerbelärm - Nachtsituation - Höhe 2. OG (Quelle: Stadt Bonn) Realisierungsbereich WBW Gebietsabgrenzung B-PlanSeite 29 von 45 80 81 LÄRM / IMMISSIONEN TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN Straßen- und Schienenverkehr - Tagsituation - Höhe EG - Randbebauung mit 4 Geschossen (Quelle: Stadt Bonn) Legende > 35.0 dB(A) > 40.0 dB(A) > 45.0 dB(A) > 50.0 dB(A) > 55.0 dB(A) > 60.0 dB(A) > 65.0 dB(A) > 70.0 dB(A) > 75.0 dB(A) > 80.0 dB(A) Realisierungsbereich WBW Randbebauung mit 4 Geschossen Gebietsabgrenzung B-Plan LÄRM / IMMISSIONEN TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN Straßen- und Schienenverkehr - Nachtsituation - Höhe EG - Randbebauung 4 Geschosse (Quelle: Stadt Bonn) Randbebauung mit 4 Geschossen Legende > 35.0 dB(A) > 40.0 dB(A) > 45.0 dB(A) > 50.0 dB(A) > 55.0 dB(A) > 60.0 dB(A) > 65.0 dB(A) > 70.0 dB(A) > 75.0 dB(A) > 80.0 dB(A) Realisierungsbereich WBW Gebietsabgrenzung B-PlanSeite 30 von 45 82 83 LÄRM / IMMISSIONEN TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN Straßen- und Schienenverkehr - Tagsituation - Höhe 3.OG - Randbebauung mit 4 Geschossen (Quelle: Stadt Bonn) Legende > 35.0 dB(A) > 40.0 dB(A) > 45.0 dB(A) > 50.0 dB(A) > 55.0 dB(A) > 60.0 dB(A) > 65.0 dB(A) > 70.0 dB(A) > 75.0 dB(A) > 80.0 dB(A) Realisierungsbereich WBW Randbebauung mit 4 Geschossen Gebietsabgrenzung B-Plan Bei einer maximaler Ausnutzung des Plangebiets werden im Bereich der zu Autobahn ausgerichteten Fassaden die Schwellenwerte für eine mögliche Gesundheitsgefährdung (70/60 dB(A) tags/nachts) teilweise überschritten. In diesem Fall wäre der schalltechnische Immissionskonflikt zwingend auf Gebäu- deebene zu lösen (z.B. geschlossene Bauweise, durchgesteckte Grundrisse, besonders geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen). LÄRM / IMMISSIONEN TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN Straßen- und Schienenverkehr - Nachtsituation - Höhe 3.OG - Randbebauung 4 Geschosse (Quelle: Stadt Bonn) Randbebauung mit 4 Geschossen Legende > 35.0 dB(A) > 40.0 dB(A) > 45.0 dB(A) > 50.0 dB(A) > 55.0 dB(A) > 60.0 dB(A) > 65.0 dB(A) > 70.0 dB(A) > 75.0 dB(A) > 80.0 dB(A) Realisierungsbereich WBW Gebietsabgrenzung B-PlanSeite 31 von 45 84 85 LÄRM / IMMISSIONEN TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN Straßen- und Schienenverkehr - Tagsituation - Höhe 5.OG - Randbebauung mit 6 Geschossen (Quelle: Stadt Bonn) Im Vergleich zu den Berechnungsergeb- niss en mit einer 6-geschossigen Randbebauung ergeben sich bei einer nur 4-geschossigen Randbebauung geringere Schallabschirmungen für das rückwärtige Plangebiet. Die Orientierungswerte ge- mäß DIN 18005 für allgemeine Wohnge- biete werden in diesem Fall im rückwärti- gen Bereich großflächig nur im Bereich des Erdgeschosses eingehalten, in den oberen Geschossen größtenteils jedoch überschritten. Insofern hat eine höhere geschlossene Randbebauung aus schalltechnischer Sicht Vorteile für den rückwärtigen Plangebietsbereich. Hinweis: Die in nebenstehender Karte im Unterschied zu den vorherigen Prognose- fällen dargestellen einzelnen Baukörper entlang der nord-westlichen Wettbe- werbsgebietsgrenze wurde zur Überprü- fung einer möglichen Lärmreduktion durch möglichst geschlossene Baukanten eingefügt. Da sich aber nur eine geringe Auswirkung / Verbesserung zeigt, wird auf eine ent- sprechende Vorgabe verzichtet. LÄRM / IMMISSIONEN TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN Straßen- und Schienenverkehr - Nachtsituation - Höhe 5.OG - Randbebauung 6 Geschosse (Quelle: Stadt Bonn) Randbebauung mit 6 Geschossen Legende > 35.0 dB(A) > 40.0 dB(A) > 45.0 dB(A) > 50.0 dB(A) > 55.0 dB(A) > 60.0 dB(A) > 65.0 dB(A) > 70.0 dB(A) > 75.0 dB(A) > 80.0 dB(A) Realisierungsbereich WBW Gebietsabgrenzung B-Plan Die Berechnungsergebnisse mit Berücksichtigung der Schallabschirmung durch eine mögliche 6-geschossige Randbebauung zeigen, dass in den unteren Geschossen die Orientierungs- werte gemäß DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete im rückwärtigen Bereich größtenteils eingehalten werden. In den oberen Geschossen verbleiben Überschreitungen der Orientierungswer- te, die mit passiven Schallschutzmaß- nahmen am Gebäude zu kompensieren sind.Seite 32 von 45 86 87 TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN 110-KV-HOCHSPANNUNGSLEITUNG Lage 110kV-Hochspannungsleitung inkl. Schutzstreifen M 1:5.000 Realisierungsbereich WBWGebietsabgrenzung B-Plan TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN 110-KV-HOCHSPANNUNGSLEITUNG Im Süden des Plangebietes verläuft die 110-kV-Hochspannungsleitung Alfter- Bonn Nord, Masten 4 bis 6, parallel zur Autobahn. In Höhe der Schickgasse knickt die Leitung nach Westen ab und führt weiter in Richtung Tannenbusch. Zur Sicherung sowohl der Leitung als auch der Kanäle setzt der rechtskräftige Bebauungsplan entsprechende Leitungsrechte fest. Innerhalb eines beid- seitig je 22,50 m breiten Schutzstreifens (s. Abb.) liegende Gebäude und Anpflan- zungen unterliegen Restriktionen. Um den Mast 5 ist eine Fläche mit einem Ra- dius von 15 m von jeglicher Bebauung und Anpflanzung freizuhalten. Der ge- samte Schutzstreifen wird frei von Bebau- ung gehalten. Nur kleine Teile weniger Grundstücke liegen im Schutzstreifen. Hier können Restriktionen für Anpflanzun- gen textlich festgesetzt werden. Der Ver- lauf der Freileitung, die Maststandorte und der Schutzstreifen werden nachricht- lich in den B-Plan übernommen. Hochspannungsleitung im südlichen Plangebiet Hochspannungsleitung im südlichen Plangebiet Hochspannungsleitung im südlichen PlangebietSeite 33 von 45 88 89 Zusammenfassende Darstellung der Wettbewerbsvorgaben o.M. TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG DER WETTBEWERBSVORGABEN RESTRIKTIONSPLAN
Gekürzt — den vollständigen Text enthält das PDF.
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de