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231760 · Beschlussvorlage

Qualifizierungsverfahren "Im Rosenfeld" - Aufgabenstellung

Nummer
231760
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
28.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 14.11.2023 Anhörung
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 30.11.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
231760
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Qualifizierungsverfahren "Im Rosenfeld" -
Aufgabenstellung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 14.11.2023 Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 30.11.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Aufgabenstellung zum Wettbewerbsverfahren "Im Rosenfeld"
im Ortsteil Buschdorf wird zugestimmt.
2. Als Grundlage für die weiteren Schritte zur Aufstellung des
Bebauungsplans 6224-3 ist unter Berücksichtigung der
Empfehlungen des Preisgerichts einer/eine der Preistragenden, in
der Regel der/die Gewinner*in, mit der Konkretisierung des
städtebaulichen Konzepts sowie den landschaftsplanerischen
Leistungen zu beauftragen.
Begründung
Am 09.06.2022 hat der Rat der Stadt Bonn der weiteren Vorgehensweise zur
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6224-3 und der Durchführung eines
Qualifizierungsverfahrens nach den Vorgaben der RPW (Richtlinie für
Planungswettbewerbe) zugestimmt (DS Nr. 211141). Die Ausgestaltung des
Verfahrens wurde mit der DS 231687 konkretisiert und das Beteiligungskonzept
mit der DS 230688 beschlossen. Gegenstand des Wettbewerbs ist die Findung
eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Konzeptes für die
Plangebietsfläche im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk Bonn.
• Zur Durchführung des Wettbewerbsverfahrens ist der Beschluss
einer Auslobung notwendig. Diese konkretisiert die Aufgabe für die
Wettbewerbsteilnehmenden sowie die verbindlich zu beachtenden
Rahmenbedingungen. Außerdem sind die "Leitideen der
Bürger*innen" als Ergebnis aus dem vorangegangenen
Beteiligungsverfahren, welches im August und September 2023
durchgeführt wurde, Teil der Aufgabenstellung. Die Auslobung
liegt im Entwurf dieser Beschlussvorlage bei:
Anlage 1: Teil B - Rahmenbedingungen
Anlage 2: Teil C - Zielsetzungen und AufgabenstellungSeite 1 von 45
Seite 2
Teil A der Auslobung enthält formale Vorgaben (bspw.
Auslobungsbedingungen, Teilnahmeberechtigung, Verfahrensform), die im
Rahmen von Planungswettbewerben den Vorgaben der RPW unterliegen und
durch die Architektenkammer NRW vorgegeben bzw. freigegeben werden.
Diese sind nicht Gegenstand dieser Beschlussvorlage.
Der Realisierungsbereich des Wettbewerbs orientiert sich an den potentiell
bebaubaren Flächen, die in Summe für die Neuausweisung von Wohnen,
Erschließung und Freiraum zur Verfügung steht. Die außerhalb liegenden
Flächen sind aufgrund von Bindungen durch das Grüne C, vorgezogenen
Ausgleichsmaßnahmen (Leitsystem Wechselkröte) und den Festsetzungen des
Landschaftsplans Kottenforst nicht für eine Qualifizierung im Wettbewerb
geeignet. Sie werden jedoch im Rahmen der naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung bei der Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen entwickelt.
Dies gilt auch für die zukünftige Lärmschutzanlage entlang der Autobahn.
Folgende Kriterien sollen zur Beurteilung der Konzepte durch das Preisgericht
herangezogen werden. Auch eine Bewertung vor dem Hintergrund der
Strategie der mehrfachen Innenentwicklung wird dadurch ermöglicht.
• Entwurfsidee/ Leitgedanke
• Städtebauliche und freiraumplanerische Einbindung/Qualitäten
• Qualität der Bebauungsstruktur und Raumbildung (Gestaltung)
• Qualität und Atmosphäre der öffentlichen Räume
• Qualität der Erschließung, ruhender Verkehr, Mobilitätskonzept
• Erfüllung der funktionalen Anforderungen
• Nachhaltigkeit (Wirtschaftlichkeit, Funktionalität,
Umwelteigenschaften)
• planungsrechtliche Umsetzbarkeit
• bauabschnittsweise Umsetzung
• Nachhaltigkeit, Klima- und Umweltschutz / Klimaresilienz
• Entwässerungskonzept/Regenwassermanagement
(Nachvollziehbarkeit)
Die Preissumme beträgt 110.000 € netto. Es ist vorgesehen, einen der
Preistragenden – in der Regel den/die Gewinner*in, sofern keine
schwerwiegenden Gründe dagegen vorliegen– mit der städtebaulichen und
freiraumplanerischen Konkretisierung des Konzepts sowie der Erstellung eines
Gestaltungshandbuchs für den öffentlichen Raum als Grundlage für die
weiteren Schritte im Bauleitplanverfahren zu beauftragen.
Bei Beratung und Beschlussfassung durch die politischen Gremien im
November 2023 wird die abschließende Sitzung des Preisgerichts noch vor den
Sommerferien 2024 stattfinden. Die Vorbereitung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung kann dann unmittelbar nach den Sommerferien
aufgenommen werden und beginnt mit einem Bürgerdialog und einem
öffentlichen Inforundgang über die Ergebnisse des Wettbewerbs.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt ProduktbezeichnungSeite 2 von 45
Seite 3
1.09 Räumliche Planung und
Entwicklung, Geoinfo
1.09.01 Raumplanung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
226.469,38
EUR (in 2023),
266.492,53
EUR (in 2024)
161000901,
72.1000
2023/2024
Einzahlungen /
Erträge
0,00
Haushaltsbelastung
jährlich
226.469,38
EUR (in 2023),
266.492,53
EUR (in 2024)
Anlage/n
1 Anlage 1_Bonn Rosenfeld_Teil B_Rahmenbedingungen (öffentlich)
2 Anlage 2_Bonn Rosenfeld_Teil C_Augabenstellung (öffentlich)Seite 3 von 45
28 29
Die kreisfreie Stadt Bonn liegt im südli-
chen Nordrhein-Westfalen als Großstadt
beidseits des Rheins im Regierungsbezirk
Köln. Mit einer Bevölkerungszahl von
knapp 330.000 zählt sie zu den zwanzig
größten Städten Deutschlands. Die Stadt
war von 1949 bis 1999 Regierungssitz der
Bundesrepublik Deutschland. Bonn ge-
hört zu den Metropolregionen Rheinland
und Rhein-Ruhr sowie zur Region Köln/
Bonn.
Bonn liegt im Übergang vom Mittelrhein-
gebiet zur Niederrheinischen Bucht, der
durch den Godesberger Rheintaltrichter
markiert wird. Der Rhein trennt die Stadt
in einen linksrheinischen und einen
rechtsrheinischen Bereich, wobei der
linksrheinische die größere Fläche besitzt.
Im Süden und Westen der Stadt grenzt
Bonn an die Ausläufer der Eifel. Im Osten
der Stadt befindet sich das Siebengebir-
ge. Im Norden geht das Stadtgebiet in
die Kölner Bucht über.
Die Stadt an beiden Ufern des Rheins
war von 1949 bis 1973 provisorischer Re-
gierungssitz, von 1973 bis 1990 Bundes-
hauptstadt und bis 1999 Regierungssitz
Deutschlands, danach wurde sie zweiter
Regierungssitz.
Bonn weist heute als Sitz von 20 Organi-
sationen der Vereinten Nationen (UN) ei-
nen hohen Grad internationaler Verflech-
tung auf. Zudem sind die beiden DAX-
Unternehmen Deutsche Post DHL Group
und Deutsche Telekom in Bonn ansässig.
DIE BUNDESSTADT BONN
GEOGRAPHISCHE LAGE / STADTENTWICKLUNG
Lage der Bundesstadt Bonn in Nordrhein-Westfalen und im Regierungsbezirk Köln (Quelle: wikipedia.de)
Leverkusen
Düsseldorf
Köln
Bonn
>> TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
DIE BUNDESSTADT BONN
STADTBEZIRK BONN
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
Stadtgliederung Bonn mit Markierung des Wettbewerbsgebiets (Quelle: wikipedia.de)
Die Gliederung des Stadtgebietes teilt
sich in vier Stadtbezirke auf, die Bezirke
Bonn, Bad Godesberg, Beuel und Hardt-
berg. Diese bestehen aus insgesamt 51
Ortsteilen – einer davon Buschdorf, im
nordwestlichen Stadtgebiet im Stadtbe-
zirk Bonn. Buschdorf wird im Süden und
Osten von den Ortsteilen Tannenbusch
sowie Auerberg begrenzt, im Norden so-
wie Westen grenzt die Stadt Bornheim
an.
Ortsteil Buschdorf
Arrondiert wird der Ortsteil durch land-
wirtschaftlich genutzte Flächen. Weiterhin
zeichnet er sich durch die räumliche Nähe
zur Bonner Innenstadt aus und ist da-
durch geprägt als Ortsteil zwischen der
urbanen Innenstadt und dem umgeben-
den Freiraum.
Der Ort Buschdorf wird erstmals 1217 ur-
kundlich erwähnt. Mit dem Bau der
Rheinuferbahn im Jahr 1906 wurde
Buschdorf zum attraktiven Wohnort für
Pendlende nach Bonn und Köln. Anfang
des 20. Jahrhunderts zeigte sich der Orts-
teil als kleines Bauerndorf mit ca. 650
Einwohnerinnen und Einwohnern in den
1960er Jahren. Nach der Eingemeindung
wurden aufgrund der beständigen Woh-
nungsnachfrage in Bonn neue Wohnquar-
tiere in Buschdorf entwickelt. Somit er-
fährt der Ortsteil Buschdorf seit der
Eingemeindung einen ständigen Bevölke-
rungszuwachs, so dass inzwischen knapp
4.400 Personen in Buschdorf leben.
Bornheim
Tannenbusch
Auer-
berg
Busch-
dorfSeite 4 von 45
30 31
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
ORTSTEIL BUSCHDORF
LAGE UND HISTORISCHE ENTWICKLUNG
ORTSTEIL BUSCHDORF
LAGE UND HISTORISCHE ENTWICKLUNG
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
Im Rahmen der baulichen Umsetzung der
Neubaugebiete Im Rosenfeld und den
geplanten Neubaugebieten u.a. Otto-
Hahn Straße/Kölnstraße, Kölnstraße/
Schlesienstraße, Petrusacker und Busch-
dorfer Straße wird der Ortsteil in den
kommenden Jahren ein weiteres starkes
Bevölkerungswachstum erfahren, eine
Zunahme der Bebauungsdichte ist
dementsprechend zu erwarten.
Das Plangebiet selbst weist eine periphe-
re Lage im Ortsteil auf:
Nordwestlich der bisherigen Bebauung
gelegen ist es im Westen durch die
Linienführung der Stadtbahn sowie im
Süden durch die Autobahn von der
anschließenden Bebauung räumlich
getrennt.
Das Gebiet umfasst auf einer Gesamtflä-
che von ca. 18 Hektar (Gebietsabgren-
zung B-Plan) den Bereich zwischen der
Autobahn A 555, der Stadtgrenze zur
Stadt Bornheim, der Trasse der Stadtbahn
Köln-Bonn und der Schickgasse. Die Flä-
che des Realisierungsbereichs besitzt
eine Größe von ca. 8 Hektar.
Buschdorf
Bornheim
Tannenbusch
Luftbild des Wettbewerbsgebiets (Quelle: (eigene Darstellung nach © www.bonn.de)
Buschdorfer Burg Fußgängerbrücke am nördlichen Rand des Plangebiets von Norden aus
Katholische Kirche Sankt Aegidius
Dorfplatz in der Ortsmitte
Katholisches Gemeindezentrum gegenüber der Kirche
Spielplatz an der Friedlandstraße
Legende
Gemarkungsgrenze
Stadtteilgrenze
Gebietsabgrenzung B-Plan
Realisierungsbereich WBWSeite 5 von 45
32 33
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
ORTSTEIL BUSCHDORF
LAGE UND HISTORISCHE ENTWICKLUNG
ORTSTEIL BUSCHDORF
LAGE UND HISTORISCHE ENTWICKLUNG
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
Typische Siedlungsstruktur der 60er-Jahre in Buschdorf Ortsteilzentrum Buschdorf
Tannenbusch - Ecke Waldenburger Ring / Agnetendorfer Str.Baugebiet Apfelgarten - Blick auf Quartiersplatz und Kita Geschosswohnungsbau entlang der Friedlandstraße
Ecke Klosterweg / Aegidienstraße - Blick Richtung Nordosten Quartierszentrum Buschdorf
Tannenbusch - Neubausiedlung entlang Agnetendorfer Str.
Blick auf das Quartier „Apfelgarten“ Garagenhof entlang FriedlandstraßeEcke Klosterweg / Aegidienstraße - Blick Richtung Südwesten „Rote Siedlung“Seite 6 von 45
34 35
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
ORTSTEIL BUSCHDORF
LAGE UND HISTORISCHE
ENTWICKLUNG
ORTSTEIL BUSCHDORF
LAGE UND HISTORISCHE
ENTWICKLUNG
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
Blick über Tannebusch und Buschdorf aus Süden (Quelle: https://3d.bonn.de/)
Blick über Ausschnitt des Wettbewerbgebiets aus
Süden (Quelle: https://3d.bonn.de/)
Blick über Ausschnitt des Wettbewerbgebiets aus
Norden (Quelle: https://3d.bonn.de/)
Blick über Wettbewerbgebiet aus Westen (Quelle: https://3d.bonn.de/)
Gebietsabgrenzung B-Plan
Gebietsabgrenzung B-Plan
Realisierungsbereich WBW
Realisierungsbereich WBWSeite 7 von 45
36 37
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
ORTSTEIL BUSCHDORF
STADTSTRUKTUR UND STÄDTEBAU
ORTSTEIL BUSCHDORF
STADTSTRUKTUR UND STÄDTEBAU
Ortsteilgestalt M 1:10.000 (Quelle: Stadt Bonn)
Realisierungsbereich WBW
Gebietsabgrenzung nach B-Plan
Der Ortsteil Buschdorf ist dörflich geprägt
und weist einen ruhigen und grünen
Charakter auf. Dieser untergliedert sich in
den nordwestlich gelegenen Wohnstand-
ort, der von landwirtschaftlichen Flächen
umgrenzt ist, sowie den Gewerbepark
Buschdorf im Süd-Osten.
Das Wohngebiet verfügt über verschiede-
ne Siedlungstypen. Im Zentrum befindet
sich der historische Ortskern, der von Be-
bauungsstrukturen bis 1949 umschlossen
ist. Bis zu den 1950er Jahren galt Busch-
dorf mit den Höfen als typisches Bauern-
dorf. Mit dem Kriegsende und der Über-
nahme des Regierungssitzes in Bonn
1949 begann auch das Wachstum Busch-
dorfs.
Im Jahr 1969 wurde Buschdorf in die
Stadt Bonn eingemeindet und ist seitdem
Teil des Stadtbezirks Bonn. Durch die
Hauptstadtfunktion Bonns hatte der Orts-
teil in den 1960er bis 1980er Jahren ein
starkes Wachstum zu verzeichnen. Dies
schlägt sich auch in der Siedlungsstruktur
nieder, die vorwiegend durch Einfamilien-
und Reihenhaussiedlungen der 1960er
bis 1980er Jahre geprägt ist.
So entstanden 2018 durch das Wohnquar-
tier „Im Apfelgarten“ an der Otto-Hahn-
Straße Reihen-, Doppel- und Mehrfamili-
enhäuser mit 210 Wohneinheiten.
Das Gewerbegebiet ist durch die Schlesi-
enstraße räumlich klar von dem Wohnge-
biet abgegrenzt, sodass dieses keinen
Einfluss auf die Wohnqualität nimmt.
Innerhalb dieser Bereiche ist die Nut-
zungsstruktur vorwiegend homogen
geprägt. Das Wohngebiet ist durch die
Ausweisung reiner und allgemeiner
Wohngebiete definiert. Eine Mischge-
bietsausweisung ist lediglich entlang der
Schlesienstraße und am Eingang der
Otto-Hahn-Straße als Übergang von der
Wohnbebauung in das Gewerbegebiet
gegeben.
Im historischen Ortskern befindet sich ein
Bereich mit Geschäften, der jedoch heute
keine Versorgungsfunktion mehr über-
nehmen kann. Der Ortsteil weist größten-
teils kleinteilige Bebauungsstrukturen wie
Einfamilien- und Reihenhäuser mit Sattel-
dächern auf. Mehrfamilienhäuser sind mit
der Umsetzung der neuen Baugebiete in
den letzten Jahren hinzugekommen,
jedoch überwiegen Gebäudetypologien
mit niedrigeren Geschosszahlen mit
durchschnittlich ein bis zwei Geschossen.
Im kommenden Jahrzehnt wird Busch-
dorf durch weitere Gebietserschließun-
gen weiter wachsen. Im Vergleich zur
Gesamtstadt besitzt der Ortsteil einen
überdurchschnittlich hohen Anteil an Frei-
flächen. Die geplanten Wohngebiete wer-
den überwiegend die Errichtung von
Geschosswohnugnsbau ermöglichen und
die Ziele klimaangepasster Stadtplanung
verfolgen. Die städtebauliche Dichte des
Ortsteils und die Zahl der Bewohner-
schaft werden dadurch signifikant erhöht.
Legende
geplant
Kölnstraße
Otto-Hahn-Str.
SchlesienstraßeSeite 8 von 45
38 39
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
ORTSTEIL BUSCHDORF
STADTSTRUKTUR UND STÄDTEBAU
ORTSTEIL BUSCHDORF
STADTSTRUKTUR UND STÄDTEBAU
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN36 a 38
Kp.
Schule
Ki.Ga.
St. Aegidius-Kirche
P.Wk.
Kp.
Tennishalle
Pfarrhaus
Gemeindezentrum
Pumpstation
Tennishalle
Bahnhof
Grundschule Buschdorf
Tennishalle
8
60
87
68
[601]
Sonnenhof
2
89
6
82
8
82
2
590
72
653
87
Bahnhof
7072
80
76
590
655
78
35
2
50
4
[604]
6
74
T.
Ki.Ga.
oF
Schwarzplan M 1:10.000 (Quelle: auf Gundlage von stadtplan.bonn.de)
Gebietsabgrenzung B-Plan
Realisierungsbereich WBW
Bauliche Dichte
Insgesamt ist die Bebauungsdichte im
Gebiet aufgrund der vorherrschenden
Bebauungstypologien noch als gering ein-
zustufen. Die Bevölkerungsdichte in
Buschdorf beträgt 2.842 Einwohner*in-
nen pro Quadratkilometer (EW/km²). In
der Gesamtstadt liegt die Bevölkerungs-
dichte bei 3.058 EW/km². Die durch-
schnittliche Wohnungsgröße in Buschdorf
liegt bei 100,1 m². In der Gesamtstadt be-
trägt die Durchschnittsgröße einer Woh-
nung hingegen 82,6 m². Innerhalb des
Bezirks Bonn ist eine Wohnung im Durch-
schnitt lediglich 75,9 m² groß (vgl. Stadt
Bonn, Statistikstelle, Stand 31.12.2021).Seite 9 von 45
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TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
ORTSTEIL BUSCHDORF
FREIZEIT UND ERHOLUNG: GRÜNES C
ORTSTEIL BUSCHDORF
FREIZEIT UND ERHOLUNG: GRÜNES C
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
Die Bundesstadt Bonn hat gemeinsam
mit ihren Nachbarkommunen im Rahmen
der Regionale 2010 das interkommunale
Projekt ‚Grünes C‘ zur Freiraumsicherung
und -entwicklung in dem durch anhalten-
des Siedlungswachstum geprägten Raum
geplant und umgesetzt.
Das Grüne C setzt sich aus neun Einzel-
projekten zu den Themenschwerpunkten
Naturschutz, Naherholung und Landwirt-
schaft in sechs Kommunen zusammen.
Ein Baustein auf Bonner Stadtgebiet ist
der Grünzug Buschdorf-Rosenfeld,
mit dem bestehende Grünflächen entlang
des vorhandenen bzw. künftig ent-
stehenden Siedlungsrandes zu einer
durchgehenden Grünverbindung vom
Meßdorfer Feld bis zur nördlich gelege-
nen Kölnstraße und weiter bis zum
Rhein ausgebaut wurden.
Der Grünzug Rosenfeld wurde als arten-
reicher und umweltgerechter Grünzug un-
ter dem Leitthema „Urbane Landwirt-
schaft“ geplant und im Jahr 2014
eröffnet. Seither ist der Grünzug ein Ge-
winn für den Ortsteil Bonn Buschdorf und
den umgebenden Landschaftsraum:
Seine Attraktivität erhält das Gebiet ins-
besondere durch die farbige Blütenpracht
auf den Feldern und die vielfältigen
Bewegungsangebote.
Ortsansässige Landwirte legen seit 2013
ausgedehnte Blüh- und Farbfelder an, die
insbesondere für Insekten eine wichtige
Nahrungsquelle darstellen. Eine Streu-
obstwiese trägt zum Erhalt regionaler
Obstsorten bei. Auf dem zum Leitthema
Landwirtschaft gestalteten Spielplatz
sowie dem multifunktionalen Kleinspiel-
feld an das auch eine Gymnastikwiese
und ein Outdoor-Fitnessangebot an-
grenzt, können sich alle Generationen
gemeinsam aktiv betätigen. Zudem
besteht die Möglichkeit im Grünzug
Gemüsegärten für eine Saison zu mieten.
Das 2,3 Hektar große Areal im Bonner
Norden wurde noch vor Realisierung des
angrenzenden Baugebietes Rosenfeld
hergestellt und markiert so bereits heute
deutlich den Rand der Siedlungsfläche.
Vor dem Hintergrund wachsender Bevöl-
kerungszahlen und zunehmenden Druck
auf die verbleibenden Freiflächen ist dies
besonders wichtig.
Der Grünzug und die umgebende Land-
schaft ist Lebensraum für die Wechsel-
kröte. Die Planung und Realisierung des
Grünzugs und des Baugebietes Rosen-
feld sind deshalb an das Vorkommen der
besonders geschützten Art angepasst
worden. Im Grünzug findet sich eine
so genannte Amphibienleiteinrichtung,
welche der Wechselkröte dabei hilft,
gefahrlos zu den angrenzenden Laichge-
wässern zu wandern. Das Mosaik aus
Blüh- und Farbfelder, der Streuobstwiese
und den Gemüsegärten trägt außerdem
dazu bei, dass Lebensräume für die
Wechselkröte erhalten bleiben.
Übersichtsplan Grünes C (Quelle: eigene Aufnahme)
Rad- und Fußweg
Urbane Gärten
Platz und „Tor - Grünes C“Seite 10 von 45
42 43
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
Feldweg in Ost-West-Richtung
Urbane Gärten an der Gemarkungsgrenze
Blick vom Aussichtsturm Richtung Tannenbusch
Urbane Gärten an der Gemarkungsgrenze
Blick vom Weg über Wiese auf Urbane GärtenD D'
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m
Buschdorfer
Straße
DH 57.68
SH 47.13
DH 57.97
SH 46.94
DH 57.79
SH 50.54
DH 57.86
SH 50.16
DH 57.89
SH 49.97
DH 57.82
SH 46.76
(59,56)
(57,10)
(57,13)
(56,70)
58,15i
57,54i
(57,85)
(58,26)
(57,46)
(58,26)
(57,39)
57,96i
(57,20)
(56,97)
(57,20)
(56,97)
(57,085)
(57,085)
58,61i
59,18i
(56,95)
(56,70)
(56,73)
(56,73)
(56,94)
(56,90)
(56,90)
(56,90)
(56,90)
(56,90)
(57,00) (57,00)
(56,82)
57.75i
KRB 5
KRB 4
KRB 2
KRB 1
57,63
DPL 3
DPL 2
Drainagerohr,
DN 100
57,79i
(58,50)
58,25i
(58,20)
(58,20)
(58,20)
+120
+25
OK +130
OK +100
bis +120
(58,09)
2,0%
M
M
DH 57.90
SH 49.72
M
DH 58.00
SH 46.62
Roisdorf
Rhein
Roisdorf
Übergabeschacht
D 57,35
S 50,65
4100000
M
M
M
57,65i
(57,80)
(57,72)
M
(57,57)
(57,27)
(57,37)
(57,41)
(57,43)
(57,50)
(57,64) (57,66)
(57,27)
(57,23)
(57,31)
(57,27)
(57,27)
(57,27)
(57,31)
(57,23)
3
km
57,70i
B'B
C C'
(56,95)
(56,53)
(57,76) (57,85)
(57,81)
(57,90)
(57,16)
(57,34)
(OKP 57,40)
(57,36)
Hersel
(57,38)
(57,32)(57,26)
(57,40)
(57,30)
(57,45)(57,43)
50,0% E'
E
ca.
(57,50)
ca.
(58,10)
ca.
(57,86)
(KD absenken auf ca. 57,50)
bzw. nach örtl. Abst.
(KD anheben auf ca. 57,94)
bzw. nach örtl. Abst.
(KD ca. 57,70)
bzw. nach örtl. Abst.
(KD absenken auf ca. 57,50)
bzw. nach örtl. Abst.
(KD absenken auf ca. 57,45)
bzw. nach örtl. Abst.
(57,76) (57,78)
(58,02)
(57,90)
(57,80)
(57,76)
(57,76)
(57,65)
(57,61)
(57,61)
(57,57)
(57,61)
(57,54)
(57,55)
(57,67)(57,66)
(57,45)
(57,45)
OKP (57,40)
(57,39)(57,35)
(57,46)
(57,46)
(57,60)
(57,55)
(57,55)
(57,85) (57,85)
(57,40)
(57,65) (57,65)
(57,45)
(57,40)
(57,45)
F
u
ß
p
u
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l
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(
5
7
,
4
0
)
56.92
56.85
57.22
57.21
57.20
57.32
57.26
Rhein
(57,52)
(57,74)
Temporäre Einrichtung (L = ca. 410,00 m) liefern und ab Buschdorfer Straße im Abstand von
ca. 5,00 m (außerhalb der vorh. Strauchhecke) auf Bornheimer Seite entlang der Stadtgrenze
gem. LV und Herstellervorschrift einbauen und für die Dauer der Bauarbeiten vorhalten (s.
entsprechende Positionen des LV's).
Gemäß örtlicher Abstimmung mit Stadt Bonn und Rhein-Sieg-Kreis vom 29.11.13 und mit Amt
68, der Planungsgemeinschaft freiberuflicher Ökologen, Fa. Frauenrath und S+P vom 07.02.14
Verlauf der temporären Einrichtung im Bereich des
vorh. Tores vor Einbau nochmals örtlich abstimmen!
Temporäre Einrichtung (L = ca. 110,00 m) liefern und gem. LV und Herstellervorschrift
einbauen und für die Dauer der Bauarbeiten vorhalten (s. entsprechende Positionen des LV's).
Gemäß örtlicher Abstimmung zum genauen Verlauf der Leiteinrichtung mit Amt 68, der
Planungsgemeinschaft freiberuflicher Ökologen, Fa. Frauenrath und S+P vom 07.02.14
Temporäre Einrichtung (L = ca. 45,00 m) liefern und gem. LV und Herstellervorschrift einbauen
und für die Dauer der Bauarbeiten vorhalten (s. entsprechende Positionen des LV's).
Gemäß örtlicher Abstimmung zum genauen Verlauf der Leiteinrichtung mit Amt 68, der
Planungsgemeinschaft freiberuflicher Ökologen, Fa. Frauenrath und S+P vom 07.02.14
Temporäre Einrichtung (L = ca. 410,00 m) liefern und ab Buschdorfer Straße im Abstand von
ca. 5,00 m (außerhalb der vorh. Strauchhecke) auf Bornheimer Seite entlang der Stadtgrenze
gem. LV und Herstellervorschrift einbauen und für die Dauer der Bauarbeiten vorhalten (s.
entsprechende Positionen des LV's).
Gemäß örtlicher Abstimmung mit Stadt Bonn und Rhein-Sieg-Kreis vom 29.11.13 und mit Amt
68, der Planungsgemeinschaft freiberuflicher Ökologen, Fa. Frauenrath und S+P vom 07.02.14
Temporäre Einrichtung (L = ca. 10,00 m) liefern und parallel zur Buschdorfer Straße gem. LV
und Herstellervorschrift einbauen und für die Dauer der Bauarbeiten vorhalten (s.
entsprechende Positionen des LV's).
Gemäß örtlicher Abstimmung zum genauen Verlauf der Leiteinrichtung mit Amt 68, der
Planungsgemeinschaft freiberuflicher Ökologen, Fa. Frauenrath und S+P vom 07.02.14
2,4%
1,8%
2,4%
1,8%
D
(57,75)S
57,35)
D
(57,85)S
(57,45)
D
(57,56)S
(57,16)
D
(57,63)S
(57,13)
D
(57,40)
S
(57,00)
D
(57,48)
S
(57,08)
OK Lw (57,67) OK Lw (57,69) OK Lw (57,71) OK Lw (57,73)
OK Lw (57,65)
OK Lw (57,55)
OK Lw (57,54)
OK Lw
(57,53)
OK Lw
(57,52)
OK Lw
(57,51)
OK Lw
(57,50)
OK Lw
(57,49)
OK Lw
(57,48)
OK Lw
(57,40)
OK Lf (57,23) OK Lf (57,25) OK Lf (57,27) OK Lf (57,29)
OK
Lf
(57,21)
OK
Lf
(57,11)
OK
Lf
(57,10)
OK
Lf
(57,09)
OK
Lf
(57,08)
OK
Lf
(57,07)
OK
Lf
(57,05)
OK
Lf
(57,04)
OK Lw
(57,06)
OK
Lf
(56,96)
OK Lw
(57,40)
OK
Lf
(56,96)
OK
Lw
(57,85)
OK
Lf
(57,41)
OK
Lf
(57,41)
57,41i
57,41i
57,85i
D
(57,62)S
(57,22)
2,5%
2,0%
0,1%
0,1%
2,5%
D
(57,52)S
(57,12)
LEP 100 als Passstücke
örtlich schneiden und nach
LV und Herstellervorschrift
an Stopprinne anschließen
LEP 100 als Passstück
örtlich schneiden und nach
LV und Herstellervorschrift
an Stopprinne anschließen
1 1'
2 2'
Neue Böschung
mit
Neigung max. 1:3
oder
flacher herstellen,
gem.
LV
Leistungsgrenze
/
Höhenanschluss
an
Bestand
herstellen
Leistungsgrenze
/
Höhenanschluss
an
Bestand
herstellen
vorläufiges
Ausbauende
der
ortsfesten
Amphibienleitwand
Ende
Schotter-
rasenfläche
Stopprinne SR 400 G Polymerbeton, o. glw.
Gesamtlänge 4,00 m.
Einzelelemente:
Länge 100 cm
Höhe 45 cm
Breite oben 47,2 cm
Breite unten 53,2 cm
Integrierter Kantenschutz aus Kugelgraphitguss
Maschenrost, Kugelgraphitguss, 8-fach arretiert
Klasse D 400 nach EN 1433
Maschenweite 6,5 (4,2) x 10,9 cm
Betonfundament C 20 / 25:
Stärke 20 cm
Breite 100 cm
beidseitige Rückenstützen:
Breite: 20 cm
Einschließlich erforderlicher Raumfugen.
Einbau gem. LV und nach Herstellervorschrift
als Querung des wassergebundenen Weges.
Längs- / Quergefälle sind zu beachten!
Stopprinne SR 400 G Polymerbeton, o. glw.
Gesamtlänge 4,00 m.
Einzelelemente:
Länge 100 cm
Höhe 45 cm
Breite oben 47,2 cm
Breite unten 53,2 cm
Integrierter Kantenschutz aus Kugelgraphitguss
Maschenrost, Kugelgraphitguss, 8-fach arretiert
Klasse D 400 nach EN 1433
Maschenweite 6,5 (4,2) x 10,9 cm
Betonfundament C 20 / 25:
Stärke 20 cm
Breite 100 cm
beidseitige Rückenstützen:
Breite: 20 cm
Einschließlich erforderlicher Raumfugen.
Einbau gem. LV und nach Herstellervorschrift
als Querung des wassergebundenen.
Längs- / Quergefälle sind zu beachten!
Auf Spielplatzseite:
Kindersicherung mittels Gitterrost, Stababstand
max. 8 cm, gem. LV!
Stopprinne SR 400 G Polymerbeton, o. glw.
Gesamtlänge 4,00 m.
Einzelelemente:
Länge 100 cm
Höhe 45 cm
Breite oben 47,2 cm
Breite unten 53,2 cm
Integrierter Kantenschutz aus Kugelgraphitguss
Maschenrost, Kugelgraphitguss, 8-fach arretiert
Klasse D 400 nach EN 1433
Maschenweite 6,5 (4,2) x 10,9 cm
Betonfundament C 20 / 25:
Stärke 20 cm
Breite 100 cm
beidseitige Rückenstützen:
Breite: 20 cm
Einschließlich erforderlicher Raumfugen.
Einbau gem. LV und nach Herstellervorschrift
als Querung des wassergebundenen Weges.
Stopprinne SR 400 G Polymerbeton, o. glw.
Gesamtlänge 5,00 m.
Einzelelemente:
Länge 100 cm
Höhe 45 cm
Breite oben 47,2 cm
Breite unten 53,2 cm
Integrierter Kantenschutz aus Kugelgraphitguss
Maschenrost, Kugelgraphitguss, 8-fach arretiert
Klasse D 400 nach EN 1433
Maschenweite 6,5 (4,2) x 10,9 cm
Betonfundament C 20 / 25:
Stärke 20 cm
Breite 100 cm
beidseitige Rückenstützen:
Breite: 20 cm
Einschließlich erforderlicher Raumfugen.
Einbau gem. LV und nach Herstellervorschrift
als Querung des Betonpflaster- /
Schotterrasenweges.
Längs- / Quergefälle sind zu beachten!
Stopprinne SR 400 G Polymerbeton, o. glw.
Gesamtlänge 5,00 m.
Einzelelemente:
Länge 100 cm
Höhe 45 cm
Breite oben 47,2 cm
Breite unten 53,2 cm
Integrierter Kantenschutz aus Kugelgraphitguss
Maschenrost, Kugelgraphitguss, 8-fach
arretiert, bzw. teilweise geschlossenes
Teilweise geschlossenes Abdeckblech, gem.
örtlicher Abstimmung, arretiert.
Belastungsklasse beider Abdeckungen:
Klasse D 400 nach EN 1433
Maschenweite 6,5 (4,2) x 10,9 cm
Betonfundament C 20 / 25:
Stärke 20 cm
Breite 100 cm
beidseitige Rückenstützen:
Breite: 20 cm
Einschließlich erforderlicher Raumfugen.
Einbau gem. LV und nach Herstellervorschrift
als Querung des Link's (Asphaltbelag).
Längs- / Quergefälle sind zu beachten!
OK
Lw
(57,85)
Amphibienleitwand abwinkeln,
LEP 100, gebogener Einbau
(max 3° pro Element!)
LEP 100 I (Innenkurve)
ca. 8 Elemente
LEP 100 A (Außenkurve)
ca. 8 Elemente
LEP
100,
gerade
Gelände innerhalb der Leistungsgrenze
großzügig auf 57,45 (Sohle Stopprinne)
verziehen
LEP 100 I (Innenkurve)
ca. 5 Elemente
LEP 100 A (Außenkurve)
ca. 5 Elemente
LEP 100 I (Innenkurve)
ca. 9 Elemente
LEP 100 A (Außenkurve)
ca. 5 Elemente
Neue Böschung
mit
Neigung max. 1:3
oder
flacher herstellen,
gem.
LV
Leistungsgrenze
/
Höhenanschluss
an
Bestand
herstellen
Leistungsgrenze
/
Höhenanschluss
an
Bestand
herstellen
Neue Böschung mit Neigung max. 1:3
oder flacher herstellen, gem. LV
Leistungsgrenze / Höhenanschluss an Bestand herstellen
Leistungsgrenze / Höhenanschluss an Bestand herstellen
Abstand der ortsfesten Leiteinrichtung
ca. 50 - 60 cm paraller zur Außenkante
Schotterrasenweg. Vorh. Böschung an
Lauffläche der Leiteinrichung anarbeiten.
LEP
100
Böschungen nach Fertigstellung
der Wege (s. Pläne Grünes C)
anarbeiten. Neigung max. 1:3
Temporäre Einrichtung (L = ca. 26,00m) liefern und ab Brücke
Buschdorfer Straße oberhalb der Böschung gem. LV und
Herstellervorschrift einbauen und für die Dauer der Bauarbeiten
vorhalten (s. entspr. Pos. des LV's).
Gemäß örtlicher Abstimmung zum genauen Verlauf der Leit-
einrichtung mit Amt 68, der Planungsgemeinschaft freiberuf-
licher Ökologen, der Fa. Frauenrath und S+P vom 07.02.2014
4,7%
2,7%
Temporäre Einrichtung (L = ca. 430,00m) liefern und ab ortsfester Leiteinrichtung bis Brücke
Buschdorfer Straße gem. LV und Herstellervorschrift einbauen und für die Dauer der
Bauarbeiten vorhalten (s. entsprende Positionen des LV's).
Gemäß örtlicher Abstimmung zum genauen Verlauf der Leiteinrichtung mit Amt 68, der
Planungsgemeinschaft freiberuflicher Ökologen, der Fa. Frauenrath und S+P vom 07.02.2014
Ortsfeste Befestigung der
Folie an die Brücke, z.B. mittels
Schiene und Verschraubung, bzw.
nach Vorstellung des AN.
Temporäre Einrichtung (L = ca. 430,00m) liefern und ab ortsfester Leiteinrichtung bis Brücke
Buschdorfer Straße gem. LV und Herstellervorschrift einbauen und für die Dauer der
Bauarbeiten vorhalten (s. entsprende Positionen des LV's).
Gemäß örtlicher Abstimmung zum genauen Verlauf der Leiteinrichtung mit Amt 68, der
Planungsgemeinschaft freiberuflicher Ökologen, der Fa. Frauenrath und S+P vom 07.02.2014
Feldweg
(unbefestigt)
Feldweg
(unbefestigt)
14
13
12
-
N
W O
S
Bonn, den, 22.11.2013
gez. i.A. D. Baier
gez. P. Kläs
FM 20.11.13
Bonn, den 27.09.2013
1 : 500
BUNDESSTADT BONN
Projekt:
Plan: Maßstab:
bearb.:
Datum: Datum:Name: Name:
gezeich.:
geprüft:
geprüft:
Plan Grösse:
Plan Nr:
Nr. Änderung, Art, Umfang, Ursache Gezeichnet / Datum
GRÜNES C
1.Bauabschnitt: Ortsteil Buschdorf "Im Rosenfeld"
mit multifunktionalem Kleinspielfeld und Spielplatz
16.09.13AO
16.09.13AO
S+P Freiraumplaner GbR
Dipl. Ing. Peter Kläs - AKNW & Astrid Oppenländer
Prof.-Neu-Allee 33, 53225 Bonn, Tel.: 0228 / 46 46 45
Fax.: 0228 / 47 69 33
110 x 85
288 / WA 001+002
06.02.14
Werkplan - Blatt 1+2
Datum Druckdatei:
AMT FÜR STADTGRÜN
Grundriss / Lageplan
Der Bauherr
Der Architekt
geprüft:
geprüft:
STADT.
CITY.
VILLE.
BONN.
Mitzeichnung:
Name: Datum: Unterschrift:
Amt
Amt
Amt
Amt
1 Temp. Leiteinrichtung, Änderung Verlauf gem. Abst. vom 07.02.14 AO / 07.02.2014
Gilt nur als Übersichtsplan
Planlegende
vorh. Höhen
vorh. Höhen interpoliert
gepl. Höhen
Pfl. 7
Der Auftragnehmer hat vor Beginn jeder Arbeit die betreffenden Pläne genau
durchzusehen! Maßfehler oder Höhendifferenzen sind der Bauleitung sofort und
vor Arbeitesbeginn mitzuteilen! Deren Entscheidung ist abzuwarten!
57,80i
57.78
(56,80)
OK Lw (57,63) Höhe Oberkante Leitwand
OK Lf (57,19) Höhe Oberkante Lauffläche
D (57,40)
S (57,00)
Höhe Abdeckung Stopprinne
Höhe Sohle Stopprinne
Pflanzfläche / Nr.
Leistungsgrenze für die Herstellung
der Amphibienleiteinrichtung
Ortsfeste Amphibienleiteinrichtung
Temporäre Amphibienleiteinrichtung
Rückseite
Rückseite
Vorderseite
Vorderseite
„Tore“
ORTSTEIL BUSCHDORF
FREIZEIT UND ERHOLUNG: GRÜNES C
ORTSTEIL BUSCHDORF
FREIZEIT UND ERHOLUNG: GRÜNES C
Blick vom Aussichtsturm über Urbane Gärten Richtung Autobahn
Lageplan „Grünes C“ o. M.
Spielplatz
Sportanlage
Urbanen Gärten
AmphibienleitsystemSeite 11 von 45
44 45
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
ORTSTEIL BUSCHDORF
FREIZEIT UND ERHOLUNG: GRÜNES C
ORTSTEIL BUSCHDORF
FREIZEIT UND ERHOLUNG: GRÜNES C
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
Im Grünen C bietet das Wege- und Infor-
mationssystem Orientierung und Wis-
senswertes über die Besonderheiten des
Gebietes. Folgende Elemente finden sich
an verschiedenen Orten im Grünen C:
• Link mit Kilometrierung
• Tore
• Stationen
• Markierungselemente
• Informationstafeln
Link
Link ist der Name des ca. 61 km langen
Wegesystems. Der Link beginnt am
Rhein an den Anlegestellen der Mondor-
fer Fähre und dehnt sich „wurzelartig” in
die links- und rechtsrheinischen Land-
schaften aus. Der Kilometer „0“ liegt
jeweils an der Bonner bzw. Niederkasse-
ler Seite der Fähre. Von hier aus zählt die
Kilometer-Entfernung, wie weit man sich
auf dem Link von der Mondorfer Fähre
entfernt befindet.
Tore
Die Tore bilden den Zugang ins Grüne C
und kennzeichnen den Übergang von der
Siedlung in die Landschaft. Die Torwir-
kung entsteht durch markante Baum-
pflanzungen, die durch die für das Grüne
C charakteristischen Markierungselemen-
te und teilweise durch Erdwälle zusätzlich
betont werden. An jedem Tor gibt es
Informationen über die Besonderheiten
des Standortes und die angrenzende
Land- und Ortschaft.
Stationen
An den interessantesten Plätzen im
Grünen C kann man gleichzeitig rasten
und auf Entdeckungstour gehen. Entlang
des Link gibt es in unregelmäßigen Ab-
ständen Sitzgelegenheiten (teilweise
überdacht), die zum Verweilen und Infor-
mieren einladen.
Markierungselemente
Zur weiteren Orientierung entlang des
Link befinden sich Markierungselemente.
In der Regel gibt es an Kreuzungspunk-
ten oder Abzweigungen 2 Elemente. Eins
zeigt bezogen auf den Link immer die Be-
schriftung „Rhein“ und gibt die Richtung
auf dem Link zum Rhein an der Mondor-
fer Fähre an. Dies ist nicht zwingend der
kürzeste Weg zum Rhein. In der Regel
befinden sich die Elemente am Fahrbahn-
rand und sind mit einer „Auffaltung“ ver-
sehen – wenn das nicht möglich ist,
liegen sie (ohne „Auffaltung“) „mittig“ im
Link (oder im Weg). Die C-förmigen Auf-
faltungen helfen dabei, die Markierungen
und damit den Linkverlauf besser zu er-
kennen. Das andere Element erhält den
Namen der Ortschaft, in der man sich
grade befindet oder weist in die Richtung
der nächsten Ortschaft. Die Markierungs-
elemente dienen der Markierung des
Links (dem Link-Verlauf) und führen Sie
auf den „rechten Weg“.
Informationstafeln
Die Tafeln an den Stationen, an den
Toren und entlang des Link informieren
über die Besonderheiten des Ortes
und Landschaftsraumes, an dem man
sich gerade befindt. Die Tafeln liefern zum
Beispiel interessante Informationen über
Flora und Fauna im Grünen C.
Infotafel 1
Infotafel 2
Wegmarkierung
Rad- und Fußweg Blickrichtung NordenPlatz und „Tor“ des Grünen C
Rad- und Fußweg Blickrichtung Süden mit parallelverlaufendem
Amphibienleitsystem
Aussichtsturm „Haltestelle“ mit InfotafelSeite 12 von 45
46 47
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
ORTSTEIL BUSCHDORF
FREIZEIT UND ERHOLUNG
ORTSTEIL BUSCHDORF
FREIZEIT UND ERHOLUNG
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
Orte für Freizeit und Erholung M 1:10.000 (Quelle: Stadt Bonn)
Sportanlagen Friedhof Park
Grünfläche
Friedhofserweiterung
(geplant) Landwirtschaftliche
NutzflächeSpielplätze
Legende
Gebietsabgrenzung B-Plan
Freizeit und Erholung
Neben der Freizeit- und Erholungsfläche
des Grünen C im Rosenfeld befinden sich
mit der ehemaligen Deponie, dem Nord-
friedhof, Klosteracker sowie dem Rhein
weitere Naherholungsgebiete in
Buschdorf oder unmittelbarer Nähe.
Im Wettbewerbsgebiet selbst befinden
sich unter anderem als Teil des Grünen C
zwei Sportanlagen sowie ein Spielplatz.
Auch in Buschdorf selbst befinden sich
einige Sportanlagen und Spielplätze.
m Siedlungszentrum befinden sich meh-
rere kleinteilige Grünflächen sowie park-
ähnliche Strukturen. An den Siedlungsrän-
dern sind zum Teil auch großflächigere
Grünflächen zu finden.
Sportanlage mit Amphibienleitsystem
Spielplatz von Norden
Spielplatz mit geduldetem Parken von OstenSeite 13 von 45
48 49
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
ORTSTEIL BUSCHDORF
SOZIALE INFRASTRUKTUR UND NAHVERSORGUNG
ORTSTEIL BUSCHDORF
SOZIALE INFRASTRUKTUR UND NAHVERSORGUNG
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
Soziale Infrastruktur und Nahversorgung M 1:10.000 (Quelle: Stadt Bonn)
Einkaufsmöglichkeiten an der Kölnstraße
Einkaufsmöglichkeiten an der Kölnstraße
Legende
Kita Jugendzentrum
Grundschule Supermarkt
ansässig.
Eine Sparkassen- oder Postfiliale gibt es
im Ortsteil nicht, lediglich einen Bankau-
tomaten und eine Poststelle in dem
ansässigen Blumenhandel.
Bis Dato ist kein Lebensmittelvollsorti-
menter in Buschdorf verortet. Die Auf-
stellung eines Bebauungsplans für die
Ansiedlung eines REWE Marktes an der
Kölnstraße ist jedoch geplant.
Soziale Infrastruktur
Im Bereich der sozialen Infrastruktur ver-
fügt Buschdorf über eine katholische
Grundschule (KGS) und die Gemein-
schaftsgrundschule (GGS)„Am Apfelgar-
ten“. Derzeit besuchen insgesamt 211
Schüler*innen die zweizügige KGS
Buschdorf, wovon 115 Schüler*innen ei-
nen Betreuungsplatz in der offenen Ganz-
tagsschule (OGS) in Anspruch nehmen.
Mit der GGS „Am Apfelgarten“ ist 2019
ein zweiter - noch provisorischer- Grund-
schulstandort in Buschdorf gegründet
worden. Im Spätsommer 2022 sind die
Arbeiten für den Neubau des Schulgebäu-
des sowie einer Sporthalle
aufgenommen worden.
In Buschdorf befinden sich vier Kinderta-
gesstätten:
• Evangelischer Kindergarten mit ca. 50
Betreuungsplätzen katholischer Kin-
dergarten „St. Aegidius“ mit ca. 65
Betreuungsplätzen
• Städtischer Kindergarten „Die Raupe“
mit ca. 45 Betreuungsplätzen
• FRÖBEL-Kindergarten „Am Apfel-
baum“ mit ca. 80 Plätzen
Nahversorgung
Im Bereich der Grundversorgung verfügt
Buschdorf über einen Lebensmitteldis-
counter, eine Apotheke und drei Ärztpra-
xen sowie ein Sanitätshaus. Der fußläufig
vom Plangebiet entfernte Dorfkern im
Bereich der Friedlandstraße erfüllt seine
Versorgungsfuktion heute nicht mehr.
Darüber hinaus sind zwei Gastronomiebe-
triebe und ein Bäcker im Ortsteil
Realisierungsbereich WBWGebietsabgrenzung B-PlanSeite 14 von 45
Kölnstraße
50 51
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
ORTSTEIL BUSCHDORF
MOBILITÄT UND VERKEHR
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
ORTSTEIL BUSCHDORF
MOBILITÄT UND VERKEHR
Trotz seiner Lage an der Peripherie des
Bonner Stadtgebietes verfügt der Ortsteil
Buschdorf über eine gute äußere
Erschließung.
MIV
Über die das Plangebiet umgebenden
überörtlichen Hauptverkehrsstraßen ist
eine Anbindung an die Bonner Innenstadt
sowie die benachbarte Gemeinde Hersel
gegeben. In Richtung Osten kann das
Plangebiet über die Friedlandstraße und
die Kölnstraße verlassen werden. In Rich-
tung Süden stellen die Schickgasse und
die Agnetendorfer Straße die Verbindung
zur Oppelner Straße dar, über die das
Stadtzentrum Bonn von Westen her an-
gefahren werden kann. Über den in rund
Stadtbahn 16
Stadtbahntrasse
(Varianten in Prüfung)
Bus 630
(Dottendorf-Tannenbusch)
Bus 604
(Hersel-Hbf-Ückesdorf)
Bushaltestelle
Stadtbahnhaltestelle
Stadtbahnhaltestelle
(In Prüfung)
Hauptroute Rad
Verbindungsweg Rad
Haupterschließung MIV
Verbindung Tannenbusch
Legende3 km Entfernung befindlichen Autobahn-
anschluss Bornheim ist auch das überge-
ordnete Straßennetz mit den Bundesau-
tobahnen A 555 und 565 schnell zu
erreichen.
ÖPNV
In Bezug auf den öffentlichen Personen-
nahverkehr verfügt das Plangebiet eben-
falls über eine gute Anbindung. In unmit-
telbarer Nachbarschaft zum Plangebiet
befindet sich der Stadtbahnhaltestelle
Buschdorf (Linie 16). Diese westlich von
Buschdorf verlaufende Stadtbahnlinie
stellt eine der wichtigsten ÖPNV-Verbin-
dungen zwischen Bonn und Köln dar. Die
Fahrzeit nach Bonn-Hauptbahnhof beträgt
ca. 6 Minuten, nach Köln Hauptbahnhof
gelangt man in ca. 45 Minuten. Momen-
tan befindet sich am Zugang zur
Stadtbahnhaltestelle Buschdorf eine
Bushaltestelle der Linie 630, welche im
30-Minutentakt zwischen Tannenbusch
und dem Universitätsklinikum auf dem
Venusberg verkehrt. Die Berücksichtigung
einer Bushaltestelle im Bereich der öf-
fentlichen Verkehrsfläche der Schickgasse
sollte als optional berücksichtigt werden.
Zudem durchquert die Buslinie 604 (Hal-
testelle Dellweg) den Ortsteil Buschdorf.
Des Weiteren ist zur Erweiterung des be-
stehenden ÖPNV-Angebots im Rahmen
der Verkehrsentwicklungsplanung die Ver-
längerung der Stadtbahnlinie 63 von
Tannenbusch Mitte über die Haltestelle
Buschdorf hinaus bis in den Ortsteil Auer-
berg in Planung. Im beschlossenen zu-
künftigen Stadtbahnkonzept ist ein über-
lagerter 5-Minuten Takt auf den Linien 16
und 63 vorgesehen. Eine Realisierung
wird zum Fahrplanwechsel Ende 2026
angestrebt. Bei Realisierung der Verlänge-
rung der Stadtbahnlinie 63 sieht der
aktuelle Planungsstand den Entfall des
Buslinienverkehrs in Buschdorf vor, so
dass zukünftig kein Busverkehr über die
Schickgasse zwischen Buschdorf und
Tannenbusch verkehren wird.
Radverkehr
Über die innerörtlichen Wohnstraßen
Buschdorfs kann das überörtliche Radwe-
genetz (Kölnstraße) einfach erreicht wer-
den. Für den Fuß- und Radverkehr beste-
hen neben der Schickgasse darüber
hinaus über Wirtschaftswege weitere
Erschließungsmöglichkeiten in Richtung
Norden in das Naherholungsgebiet des
Grünen C´s. Aufgrund der zentralen
Verkehrsachsen (Autobahn und Stadt-
bahn) sowie der vorhandenen Grünstruk-
turen sind weitere Anschlüsse, z.B. in
Richtung Süden oder Südosten, zurzeit
nicht abzusehen.
Nahverkehr M 1:20.000 (Quelle: Stadt Bonn)
Gebietsabgrenzung B-Plan
Gebietsabgrenzung B-Plan
Realisierungsbereich WBW
Realisierungsbereich WBW
Radwege M 1:20.000 (Quelle: Stadt Bonn)
H
H
H
Legende
Kölnstraße
Friedlandstr.
Schickgasse
Auerberg
Agnetendorfer Str.
Oppelner Str.
SchickgasseSeite 15 von 45
52 53
ORTSTEIL BUSCHDORF
INTEGRIERTES ENTWICKLUNGSKONZEPT
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
Das im Entwurf vorliegende integrierte
Entwicklungskonzept Buschdorf (IEK
Buschdorf) soll künftig den Rahmen für
die zukünftige Entwicklung des Ortsteils
bilden und dient sowohl als Handlungs-
leitfaden als auch zur Grundlage für Ent-
scheidungen in den politischen Gremien.
Seit November 2014 fand zwischen der
Stadtverwaltung und den Bewohnerinnen
und Bewohnern Buschdorfs ein intensi-
ver Kommunikationsprozess statt, mit
dem Ziel gemeinschaftlich die zukünftige
Entwicklung des Ortsteils zu gestalten.
Im Mai 2015 fand eine zweitägige Pers-
pektivwerkstatt statt, die eine Grundlage
für die weitere Entwicklung von Busch-
dorf bilden sollte.
Ende 2016 konnte über das Landesför-
derangebot „Altengerechte Quartiere
NRW“ für den Zeitraum von zwei Jahren
ein Quartiersmanagement für Buschdorf
eingerichtet werden. Der Kommunikati-
onsprozess konnte fortgeführt und im
Rahmen einer intensiven Beteiligung der
Bewohnerinnen und Bewohner durch
Buschdorf-Foren, Buschdorf-Dialoge,
Workshops, Aktionstage und einzelne
Treffen der Verwaltung mit den Arbeits-
gruppen vertieft werden.
Um eine bedarfsgerechte Entwicklung
des Ortsteiles Buschdorf zu fördern, wur-
de 2018 eine Befragung zum Thema
„Älter werden in Buschdorf“ durchge-
führt. Ebenfalls 2018 fand im Rahmen
des integrierten Entwicklungskonzeptes
Buschdorf ein Workshop zur Zukunft von
Buschdorf statt.
Dem Plangebiet werden folgende konkret
zu erfüllende Ziele zugeordnet:
– Wohnangebot für alle Zielgruppen
– Schaffung von kleineren und barri-
erefreien Wohnungen sowie
– innovative Wohnformen als Erwei-
terung der homogenen Wohn-
– raumangebote.
Legende
Gebietsabgrenzung B-Plan
Realisierungsbereich WBW
Entwurf - Integriertes Entwicklungskonzept (Quelle: Stadt Bonn)
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
DAS WETTBEWERBSGEBIET
LAGE, ABGRENZUNG UND BESCHREIBUNG
Übersicht Wettbewerbsgebiet M 1:5.000
(Quelle: eigene Darstellung nach Stadt Bonn)
Schickgasse
Grünzug „Grünes C“
Basket-
ballplatz
Spielplatz Tor „Grünes C“
Stadtbahnhaltepunkt
Buschdorf (Linie 16)
Landwirtschaftlich
genutzte Fläche
Stadtteil
Buschdorf
Stadtteil
Tannenbusch
Stadtbahn Köln-Bonn
Bolzplatz
(Nicht in
Betrieb)
Bornheim
Unterführung
Fußgänger-
brücke
A 555
Das Plangebiet erstreckt sich im An-
schluss an die vorhandene Bebauung am
südwestlichen Rand des Ortsteiles
Buschdorf im Norden der Stadt Bonn.
Die Flächen im Plangebiet liegen fast aus-
schließlich in städtischem Eigentum, mit
Ausnahme der blau umrandeten Flächen
(s. Abb).
Im Jahr 2014 wurde im Rahmen des Inte-
grierten Entwicklungskonzepts Grüne In-
frastruktur "Grünes C" der Grünzug Ro-
senfeld eröffnet (s. Kapitel „Grünes C“, S.
41 ff). Das 2,3 Hektar große Areal mar-
kiert bereits heute den Rand der späteren
Siedlungsfläche. Neben Blüh- und Farbfel-
dern und einer Streuobstwiese wurden
ein Spielplatz sowie ein multifunktionales
Kleinspielfeld angelegt. Relativ reliefarm
und mit vereinzelten, randlichen Gehölz-
beständen, ist der übrige Landschafts-
raum i.W. durch landwirtschaftliche Nutz-
flächen gekennzeichnet. Das Plangebiet
weist Biotopstrukturen auf, die arten-
schutzrechtlich relevant sein können (s.
Kapitel „Artenschutz“, S. 61 ff).
Östlich der Schickgasse befindet sich ein
freistehendes Wohnhaus nebst Scheune
sowie eine Obstplantage. Westlich der
Schickgasse ist ein Bolzplatz mit vorgela-
gerter Parkfläche angelegt. Im Nordosten
des Plangebiets schließt sich die Wohn-
bebauung von Buschdorf an, im Nord-
westen landwirtschaftlich genutzte
Flächen.
Gebietsabgrenzung B-Plan
Realisierungsbereich WBW
In PrivateigentumSeite 16 von 45
54 55
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
DAS WETTBEWERBSGEBIET
LAGE, ABGRENZUNG UND BESCHREIBUNG
Schickgasse
Grünzug „Grünes C“
Basket-
ballplatz
Spielplatz
Tor
„Grünes C“
Stadtbahnhaltepunkt
Buschdorf (Linie 16)
Landwirtschaftlich
genutzte Fläche
Stadtteil
Buschdorf
Stadtteil
Tannenbusch
Stadtbahn Köln-Bonn
Bornheim
Bolzplatz
Unterführung
Fußgänger-
brücke
A 555
Außerhalb des Plangebietes befindet sich
nordwestlich auf Bornheimer Stadtgebiet
eine Kiesabbaufläche in Betrieb. Die Au-
tobahn bildet die südliche Begrenzung
und gleichzeitig die Zäsur zum Stadtteil
Tannenbusch. Die Entfernung zum Orts-
kern Buschdorf beträgt ca. 0,5 km. Der
nächste Hauptversorgungsschwerpunkt
befindet sich im südlich angrenzenden
Ortsteil Tannenbusch (ca. 0,5 km).
Zwischen der Schickgasse und der Trasse
der Rheinuferbahn bildet ein 5 m hoher
Lärmschutzwall den Abschluss einer grö-
ßeren Lärmschutzanlage, die die Ortslage
Buschdorf von den Lärmemissionen der
Autobahn abschirmt.
Die Grenzen des Plangebiets entspre-
chen denen des rechtskräftigen Bebau-
ungsplans Nr. 7325-14, der jedoch auf
Grundlage des Wettbewerbsergebnis-
ses durch neues Planungsrecht ersetzt
werden soll.
Äußere Erschließung
Das Quartier wird für den ÖPNV sowie
den Kfz-Verkehr ausschließlich über die
Schickgasse erschlossen, welche die bei-
den Bonner Ortsteile Buschdorf und Tan-
nenbusch miteinander verbindet.
Direkt angrenzend an das Plangebiet wird
dabei die Stadtbahnhaltestelle Buschdorf
(Linie 16) über die Schickgasse erschlos-
sen. Diese bietet Verbindungen nach Köln
und in das Bonner Zentrum.
Luftbild Wettbewerbsgebiet M 1:5.000
(eigene Darstellung nach © www.bonn.de)
Gebietsabgrezung B-Plan
Realisierungsbereich WBW
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
DAS WETTBEWERBSGEBIET
FOTODOKUMENTATION PLANGEBIET
Haltestelle Stadtbahn BuschdorfGebäude der Verkehrsbetriebe mit Treppenabgang der Stadtbahn
Zugang zur Haltestelle Stadtbahn Buschdorf Zugang zur Haltestelle Stadtbahn BuschdorfSeite 17 von 45
56 57
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
DAS WETTBEWERBSGEBIET
FOTODOKUMENTATION PLANGEBIET
Bahntrasse mit Böschung Blickrichtung Norden Platz und „Tor“ des Grünen C
Blick Richtung Norden entlang des Grünen C Privatgrundstück an der Schickgasse
Privatgrundstück an der SchickgasseDetail Amphibienleitsystem
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
PLANUNGSRECHT
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
Auszug Flächennutzungsplan (Quelle: www.bonn.de)±
Anlage 1
Datengrundlage:
Geobasisdaten, © Amt für Bodenmanagement und Geoinformationen
Auszug aus dem derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan, © Stadtplanungsamt 61-11
0 100 200
-1\61-11\4_GIS_Projekte\FNP\1_Auskunft\Auskunft_Beteiligung_BP.mxd spartz 03.05.2021
Auskunft aus dem rechtswirksamen FNP
- Stand April 2021 -
Legende
Abgrenzung Beteiligung BP
Wohnbaufläche
Hauptverkehrsstraße
Fläche für
Bahnanlagen
Fläche für den
Gemeinbedarf
(Schule)
Grünfläche
(Landschaftsschutz)
Der Flächennutzungsplan stellt den zen-
tralen Teil des Plangebietes als Wohnbau-
fläche dar. Entlang der Stadtgrenze zu
Bornheim und der Autobahn verläuft eine
Grünfläche, die dem Landschaftsschutz
unterliegt.
Ein rund 60 m breiter Streifen, der parallel
zur Stadtgrenze verläuft, liegt innerhalb
des Landschaftsschutzgebietes.
Wohnbaufläche
Grünfläche
Landschaftsschutz
Hauptverkehrsstraße
Fläche für Bahnanlagen
Stadtbahn
Fläche für Gemeinbedarf -
Schule
Gebietsabgrenzung B-Plan
Realisierungsbereich WBW
LegendeSeite 18 von 45
58 59
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
PLANUNGSRECHT
BEBAUUNGSPLAN
Mit Beschluss im September 2020 hat
die Politik die Verwaltung mit der Neu-
aufstellung des Bebauungsplans unter
Berücksichtigung der Ziele Klimaneu-
tralität, deutliche Erhöhung der Wohn-
flächen durch mehr Geschosswoh-
nungsbau, mindestens 50%
gefördertem Wohnraum, Angeboten
für genossenschaftliche Wohnprojekte
sowie autoarme Siedlung mit umwelt-
freundlichem Mobilitätskonzept beauf-
tragt.
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
eheneDie für die Wohnbebauung vorges
chFläche liegt nicht im Geltungsberei
and-eines „Natura-2000“, Natur- oder L
hafts-schaftsschutzgebietes oder Landsc
ar anplanes, grenzt allerdings unmittelb
planeinen solchen an. Der Landschafts
nflä-Kottenforst bezieht jedoch die Grü
chen des Plangebiets mit in seinen
lsGeltungsbereich ein und stellt sie a
ndedem Landschaftsschutz unterliege
ietFlächen dar: Landschaftsschutzgeb
eg und„Dransdorfer Weg, Bornheimer W
Kotten-Tannenbusch West“ (LSG 2.2, LP
forst).
Land-Als Entwicklungsziel formuliert der
eiche-schaftsplan für die Fläche die „Anr
einerrung, bzw. ökologische Aufwertung
nd-im Ganzen erhaltungswürdigen La
en undschaft mit naturnahen Lebensräum
lemen-mit gliedernden und belebenden E
ten“.
nge-Für den südwestlichen Teil des Pla
derbiets, entlang der Autobahn, setzt
n zurLandschaftsplan Pflegemaßnahme
desErhaltung oder Wiederherstellung
lungLandschaftsbildes und zur Entwick
in dervon charakteristischen Elementen
rhaltKulturlandschaft fest (7.3.4). Zum E
n u. a.und zur Sicherung der Biotopfläche
derfür die Wechselkröte, ist die Pflege
tellen-Flächen entsprechend eines zu ers
chenden Pflegeplanes, auf die faunistis
Bedürfnisse abzustimmen.
Anreicherung bzw. ökologische Aufwer-
tung einer im Ganzen erhaltungswürdi-
gen Landschaft mit naturnahen Lebens-
räumen und mit gliedernden und
belebenden Elementen.
Entwicklungsziel Nr. 2 Entwicklungsziel Nr. 8
Herstellung oder Verbesserung bzw. Si-
cherstellung der Entwicklungsfähigkeit
von Lebensgemeinschaften und Lebens-
stätten besonderer Pflanzen- und Tierar-
ten.Maßstab 11:: 1100000000
NATUR UND LANDSCHAFT
DSCHAFTSPLANENTWICKLUNGSZIELE LAN
Ausschnitt Landschaftsplan M 1:10.000 (Quelle: stadtplan.bonn.de) Gebietsabgrenzung B-Plan
Realisierungsbereich WBW
Legende
2 8
Im Zuge der Neuaufstellung des Bebau-
ungsplans „Im Rosenfeld“ (Nr. 6224-3)
erfolgt die Aufhebung des aktuell rechts-
kräftigen Bebauungsplans Nr. 7325-14,
so dass dieser mit Satzungsbeschluss
des zukünftigen Bebauungsplans Nr.
6224-3 außer Kraft treten wird.
Verbindliches Planungsrecht besteht bis-
lang für das betroffene Gebiet in Form
des Bebauungsplanes Nr. 7325-14, der im
Jahre 2012 Rechtskraft erlangt hat. Dieser
weist parallel der Autobahn sowie parallel
der Grenze zu Bornheim eine öffentliche
Grünfläche mit der Zweckbestimmung
Parkanlage aus, die dem Landschafts-
schutz unterliegen. Im Übrigen setzt der
Bebauungsplan ein Allgemeines Wohnge-
biet fest. Die Grundflächenzahl (GRZ)
beträgt im Wesentlichen 0,4, die Ge-
schossflächenzahl (GFZ) in Abhängigkeit
der Anzahl von 2 bis 3 (teils zwingend)
Vollgeschossen 0,8 bzw.1,2. Die offene
Bauweise soll die Möglichkeit eröffnen,
im Inneren des Wohngebietes eine dich-
tere Bebauung mit Reihenhäusern sowie
Geschosswohnungsbau zu realisieren.
Am Rande des Wohngebietes im Über-
gang zur freien Landschaft sollten Einzel-
und Doppelhäuser eine aufgelockerte
Siedlungsstruktur gewährleisten. Im
westlichen Teil des Wohngebietes setzte
der Bebauungsplan eine Fläche für den
Gemeinbedarf mit der näheren Zweckbe-
stimmung Kindergarten fest. Die Grund-
flächenzahl betrug 0,3, die Geschossflä-
chenzahl 0,6 bei einer zweigeschossigen,
offenen Bauweise.Seite 19 von 45
60 61
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
Am östlichen und südlichen Rand ragen
schutzwürdige Biotope (Biotopkatasterflä-
chen des LANUV) in das Plangebiet hin-
ein: Gehölzbestandene bzw. begrünte
Böschungen, Wälle an der Autobahn im
nordwestlichen Stadtgebiet (BK-5208-
506) sowie die Flächen der Rheinufer-
bahn auf Schotterkörper mit begrünten
Böschungen oder Rändern (BK-5208-
507). Die Flächen der Stadtbahn am östli-
chen Rand des Plangebiets stellen zudem
Flächen von besonderer Bedeutung für
den Biotopverbund dar: „Bahntrasse und
aufgelassene Kiesgrube im Westen von
Bonn“ (VB-K-5208-025). Die nordwestlich
angrenzenden Freiflächen bei Hersel (VB-
K-5208-022) sind ebenfalls von besonde-
rer Bedeutung für den Biotopverbund.
Weitere Erläuterungen zu Biotopen unter:
https://bk.naturschutzinformationen.nrw.
de/bk/de/karten/bk
Biotop
Gemarkungsgrenze
NATUR UND LANDSCHAFT
BIOTOPE
Legende
Ausschnitt Biotopkartierung (Quelle: stadtplan.bonn.de) Gebietsabgrenzung B-Plan
Realisierungsbereich WBW
BK-5208-507
BK-5208-506
NATUR UND LANDSCHAFT
ARTENSCHUTZ
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
Die Gutachten aus vergangenen Jahren
weisen darauf hin, dass bereits Arten-
schutzmaßnahmen umgesetzt wurden,
die eine Voraussetzung für eine Bebau-
ung darstellen. Diese Maßnahmen (hier:
Amphibienleitsystem für Wechselkröte)
sind verbindlich zu erhalten und dürfen
durch die Neuplanung nicht tangiert wer-
den (s. Lageplan auf S. 42).
Im Bereich des „Grünen C“ wurde die
Leiteinrichtung bereits im Rahmen der
Regionale 2010/Grünes C durch die Stadt
erstellt.
Detail Amphibienleitsystem
Detail Amphibienleitsystem im Bereich des „Tors“
Detail Amphibienleitsystem im Bereich des SpielplatzesAmphibienleitsystem Blick Richtung NordenSeite 20 von 45
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Realisierungsbereich WBWGebietsabgrenzung B-Plan
Faunistische Untersuchungen, Übersichtsplan, Stand 12/2022 (Quelle: Stadt Bonn)Wk
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Reptilien
Amphibien
Transekt Wechselkröte
Legende
Vögel
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)Swk
Brutvogel / Brutverdacht
Nahrungsgast
Wechselbeziehung
Nachrichtliche Darstellung
Stadtgrenze
Grenze des Untersuchungsraumes
Feldlerche (Alauda arvensis)Fl
Reptilienpappe mit lfd. Nummerierung
Goldammer (Emberiza citrinella)G
Säugetiere
Haselmaustube mit lfd. Nummerierung
1
1
© Geobasisdaten: OpenGeodata.NRW 2022
Fledermäuse
Transekt
Horchbox
Flugstraße
Hohe Flugaktivität
Transekt
Bebauungsplan Nr. 6224-3 "Im Rosenfeld"
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf
Faunistische Untersuchungen
Übersichtslageplan
Maßstab: 1:2.500
Datum Zeichen
bearbeitet
gezeichnet
geprüft
12/2022
12/2022
12/2022
Mys.-Mohr
Czenkusch
Wallossek
Auftraggeber: Bundesstadt Bonn
Stadtplanungsamt
Berliner Platz 2
53111 Bonn
COCHET CONSULT GbR
Planungsgesellschaft Umwelt, Stadt und Verkehr
Ubierstraße 94
Tel. 0228 / 94 33 0 0
Fax 0228 / 94 33 0 33
53173 Bonn
top@cochet-consult.de
www.cochet-consult.de
Fuchsbau - besetzt
Bluthänfling (Carduelis cannabina)Hä Mäusebussard (Buteo buteo)Mb
Star (Sturnus vulgaris)S
Großes Mausohr (Myotis myotis)
Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)
GM
Rf
Brf Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)Zf
Gattung Plecotus (Plecotus spec.)Ple
Gattung Myotis (Myotis spec.)Myo
Gattung Nyctalus (Nyctalus spec.)Nyc
GA Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)
N Gattung Nyctalus/Eptesicus/Vespertilio
(Nyctaloid)
Turmfalke (Falco tinnunculus)TfKlappergrasmücke (Sylvia curruca)Kg
Wechselkröte (Bufotes viridis)Wk
Sichtbeobachtung
Rufende Individuen
In Dransdorf, Tannenbusch und Buschdorf
sind Vorkommen besonders bzw. streng
geschützter und planungsrelevanter Tierar-
ten der Gruppen Amphibien, Reptilien und
Avifauna verzeichnet.
Die artenschutzrechtliche Vorprüfung
(ASP I) verweist darauf, dass eine vorha-
benbedingte Gefährdung von arten-
schutzrechtlich relevanten Tierindividuen
nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG und die
Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ru-
hestätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3
BNatSchG nicht ausgeschlossen werden
kann. Das Gutachten samt planungsrele-
vanten Ergebnissen der vertiefenden ASP
II Prüfung mit dazugehöriger Ausarbei-
tung weiterer Artenschutzmaßnahmen ist
noch ausstehend.
NATUR UND LANDSCHAFT
ARTENSCHUTZ
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
NATUR UND LANDSCHAFT
ARTENSCHUTZWk
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Reptilien
Amphibien
Transekt Wechselkröte
Legende
Vögel
Schwarzkehlchen (SaSwk
Brutvogel / Brutverdacht
Nahrungsgast
Wechselbeziehung
Feldlerche (Alauda arvensis)Fl
Reptilienpappe mit lfd. Nummerierung
Goldammer (Emberiza citrinella)G
Säugetiere
Haselmaustube mit lfd. Nummerierung
1
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Fledermäuse
Transekt
Horchbox
Flugstraße
Transekt
Fuchsbau - besetzt
Bluthänfling (Carduelis cannabina)Hä Mäusebussard (ButeoMb
Star (Sturnus vulgarisS
Großes Mausohr (Myotis myotis)
Rauhhautfledermaus
GM
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Brf Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)
Zwergfledermaus (PipZf
Gattung Plecotus (PlePle
Gattung Myotis (Myotis spec.)Myo
Gattung Nyctalus (Nyctalus spec.)Nyc
GA Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)
N Gattung Nyctalus/Ept
(Nyctaloid)
Turmfalke (Falco tinnTfKlappergrasmücke (Sylvia curruca)Kg
Wechselkröte (Bufotes viridis)Wk
Sichtbeobachtung
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Reptilien
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Transekt Wechselkröte
Legende
Vögel
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)Swk
Brutvogel / Brutverdacht
Nahrungsgast
Wechselbeziehung
Feldlerche (Alauda arvensis)Fl
Reptilienpappe mit lfd. Nummerierung
Goldammer (Emberiza citrinella)G
Säugetiere
Haselmaustube mit lfd. Nummerierung
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Fledermäuse
Transekt
Fuchsbau - besetzt
Bluthänfling (Carduelis cannabina)Hä Mäusebussard (Buteo buteo)Mb
Star (Sturnus vulgaris)S
Großes Mausohr (Myotis myotis)
Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)
GM
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Brf Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)Zf
Gattung Plecotus (Plecotus spec.)Ple
Gattung Myotis (Myotis spec.)Myo
Gattung Nyctalus (Nyctalus spec.)Nyc
GA Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)
N Gattung Nyctalus/Eptesicus/Vespertilio
(Nyctaloid)
Turmfalke (Falco tinnunculus)TfKlappergrasmücke (Sylvia curruca)Kg
Wechselkröte (Bufotes viridis)Wk
Sichtbeobachtung
Rufende IndividuenWk
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Reptilien
Amphibien
Transekt Wechselkröte
Wechselbeziehung
Nachrichtliche Darstellung
Stadtgrenze
Grenze des Untersuchungsraumes
Reptilienpappe mit lfd. Nummerierung
Säugetiere
Haselmaustube mit lfd. Nummerierung
1
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© Geobasisdaten: OpenGeodata.NRW 2022
Fledermäuse
Transekt
Horchbox
Flugstraße
Hohe Flugaktivität
Transekt
Bebauungsplan Nr. 6224-3 "Im Rosenfeld"
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf
Faunistische Untersuchung
Übersichtslageplan
Maßstab: 1:2.500
Datum Zeic
bearbeitet
gezeichnet
geprüft
12/2022
12/2022
12/2022
Mys.-
Czenk
Wallo
Auftraggeber: Bundesstadt Bonn
Stadtplanungsamt
Berliner Platz 2
53111 Bonn
COCHET CONSULT GbR
Planungsgesellschaft Umwelt, Stadt und Verkehr
Ubierstraße 94
Tel. 0228 / 94 33 0 0
Fax 0228 / 94 33 0 33
53173 Bonn
top@cochet-consult.de
www.cochet-consult.de
Fuchsbau - besetzt
Großes Mausohr (Myotis myotis)
Rauhhautfledermaus (Pipistrellus n
GM
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Brf Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistZf
Gattung Plecotus (Plecotus spec.)Ple
Gattung Myotis (Myotis spec.)Myo
Gattung Nyctalus (Nyctalus spec.)Nyc
GA Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)
N Gattung Nyctalus/Eptesicus/Vesper
(Nyctaloid)
Wechselkröte (Bufotes viridis)Wk
Sichtbeobachtung
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Amphibien
Transekt Wechselkröte
Brutvogel / Brutverdacht
Nahrungsgast
Wechselbeziehung
Nachrichtliche Darstellung
Stadtgrenze
Grenze des Untersuchungsraumes
Reptilienpappe mit lfd. Nummerierung
Säugetiere
Haselmaustube mit lfd. Nummerierung
1
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© Geobasisdaten: OpenGeodata.NRW 2022
Fledermäuse
Transekt
Horchbox
Flugstraße
Hohe Flugaktivität
Transekt
Bebauungsplan Nr. 6224-3 "Im Rosenfeld"
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf
Faunistische Untersuchung
Übersichtslageplan
Maßstab: 1:2.500
Datum Zeic
bearbeitet
gezeichnet
geprüft
12/2022
12/2022
12/2022
Mys.-
Czenk
Wallo
Auftraggeber: Bundesstadt Bonn
Stadtplanungsamt
Berliner Platz 2
53111 Bonn
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Fax 0228 / 94 33 0 33
53173 Bonn
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Fuchsbau - besetzt
Großes Mausohr (Myotis myotis)
Rauhhautfledermaus (Pipistrellus n
GM
Rf
Brf Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistZf
Gattung Plecotus (Plecotus spec.)Ple
Gattung Myotis (Myotis spec.)Myo
Gattung Nyctalus (Nyctalus spec.)Nyc
GA Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)
N Gattung Nyctalus/Eptesicus/Vesper
(Nyctaloid)
Turmfalke (Falco tinnunculus)TfKlappergrasmücke (Sylvia curruca)Kg
Wechselkröte (Bufotes viridis)Wk
Sichtbeobachtung
Rufende IndividuenWk
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Amphibien
Transekt Wechselkröte
Brutvogel / Brutverdacht
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Wechselbeziehung
Nachrichtliche Darstellung
Stadtgrenze
Grenze des Untersuchungsraumes
Reptilienpappe mit lfd. Nummerierung
Säugetiere
Haselmaustube mit lfd. Nummerierung
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© Geobasisdaten: OpenGeodata.NRW 2022
Fledermäuse
Transekt
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Flugstraße
Hohe Flugaktivität
Transekt
Bebauungsplan Nr. 6224-3 "Im Rosenfeld"
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf
Faunistische Untersuchungen
Übersichtslageplan
Maßstab: 1:2.500
Datum Zeichen
bearbeitet
gezeichnet
geprüft
12/2022
12/2022
12/2022
Mys.-Mohr
Czenkusch
Wallossek
Auftraggeber: Bundesstadt Bonn
Stadtplanungsamt
Berliner Platz 2
53111 Bonn
COCHET CONSULT GbR
Planungsgesellschaft Umwelt, Stadt und Verkehr
Ubierstraße 94
Tel. 0228 / 94 33 0 0
Fax 0228 / 94 33 0 33
53173 Bonn
top@cochet-consult.de
www.cochet-consult.de
Fuchsbau - besetzt
Großes Mausohr (Myotis myotis)
Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)
GM
Rf
Brf Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)Zf
Gattung Plecotus (Plecotus spec.)Ple
Gattung Myotis (Myotis spec.)Myo
Gattung Nyctalus (Nyctalus spec.)Nyc
GA Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)
N Gattung Nyctalus/Eptesicus/Vespertilio
(Nyctaloid)
Turmfalke (Falco tinnunculus)TfKlappergrasmücke (Sylvia curruca)Kg
Wechselkröte (Bufotes viridis)Wk
Sichtbeobachtung
Rufende IndividuenWk
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Reptilien
Amphibien
Transekt Wechselkröte
Legende
Vögel
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)Swk
Brutvogel / Brutverdacht
Nahrungsgast
Wechselbeziehung
Nachrichtliche Darstellung
Stadtgrenze
Grenze des Untersuchungsraumes
Feldlerche (Alauda arvensis)Fl
Reptilienpappe mit lfd. Nummerierung
Goldammer (Emberiza citrinella)G
Säugetiere
Haselmaustube mit lfd. Nummerierung
1
1
Fledermäuse
Transekt
Horchbox
Flugstraße
Hohe Flugaktivität
Transekt
Datum Zeichen
bearbeitet
gezeichnet
12/2022
12/2022
Mys.-Mohr
Czenkusch
COCHET CONSULT GbR
Planungsgesellschaft Umwelt, Stadt und Verkehr
Ubierstraße 94
Tel. 0228 / 94 33 0 0
53173 Bonn
top@cochet-consult.de
Fuchsbau - besetzt
Bluthänfling (Carduelis cannabina)Hä Mäusebussard (Buteo buteo)Mb
Star (Sturnus vulgaris)S
Großes Mausohr (Myotis myotis)
Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)
GM
Rf
Brf Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)Zf
Gattung Plecotus (Plecotus spec.)Ple
Gattung Myotis (Myotis spec.)Myo
Gattung Nyctalus (Nyctalus spec.)Nyc
GA Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)
N Gattung Nyctalus/Eptesicus/Vespertilio
(Nyctaloid)
Turmfalke (Falco tinnunculus)TfKlappergrasmücke (Sylvia curruca)Kg
Wechselkröte (Bufotes viridis)Wk
Sichtbeobachtung
Rufende IndividuenWk
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Reptilien
Amphibien
Transekt Wechselkröte
Legende
Vögel
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)Swk
Brutvogel / Brutverdacht
Nahrungsgast
Wechselbeziehung
Nachrichtliche Darstellung
Stadtgrenze
Grenze des Untersuchungsraumes
Feldlerche (Alauda arvensis)Fl
Reptilienpappe mit lfd. Nummerierung
Goldammer (Emberiza citrinella)G
Säugetiere
Haselmaustube mit lfd. Nummerierung
1
1
Fledermäuse
Transekt
Horchbox
Flugstraße
Hohe Flugaktivität
Transekt
Fuchsbau - besetzt
Bluthänfling (Carduelis cannabina)Hä Mäusebussard (Buteo buteo)Mb
Star (Sturnus vulgaris)S
Großes Mausohr (Myotis myotis)
Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)
GM
Rf
Brf Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)Zf
Gattung Plecotus (Plecotus spec.)Ple
Gattung Myotis (Myotis spec.)Myo
Gattung Nyctalus (Nyctalus spec.)Nyc
GA Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)
N Gattung Nyctalus/Eptesicus/Vespertilio
(Nyctaloid)
Turmfalke (Falco tinnunculus)TfKlappergrasmücke (Sylvia curruca)Kg
Wechselkröte (Bufotes viridis)Wk
Sichtbeobachtung
Rufende IndividuenWk
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Reptilien
Amphibien
Transekt Wechselkröte
Legende
Vögel
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)Swk
Brutvogel / Brutverdacht
Nahrungsgast
Wechselbeziehung
Nachrichtliche Darstellung
Stadtgrenze
Grenze des Untersuchungsraumes
Feldlerche (Alauda arvensis)Fl
Reptilienpappe mit lfd. Nummerierung
Goldammer (Emberiza citrinella)G
Säugetiere
Haselmaustube mit lfd. Nummerierung
1
1
Fledermäuse
Transekt
Horchbox
Flugstraße
Hohe Flugaktivität
Transekt
Fuchsbau - besetzt
Bluthänfling (Carduelis cannabina)Hä Mäusebussard (Buteo buteo)Mb
Star (Sturnus vulgaris)S
Großes Mausohr (Myotis myotis)
Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)
GM
Rf
Brf Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)Zf
Gattung Plecotus (Plecotus spec.)Ple
Gattung Myotis (Myotis spec.)Myo
Gattung Nyctalus (Nyctalus spec.)Nyc
GA Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)
N Gattung Nyctalus/Eptesicus/Vespertilio
(Nyctaloid)
Turmfalke (Falco tinnunculus)TfKlappergrasmücke (Sylvia curruca)Kg
Wechselkröte (Bufotes viridis)Wk
Sichtbeobachtung
Rufende Individuen
LegendeSeite 21 von 45
64 65
TOPOGRAFIEAuftraggeber
Zeichnungsinhalt
gez.
gepr.
Datum Name Maßstab Kennzeichnung
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Datei-Nr.
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362000
Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N
Datengrundlagen:
Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0
Land NRW, 2021
https://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_abk
Übersicht
Stadt Bonn, Stadtplanungsamt
Bebauungsplan 7325-14 Bonn Buschdorf
Topografische Gefährdungsanalyse
06/2021
06/2021
Jungbluth
Henschel
9141-21-011
TFA_Buschdorf .aprx
0 50 100 150 200 250 Meter
1:2.000
Legende
Klassifizierte Fließwege (Überflutungsgefahr)
& gering (< 1 ha)
& mäßig (1 ha bis 5 ha)
& hoch (5 ha bis 10 ha)
& sehr hoch (> 10 ha)
Oberflächliches Einzugsgebiet
Bebauungsgebiet 7325-14
Senken: Tiefe in m
0 m - 0,02 m
0,02 m - 0,05 m
0,05 m - 0,1 m
0,1 m - 0,2 m
0,2 m - 0,3 m
0,3 m - 0,4 m
0,4 m - 0,5 m
0,5 m - 1 m
1,0 m - 1,50 m
> 1,50 m
Überflutungsgefahr
gering (spez. Retentionsvolumen > 500 m³/ha)
mäßig (spez. Retentionsvolumen 100 m³/ha bis 500 m³/ha)&
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Übersicht
Legende
Klassifizierte Fließwege (Überflutungsgefahr)
& gering (< 1 ha)
& mäßig (1 ha bis 5 ha)
& hoch (5 ha bis 10 ha)
& sehr hoch (> 10 ha)
Oberflächliches Einzugsgebiet
Bebauungsgebiet 7325-14
Senken: Tiefe in m
0 m - 0,02 m
0,02 m - 0,05 m
0,05 m - 0,1 m
0,1 m - 0,2 m
0,2 m - 0,3 m
0,3 m - 0,4 m
0,4 m - 0,5 m
0,5 m - 1 m
1,0 m - 1,50 m
> 1,50 m
Überflutungsgefahr
gering (spez. Retentionsvolumen > 500 m³/ha)
mäßig (spez. Retentionsvolumen 100 m³/ha bis 500 m³/ha)&
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Legende
Klassifizierte Fließwege (Überflutungsgefahr)
& gering (< 1 ha)
& mäßig (1 ha bis 5 ha)
& hoch (5 ha bis 10 ha)
& sehr hoch (> 10 ha)
Oberflächliches Einzugsgebiet
Bebauungsgebiet 7325-14
Senken: Tiefe in m
0 m - 0,02 m
0,02 m - 0,05 m
0,05 m - 0,1 m
0,1 m - 0,2 m
0,2 m - 0,3 m
0,3 m - 0,4 m
0,4 m - 0,5 m
0,5 m - 1 m
1,0 m - 1,50 m
> 1,50 m
Überflutungsgefahr
gering (spez. Retentionsvolumen > 500 m³/ha)
mäßig (spez. Retentionsvolumen 100 m³/ha bis 500 m³/ha)&
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Übersicht
Legende
Klassifizierte Fließwege (Überflutungsgefahr)
& gering (< 1 ha)
& mäßig (1 ha bis 5 ha)
& hoch (5 ha bis 10 ha)
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Oberflächliches Einzugsgebiet
Bebauungsgebiet 7325-14
Senken: Tiefe in m
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gering (spez. Retentionsvolumen > 500 m³/ha)
mäßig (spez. Retentionsvolumen 100 m³/ha bis 500 m³/ha)&
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Übersicht
Legende
Klassifizierte Fließwege (Überflutungsgefahr)
& gering (< 1 ha)
& mäßig (1 ha bis 5 ha)
& hoch (5 ha bis 10 ha)
& sehr hoch (> 10 ha)
Oberflächliches Einzugsgebiet
Bebauungsgebiet 7325-14
Senken: Tiefe in m
0 m - 0,02 m
0,02 m - 0,05 m
0,05 m - 0,1 m
0,1 m - 0,2 m
0,2 m - 0,3 m
0,3 m - 0,4 m
0,4 m - 0,5 m
0,5 m - 1 m
1,0 m - 1,50 m
> 1,50 m
Überflutungsgefahr
gering (spez. Retentionsvolumen > 500 m³/ha)
mäßig (spez. Retentionsvolumen 100 m³/ha bis 500 m³/ha)&
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Übersicht
Legende
Klassifizierte Fließwege (Überflutungsgefahr)
& gering (< 1 ha)
& mäßig (1 ha bis 5 ha)
& hoch (5 ha bis 10 ha)
& sehr hoch (> 10 ha)
Oberflächliches Einzugsgebiet
Bebauungsgebiet 7325-14
Senken: Tiefe in m
0 m - 0,02 m
0,02 m - 0,05 m
0,05 m - 0,1 m
0,1 m - 0,2 m
0,2 m - 0,3 m
0,3 m - 0,4 m
0,4 m - 0,5 m
0,5 m - 1 m
1,0 m - 1,50 m
> 1,50 m
Überflutungsgefahr
gering (spez. Retentionsvolumen > 500 m³/ha)
mäßig (spez. Retentionsvolumen 100 m³/ha bis 500 m³/ha)
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
Topografische Gefährdungsanalyse (Quelle: Stadt Bonn) Gebietsabgrenzung B-Plan
Realisierungsbereich WBW
Legende
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
Das Gelände des Bebauungsgebietes
liegt zwischen ca. 57,35 und 57,60 m ü.
NN und ist überwiegend eben. Lediglich
die Bohrung B 1, welche im Norden des
Plangebietes durchgeführt wurde, befin-
det sich 0,5 m höher bei 58,10 m ü. NN.
Das Gelände im betrachteten Untersu-
chungsraum fällt leicht von Ost nach
West ab. In nebenstehender Karte sind
die topografischen Höhenverhältnisse im
Untersuchungsraum anhand der Einfär-
bung (Grün = niedrig, Rot = hoch) kennt-
lich gemacht. Die Geländehöhen im Pla-
nungsgebiet liegen zwischen 53,20
mNHN und 68,40 mNHN.
Geländetiefpunkte sind der Sportplatz,
der Bahngraben sowie die Unterführung
der Schickgasse unter der A 555.
TOPOGRAFIESeite 22 von 45
66 67
Mary-Anderson-Straße
Realisierungsbereich WBWGebietsabgrenzung B-Plan
Planausschnitt der topografischen Fließweganalyse (Quelle: Stadt Bonn)
Wie die Ergebnisse der topografischen
Gefährdungsanalyse zeigen, bilden sich
Fließwege an der Oberfläche hauptsäch-
lich in westliche Richtung, entlang der
Mary-Anderson-Straße aus. Ein Zufluss
von Regenwasser aus Außengebieten in
den Planungsraum ist dabei nicht zu er-
warten. Insgesamt wird in dem Planungs-
gebiet eine geringe Gefährdung einer
Überflutung bei Starkregen gesehen. Um
dennoch ein Überflutungsrisiko zu mini-
mieren, wird für die zukünftige Bebauung
empfohlen, die bestehenden Tiefpunkte
über eine Geländemodellierung aufzuhe-
ben. Die geplanten Wege und Straßen
sollten sich zudem an den oberflächlichen
Fließwegen orientieren.
BODEN UND WASSERHAUSHALT
FLIESSWEGANALYSE
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
BODEN UND WASSERHAUSHALT
OBERFLÄCHENGEWÄSSER UND VERSICKERUNG
Das Plangebiet liegt außerhalb eines ge-
setzlich festgelegten Überschwem-
mungsgebietes des Rheins oder von Bä-
chen.
Es liegt allerdings innerhalb der Wasser-
schutzzone III B der Wassergewinnungs-
anlage Urfeld des Wasserbeschaffungs-
verbandes Wesseling-Hersel. Auf das
Schutzgebiet für die Grund- und Quell-
wassergewinnung und die dem entspre-
chend zu beachtende Wasserschutzge-
bietsverordnung wird hiermit hinge-
wiesen. Die sich aus dieser Verordnung
ergebenden Bedingungen sind einzuhal-
ten.
Grundsätzlich steht mit den Kiessanden
der Niederterrasse ein ausreichend durch-
lässiger Boden zur Versickerung des Nie-
derschlagswassers zur Verfügung. Die
Oberkante der Kiessande wurde im nord-
westlich der Schickgasse in den Bohrun-
gen zwischen 1,50 m (B 7) und 2,85 m (B
1) unter Gelände angetroffen. Da die
Durchlässigkeit in den oberen Bereichen
der Kiessande teilweise geringer ist, sind
die Versickerungsanlagen mindestens
1,00 m in die Kiessande einzubinden.
Aufgrund der punktuellen Untersuchun-
gen und der eventuell auftretenden
Schlufflagen im Untersuchungsgebiet ist
eine Detailuntersuchung bei großen Anla-
gen sowie generell die Abnahme der Bo-
denverhältnisse vor Ort durch den Boden-
gutachter erforderlich.
Im Bereich des süd-ostlich der Schickgas-
se gelegen Areals wurden vermutlich Rin-
nenablagerungen festgestellt. Die Versi-
ckerung kann hier in den Sanden
erfolgen. Das Gebiet ist im weiteren Pla-
nungsverlauf grundstücksbezogen näher
zu untersuchen.
Eine gezielte Versickerung von Nieder-
schlagswasser ist auf dem untersuchten
Gelände nord-westlich der „Schickgasse“
im Niveau der ausreichend durchlässigen
Kiessande der Niederterrasse möglich.
Ziel der Planung ist möglichst ein Auffül-
len des Bodenwasserspeichers. Dies
kann am besten über Flächenversicke-
rung, Mulden und Mulden-Rigolen-Syste-
me erreicht werden. Die typische Durch-
lässigkeit der Mulden sollte mit 1 x 10-5 –
5 x 10-5 m/s angesetzt werden. Die
Durchlässigkeit des Untergrundes (Terras-
senkiese und –sande) ist im Hydrogeolo-
gischem Gutachten mit 5 x 10-5 m/s an-
gegeben.
Dieser Wert kann zur Nutzung überschlä-
giger Berechnungen herangezogen wer-
den.
Für konkrete Berechnungsgrundlagen
sind im weiteren Verfahren ergänzende
Bodenuntersuchungen durchzuführen.
Die Entwässerung von Niederschlags-
wasser über Versickerungsanlagen auf
der Fläche des Bebauungsplangebietes
ist möglich.
Es ist zudem möglich das
Niederschlagswasser über den Bonner
Randkanal in den Rhein einzuleiten. Die
hydraulische Leistungsfähigkeit für die
Wiederkehrzeiten Tn=5a, Tn=10a,
Tn=20a, Tn=30a und Tn=50a (Annahme
Befestigungsgrad 55 %) ist gegeben.
Gem. § 55 (2) WHG und § 44 LWG ist die
Einleitung des Niederschlagswassers aus
einem Erschließungsgebiet in ein Gewäs-
ser wasserrechtlich gleichwertig mit der
Versickerung bzw. Verrieselung. Aufgrund
der Absicht der Stadt Bonn sich im Sinne
der Schwammstadt zu entwickeln, sollte
die Einleitung in ein Gewässer jedoch nur
eine Option für überschüssiges Nieder-
schlagswasser sein, welches nicht vor
Ort gespeichert, versickert oder genutzt
werden kann.Seite 23 von 45
68 69
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
STADTKLIMA
STADTKLIMAANALYSE
Die Klimaanalysekarte für die Tagsituation
weist für das Plangebiet derzeit während
austauscharmen sommerlichen Hoch-
druckwetterlagen eine starke, in Teilberei-
chen sogar extreme Wärmebelastung auf.
In der Nacht stellt das Plangebiet derzeit
ein Kaltluft-entstehungsgebiet mit einer
überdurchschnittlich hohen Kaltluftproduk-
tionsrate von 10,8 m³/ms dar. Im Sinne
der Schutzgüter „Klima“ & „menschliche
Gesundheit“ muss im Rahmen der weite-
ren Planung generell auf ein Klimakom-
fort der Nutzenden sowohl am Tag (z.B.
durch Verschattungsmöglichkeiten, Dach-/
Fassadenbegrünungen, offene Wasserflä-
chen) als auch in der Nacht (z.B. durch ge-
ringen Versiegelungsgrad, Begrünung) ge-
achtet werden.
Im Planungsgebiet sind mit dem Kinder-
garten und dem Kinderspielplatz zudem
sensible Nutzungen vorgesehen, welche
aufgrund der höheren Vulnerabilität von u-
6-jährigen bezüglich Hitzestresses einem
besonders hohen Anspruch an den Klima-
komfort auch während sommerlicher Hit-
zewellen gerecht werden sollten.
Alle Freiflächen im Planungsraum stellen
gemäß der Bonner Stadtklimaanalyse
Kaltluftentstehungsgebiete mit einer ho-
hen überdurchschnittlichen Kaltluftproduk-
tionsrate dar. Als Kaltluftentstehungsge-
biete werden in der auf der
Stadtklimaanalyse basierenden Planungs-
hinweiskarte solche Grünflächen bezeich-
net, die größer als 1 ha sind und über
eine hohe überdurchschnittliche Kaltluft-
produktionsrate von 10,8m³/m² und h auf-
weisen.
Im Zuge der baulichen Entwicklung des
Planungsraum Rosenfeld ist eine Redukti-
on der kaltluftproduzierenden Fläche un-
vermeidlich. Damit auch künftig Kaltluft
im Planungsraum entstehen kann, von
den Nutzenden des Quartiers profitieren,
sind folgende Ansätze/Maßnahmen ziel-
führend:
1. Erhalt von Vegetationsfläche mit
Bodenanschluss (möglichst auch
größere zusammenhängende Flä-
chen)
2. Geringe Neuversiegelung bei
nicht-bebauten Flächen, Nutzung
von Möglichkeiten zur Teilversiege-
lung um Vollversiegelung zu ver-
meiden
3. Gebäude-/Anlagenbegrünung zur
Schaffung von neuen Vegetations-
flächen
Eine Kaltluftleitbahn befindet sich gemäß
der Stadtklimaanalyse nicht im Planungs-
raum.
In ebenen Lagen bilden sich sogenannte
Flurwinde aus, die radial auf einen über-
wärmten Raum ausgerichtet sind. Flur-
winde entstehen, wenn sich infolge der
Überwärmung von Gebieten (in diesem
Fall der Rhein als Wasserkörper) gegen-
über dem Umland ein lokales thermi-
sches Tief aufbaut. Der resultierende
Druckgradient kann daraufhin durch ein-
strömende kühlere Luftmassen aus dem
Umland (Rosenfeld) ausgeglichen wer-
den.
Die Flurwinde kühlen in diesem Fall
nachts etwas die Luftmassen über dem
Rhein, haben für den Planungsraum Ro-
senfeld aber keine bedeutende Funktion.
Flurwinde sind eng begrenzte, oftmals
nur gering ausgeprägte Strömungsphäno-
mene (Geschwindigkeit i.d.R. deutlich < 2
m/s.), die bereits durch einen schwachen
überlagernden Wind überdeckt werden
können.
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
STADTKLIMA
STADTKLIMAANALYSE
Stadtklimaanalyse (stand 2019) - Planungshinweiskarte Tagsituation M 1:10.000 (Quelle: bonn.de)
Gebietsabgrenzung B-Plan
Realisierungsbereich WBW
Legende
Sehr günstige humanbioklimatische Situation
Günstige humanbioklimatische Situation
Weniger günstige humanbioklimatische Situation
Ungünstige humanbioklimatische Situation
Sehr ungünstige humanbioklimatische Situation
Mittlere Wärmebelastung
Geringe Wärmebelastung
Mittlere Wärmebelastung
Hohe Wärmebelastung
Mittlere Wärmebelastung
Hohe Wärmebelastung
Stadtgebiet Bonn
Sonstiges
Wirkungsräume - Siedlungsflächen, Straßen und Plätze
Ausgleichsräume - Grün- und Freiflächen
Hauptausgleichsraum - sehr hohe Priorität
Ergänzender Ausgleichsraum - hohe Priorität
Potentialraum - geringe Priorität
Gewässer
Gebäude
GleisflächeSeite 24 von 45
70 71
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
STADTKLIMA
STADTKLIMAANALYSE
Stadtklimaanalyse (2019) - Planungshinweiskarte Nachtsituation M 1:10.000 (Quelle: bonn.de)
Legende
Sehr günstige humanbioklimatische Situation
Günstige humanbioklimatische Situation
Weniger günstige humanbioklimatische Situation
Ungünstige humanbioklimatische Situation
Sehr ungünstige humanbioklimatische Situation
Wirkungsräume - Siedlungsflächen, Straßen und Plätze
Ausgleichsräume - Grün- und Freiflächen
Mittlere Wärmebelastung
Mittlere Wärmebelastung
Realisierungsbereich WBW
Gebietsabgrenzung B-Plan
Stadtgebiet Bonn
Hauptströmungsrichtungen der
Flurwinde
Sonstiges
Kaltluft
Gewässer
Gebäude
Kaltluftentstehungsgebiet
Gleisfläche
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
KLIMASCHUTZ UND KLIMAANPASSUNG
LEITBILDER DER STADT BONN
Leitbild „Klimaschutz und
Klimaanpasssung“ der Stadt Bonn
Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr
2035 klimaneutral zu werden, die Ener-
gieversorgung nahezu vollständig auf
regenerative Energien umzustellen, sich
kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt
weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten
im Zusammenhang mit dem Klimawandel
zu reduzieren. Diese Zielsetzungen wur-
den 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn
zu Klimaschutz und Klimaanpassung (htt-
ps://www.bonn.sitzung-online.de/public/
vo020?VOLFDNR=296), welches sich als
Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt
Bonn versteht, durch den Rat beschlos-
sen. Vor diesem Hintergrund werden
Anforderungen und Maßgaben zu Klima-
schutz (z.B. Energieeffizienzstandard,
Energieversorgung, solarenergetische
Optimierung, Solarverpflichtung, Nachhal-
tiges Bauen) und Klimaanpassung (z.B.
Optimierung der Durchlüftung, Gebäude-
begrünung) formuliert, die sowohl bereits
im Wettbewerb als auch im weiteren Ver-
fahren zu berücksichtigen sind.
Laut Beschlusslage hat das Projekt auf-
grund seiner Größe und der städtebauli-
chen Ziele (Klimaneutralität, innovative
Wohnformen, Autoarmut, Konzeptverga-
be) einen starken Pilotcharakter.
Das Leitbild Klimaschutz und Klimaanpas-
sung sollte in Verbindung mit der Nach-
haltigkeitsstrategie von Anfang an hand-
lungsleitend sein
Um die Entwicklung Bonns zur
Schwammstadt langfristig zu realisieren,
sollen Schwammstadtmaßnahmen bei al-
len künftigen raumrelevanten Planungen
und Entscheidungen berücksichtigt wer-
den.
Hierfür erarbeitet die Stadt Bonn aktuell
ein Konzept zur Schwammstadt (Trocken-
heitsvorsorge) im Rahmen der wasser-
sensitiven Stadtentwicklung.
Weitere Informationen und eine Beschrei-
bung geeigneter Maßnahmen können
dem aktuellen Zwischenbericht „Bonn
Schwammstadt“ unter dem folgenden
Link entnommen werden:
https://www.bonn.sitzung-online.de/
vo020?0--anlagenHeaderPanel-attach-
mentsList-0-attachment-link&VOLFD-
NR=2012920&refresh=false
Leitbild für das Handlungsfeld
„Schwammstadt“
Vor dem Hintergrund des Klimawandels
und der damit einhergehenden Zunahme
von Hitzewellen und Phasen von Trocken-
heit hat die Stadt Bonn die Absicht er-
klärt, sich kontinuierlich nach dem Prinzip
der Schwammstadt zu entwickeln. Die
Schwammstadt mit dem Fokus auf der
Vorsorge vor Trockenheit wird dabei ne-
ben der Starkregenvorsorge und dem
Hochwasserschutz als dritte Säule im
Rahmen der wassersensitiven Stadtent-
wicklung betrachtet.
Aus dem Prinzip der Schwammstadt ab-
geleitete Ziele für Bonn sind insbesonde-
re:
– die gezielte Verdunstung von Regen-
wasser zur Kühlung des Stadtraums
während Hitzeperioden durch ver-
stärkte Entsiegelung/Begrenzung der
Neuversiegelung von Flächen und Er-
höhung des verdunstungsfähigen
Grün- und Blauanteils in der Stadt
– die Speicherung von Regenwasser zur
Versorgung der Vegetation im Stadt-
raum während Trockenperioden durch
verstärkte Abkopplung und Schaffung
von mehr Speichermöglichkeiten für
Regenwasser in der Stadt
– die Ausschöpfung möglichst vieler
Synergiepotenziale bei der Umset-
zung von Schwammstadtmaßnah-
men, die sich vor allem zu den The-
men Überflutungsschutz,
Grundwasseranreicherung, Trinkwas-
sereinsparung, Stadtgestaltung, Biodi-
versität und Klimaschutz ergebenSeite 25 von 45
72 73
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
KLIMASCHUTZ UND KLIMAANPASSUNG
LEITBILDER DER STADT BONN
KLIMASCHUTZ UND ENERGIEVERSORGUNG
KLIMAQUARTIER.NRW
Die Stadt Bonn strebt zudem an, das
Quartier als KlimaQuartier.NRW
zertifizieren zu lassen.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfa-
len schafft insbesondere durch den
Planungsleitfaden KlimaQuartier.NRW
den technischen und organisatorischen
Rahmen zur Umsetzung
klimafreundlicher und innovativer Quartie-
re und fördert deren Realisierung mithilfe
des Förderprogramms
„progres.nrw – Klimaschutztechnik“
(www.progres.nrw).
Daher sollen bereits im Wettbewerb
schon auf städtebaulicher Ebene grundle-
gende Anforderungen berücksichtigt
werden.
Der Leitfaden KlimaQuartier.NRW ist als
Anlage der Auslobung beigefügt.
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
Auswahl Maßnahmen zur Klimawandelanpassung (Quelle: Stadt Bonn)
Um die Klimaneutralität 2035 zu errei-
chen, müssen Neubauten einen Standard
erfüllen, der zumindest im Betrieb nicht
zu zusätzlichen CO2-Emissionen führt.
Bestenfalls werden sie durch negative
Emissionen sogar zu CO2-Senken. Be-
reits im Städtebau werden wichtige
Grundlagen für effiziente Gebäude ge-
legt, durch eine solarenergetisch opti-
mierte Ausrichtung und Gestaltung, kom-
pakte Baukörper, Vermeidung sowohl von
Verschattung als auch von sommerlicher
Überhitzung, und klarer bauliche Struktu-
ren.
Der spätere Energiebedarf soll weitestge-
hend durch vor Ort gewonnene regenera-
tive Energien gedeckt werden. Das be-
trifft sowohl den Wärme- als auch den
Strombedarf.
Für die Stadt Bonn wird bis voraussicht-
lich Ende 2024 die kommunale Wärme-
planung vorliegen, die den Weg zu einer
klimaneutralen Wärmeversorgung auf-
zeigt.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass das Plan-
gebiet über ein Wärmenetz mit Wärme
versorgt werden wird. Mögliche Optionen
sind der Anschluss an das Bonner Fern-
wärmenetz oder der Aufbau eines oder
mehrerer Nahwärmenetze. Auf der
Grundlage des Wettbewerbsergebnisses
wird eine vergleichende Variantenbetrach-
tung erstellt werden, um unter Berück-
sichtigung der Wirtschaftlichkeit die klima-
schonenste Versorgungsvariante zu
finden.Seite 26 von 45
74 75
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
BIOTOPFLÄCHENFAKTOR
Erstmalig für Vorhaben in Bonn soll bei
der baulichen Entwicklung des Gebietes
im weiteren Verfahren eine ökologische
Planungskenngröße nach dem Berliner
Prinzip des Biotopflächenfaktors Anwen-
dung finden. Der Biotopflächenfaktor ist
ein Planungskennwert für bauliche Ände-
rungen und Neubebauungen, der mittels
Anrechnungsfaktoren für verschiedene
Flächentypen eine leicht nachvollziehbare
Basis für eine ökologisch-funktionale Flä-
chenplanung bei Bauvorhaben darstellt.
Es ist vorgesehen einen ambitionierten,
aber realisierbaren Zielwert für den Anteil
naturhaushaltswirksamer Fläche an der
gesamten Grundstücksfläche im Pla-
nungsraum zu definieren und dessen Er-
reichung als verbindliche Maßgabe einzu-
fordern. (Weitere Informationen siehe:
https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/
natur-gruen/landschaftsplanung/bff-bio-
topflaechenfaktor/broschuere_bff_als_oe-
kologisches_planungsinstrument.pdf).
Im Rahmen des Wettbewerbs wird er-
wartet, dass zu diesem Prinzip und Ziel
(Ambitionsniveau) grundsätzlich konforme
Lösungen erarbeitet werden. Die konkre-
te Ausarbeitung und der Nachweis sind
erst im Rahmen der konkreten Entwick-
lung der einzelnen Flächen möglich und
erforderlich.
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
LÄRM / IMMISSIONEN
Aufgrund seiner Nähe zur Autobahn A
555 und den Gleisanlagen der Rheinufer-
bahn ist das Plangebiet durch Verkehrs-
lärm vorbelastet. Um annehmbare Wohn-
und Arbeitsverhältnisse zu ermöglichen,
soll der entlang der Autobahn A 555 bis
zur Schickgasse bereits vorhandene
Lärmschutzwall über die Schickgasse hin-
aus in Richtung Norden verlängert wer-
den.
Zusätzlich müssen innerhalb des gesam-
ten Wohngebietes passive, d.h. an den
Gebäuden selbst vorzunehmende Lärm-
schutzmaßnahmen zur Anwendung kom-
men.
Zur Vorbereitung des städtebaulichen
Wettbewerbs wurden erste schalltechni-
sche Prognoseberechnungen durchge-
führt und die innerhalb des Plangebietes
zu erwartenden Geräuschimmissionen
durch die nachfolgend aufgelisteten
Geräuschemittenten prognostiziert:
• Verkehrsgeräuscheinwirkungen durch
die südwestlich tangierende Auto-
bahn A555 und die östlich tangieren-
de Stadtbahnlinie 16 (Beurteilung ge-
mäß DIN 18005 – Schallschutz im
Städtebau)
• Gewerbliche Geräuschimmissionen
durch die bestehenden gewerblichen
Nutzungen nordwestlich, u. a. mit
dem bestehenden Kieswerk (Beurtei-
lung gemäß TA Lärm – Technische An-
leitung zum Schutz gegen Lärm)
• Sportlärmimmissionen im Zusam-
menhang mit der Nutzung des beste-
henden Multifunktionalen Sportplat-
zes im nördlichen Bereich des Bebau-
ungsplangebietes (Beurteilung ge-
mäß 18. BImSchV –
Sportanlagenlärmschutzverordnung)
Bei den Berechnungen wurde zunächst
von freien Schallausbreitungsbedingun-
gen innerhalb des Plangebietes ausge-
gangen, so dass in den Berechnungser-
gebnissen noch keine Schallabschir-
mungen durch Gebäude innerhalb des
Plangebietes berücksichtigt sind.
Bei den Schallausbreitungsberechnungen
berücksichtigt wurden sowohl die beste-
henden aktiven Schallschutzmaßnahmen
im Bereich der A555 als auch die mit den
Vorgaben des Bebauungsplanes Nr. 7325-
14 weitergehend ergänzten Schallschutz-
maßnahmen im südlichen Plangebietsbe-
reich (Verlängerung des Erdwalls nördlich
der A555 mit einer abgestuften Höhe von
10 m, 8 m und 5 m über OK Gelände).
Die prognostizierten Verkehrsgeräuschim-
missionen werden im Rahmen von Bau-
leitplanverfahren in der Regel mit den Ori-
entierungswerten der DIN 18005
verglichen. Diese betragen für die im vor-
liegenden Fall beabsichtigte Ge-
bietseinstufung allgemeines Wohngebiet
(WA):
55 dB(A) tagsüber
45 dB(A) nachts
Bei den Orientierungswerten handelt es
sich um Zielwerte, deren Einhaltung wün-
schenswert ist. Die Orientierungswerte
können zur Bestimmung der zumutbaren
Lärmbelastung eines Wohngebietes im
Rahmen einer gerechten Abwägung le-
diglich als Orientierungshilfe herangezo-
gen werden.
Zur Beurteilung möglicher Außenwohnbe-
reiche (z. B. Terrassen, Balkone) ist nur
der Tageszeitraum relevant, da sie nachts
nicht zum dauernden Aufenthalt dienen.
Für Außenwohnbereiche können auch hö-
here Geräuscheinwirkungen noch als zu-
mutbar gewertet werden, da sie nicht im
gleichen Maße schutzwürdig sind, wie
das an die Gebäudenutzung gebundene
Wohnen. Eine angemessene Nutzung
von Außenwohnbereichen mit dem
Schutzziel der Vermeidung erheblicher
Belästigungen unter lärmmedizini-
schen Aspekten ist bei Mittelungspegeln
bis zu 62 dB(A) tagsüber zu erwarten.
Aktive Schallschutzmaßnahmen, wie be-
reits vorher erwähnt, in Ergänzung zu den
derzeit in der Örtlichkeit bestehenden
Schallschutzmaßnahmen sind bei den Be-
rechnungen bereits berücksichtigt.
Eine weitergehende Minderung der Im-
missionen kann durch eine Kombination
von passivem Schallschutz, Stellung und
Gestaltung von Gebäuden sowie die An-
ordnung der Wohn- und Schlafräume
bzw. Außenwohnbereiche erreicht wer-
den.Seite 27 von 45
76 77
LÄRM / IMMISSIONEN
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
Legende
Flächenquelle
Straße
Schiene
B-Plan-Quelle
Haus
Schirm
Höhenlinie
Immissionspunkt
Rechengebiet
Realisierungsbereich WBW
Gebietsabgrenzung B-Plan
Schallquellen im Plangebiet (Quelle: Stadt Bonn)
LÄRM / IMMISSIONEN
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
Sportlärm - Tagsituation - Höhe 2. OG
Der gemäß 18. BImSchV zulässige Im-
missionsrichtwert für allgemeine Wohn-
gebiete beträgt während des Tageszeit-
raumes 55 dB(A). Eine Nutzung der
Multifunktionsfläche im nördlichen Plan-
gebietsbereich außerhalb des Tageszeit-
raumes ist nicht anzunehmen. In der ne-
benstehenden Abbildung kann der
erforderliche Abstand zur Einhaltung des
Immissionsrichtwertes tagsüber direkt
abgelesen werden (Grenze von helloran-
ger zu dunkeloranger Farbmarkierung).
Auch in Bezug auf den Sportlärm sind in
der Höhenentwicklung keine relevanten
Unterschiede anzunehmen.
Legende
> 35.0 dB(A)
> 40.0 dB(A)
> 45.0 dB(A)
> 50.0 dB(A)
> 55.0 dB(A)
> 60.0 dB(A)
> 65.0 dB(A)
> 70.0 dB(A)
> 75.0 dB(A)
> 80.0 dB(A)
Realisierungsbereich WBW
Gebietsabgrenzung B-PlanSeite 28 von 45
78 79
LÄRM / IMMISSIONEN
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
Legende
> 35.0 dB(A)
> 40.0 dB(A)
> 45.0 dB(A)
> 50.0 dB(A)
> 55.0 dB(A)
> 60.0 dB(A)
> 65.0 dB(A)
> 70.0 dB(A)
> 75.0 dB(A)
> 80.0 dB(A)
Hinsichtlich der gewerblichen Geräu-
schimmissionen müssen die Immissions-
richtwerte der TA Lärm während des Ta-
ges- und Nachtzeitraumes erfüllt werden,
die für allgemeine Wohngebiete 55/40
dB(A) tags/nachts betragen. Im Vergleich
mit den prognostizierten Beurteilungspe-
geln, die in den Anlagen 12 (Tageszeit-
raum) und 13 (Nachtzeitraum) dokumen-
tiert sind, ist festzustellen, dass während
des Tageszeitraumes nur in einem schma-
len Randbereich im nordwestlichen Plan-
gebietsbereich der gemäß
TA Lärm zulässige Immissionsrichtwert
von 55 dB(A) überschritten wird, ansons-
ten jedoch im Großteil des Plangebietes
eingehalten wird. Während des Nachtzeit-
raumes wird der zulässige Immissions-
richtwert von 40 dB(A) im gesamten Plan-
gebiet erfüllt.
Gewerbelärm - Tagsituation - Höhe 2. OG (Quelle: Stadt Bonn)
Realisierungsbereich WBW
Gebietsabgrenzung B-Plan
LÄRM / IMMISSIONEN
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
Legende
> 35.0 dB(A)
> 40.0 dB(A)
> 45.0 dB(A)
> 50.0 dB(A)
> 55.0 dB(A)
> 60.0 dB(A)
> 65.0 dB(A)
> 70.0 dB(A)
> 75.0 dB(A)
> 80.0 dB(A)
Gewerbelärm - Nachtsituation - Höhe 2. OG (Quelle: Stadt Bonn)
Realisierungsbereich WBW
Gebietsabgrenzung B-PlanSeite 29 von 45
80 81
LÄRM / IMMISSIONEN
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
Straßen- und Schienenverkehr - Tagsituation - Höhe EG - Randbebauung mit 4 Geschossen
(Quelle: Stadt Bonn)
Legende
> 35.0 dB(A)
> 40.0 dB(A)
> 45.0 dB(A)
> 50.0 dB(A)
> 55.0 dB(A)
> 60.0 dB(A)
> 65.0 dB(A)
> 70.0 dB(A)
> 75.0 dB(A)
> 80.0 dB(A)
Realisierungsbereich WBW
Randbebauung mit 4 Geschossen
Gebietsabgrenzung B-Plan
LÄRM / IMMISSIONEN
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
Straßen- und Schienenverkehr - Nachtsituation - Höhe EG - Randbebauung 4 Geschosse
(Quelle: Stadt Bonn)
Randbebauung mit 4 Geschossen
Legende
> 35.0 dB(A)
> 40.0 dB(A)
> 45.0 dB(A)
> 50.0 dB(A)
> 55.0 dB(A)
> 60.0 dB(A)
> 65.0 dB(A)
> 70.0 dB(A)
> 75.0 dB(A)
> 80.0 dB(A)
Realisierungsbereich WBW
Gebietsabgrenzung B-PlanSeite 30 von 45
82 83
LÄRM / IMMISSIONEN
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
Straßen- und Schienenverkehr - Tagsituation - Höhe 3.OG - Randbebauung mit 4 Geschossen
(Quelle: Stadt Bonn)
Legende
> 35.0 dB(A)
> 40.0 dB(A)
> 45.0 dB(A)
> 50.0 dB(A)
> 55.0 dB(A)
> 60.0 dB(A)
> 65.0 dB(A)
> 70.0 dB(A)
> 75.0 dB(A)
> 80.0 dB(A)
Realisierungsbereich WBW
Randbebauung mit 4 Geschossen
Gebietsabgrenzung B-Plan
Bei einer maximaler Ausnutzung des
Plangebiets werden im Bereich der zu
Autobahn ausgerichteten Fassaden die
Schwellenwerte für eine mögliche
Gesundheitsgefährdung (70/60 dB(A)
tags/nachts) teilweise überschritten. In
diesem Fall wäre der schalltechnische
Immissionskonflikt zwingend auf Gebäu-
deebene zu lösen (z.B. geschlossene
Bauweise, durchgesteckte Grundrisse,
besonders geeignete bauliche
Schallschutzmaßnahmen).
LÄRM / IMMISSIONEN
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
Straßen- und Schienenverkehr - Nachtsituation - Höhe 3.OG - Randbebauung 4 Geschosse
(Quelle: Stadt Bonn)
Randbebauung mit 4 Geschossen
Legende
> 35.0 dB(A)
> 40.0 dB(A)
> 45.0 dB(A)
> 50.0 dB(A)
> 55.0 dB(A)
> 60.0 dB(A)
> 65.0 dB(A)
> 70.0 dB(A)
> 75.0 dB(A)
> 80.0 dB(A)
Realisierungsbereich WBW
Gebietsabgrenzung B-PlanSeite 31 von 45
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LÄRM / IMMISSIONEN
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
Straßen- und Schienenverkehr - Tagsituation - Höhe 5.OG - Randbebauung mit 6 Geschossen
(Quelle: Stadt Bonn)
Im Vergleich zu den Berechnungsergeb-
niss en mit einer 6-geschossigen
Randbebauung ergeben sich bei einer nur
4-geschossigen Randbebauung geringere
Schallabschirmungen für das rückwärtige
Plangebiet. Die Orientierungswerte ge-
mäß DIN 18005 für allgemeine Wohnge-
biete werden in diesem Fall im rückwärti-
gen Bereich großflächig nur im Bereich
des Erdgeschosses eingehalten, in den
oberen Geschossen größtenteils jedoch
überschritten. Insofern hat eine höhere
geschlossene Randbebauung
aus schalltechnischer Sicht Vorteile für
den rückwärtigen Plangebietsbereich.
Hinweis: Die in nebenstehender Karte im
Unterschied zu den vorherigen Prognose-
fällen dargestellen einzelnen Baukörper
entlang der nord-westlichen Wettbe-
werbsgebietsgrenze wurde zur Überprü-
fung einer möglichen Lärmreduktion
durch möglichst geschlossene Baukanten
eingefügt.
Da sich aber nur eine geringe Auswirkung
/ Verbesserung zeigt, wird auf eine ent-
sprechende Vorgabe verzichtet.
LÄRM / IMMISSIONEN
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
Straßen- und Schienenverkehr - Nachtsituation - Höhe 5.OG - Randbebauung 6 Geschosse
(Quelle: Stadt Bonn)
Randbebauung mit 6 Geschossen
Legende
> 35.0 dB(A)
> 40.0 dB(A)
> 45.0 dB(A)
> 50.0 dB(A)
> 55.0 dB(A)
> 60.0 dB(A)
> 65.0 dB(A)
> 70.0 dB(A)
> 75.0 dB(A)
> 80.0 dB(A)
Realisierungsbereich WBW
Gebietsabgrenzung B-Plan
Die Berechnungsergebnisse mit
Berücksichtigung der Schallabschirmung
durch eine mögliche 6-geschossige
Randbebauung zeigen, dass in den
unteren Geschossen die Orientierungs-
werte gemäß DIN 18005 für allgemeine
Wohngebiete im rückwärtigen Bereich
größtenteils eingehalten werden.
In den oberen Geschossen verbleiben
Überschreitungen der Orientierungswer-
te, die mit passiven Schallschutzmaß-
nahmen am Gebäude zu kompensieren
sind.Seite 32 von 45
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TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
110-KV-HOCHSPANNUNGSLEITUNG
Lage 110kV-Hochspannungsleitung inkl. Schutzstreifen M 1:5.000 Realisierungsbereich WBWGebietsabgrenzung B-Plan
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
110-KV-HOCHSPANNUNGSLEITUNG
Im Süden des Plangebietes verläuft die
110-kV-Hochspannungsleitung Alfter-
Bonn Nord, Masten 4 bis 6, parallel zur
Autobahn. In Höhe der Schickgasse knickt
die Leitung nach Westen ab und führt
weiter in Richtung Tannenbusch. Zur
Sicherung sowohl der Leitung als auch
der Kanäle setzt der rechtskräftige
Bebauungsplan entsprechende
Leitungsrechte fest. Innerhalb eines beid-
seitig je 22,50 m breiten Schutzstreifens
(s. Abb.) liegende Gebäude und Anpflan-
zungen unterliegen Restriktionen. Um
den Mast 5 ist eine Fläche mit einem Ra-
dius von 15 m von jeglicher Bebauung
und Anpflanzung freizuhalten. Der ge-
samte Schutzstreifen wird frei von Bebau-
ung gehalten. Nur kleine Teile weniger
Grundstücke liegen im Schutzstreifen.
Hier können Restriktionen für Anpflanzun-
gen textlich festgesetzt werden. Der Ver-
lauf der Freileitung, die Maststandorte
und der Schutzstreifen werden nachricht-
lich in den B-Plan übernommen.
Hochspannungsleitung im südlichen Plangebiet
Hochspannungsleitung im südlichen Plangebiet
Hochspannungsleitung im südlichen PlangebietSeite 33 von 45
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Zusammenfassende Darstellung der Wettbewerbsvorgaben o.M.
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG DER WETTBEWERBSVORGABEN
RESTRIKTIONSPLAN

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Datenstand: 02.11.2026, 18:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de