231754 · Mitteilungsvorlage
Riesenrad am Beueler Rheinufer
Kerndaten
- Nummer
- 231754
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 16.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 231754 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Riesenrad am Beueler Rheinufer Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 06.03.2024 Kenntnisnahme Mitteilung der Verwaltung: In der Zeit vom 16. März 2024 bis längstens zum 20. Mai 2024 kann am Beueler Rheinufer ein Riesenrad aufgestellt werden. An die Verwaltung wurde der Antrag herangetragen, am Beueler Rheinufer ein Riesenrad aufstellen zu dürfen. Konkret wurde beantragt, das Riesenrad am Ende der Promenade kurz vor der Gaststätte „Bahnhöfchen“ zu errichten und vom 16. März 2024 bis zum 20. Mai 2024 stehen zu lassen. Der Zugang zur Gaststätte von der Promenade aus bleibt gewährleistet. Der Standort für das Riesenrad liegt im Landschaftsschutzgebiet Rheinufer. Der Aufstellungsbereich ist in der LSVO Rheinufer zwar als Veranstaltungsfläche ausgewiesen, allerdings handelt es sich hier nicht um eine landschaftsrechtlich genehmigungsfreie Traditionsveranstaltung. Für die temporäre Aufstellung eines Riesenrads im Landschaftsschutzgebiet ist eine landschaftsrechtliche Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde notwendige Voraussetzung für die Aufstellung eines Riesenrads am Beueler Rheinufer. Der Vorhabenbereich liegt darüber hinaus im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Rheins. In diesem Bereich liegt die Zuständigkeit bei der Bezirksregierung Köln. Bauliche Anlagen im Überschwemmungsgebiet sind grundsätzlich untersagt. Die zuständige Behörde kann allerdings eine Ausnahmegenehmigung nach §78 Wasserhaushaltsgesetz erteilen. Die Aufstellung dieses Riesenrades bedeutet für Beuel einen großen Mehrwert und eine erhebliche Aufwertung des Rheinufers. So stellt es ein selbständiges Highlight für den Stadtbezirk Beuel und dessen Besucher*innen und Tourist*innen dar. Die parallel stattfindenden Traditionsveranstaltungen Blumenfest und Osterkirmes können zudem einen weiteren Anziehungspunkt verzeichnen. Die notwendigen Genehmigungen der unteren Naturschutzbehörde, sowie der Bez.Reg Köln liegen vor, siehe Anlagen. Einzige Einschränkung ist die von der unteren Naturschutzbehörde erlassene Nebenbestimmung, dass das Riesenrad außerhalb der Zeiten der OsterkirmesSeite 1 von 17 Seite 2 und des Beueler Blumenfestes bis 20:00 Uhr beleuchtet werden darf, um artenschutzrechtliche Konflikte zu vermeiden. Anlage/n 1 Genehmigung Riesenrad Beuel Untere Naturschutzbehörde_geschwärzt (öffentlich) 2 Genehmigung Riesenrad Beuel BezReg-_geschwärzt (öffentlich)Seite 2 von 17 Seite 3 von 17 Seite 4 von 17 Seite 5 von 17 Seite 6 von 17 Seite 7 von 17 Seite 8 von 17 Seite 9 von 17 Seite 10 von 17 Seite 11 von 17 Seite 12 von 17 Seite 13 von 17 Seite 14 von 17 Seite 15 von 17 Seite 16 von 17 Seite 17 von 17
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