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231754 · Mitteilungsvorlage

Riesenrad am Beueler Rheinufer

Nummer
231754
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
16.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.03.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 7,5 MB Öffnen ↗

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
231754
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Riesenrad am Beueler Rheinufer
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 06.03.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung der Verwaltung:
In der Zeit vom 16. März 2024 bis längstens zum 20. Mai 2024 kann am
Beueler Rheinufer ein Riesenrad aufgestellt werden.
An die Verwaltung wurde der Antrag herangetragen, am Beueler Rheinufer ein
Riesenrad aufstellen zu dürfen. Konkret wurde beantragt, das Riesenrad am
Ende der Promenade kurz vor der Gaststätte „Bahnhöfchen“ zu errichten und
vom 16. März 2024 bis zum 20. Mai 2024 stehen zu lassen. Der Zugang zur
Gaststätte von der Promenade aus bleibt gewährleistet.
Der Standort für das Riesenrad liegt im Landschaftsschutzgebiet Rheinufer.
Der Aufstellungsbereich ist in der LSVO Rheinufer zwar als
Veranstaltungsfläche ausgewiesen, allerdings handelt es sich hier nicht um
eine landschaftsrechtlich genehmigungsfreie Traditionsveranstaltung. Für die
temporäre Aufstellung eines Riesenrads im Landschaftsschutzgebiet ist eine
landschaftsrechtliche Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde
notwendige Voraussetzung für die Aufstellung eines Riesenrads am Beueler
Rheinufer.
Der Vorhabenbereich liegt darüber hinaus im festgesetzten
Überschwemmungsgebiet des Rheins. In diesem Bereich liegt die
Zuständigkeit bei der Bezirksregierung Köln. Bauliche Anlagen im
Überschwemmungsgebiet sind grundsätzlich untersagt. Die zuständige
Behörde kann allerdings eine Ausnahmegenehmigung nach §78
Wasserhaushaltsgesetz erteilen.
Die Aufstellung dieses Riesenrades bedeutet für Beuel einen großen Mehrwert
und eine erhebliche Aufwertung des Rheinufers. So stellt es ein selbständiges
Highlight für den Stadtbezirk Beuel und dessen Besucher*innen und
Tourist*innen dar. Die parallel stattfindenden Traditionsveranstaltungen
Blumenfest und Osterkirmes können zudem einen weiteren Anziehungspunkt
verzeichnen.
Die notwendigen Genehmigungen der unteren Naturschutzbehörde, sowie der
Bez.Reg Köln liegen vor, siehe Anlagen.
Einzige Einschränkung ist die von der unteren Naturschutzbehörde erlassene
Nebenbestimmung, dass das Riesenrad außerhalb der Zeiten der OsterkirmesSeite 1 von 17
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und des Beueler Blumenfestes bis 20:00 Uhr beleuchtet werden darf, um
artenschutzrechtliche Konflikte zu vermeiden.
Anlage/n
1 Genehmigung Riesenrad Beuel Untere Naturschutzbehörde_geschwärzt
(öffentlich)
2 Genehmigung Riesenrad Beuel BezReg-_geschwärzt (öffentlich)Seite 2 von 17
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Datenstand: 03.11.2026, 01:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de