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231753-03 AA · Änderungsantrag

Maßnahmenvorschläge zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans, hier: Umsetzungsvorschlag zu Ziel JA4 (Inflationsausgleich) des KJFP

Nummer
231753-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
11.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 18.10.2023 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 231753 Maßnahmenvorschläge zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans

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Änderungsantrag
öffentlich
231753-03 AA
Antragsteller/in:
Dr. Anne Segbers, Kinder- und Jugendring e.V.; Manuel Esser, Kinder- und Jugend-
ring e.V.; Johanna Strohmeier, AsA e.V.
10.10.2023
Maßnahmenvorschläge zur Umsetzung des
Kinder- und Jugendförderplans, hier:
Umsetzungsvorschlag zu Ziel JA4
(Inflationsausgleich) des KJFP
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 18.10.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1.) Die Tagessätze der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit in Bonn
(Maßnahmen und Anschaffungen) vom 01.01.2020 werden wie in der Anlage
ersichtlich zum 19.10.2023 geändert.
2.) Die Finanzierung erfolgt aus den vorhandenen Haushaltsmitteln zur Maß-
nahmenförderung Produktgruppe 1.06.03.02.
Begründung
Zu 1.) Durch Beschluss hat der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie die
Verwaltung ermächtigt, im notwendigen Umfang flexibel von den Richtlinien
abweichen zu können, um während der Corona-Pandemie unter Einhaltung
Hygiene- und Infektionsschutzstandards möglichst viele Angebote für Bonner
Kinder und Jugendliche bezuschussen zu können. Mit Schreiben vom
10.06.2020 hat die Verwaltung die freien Träger darüber informiert, dass neben
weiteren Verfahrensvereinfachungen auch die Basis-Tagessätze für Maßnah-
men pauschal um 30% erhöht wurden. Diese Erhöhung gilt seitdem unverän-
dert fort, um unter anderem dem gestiegenen Preisniveau Rechnung zu tragen.
Vor dem Hintergrund der starken Inflation und der Tatsache, dass die bisheri-
gen regulären Tagessätze bereits im Jahr 2017 festgelegt wurden, macht eine
dauerhafte Festschreibung der Tagessätze auf dem erhöhten Niveau Sinn. So
betrug beispielsweise die Preissteigerung für Lebensmittel in den vergangen
fünf Jahren knapp 34%.
Um weiterhin Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Haushalt-
seinkommen die Teilnahme an den Maßnahmen zu ermöglichen, werden die
Zusatzförderungen zur Beitragsreduzierung für Inhaber*innen eines Bonn-
Ausweises und Empfänger*innen von Leistungen zur Sicherung des Lebensun-
terhaltes nach SGB II oder SGB XII analog angepasst, sodass sie (wie zuvor)
wieder dem Doppelten, beziehungsweise Dreifachen des Basis-TagessatzesSeite 1 von 3
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entsprechen.
Zu 2.) Die oben beschriebene Erhöhung der Basis-Tagessätze hat bisher nicht
- auch nicht in den Jahren 2022 und 2023 - zu einer vollständigen Ausschöp-
fung der bereitgestellten Haushaltsmittel geführt, sodass eine weitere Finanzie-
rung über die vorhandenen Mittel sichergestellt ist.
Anlage/n
1 231753-03 Anlage Inflationsausgleich (öffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 03.11.2026, 02:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de