231753-02 AA · Änderungsantrag
Maßnahmenvorschläge zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans, hier: Umsetzungsvorschlag zu Ziel JA6 (Inklusionsförderung) des KJFP
Kerndaten
- Nummer
- 231753-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 11.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 231753-02 AA Antragsteller/in: Dr. Anne Segbers, Kinder- und Jugendring e.V.; Manuel Esser, Kinder- und Jugend- ring e.V.; Johanna Strohmeier, AsA e.V. 10.10.2023 Maßnahmenvorschläge zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans, hier: Umsetzungsvorschlag zu Ziel JA6 (Inklusionsförderung) des KJFP Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 18.10.2023 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1.) Die Ziffer 2.5. der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit in Bonn (Maß- nahmen und Anschaffungen) vom 01.01.2020 wird mit Wirkung vom 01.01.2024 wie in der Anlage ersichtlich angepasst. 2.) Die Finanzierung erfolgt aus den Haushaltsmitteln des Jugendförderplans Produkt 1.06.04.02. Dazu wird im Jahr 2024 ein Betrag von 50.000,00 € reser- viert. Begründung Zu 1.) Ein Ziel des Jugendförderplans (JA6) ist es, „Teilhabebarrieren in allen Angeboten abzubauen und Inklusion in allen Angeboten der Jugendarbeit zu leben.“ Um zusätzlich Unterstützungsbedarfe auch bei Jugendmaßnahmen personell auffangen zu können, sind Inklusionshelfer*innen notwendig. Bisher war die Förderung nicht geeignet die tatsächlichen Kosten zu decken. Geht man von einer abrechenbaren Unterstützungszeit von 12 Stunden täglich und einem Stundensatz von circa 18 € erhält man reine Honorarkosten in Höhe von 216 € pro Tag. Weitere 34 € werden pauschal für die weiteren Overhead- kosten (Anreise, Unterkunft, Verpflegung, etc.) veranschlagt, sodass pro Tag mit Gesamtkosten von 250 € gerechnet werden muss. ad 2.) Bei einer Freizeitlänge von 8 Tagen und erwarteten 25 Maßnahmen, bei denen die Förderung in Anspruch genommen wird, ist mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 50.000 € zu rechnen. Zur Umsetzung der Ziele des Jugendförder- plans wurde im Haushaltsjahr 2024 eine Pauschale von 500.000 € bereitge- stellt. Anlage/nSeite 1 von 4 Seite 2 1 231753-02 Anlage Inklusionsförderung (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de