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231753-02 AA · Änderungsantrag

Maßnahmenvorschläge zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans, hier: Umsetzungsvorschlag zu Ziel JA6 (Inklusionsförderung) des KJFP

Nummer
231753-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
11.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 18.10.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 769,7 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 231753 Maßnahmenvorschläge zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans

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Änderungsantrag
öffentlich
231753-02 AA
Antragsteller/in:
Dr. Anne Segbers, Kinder- und Jugendring e.V.; Manuel Esser, Kinder- und Jugend-
ring e.V.; Johanna Strohmeier, AsA e.V.
10.10.2023
Maßnahmenvorschläge zur Umsetzung des
Kinder- und Jugendförderplans, hier:
Umsetzungsvorschlag zu Ziel JA6
(Inklusionsförderung) des KJFP
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 18.10.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1.) Die Ziffer 2.5. der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit in Bonn (Maß-
nahmen und Anschaffungen) vom 01.01.2020 wird mit Wirkung vom
01.01.2024 wie in der Anlage ersichtlich angepasst.
2.) Die Finanzierung erfolgt aus den Haushaltsmitteln des Jugendförderplans
Produkt 1.06.04.02. Dazu wird im Jahr 2024 ein Betrag von 50.000,00 € reser-
viert.
Begründung
Zu 1.) Ein Ziel des Jugendförderplans (JA6) ist es, „Teilhabebarrieren in allen
Angeboten abzubauen und Inklusion in allen Angeboten der Jugendarbeit zu
leben.“ Um zusätzlich Unterstützungsbedarfe auch bei Jugendmaßnahmen
personell auffangen zu können, sind Inklusionshelfer*innen notwendig. Bisher
war die Förderung nicht geeignet die tatsächlichen Kosten zu decken.
Geht man von einer abrechenbaren Unterstützungszeit von 12 Stunden täglich
und einem Stundensatz von circa 18 € erhält man reine Honorarkosten in Höhe
von 216 € pro Tag. Weitere 34 € werden pauschal für die weiteren Overhead-
kosten (Anreise, Unterkunft, Verpflegung, etc.) veranschlagt, sodass pro Tag
mit Gesamtkosten von 250 € gerechnet werden muss.
ad 2.) Bei einer Freizeitlänge von 8 Tagen und erwarteten 25 Maßnahmen, bei
denen die Förderung in Anspruch genommen wird, ist mit zusätzlichen Kosten
in Höhe von 50.000 € zu rechnen. Zur Umsetzung der Ziele des Jugendförder-
plans wurde im Haushaltsjahr 2024 eine Pauschale von 500.000 € bereitge-
stellt.
Anlage/nSeite 1 von 4
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1 231753-02 Anlage Inklusionsförderung (öffentlich)Seite 2 von 4
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Datenstand: 03.11.2026, 10:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de