231753 · Beschlussvorlage
Maßnahmenvorschläge zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans
Kerndaten
- Nummer
- 231753
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 03.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
- Maßnahmenvorschläge zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans, hier: Umsetzungsvorschlag zu Ziel JA4 (Inflationsausgleich) des KJFP
- Maßnahmenvorschläge zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans, hier: Umsetzungsvorschlag zu Ziel JA6 (Inklusionsförderung) des KJFP
- Maßnahmenvorschläge zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans, hier: Umsetzungsvorschlag zu Ziel DI3 (Digitalisierung) des KJFP
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Beschlussvorlage öffentlich 231753 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Maßnahmenvorschläge zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 18.10.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag • Der JHA nimmt die Vorschläge des Begleitgremiums zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Maßnahmen auf ihre Förderfähigkeit zu prüfen. • Die Verwaltung stellt unter Beteiligung des Begleitgremiums den aner- kannten Trägern von Angeboten der Jugendförderung die Ziele des Kinder- und Jugendförderplans und die Maßnahmenvorschläge in einer Veranstaltung vor. • Die Verwaltung schafft die Bedingungen, damit die Ziele des Planes gemeinsam von freien Trägern und öffentlichen Trägern erreicht werden können. • Maßnahmen oder Projekte, für deren Umsetzung Mittel in Höhe von mehr als 15.000 Euro notwendig sind, werden dem Ausschuss für Kin- der, Jugend und Familie jeweils zum Beschluss vorgelegt. Für alle an- deren Projekte erfolgt nachlaufend eine Information des JHA. Begründung Im Jahr 2022 wurde der Bonner Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) mit 39 Handlungszielen beschlossen. Mit dem Kinder- und Jugendförderplan wurden 16 Ziele in den vier Handlungsfeldern Jugendarbeit, Förderung der Jugendver- bände, Jugendsozialarbeit und Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§§ 11-14 KJHG) vereinbart. Außerdem identifizierte die Arbeitsgruppe zur Entwick- lung des Kinder- und Jugendförderplans – bestehend aus Vertreter*innen der freien Trägerschaft und der Verwaltung – sieben Fokusthemen, die für die ak- tuelle Arbeit in der Jugendförderung eine besondere Relevanz haben: • Digitalisierung • Gewaltprävention • Junges Ehrenamt • Kinder- und Jugendarmut • Kinderrechte • Nachhaltige Entwicklung und • Pluralität.Seite 1 von 10 Seite 2 Im Rahmen dieser Fokusthemen wurden 23 Ziele festgelegt, mit deren Umset- zung Entwicklungsbedarfe in den Themenfeldern gedeckt werden können. Jährlich stehen aus dem Kinder- und Jugendförderplan zusätzliche Fördermittel i.H.v. 500.000 Euro zur Verfügung. Mit dem Kinder- und Jugendförderplan wur- de die Einrichtung eines Begleitgremiums beschlossen, das aus Mitgliedern der Verwaltung und des Leitungsgremiums der AG 78 Jugendförderung besteht. Dieses Gremium hat sich in den vergangenen Monaten intensiv mit der Ent- wicklung möglicher Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele beschäftigt. Dabei wurde deutlich, dass zahlreiche Ziele bzw. die hierzu umzusetzenden Maß- nahmen aus dem Kinder- und Jugendförderplan über bestehende bzw. anzu- passende Richtlinien bereits jetzt oder kurzfristig finanziert werden können. Im Sinne einer bedarfsgerechten Förderung sind einzelne Förderquoten entspre- chend zu erhöhen, insbesondere die Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit – Maßnahmen und Anschaffungen. Mit der Erhöhung von Förderungen für ausgewählte Förderpositionen ist das Ziel verbunden, die Träger in die Lage zu versetzen, Maßnahmen des Kinder- und Jugendförderplans zu realisieren. Mit einer Ausweitung der finanziellen Förderungen im Rahmen der vorhandenen Richtlinien steht ein geeignetes und bekanntes Instrument weiterhin niederschwellig zur Verfügung. Es ist nicht notwendig, dass zusätzlich zur Anpassung bestehender Richtlinien eine ei- genständige Richtlinie für den Kinder- und Jugendförderplan erstellt wird. Maß- nahmen aus dem Kinder- und Jugendförderplan, die nicht über bestehende Richtlinien umgesetzt werden können, werden dem JHA zur Beschlussfassung vorgelegt, soweit sie mehr als 15.000 Euro zur Verfügung gestellt werden sol- len Zur geplanten Umsetzung und Einschätzung der Ausgaben unter Berücksichti- gung einer bedarfsgerechten und zielgruppenorientierten Förderung wurde vom Begleitgremium eine erste Maßnahmenliste bzw. -übersicht erstellt und etwaige Kosten überschlägig beziffert. Die Maßnahmenübersicht stellt eine Auswahl der Handlungsziele vor, die u.a. durch eine Umsetzung von Maßnahmen und Projekten bereits in 2023/24 reali- siert werden könnten. Es handelt sich teils um konkrete Maßnahmen und teils um Ideen, aus denen sich ggf. Einzelmaßnahmen entwickeln können, sobald diese mit konkreten und bedarfsorientierten Konzeptionen hinterlegt sind. Entsprechend der Haushaltssystematik wird darauf hingewiesen, dass sich die Maßnahmenübersicht auf, die im Doppelaushalt 2023/24 zur Verfügung ste- henden Fördermittel des Kinder- und Jugendförderplans bezieht, auch wenn der Jugendförderplan für den Zeitraum bis 2025 beschlossen wurde. Im Jahr 2023 nicht verausgabte Mittel werden ins Jahr 2024 übertragen. (vgl. 221697- AA). Zudem besteht jederzeit die Möglichkeit, dass Projektanträge gestellt werden, die einen Bezug zum Kinder- und Jugendförderplan haben. Hierzu wird noch eine Informationsveranstaltung geplant, um die Ziele und Maßnahmen aus Kin- der- und Jugendförderplan vorzustellen. Das Votum der Arbeitsgemeinschaft nach §78 Jugendförderung wird nachge-Seite 2 von 10 Seite 3 reicht. Anlage/n 1 Maßnahmenliste_KJFP_BV_gesamt_51-03_51-5 (öffentlich)Seite 3 von 10 Umsetzungsvorschläge aus dem Begleitgremium des Kinder- und Jugendförderplans (KJFP*) Abk. Handlungsfeld /Thema Beschreibung Handlungsziel Kategorie Kosten** 2023 Kosten** 2024 Kommentar JA1 Jugendarbeit In Bonn erfolgt die Bedarfsermittlung der Angebote der Offenen Jugendarbeit unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung und der sich ändernden Lebenswelten der Zielgruppe Der Freizeitstättenbedarfsplan ermittelt unter Berücksichtigung einer sozialraum-, zielgruppen- und konzeptorientierten Analyse mit Blick auf die demographische Entwicklung den Bedarf an Angeboten der Offenen Jugendarbeit. Im Rahmen der Fortschreibung des Freizeitstättenbedarfsplans erfolgt die Ermittlung der bedarfsgerechten Anpassung der Fachkräfteausstattung für die Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit unter Berücksichtigung der Vorgaben des Rahmenkonzeptes. Bedarfsanpassung 0 € tatsächliche Kosten sind erst in 2024 bezifferbar Potentielle Finanzierung zusätzlicher Fachkraftstellen in der OJA im Rahmen des Freizeitstättenbedarfplans. JA2 Jugendarbeit Die qualitative Sicherung der Jugendarbeit ist gewährleistet Angesichts der demographischen Entwicklung und veränderter Lebenswelten der Kinder- und Jugendlichen ist es erforderlich, Inhalte, Methoden, Formen und Angebotszeiten der Offenen Jugendarbeit weiterzuentwickeln und anzupassen (§79a SGB VIII). Sowohl das Rahmenkonzept für die Offene Jugendarbeit in Bonn sowie die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit – Maßnahmen und Anschaffungen für alle anderen (geförderten) Angebote der Jugendarbeit formulieren Qualitätsstandards. Aufgrund der Dynamik des Handlungsfeldes und sich ständig ändernden Bedarfen, Interessen, Anforderungen und Lebenswelten junger Menschen sind diese als Grundlage der Qualitätssicherung fortlaufend/regelmäßig zu evaluieren und fortzuschreiben. Die im Kinder- und Jugendförderplan entwickelten Fokusthemen werden bei der Weiterentwicklung der pädagogischen Zielsetzungen berücksichtigt. Mit Blick auf den technischen Fortschritt ist es sinnvoll, passende Konzepte zu entwickeln, damit die Jugendarbeit den Anschluss an die Digitalisierung nicht verliert. Der Wunsch nach einer besseren digitalen Ausstattung ist ein zentrales Ergebnis der gemeinsamen Zielentwicklung der Arbeitsgruppe Kinder- und Jugendförderplan und wird im Plan als Fokusthema behandelt (siehe Seite 48). Angebotserweiterung 0 € tatsächliche Kosten sind erst in 2024 bezifferbar Potentielle Finanzierung zusätzlicher Fachkraftstellen der OJA im Rahmen des Freizeitstättenbedarfplans im Hinblick auf Einrichtungen mit weniger als 1,0 Fachkraftstellenanteil. JA3 Jugendarbeit Es stehen auskömmliche finanzielle Rahmenbedingungen für eine zukunftssichere Jugendarbeit zur Verfügung Die „Richtlinien zur Förderung der freien Kinder- und Jugendhilfe in Bonn“ regeln die finanzielle Förderung der Offenen Jugendarbeit in freier Trägerschaft. Die Richtlinien sind seit dem 01. 01. 2007 in Kraft. Es bedarf einer Überarbeitung mit dem Ziel eine mehrjährige Finanzierung – in Anlehnung an die Gültigkeit des Kinder- und Jugendförderplans – zu gewährleisten und größere Investitionen zu ermöglichen. Im Rahmen der Überarbeitung ist die Höhe des Trägeranteils ebenso zu prüfen wie die Einführung einer Festbetragsfinanzierung sowie der Erhalt einer angemessenen tariflichen Vergütung für die Fachkräfte und das pädagogische Betreuungspersonal der Einrichtungen und eine Ausweitung der anerkennungsfähigen Kosten. Um eine bedarfsgerechte Förderung der freien Träger zu sichern, ist eine jährliche Dynamisierung der Finanzierung notwendig. Institutionelle Förderung 0 € 0 € Schließung der Finanzierungslücken im Bereich der Richtlinienförderung der Offenen Jugendarbeit. Aufgrund der potentiellen Höhe der Finanzierungslücke ist dies vom Begleitgremium abgelehnt worden. Gewünscht ist die Übernahme der zusätzlichen Kosten über eine Regelfinanzierung.Seite 4 von 10 JA4 Jugendarbeit Junge Menschen in Bonn können an einer qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Angebotslandschaft teilnehmen Die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit – Maßnahmen und Anschaffungen dienen als Grundlage für die finanzielle Förderung der Träger der freien Jugendhilfe sowie anderer Träger. Einer Finanzierung geht die Notwendigkeit inhaltlich pädagogischer Zielsetzung voraus zur qualitativen Absicherung einer bedarfsgerechten Angebotslandschaft. Im Laufe der aktuellen Ratsperiode ist eine Evaluation und sofern notwendig Überarbeitung der Richtlinie vorgesehen. Um jungen Menschen in Bonn ein inklusives, partizipatives und qualitätsvolles, sowie ein bedarfsgerechtes und zukunftssicheres Angebot von Jugendfreizeitmaßnahmen und Projekten sowie Anschaffungen und Investitionen vorzuhalten, dass je-der junge Mensch nutzen kann, sollten eine mögliche Festbetragsfinanzierung und die Höhe der Fördersätze geprüft werden. Im Sinne einer Entbürokratisierung und Vereinfachung ist die Entwicklung einer Online-Antragstellung wünschenswert/vorgesehen. Maßnahmen Förderung 0 € 0 € Eine bestehende erhöhte Förderung, beispielsweise durch einen Inflationsausgleich und Anpassung der Tagessätze gemäß der Ziffern 4, 5 & 6 der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit - Maßnahmen und Anschaffungen soll in die Regelförderung übernommen werden. Daher sind aktuell keine Mittel aus dem *KJFP vorgesehen. JA5 Jugendarbeit In Bonn gibt es eine starke internationale Jugendarbeit Als fester Bestandteil der Jugendarbeit (§ 10 3. AG-KJHG – KJFÖG) ist das Konzept der internationalen Jugendarbeit regelmäßig auf seine Weiterentwicklungsbedarfe hin zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben. Hierfür sind die Qualitäts- und Förderkriterien zu prüfen mit Blick auf: • Strukturelle Absicherung • Vernetzungsstrukturen • Ausbau der Angebote Projekt 0 € 0 € Es sind aktuell keine Mittel aus dem *KJFP nötig. JA6 Jugendarbeit Das Inklusionsverständnis in der Jugendarbeit wird gefestigt und Teilhabebarrieren werden stetig abgebaut Mit den allgemeinen Angeboten der Jugendarbeit sollen junge Menschen erreicht werden, die trotz des allgemeinen Inklusionsverständnisses und der Verankerung des Prinzips der Inklusion in der Offenen Jugendarbeit (noch) nicht erreicht werden können. Weiterhin sollen durch die Förderung dieser Angebote Erkenntnisse zur Implementierung und Umsetzung des Inklusionsgedankens in der Jugendförderung gewonnen werden. Dazu gehört auch, dass die beteiligten Akteure/Mitarbeitenden die Möglichkeit erhalten, sich fortlaufend bewusst mit dem Thema auseinandersetzen zu können (Sensibilisierung), Netzwerke ausgebaut und gestärkt werden sowie eine Prüfung der bestehenden Infrastruktur erfolgt. Ziel ist es, in allen Angeboten der Jugendarbeit ein Verständnis von Inklusion zu schaffen, Teilhabebarrieren in allen Angeboten abzubauen und Inklusion in allen Angeboten der Jugendarbeit zu leben. Angesichts des Inklusionsverständnisses ist eine konzeptionelle Weiterentwicklung der allgemeinen Angebote der Jugendarbeit sinnvoll. Perspektivisch ist die schriftliche Verankerung des Prinzips der Inklusion in den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit – Maßnahmen und Anschaffungen sinnvoll und wenn möglich umzusetzen. Maßnahmen Förderung 0 € 50.000 € Anpassung von Abschnitt 2.5. der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit - Maßnahmen und Anschaffungen. Mittelbereitstellung für die Inklusionförderung, um unter anderem die Finanzierung von Inklusionshelfer*innen im Bereich Freizeiten und Projekte zu gewährleisten. JA6 Jugendarbeit Maßnahmen Förderung 0 € 120.000 € Förderung von Einrichtungen der OJA für inklusive Projekte. Mittelbereitstellung um unter anderem Personal- und Sachkosten zu finanzieren. JV1 Jugendverbände Die Bedarfe der Jugendverbandsarbeit sind erfasst Instrumente der Bedarfsermittlung werden zur Weiterentwicklung der Jugendverbandsarbeit entwickelt. Mit diesen lassen sich Förder- und Unterstützungsnotwendigkeiten erkennen und erfassen. In der Bedarfsermittlung ist auch zu prüfen, welche zusätzlichen Ressourcen wie zum Beispiel Räumlichkeiten für gemeinsame Veranstaltungen benötigt werden. Bedarfsanpassung 0 € tatsächliche Kosten erst in 2024 bezifferbar Konzeptionelle Entwicklung eines Jugendverbandzentrums/Hauses der Kinderrechte und anschließende fachliche Prüfung. Ggf. zusätzlicher finanzieller Bedarf durch Personal-, Sach- und Mietkosten gegeben.Seite 5 von 10 JV2 Jugendverbände Die Jugendverbände werden unterstützt und gefördert Jugendverbände und -gruppen sind wichtige Partner der Jugendpolitik, wenn es um die gesellschaftliche Teilhabe, die Interessensvertretung und die politische Beteiligung junger Menschen geht. Die Bundesstadt Bonn erkennt den besonderen Stellenwert. Eine bedarfsgerechte Förderung erfolgt sowohl durch Beratungs- und Unterstützungsangebote als auch durch die Förderrichtlinien (sowohl Richtlinien zur Förderung der Jugendverbandsarbeit wie auch Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit – Maßnahmen und Anschaffungen; zu letzterer siehe Handlungsziele § 11). Eine regelmäßige Evaluation der Richtlinien zur Förderung der Jugendverbandsarbeit ist daher - wie vorgesehen - erforderlich. Dabei ist auch zu prüfen, wie die Gründung von neuen jugendverbandlichen Gruppen gefördert werden kann. Institutionelle Förderung 0 € tatsächliche Kosten erst in 2024 bezifferbar Es sind aktuell keine Mittel aus dem *KJFP nötig. Möglicher zusätzlicher finanzieller Bedarf für die Förderung der Jugendverbandsarbeit im Falle einer potentiellen Erhöhung der Investitionskostenförderung. JV3 Jugendverbände Der Kinder- und Jugendring e.V. Bonn ist abgesichert Der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. ist Ort des fachlichen Austausches, setzt Impulse für die inhaltliche Weiterentwicklung der verbandlichen Jugendarbeit und übernimmt eine Lobbyfunktion für die Anliegen und Interessen der jungen Menschen und ihrer Organisationen. Damit er als wichtige Anlaufstelle für Jugendverbände und ehrenamtlich in der Jugendarbeit Tätige fungieren kann, ist eine verlässliche Struktur erforderlich. Um die Arbeit des Kinder- und Jugendringes finanziell abzusichern, soll die für die Jahre 2021 und 2022 erhöhte Förderung der Personal- und Sachkosten (DS-Nr.: 210935) mindestens beibehalten werden. Eine strukturelle Absicherung des Kinder- und Jugendrings wird durch die Erweiterung der Vertragslaufzeit auf die Gültigkeitsdauer des Kinder- und Jugendförderplans erreicht und soll daher umge-setzt werden. Die qualitative Absicherung der Arbeit erfolgt unter anderem mittels des vertraglich bereits vereinbarten Wirksamkeitsdialog zwischen dem Kinder- und Jugendring und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie. Institutionelle Förderung 0 € 0 € Es sind aktuell keine Mittel aus dem *KJFP nötig. JSA1 Jugendsozialarbeit Die Angebote der Jugendsozialarbeit sind auf die Folgen der gesellschaftlichen Entwicklungen vorbereitet Der Bedarf an Beratungs- und Unterstützungsangeboten der Jugendsozialarbeit ist hoch und steigt stetig. Die Corona Pandemie hat diesen Bedarf weiter verstärkt. Um den Bedarf für die personelle Ausstattung und qualitative (Weiter-)Entwicklung der Jugendsozialarbeit ermitteln zu können, bedarf es eines nachhaltigen Instrumentes zur Ermittlung der Bedarfe. Um Aussagen zu den möglichen Bedarfsstrukturen ableiten zu können, braucht es eine systematische Übersicht über das vorhandene Angebot. Mit Blick auf den technischen Fortschritt ist es sinnvoll, passende Konzepte zu entwickeln, damit die Jugendarbeit den Anschluss an die Digitalisierung nicht verliert. Der Wunsch nach einer besseren digitalen Ausstattung ist ein zentrales Ergebnis der gemeinsamen Zielentwicklung der Arbeitsgruppe Kinder- und Jugend-förderplan und wird im Plan als Fokusthema behandelt (siehe Seite 48). Bedarfsanpassung 0 € 0 € Es sind aktuell keine Mittel aus dem *KJFP nötig. JSA1 Jugendsozialarbeit Bedarfsanpassung Angebotserweiterung 0 € 73.000 € Das Projekt WERKstattSchule im Übergang Schule/Beruf soll anteilig aus *KJFP Mitteln i.H.v. 56,5 % gefördert werden. Ab 2025 ist eine Finanzierung als institutionelle Förderung (mit einem eigenen Haushaltsansatz) zu prüfen. JSA1 Jugendsozialarbeit Bedarfsanpassung Angebotserweiterung 0 € tatsächliche Kosten erst in 2024 bezifferbar Eventuell notwendige Erhöhung der Förderung der Jugendwerkstatt für das Jahr 2024. Ab 2025 ist die Finanzierung als institutionelle Förderung (mit einem eigenen Haushaltsansatz) zu prüfen. JSA1 Jugendsozialarbeit Bedarfsanpassung Angebotserweiterung 0 € tatsächliche Kosten erst in 2024 bezifferbar Mögliche Finanzierung zusätzlicher Fachkräfte im Bereich Streetwork. Ab 2025 ist die Finanzierung als institutionelle Förderung (mit eigenem Haushaltsansatz) zu prüfen.Seite 6 von 10 JSA2 Jugendsozialarbeit Die qualitative Sicherung der Jugendsozialarbeit ist gewährleistet Angesichts der demographischen Entwicklung und sich ändernder Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen ist es erforderlich Maßstäbe und Grundsätze für die Bewertung der Qualität zu entwickeln (§79a SGB VIII). Es braucht daher ein Instrument, dass die qualitativen Vorgaben festlegt, um eine Grundlage an Qualitätsmerkmalen für die Gestaltung der Angebote der Jugendsozialarbeit zu entwickeln. Die Entwicklung eines solchen Instrumentes erfolgt in Zusammenarbeit mit den Akteuren und der Zielgruppe um die Bedarfe „vor Ort“ zu erfassen. Die Qualitätsentwicklung ist regelmäßig zu evaluieren und spätestens mit der Vorlage des folgenden Kinder- und Jugendförderplans fortzuschreiben. Qualitätsentwicklung 0 € 0 € Es sind aktuell keine Mittel aus dem *KJFP nötig. JSA3 Jugendsozialarbeit Die Jugendsozialarbeit ist langfristig vertraglich vereinbart Eine zukunftssichere strukturelle Absicherung erfolgt unter Berücksichtigung langfristiger Förderverträge – in Anlehnung an die Gültigkeit des Kinder- und Jugendförderplans - mit den Trägern der Angebote der Jugendsozialarbeit. Es ist daher zu prüfen, inwiefern die Vertragszeiträume langfristig gestaltet werden können, um die bedarfsgerechte Förderung mit einer Stärkung der Planungssicherheit vorzunehmen. Institutionelle Förderung 0 € 0 € Es sind aktuell keine Mittel aus dem *KJFP nötig. JSA4 Jugendsozialarbeit Die Vernetzungsstrukturen zwischen den Akteur*innen sind gefestigt Veränderungen der Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation schaffen fortlaufend neue Anforderungen an die jungen Menschen, aber auch an die Fachkräfte der Jugendsozialarbeit. Dabei ist die Vernetzung unter den unterschiedlichen Akteuren wichtig, um dem Auftrag der verschiedenen Rechtskreise (SGB VIII, II und III) Rechnung zu tragen. Eine intensive Zusammenarbeit der Akteure und Institutionen ist eine Voraussetzung für das Gelingen in der Jugendsozialarbeit. Um weiterhin passgenau und wirksame Unterstützungs- und Beratungsangebotevorhalten zu können, braucht es eine zuverlässige und systematische Übergangsgestaltung. Die Vernetzungsstrukturen werden weiterentwickelt und wo notwendig erweitert (Netzwerkentwicklung). Konzeption 0 € 0 € Es sind aktuell keine Mittel aus dem *KJFP nötig. EJS1 Erzieherischer Jugendschutz Der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist auf die sich ändernden Gefahren und Risiken für junge Menschen vorbereitet Zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages kennen die Fachkräfte des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes die aktuellen Gefahren und Risiken, denen junge Menschen ausgesetzt sind, und haben neue Entwicklungen im Blick. Die Gefahren und Risiken werden durch sie fachlich eingeschätzt. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse münden in eine objektive Bedarfsanalyse und -feststellung. Ein entsprechendes Verfahren, mit dessen Hilfe die Steuerung bedarfsgerechter Angebote und Maßnahmen erfolgen kann, ist zu entwickeln. Bedarfsanpassung 0 € 0 € Es sind aktuell keine Mittel aus dem *KJFP nötig. EJS2 Erzieherischer Jugendschutz Zur Umsetzung bedarfsgerechter Angebote und Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sind ausreichende Ressourcen vorhanden Eine bedarfsgerechte Förderung erfolgt sowohl durch Beratungs- und Unterstützungsangebote als auch durch finanzielle Förderung, zum Beispiel über die Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention. Die in diesem Handlungsfeld erforderliche schnelle Reaktions- und Handlungsfähigkeit ist hierdurch sichergestellt. Maßnahmen Förderung 0 € 0 € Es sind aktuell keine Mittel aus dem *KJFP nötig.Seite 7 von 10 EJS3 Erzieherischer Jugendschutz Die Qualität der Angebote und Maßnahmen des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ist gesichert Angesichts sich verändernder Risikosituationen im Alltag junger Menschen ist der situationsgerechte Einsatz vielfältiger Methoden erforderlich. Diese gilt es qualitativ (weiter) zu entwickeln und zu sichern. Es braucht daher einen Rahmen, der die qualitativen Vorgaben festlegt, um eine Grundlage an Qualitätsmerkmalen für die Gestaltung der Angebote des Kinder- und Jugendschutzes zu entwickeln. Die Qualitätsentwicklung ist regelmäßig zu evaluieren und spätestens mit der Vorlage des folgenden Kinder- und Jugendförderplans fortzuschreiben. Konzeption 0 € 0 € Es sind aktuell keine Mittel aus dem *KJFP nötig. DI3 Digitalisierung Verbesserung der digitalen Ausstattung Bedingung und Voraussetzung für die oben beschriebene Auseinandersetzung mit dem Schwerpunktthema „Förderung von Medienkompetenz“ ist eine zeitgemäße und funktionierende multimediale Ausstattung der Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit. Viele Einrichtungen verfügen bereits über eine gute digitale Ausstattung wie z.B. Computer und Spielkonsolen. Eine weitere Möglichkeit zur Verbesserung der digitalen Attraktivität der Einrichtungen ist ein Internetzugang für mobile Endgeräte. Die wenigsten Einrichtungen verfügen über Hotspots oder offene WLAN-Netze. Laut JIM Studie 2018 besitzen 97 Prozent der Jugendlichen ein Smartphone und es stellt das am häufigsten genutzte Zugangsmedium zum Internet dar (vgl. JIM Studie 2018). Insofern ist die Nutzung des Internets und des Smartphones eine bedeutende Freizeitbeschäftigung. Damit Sie eine kostengünstige Verbindung aufbauen können und eine Nutzung an einem sicheren Ort stattfinden kann, sollen Jugendeinrichtungen über einen Internetzugang für mobile Endgeräte verfügen. Eine Herausforderung für die Medienkompetenzbildung besteht darin, neue technische Entwicklungen in den Sozialisationsprozess zu integrieren und jungen Menschen einen sozial verantwortlichen und kompetenten Umgang zu ermöglichen. Folgende Teilschritte sind dafür notwendig: • Bestandserhebung der digitalen Ausstattung in den Handlungsfeldern §§ 11 - 14 • Überprüfung und Auswertung der Funktion internetfähiger Zugänge • Konzeptentwicklung für die medienpädagogische Arbeit in den Handlungsfeldern • Erarbeitung eines Online-Fragebogens • Online-Abfrage durchführen und auswerten • Umsetzungs- und Finanzierungskonzept entwickeln Verbesserung der digitalen Ausstattung 50.000 € 150.000 € Anpassung der Förderquote auf 85% bzgl. Ziffern 8 & 9 der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit - Maßnahmen und Anschaffungen, um die Finanzierung digitaler Ausstattung zu ermöglichen.Seite 8 von 10 JE2 Junges Ehrenamt Stärkung von Anerkennung und Wertschätzung Um in Bonn eine leistungsstarke und erfolgreiche soziale Infrastruktur für junge Menschen zu gewährleisten, arbeiten Haupt- und Ehrenamtliche zusammen. Ehrenamtlich Mitarbeitende verleihen dem Leistungssystem eine zusätzliche Qualität. Der Einsatz der Ehrenamtlichen verstärkt eines der übergeordneten Ziele der Jugendförderung, ihre Arbeit nah an den Bedürfnissen, Interessen und Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen auszurichten. (Junge) Ehrenamtliche bereichern mit ihren Fähigkeiten und zusätzlichen Perspektiven die Angebote der Jugendförderung. Doch es ist nicht selbstverständlich, sich zu engagieren. Denn die Aufgabe Ehrenamt geht mit zeitlicher Einbindung und Verantwortung einher. Daher ist es überaus wichtig, dass die Wertschätzung und Anerkennung dieser sozialen Komponente des Miteinanders nicht verloren geht, d.h. der Benefit muss spürbar sein. In Bonn gibt es verschiedene Formen der Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement. Insbesondere sind folgende zu nennen: • JuLeiCa • Ehrenamtskarte • Freistellungsanspruch gemäß der Gemeindeverordnung NRW • Anlaufstelle zur Koordination von bürgerschaftlichen Engagements: Freiwilligenagentur Im Zuge der Diskussion, Ehrenamt attraktiver zu machen und wirksam zu unterstützen, sind folgende Maßnahmen denkbar: • Anerkennung und Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements weiterentwickeln z. B. Zertifizierung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Sinne einer wettbewerbsvorteilhaften Qualifikation (Soft skills). Bewerbung des Engagements bei Arbeitgebern • Steigende gesellschaftliche Wertschätzung für ehrenamtliches Engagement in Form von Veranstaltungen, die von der Stadt mitorganisiert bzw. finanziell gefördert werden • Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Transparenz für die Ehrenamtskarte NRW bei den Trägern der Angebote der Jugendförderung in Bonn oder weitere Vergünstigungen für die JuLeiCa entwickeln, die für junge Menschen interessant sind (auch hier Abfrage, welche Vergünstigungen tatsächlich interessant sind). • Datenbasis über ehrenamtliche Tätigkeit im Bereich der Jugendförderung ausbauen • Das Engagement von unterrepräsentierten Personengruppen stärker in den Fokus nehmen • Vereinfachung und Verbesserung von Verfahren der finanziellen Förderung von Angeboten und Maßnahmen (zum Beispiel in Form von Online-Anträgen) Stärkung von Anerkennung und Wertschätzung 12.000 € tatsächliche Kosten erst in 2024 bezifferbar Bereitstellung von Gutscheinen für alle JuLeiCa Inhaber*innen. Ab 2024 besteht die Absicht, diesen Ansatz auf die weiteren ehrenamtlich Tätigen auszuweiten, die sich in einem der Handlungsfelder §§ 11-14 engagieren. Ebenso gibt es für das Jahr 2025 Überlegungen zu einem Fest zur Würdigung der ehrenamtlich Engagierten. JE3 Junges Ehrenamt Weiterentwicklung der Schulungsveranstaltung JuLeiCa In Bonn gibt es zahlreiche Anbieter von JuLeiCa-Qualifizierungen, die die Schulungen passgenau für ihre Zielgruppen durchführen. Auch das Amt für Kinder, Jugend und Familie bietet Schulungen an und vermittelt darüber hinaus Qualifizierungsmöglichkeiten für ehrenamtlich Tätige. Vor dem Hintergrund der steigenden Anforderungen und des gesellschaftlichen Wandels kann es zu einem Problem der Vereinbarkeit kommen. Die Teilnahme an oder die Vorbereitung einer Schulung kostet zusätzliche Zeit zum Engagement. Die pädagogischen Fachkräfte und ehrenamtlichen Mitarbeitenden brauchen ausreichende organisatorische und strukturelle Unterstützung, um weiterhin ausreichend Schulungen anzubieten, die auch den Bedürfnissen der Teilnehmenden entsprechen. Im Zuge der Diskussion, Ehrenamt attraktiver zu machen, ist die bedarfsgerechte und methodische Weiterentwicklung der Schulungsveranstaltung JuLeiCa und der entsprechenden Auffrischungskurse in Abstimmung zwischen interessierten Trägern und dem Jugendamt sinnvoll. Vorstellbare Weiterentwicklungen sind flexiblere Zeitmodelle, digitale Teilnahmemöglichkeiten oder Mehrsprachigkeit der Veranstaltungen. • Steigende gesellschaftliche Wertschätzung für ehrenamtliches Engagement in Form von Veranstaltungen, die von der Stadt mitorganisiert bzw. finanziell gefördert werden • Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Transparenz für die Ehrenamtskarte NRW bei den Trägern der Angebote der Jugendförderung in Bonn oder weitere Vergünstigungen für die JuLeiCa entwickeln, die für junge Menschen interessant sind (auch hier Abfrage, welche Vergünstigungen tatsächlich interessant sind). • Datenbasis über ehrenamtliche Tätigkeit im Bereich der Jugendförderung ausbauen Weiterentwicklung der Schulungsveranstaltu ng JuLeiCa 0 € 15.000 € Jugendpflege wird alle Veranstalter von Juleica- Schulungen einladen, um gemeinsam die Bedarfe zu erfassen. Zudem ist eine Änderung der Juleica- Regeln im Jahr 2024 oder 2025 angekündigt ist. Dies wird bei der Konzeptentwicklung (im Rahmen einer Honorarvergabe) berücksichtigt.Seite 9 von 10 • Das Engagement von unterrepräsentierten Personengruppen stärker in den Fokus nehmen • Vereinfachung und Verbesserung von Verfahren der finanziellen Förderung von Angeboten und Maßnahmen (zum Beispiel in Form von Online-Anträgen) KR1 Kinderrechte Bereitstellung von methodischem Handwerk Fachkräfte in der Jugendförderung sollten auf Instrumente zugreifen können, die ein niederschwelliges Heranführen von Kinderrechten an junge Menschen ermöglichen. Daher sollten sie die Möglichkeit erhalten, auf altersgerechte Materialien zugreifen zu können. Mit Hilfe von Bildungsmaterialien, zum Beispiel in Form eines Kinderrechtekoffers, wie ihn manche Organisationen zur Verfügung stellen, können sie den Kindern und Jugendlichen das Thema Kinderrechte näherbringen. Bereitstellung von methodischem Handwerk 10.000 € 0 € Sollte es „auf dem Markt“ keinen geeigneten Kinderrechtekoffer geben, so ist zur Entwicklung eines Kinderrechtekoffers ist eine Honorarvergabe beabsichtigt. KR3 Kinderrechte Öffentliche Informationskampagne Um Kinderrechte zu verwirklichen und umzusetzen, sollten sie allen Beteiligten bekannt sein. Hier gilt es sowohl Gesellschaft als auch Verwaltung und Mitarbeitende in der Jugendhilfe zu sensibilisieren. Insofern sollte - unabhängig vom Weltkindertag - eine öffentliche und breite Informationskampagne stattfinden, die sich an alle Bonner Einwohnende richtet. Inwieweit hierzu auch eine Anpassung des städtischen Internetauftritts zu diesem Thema erforderlich ist, sollte geprüft werden. öffentliche Informationskampagn e 0 € tatsächliche Kosten erst in 2024 bezifferbar Eine Finanzierung der Sachkosten eines Kinderrechte- bzw. Beteiligungsmobils ist zu prüfen. PL2 Pluralität Bestandserhebung und –darstellung lokaler Angebote Des Weiteren ist eine Bestandserhebung über die Maßnahmen und Angebote im Bereich der Demokratieförderung/Anti-Diskriminierung in der Jugendförderung wichtig, um ein ganzheitliches Unterstützungssystem anzubieten. Für eine wirksame Infrastruktur braucht es eine transparente Darstellung von Maßnahmen und Angeboten, die einen Anti-Diskriminierungsansatz beinhalten. Bestandserhebung und -darstellung lokaler Angebote 5.000 € 20.000 € Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel für Ziffer 7 der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit Maßnahmen und Anschaffungen für Demokratieprojekte. div. Fortbildungen Eine Fortbildung im Handlungsfeld IV: • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (EKJS3). Sechs Fortbildungen in fünf Fokusthemen: • Digitalisierung (DI2) • Kinder- und Jugendarmut (KJA3) • Kinderrechte (KR4) • Nachhaltige Entwicklung (NE1) • Pluralität (PL3) • Pluralität (PL4) Ein Fachtag Gewaltprävention (GP2) Anreize für Fortbildungstage zu bestimmten Themen 20.000 € 50.000 € Eine Fortbildung im Handlungsfeld IV: Erzieherischer Jugendschutz (EJS3), sechs Fortbildungen in fünf Fokusthemen: Digitalisierung (DI2), Junges Ehrenamt (JA3), Kinderrechte (KR4), Nachhaltige Entwicklung (NE1), Pluralität (PL3, PL4), ein Fachtag Gewaltprävention (GP2). Eine Förderung erfolgt durch das Auffüllen fehlender bzw. ergänzender Mittel aus dem *KJFP, wenn Mittel aus der Richtlinienförderung nicht ausreichen. * Kinder- und Jugendförderplan 97.000€ 478.000€ ** KostenschätzungenSeite 10 von 10
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