← Vorlagen

231753 · Beschlussvorlage

Maßnahmenvorschläge zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans

Nummer
231753
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
03.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 18.10.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 577,1 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 231753-03 AA Maßnahmenvorschläge zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans, hier: Umsetzungsvorschlag zu Ziel JA4 (Inflationsausgleich) des KJFP
  2. 231753-02 AA Maßnahmenvorschläge zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans, hier: Umsetzungsvorschlag zu Ziel JA6 (Inklusionsförderung) des KJFP
  3. 231753-01 AA Maßnahmenvorschläge zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans, hier: Umsetzungsvorschlag zu Ziel DI3 (Digitalisierung) des KJFP

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (32.273 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
231753
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Maßnahmenvorschläge zur Umsetzung des
Kinder- und Jugendförderplans
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 18.10.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
• Der JHA nimmt die Vorschläge des Begleitgremiums zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung die Maßnahmen auf ihre Förderfähigkeit zu
prüfen.
• Die Verwaltung stellt unter Beteiligung des Begleitgremiums den aner-
kannten Trägern von Angeboten der Jugendförderung die Ziele des
Kinder- und Jugendförderplans und die Maßnahmenvorschläge in einer
Veranstaltung vor.
• Die Verwaltung schafft die Bedingungen, damit die Ziele des Planes
gemeinsam von freien Trägern und öffentlichen Trägern erreicht werden
können.
• Maßnahmen oder Projekte, für deren Umsetzung Mittel in Höhe von
mehr als 15.000 Euro notwendig sind, werden dem Ausschuss für Kin-
der, Jugend und Familie jeweils zum Beschluss vorgelegt. Für alle an-
deren Projekte erfolgt nachlaufend eine Information des JHA.
Begründung
Im Jahr 2022 wurde der Bonner Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) mit 39
Handlungszielen beschlossen. Mit dem Kinder- und Jugendförderplan wurden
16 Ziele in den vier Handlungsfeldern Jugendarbeit, Förderung der Jugendver-
bände, Jugendsozialarbeit und Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§§
11-14 KJHG) vereinbart. Außerdem identifizierte die Arbeitsgruppe zur Entwick-
lung des Kinder- und Jugendförderplans – bestehend aus Vertreter*innen der
freien Trägerschaft und der Verwaltung – sieben Fokusthemen, die für die ak-
tuelle Arbeit in der Jugendförderung eine besondere Relevanz haben:
• Digitalisierung
• Gewaltprävention
• Junges Ehrenamt
• Kinder- und Jugendarmut
• Kinderrechte
• Nachhaltige Entwicklung und
• Pluralität.Seite 1 von 10
Seite 2
Im Rahmen dieser Fokusthemen wurden 23 Ziele festgelegt, mit deren Umset-
zung Entwicklungsbedarfe in den Themenfeldern gedeckt werden können.
Jährlich stehen aus dem Kinder- und Jugendförderplan zusätzliche Fördermittel
i.H.v. 500.000 Euro zur Verfügung. Mit dem Kinder- und Jugendförderplan wur-
de die Einrichtung eines Begleitgremiums beschlossen, das aus Mitgliedern der
Verwaltung und des Leitungsgremiums der AG 78 Jugendförderung besteht.
Dieses Gremium hat sich in den vergangenen Monaten intensiv mit der Ent-
wicklung möglicher Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele beschäftigt. Dabei
wurde deutlich, dass zahlreiche Ziele bzw. die hierzu umzusetzenden Maß-
nahmen aus dem Kinder- und Jugendförderplan über bestehende bzw. anzu-
passende Richtlinien bereits jetzt oder kurzfristig finanziert werden können. Im
Sinne einer bedarfsgerechten Förderung sind einzelne Förderquoten entspre-
chend zu erhöhen, insbesondere die Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit
– Maßnahmen und Anschaffungen.
Mit der Erhöhung von Förderungen für ausgewählte Förderpositionen ist das
Ziel verbunden, die Träger in die Lage zu versetzen, Maßnahmen des Kinder-
und Jugendförderplans zu realisieren. Mit einer Ausweitung der finanziellen
Förderungen im Rahmen der vorhandenen Richtlinien steht ein geeignetes und
bekanntes Instrument weiterhin niederschwellig zur Verfügung. Es ist nicht
notwendig, dass zusätzlich zur Anpassung bestehender Richtlinien eine ei-
genständige Richtlinie für den Kinder- und Jugendförderplan erstellt wird. Maß-
nahmen aus dem Kinder- und Jugendförderplan, die nicht über bestehende
Richtlinien umgesetzt werden können, werden dem JHA zur Beschlussfassung
vorgelegt, soweit sie mehr als 15.000 Euro zur Verfügung gestellt werden sol-
len
Zur geplanten Umsetzung und Einschätzung der Ausgaben unter Berücksichti-
gung einer bedarfsgerechten und zielgruppenorientierten Förderung wurde vom
Begleitgremium eine erste Maßnahmenliste bzw. -übersicht erstellt und etwaige
Kosten überschlägig beziffert.
Die Maßnahmenübersicht stellt eine Auswahl der Handlungsziele vor, die u.a.
durch eine Umsetzung von Maßnahmen und Projekten bereits in 2023/24 reali-
siert werden könnten.
Es handelt sich teils um konkrete Maßnahmen und teils um Ideen, aus denen
sich ggf. Einzelmaßnahmen entwickeln können, sobald diese mit konkreten und
bedarfsorientierten Konzeptionen hinterlegt sind.
Entsprechend der Haushaltssystematik wird darauf hingewiesen, dass sich die
Maßnahmenübersicht auf, die im Doppelaushalt 2023/24 zur Verfügung ste-
henden Fördermittel des Kinder- und Jugendförderplans bezieht, auch wenn
der Jugendförderplan für den Zeitraum bis 2025 beschlossen wurde. Im Jahr
2023 nicht verausgabte Mittel werden ins Jahr 2024 übertragen. (vgl. 221697-
AA).
Zudem besteht jederzeit die Möglichkeit, dass Projektanträge gestellt werden,
die einen Bezug zum Kinder- und Jugendförderplan haben. Hierzu wird noch
eine Informationsveranstaltung geplant, um die Ziele und Maßnahmen aus Kin-
der- und Jugendförderplan vorzustellen.
Das Votum der Arbeitsgemeinschaft nach §78 Jugendförderung wird nachge-Seite 2 von 10
Seite 3
reicht.
Anlage/n
1 Maßnahmenliste_KJFP_BV_gesamt_51-03_51-5 (öffentlich)Seite 3 von 10
Umsetzungsvorschläge aus dem Begleitgremium des Kinder- und Jugendförderplans (KJFP*)
Abk. Handlungsfeld
/Thema Beschreibung Handlungsziel Kategorie Kosten**
2023
Kosten**
2024 Kommentar
JA1 Jugendarbeit
In Bonn erfolgt die Bedarfsermittlung der Angebote der Offenen Jugendarbeit unter
Berücksichtigung der demographischen Entwicklung und der sich ändernden Lebenswelten der
Zielgruppe
Der Freizeitstättenbedarfsplan ermittelt unter Berücksichtigung einer sozialraum-, zielgruppen- und
konzeptorientierten Analyse mit Blick auf die demographische Entwicklung den Bedarf an Angeboten
der Offenen Jugendarbeit. Im Rahmen der Fortschreibung des Freizeitstättenbedarfsplans erfolgt die
Ermittlung der bedarfsgerechten Anpassung der Fachkräfteausstattung für die Einrichtungen der
Offenen Jugendarbeit unter Berücksichtigung der Vorgaben des Rahmenkonzeptes.
Bedarfsanpassung 0 €
tatsächliche
Kosten sind
erst in 2024
bezifferbar
Potentielle Finanzierung zusätzlicher
Fachkraftstellen in der OJA im Rahmen des
Freizeitstättenbedarfplans.
JA2 Jugendarbeit
Die qualitative Sicherung der Jugendarbeit ist gewährleistet
Angesichts der demographischen Entwicklung und veränderter Lebenswelten der Kinder- und
Jugendlichen ist es erforderlich, Inhalte, Methoden, Formen und Angebotszeiten der Offenen
Jugendarbeit weiterzuentwickeln und anzupassen (§79a SGB VIII). Sowohl das Rahmenkonzept für die
Offene Jugendarbeit in Bonn sowie die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit – Maßnahmen und
Anschaffungen für alle anderen (geförderten) Angebote der Jugendarbeit formulieren
Qualitätsstandards. Aufgrund der Dynamik des Handlungsfeldes und sich ständig ändernden Bedarfen,
Interessen, Anforderungen und Lebenswelten junger Menschen sind diese als Grundlage der
Qualitätssicherung fortlaufend/regelmäßig zu evaluieren und fortzuschreiben. Die im Kinder- und
Jugendförderplan entwickelten Fokusthemen werden bei der Weiterentwicklung der pädagogischen
Zielsetzungen berücksichtigt. Mit Blick auf den technischen Fortschritt ist es sinnvoll, passende
Konzepte zu entwickeln, damit die Jugendarbeit den Anschluss an die Digitalisierung nicht verliert. Der
Wunsch nach einer besseren digitalen Ausstattung ist ein zentrales Ergebnis der gemeinsamen
Zielentwicklung der Arbeitsgruppe Kinder- und Jugendförderplan und wird im Plan als Fokusthema
behandelt (siehe Seite 48).
Angebotserweiterung 0 €
tatsächliche
Kosten sind
erst in 2024
bezifferbar
Potentielle Finanzierung zusätzlicher
Fachkraftstellen der OJA im Rahmen des
Freizeitstättenbedarfplans im Hinblick auf
Einrichtungen mit weniger als 1,0
Fachkraftstellenanteil.
JA3 Jugendarbeit
Es stehen auskömmliche finanzielle Rahmenbedingungen für eine zukunftssichere Jugendarbeit zur
Verfügung
Die „Richtlinien zur Förderung der freien Kinder- und Jugendhilfe in Bonn“ regeln die finanzielle
Förderung der Offenen Jugendarbeit in freier Trägerschaft. Die Richtlinien sind seit dem 01. 01. 2007 in
Kraft. Es bedarf einer Überarbeitung mit dem Ziel eine mehrjährige Finanzierung – in Anlehnung an die
Gültigkeit des Kinder- und Jugendförderplans – zu gewährleisten und größere Investitionen zu
ermöglichen. Im Rahmen der Überarbeitung ist die Höhe des Trägeranteils ebenso zu prüfen wie die
Einführung einer Festbetragsfinanzierung sowie der Erhalt einer angemessenen tariflichen Vergütung
für die Fachkräfte und das pädagogische Betreuungspersonal der Einrichtungen und eine Ausweitung
der anerkennungsfähigen Kosten. Um eine bedarfsgerechte Förderung der freien Träger zu sichern, ist
eine jährliche Dynamisierung der Finanzierung notwendig.
Institutionelle
Förderung 0 € 0 €
Schließung der Finanzierungslücken im Bereich der
Richtlinienförderung der Offenen Jugendarbeit.
Aufgrund der potentiellen Höhe der
Finanzierungslücke ist dies vom Begleitgremium
abgelehnt worden. Gewünscht ist die Übernahme
der zusätzlichen Kosten über eine
Regelfinanzierung.Seite 4 von 10
JA4 Jugendarbeit
Junge Menschen in Bonn können an einer qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten
Angebotslandschaft teilnehmen
Die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit – Maßnahmen und Anschaffungen dienen als
Grundlage für die finanzielle Förderung der Träger der freien Jugendhilfe sowie anderer Träger. Einer
Finanzierung geht die Notwendigkeit inhaltlich pädagogischer Zielsetzung voraus zur qualitativen
Absicherung einer bedarfsgerechten Angebotslandschaft. Im Laufe der aktuellen Ratsperiode ist eine
Evaluation und sofern notwendig Überarbeitung der Richtlinie vorgesehen. Um jungen Menschen in
Bonn ein inklusives, partizipatives und qualitätsvolles, sowie ein bedarfsgerechtes und
zukunftssicheres Angebot von Jugendfreizeitmaßnahmen und Projekten sowie Anschaffungen und
Investitionen vorzuhalten, dass je-der junge Mensch nutzen kann, sollten eine mögliche
Festbetragsfinanzierung und die Höhe der Fördersätze geprüft werden. Im Sinne einer
Entbürokratisierung und Vereinfachung ist die Entwicklung einer Online-Antragstellung
wünschenswert/vorgesehen.
Maßnahmen
Förderung 0 € 0 €
Eine bestehende erhöhte Förderung, beispielsweise
durch einen Inflationsausgleich und Anpassung der
Tagessätze gemäß der Ziffern 4, 5 & 6 der
Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit -
Maßnahmen und Anschaffungen soll in die
Regelförderung übernommen werden. Daher sind
aktuell keine Mittel aus dem *KJFP vorgesehen.
JA5 Jugendarbeit
In Bonn gibt es eine starke internationale Jugendarbeit
Als fester Bestandteil der Jugendarbeit (§ 10 3. AG-KJHG – KJFÖG) ist das Konzept der internationalen
Jugendarbeit regelmäßig auf seine Weiterentwicklungsbedarfe hin zu überprüfen und bei Bedarf
fortzuschreiben. Hierfür sind die Qualitäts- und Förderkriterien zu prüfen mit Blick auf:
• Strukturelle Absicherung
• Vernetzungsstrukturen
• Ausbau der Angebote
Projekt 0 € 0 € Es sind aktuell keine Mittel aus dem *KJFP nötig.
JA6 Jugendarbeit
Das Inklusionsverständnis in der Jugendarbeit wird gefestigt und Teilhabebarrieren werden stetig
abgebaut
Mit den allgemeinen Angeboten der Jugendarbeit sollen junge Menschen erreicht werden, die trotz
des allgemeinen Inklusionsverständnisses und der Verankerung des Prinzips der Inklusion in der
Offenen Jugendarbeit (noch) nicht erreicht werden können. Weiterhin sollen durch die Förderung
dieser Angebote Erkenntnisse zur Implementierung und Umsetzung des Inklusionsgedankens in der
Jugendförderung gewonnen werden. Dazu gehört auch, dass die beteiligten Akteure/Mitarbeitenden
die Möglichkeit erhalten, sich fortlaufend bewusst mit dem Thema auseinandersetzen zu können
(Sensibilisierung), Netzwerke ausgebaut und gestärkt werden sowie eine Prüfung der bestehenden
Infrastruktur erfolgt. Ziel ist es, in allen Angeboten der Jugendarbeit ein Verständnis von Inklusion zu
schaffen, Teilhabebarrieren in allen Angeboten abzubauen und Inklusion in allen Angeboten der
Jugendarbeit zu leben. Angesichts des Inklusionsverständnisses ist eine konzeptionelle
Weiterentwicklung der allgemeinen Angebote der Jugendarbeit sinnvoll. Perspektivisch ist die
schriftliche Verankerung des Prinzips der Inklusion in den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit –
Maßnahmen und Anschaffungen sinnvoll und wenn möglich umzusetzen.
Maßnahmen
Förderung 0 € 50.000 €
Anpassung von Abschnitt 2.5. der Richtlinien zur
Förderung der Jugendarbeit - Maßnahmen und
Anschaffungen. Mittelbereitstellung für die
Inklusionförderung, um unter anderem die
Finanzierung von Inklusionshelfer*innen im Bereich
Freizeiten und Projekte zu gewährleisten.
JA6 Jugendarbeit Maßnahmen
Förderung 0 € 120.000 €
Förderung von Einrichtungen der OJA für inklusive
Projekte. Mittelbereitstellung um unter anderem
Personal- und Sachkosten zu finanzieren.
JV1 Jugendverbände
Die Bedarfe der Jugendverbandsarbeit sind erfasst
Instrumente der Bedarfsermittlung werden zur Weiterentwicklung der Jugendverbandsarbeit
entwickelt. Mit diesen lassen sich Förder- und Unterstützungsnotwendigkeiten erkennen und erfassen.
In der Bedarfsermittlung ist auch zu prüfen, welche zusätzlichen Ressourcen wie zum Beispiel
Räumlichkeiten für gemeinsame Veranstaltungen benötigt werden. Bedarfsanpassung 0 €
tatsächliche
Kosten erst
in 2024
bezifferbar
Konzeptionelle Entwicklung eines
Jugendverbandzentrums/Hauses der Kinderrechte
und anschließende fachliche Prüfung. Ggf.
zusätzlicher finanzieller Bedarf durch Personal-,
Sach- und Mietkosten gegeben.Seite 5 von 10
JV2 Jugendverbände
Die Jugendverbände werden unterstützt und gefördert
Jugendverbände und -gruppen sind wichtige Partner der Jugendpolitik, wenn es um die
gesellschaftliche Teilhabe, die Interessensvertretung und die politische Beteiligung junger Menschen
geht. Die Bundesstadt Bonn erkennt den besonderen Stellenwert. Eine bedarfsgerechte Förderung
erfolgt sowohl durch Beratungs- und Unterstützungsangebote als auch durch die Förderrichtlinien
(sowohl Richtlinien zur Förderung der Jugendverbandsarbeit wie auch Richtlinien zur Förderung der
Jugendarbeit – Maßnahmen und Anschaffungen; zu letzterer siehe Handlungsziele § 11). Eine
regelmäßige Evaluation der Richtlinien zur Förderung der Jugendverbandsarbeit ist daher - wie
vorgesehen - erforderlich. Dabei ist auch zu prüfen, wie die Gründung von neuen jugendverbandlichen
Gruppen gefördert werden kann.
Institutionelle
Förderung 0 €
tatsächliche
Kosten erst
in 2024
bezifferbar
Es sind aktuell keine Mittel aus dem *KJFP nötig.
Möglicher zusätzlicher finanzieller Bedarf für die
Förderung der Jugendverbandsarbeit im Falle einer
potentiellen Erhöhung der
Investitionskostenförderung.
JV3 Jugendverbände
Der Kinder- und Jugendring e.V. Bonn ist abgesichert
Der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. ist Ort des fachlichen Austausches, setzt Impulse für die
inhaltliche Weiterentwicklung der verbandlichen Jugendarbeit und übernimmt eine Lobbyfunktion für
die Anliegen und Interessen der jungen Menschen und ihrer Organisationen. Damit er als wichtige
Anlaufstelle für Jugendverbände und ehrenamtlich in der Jugendarbeit Tätige fungieren kann, ist eine
verlässliche Struktur erforderlich. Um die Arbeit des Kinder- und Jugendringes finanziell abzusichern,
soll die für die Jahre 2021 und 2022 erhöhte Förderung der Personal- und Sachkosten (DS-Nr.: 210935)
mindestens beibehalten werden. Eine strukturelle Absicherung des Kinder- und Jugendrings wird durch
die Erweiterung der Vertragslaufzeit auf die Gültigkeitsdauer des Kinder- und Jugendförderplans
erreicht und soll daher umge-setzt werden. Die qualitative Absicherung der Arbeit erfolgt unter
anderem mittels des vertraglich bereits vereinbarten Wirksamkeitsdialog zwischen dem Kinder- und
Jugendring und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie.
Institutionelle
Förderung 0 € 0 € Es sind aktuell keine Mittel aus dem *KJFP nötig.
JSA1 Jugendsozialarbeit Die Angebote der Jugendsozialarbeit sind auf die Folgen der gesellschaftlichen Entwicklungen
vorbereitet
Der Bedarf an Beratungs- und Unterstützungsangeboten der Jugendsozialarbeit ist hoch und steigt
stetig. Die Corona Pandemie hat diesen Bedarf weiter verstärkt. Um den Bedarf für die personelle
Ausstattung und qualitative (Weiter-)Entwicklung der Jugendsozialarbeit ermitteln zu können, bedarf
es eines nachhaltigen Instrumentes zur Ermittlung der Bedarfe. Um Aussagen zu den möglichen
Bedarfsstrukturen ableiten zu können, braucht es eine systematische Übersicht über das vorhandene
Angebot. Mit Blick auf den technischen Fortschritt ist es sinnvoll, passende Konzepte zu entwickeln,
damit die Jugendarbeit den Anschluss an die Digitalisierung nicht verliert. Der Wunsch nach einer
besseren digitalen Ausstattung ist ein zentrales Ergebnis der gemeinsamen Zielentwicklung der
Arbeitsgruppe Kinder- und Jugend-förderplan und wird im Plan als Fokusthema behandelt (siehe Seite
48).
Bedarfsanpassung 0 € 0 € Es sind aktuell keine Mittel aus dem *KJFP nötig.
JSA1 Jugendsozialarbeit Bedarfsanpassung
Angebotserweiterung 0 € 73.000 €
Das Projekt WERKstattSchule im Übergang
Schule/Beruf soll anteilig aus *KJFP Mitteln i.H.v.
56,5 % gefördert werden. Ab 2025 ist eine
Finanzierung als institutionelle Förderung (mit
einem eigenen Haushaltsansatz) zu prüfen.
JSA1 Jugendsozialarbeit Bedarfsanpassung
Angebotserweiterung 0 €
tatsächliche
Kosten erst
in 2024
bezifferbar
Eventuell notwendige Erhöhung der Förderung der
Jugendwerkstatt für das Jahr 2024. Ab 2025 ist die
Finanzierung als institutionelle Förderung (mit
einem eigenen Haushaltsansatz) zu prüfen.
JSA1 Jugendsozialarbeit Bedarfsanpassung
Angebotserweiterung 0 €
tatsächliche
Kosten erst
in 2024
bezifferbar
Mögliche Finanzierung zusätzlicher Fachkräfte im
Bereich Streetwork. Ab 2025 ist die Finanzierung als
institutionelle Förderung (mit eigenem
Haushaltsansatz) zu prüfen.Seite 6 von 10
JSA2 Jugendsozialarbeit
Die qualitative Sicherung der Jugendsozialarbeit ist gewährleistet
Angesichts der demographischen Entwicklung und sich ändernder Lebenswelten der Kinder und
Jugendlichen ist es erforderlich Maßstäbe und Grundsätze für die Bewertung der Qualität zu
entwickeln (§79a SGB VIII). Es braucht daher ein Instrument, dass die qualitativen Vorgaben festlegt,
um eine Grundlage an Qualitätsmerkmalen für die Gestaltung der Angebote der Jugendsozialarbeit zu
entwickeln. Die Entwicklung eines solchen Instrumentes erfolgt in Zusammenarbeit mit den Akteuren
und der Zielgruppe um die Bedarfe „vor Ort“ zu erfassen. Die Qualitätsentwicklung ist regelmäßig zu
evaluieren und spätestens mit der Vorlage des folgenden Kinder- und Jugendförderplans
fortzuschreiben.
Qualitätsentwicklung 0 € 0 € Es sind aktuell keine Mittel aus dem *KJFP nötig.
JSA3 Jugendsozialarbeit
Die Jugendsozialarbeit ist langfristig vertraglich vereinbart
Eine zukunftssichere strukturelle Absicherung erfolgt unter Berücksichtigung langfristiger
Förderverträge – in Anlehnung an die Gültigkeit des Kinder- und Jugendförderplans - mit den Trägern
der Angebote der Jugendsozialarbeit. Es ist daher zu prüfen, inwiefern die Vertragszeiträume
langfristig gestaltet werden können, um die bedarfsgerechte Förderung mit einer Stärkung der
Planungssicherheit vorzunehmen.
Institutionelle
Förderung 0 € 0 € Es sind aktuell keine Mittel aus dem *KJFP nötig.
JSA4 Jugendsozialarbeit
Die Vernetzungsstrukturen zwischen den Akteur*innen sind gefestigt
Veränderungen der Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation schaffen fortlaufend neue Anforderungen
an die jungen Menschen, aber auch an die Fachkräfte der Jugendsozialarbeit. Dabei ist die Vernetzung
unter den unterschiedlichen Akteuren wichtig, um dem Auftrag der verschiedenen Rechtskreise (SGB
VIII, II und III) Rechnung zu tragen. Eine intensive Zusammenarbeit der Akteure und Institutionen ist
eine Voraussetzung für das Gelingen in der Jugendsozialarbeit. Um weiterhin passgenau und wirksame
Unterstützungs- und Beratungsangebotevorhalten zu können, braucht es eine zuverlässige und
systematische Übergangsgestaltung. Die Vernetzungsstrukturen werden weiterentwickelt und wo
notwendig erweitert (Netzwerkentwicklung).
Konzeption 0 € 0 € Es sind aktuell keine Mittel aus dem *KJFP nötig.
EJS1 Erzieherischer
Jugendschutz
Der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist auf die sich ändernden Gefahren und Risiken für
junge Menschen vorbereitet
Zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages kennen die Fachkräfte des erzieherischen Kinder- und
Jugendschutzes die aktuellen Gefahren und Risiken, denen junge Menschen ausgesetzt sind, und
haben neue Entwicklungen im Blick. Die Gefahren und Risiken werden durch sie fachlich eingeschätzt.
Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse münden in eine objektive Bedarfsanalyse und -feststellung. Ein
entsprechendes Verfahren, mit dessen Hilfe die Steuerung bedarfsgerechter Angebote und
Maßnahmen erfolgen kann, ist zu entwickeln.
Bedarfsanpassung 0 € 0 € Es sind aktuell keine Mittel aus dem *KJFP nötig.
EJS2 Erzieherischer
Jugendschutz
Zur Umsetzung bedarfsgerechter Angebote und Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und
Jugendschutzes sind ausreichende Ressourcen vorhanden
Eine bedarfsgerechte Förderung erfolgt sowohl durch Beratungs- und Unterstützungsangebote als
auch durch finanzielle Förderung, zum Beispiel über die Richtlinien zur Förderung von
Gewaltprävention. Die in diesem Handlungsfeld erforderliche schnelle Reaktions- und
Handlungsfähigkeit ist hierdurch sichergestellt.
Maßnahmen
Förderung 0 € 0 € Es sind aktuell keine Mittel aus dem *KJFP nötig.Seite 7 von 10
EJS3 Erzieherischer
Jugendschutz
Die Qualität der Angebote und Maßnahmen des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ist
gesichert
Angesichts sich verändernder Risikosituationen im Alltag junger Menschen ist der situationsgerechte
Einsatz vielfältiger Methoden erforderlich. Diese gilt es qualitativ (weiter) zu entwickeln und zu
sichern. Es braucht daher einen Rahmen, der die qualitativen Vorgaben festlegt, um eine Grundlage an
Qualitätsmerkmalen für die Gestaltung der Angebote des Kinder- und Jugendschutzes zu entwickeln.
Die Qualitätsentwicklung ist regelmäßig zu evaluieren und spätestens mit der Vorlage des folgenden
Kinder- und Jugendförderplans fortzuschreiben.
Konzeption 0 € 0 € Es sind aktuell keine Mittel aus dem *KJFP nötig.
DI3 Digitalisierung
Verbesserung der digitalen Ausstattung
Bedingung und Voraussetzung für die oben beschriebene Auseinandersetzung mit dem
Schwerpunktthema „Förderung von Medienkompetenz“ ist eine zeitgemäße und funktionierende
multimediale Ausstattung der Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit. Viele Einrichtungen verfügen
bereits über eine gute digitale Ausstattung wie z.B. Computer und Spielkonsolen.
Eine weitere Möglichkeit zur Verbesserung der digitalen Attraktivität der Einrichtungen ist ein
Internetzugang für mobile Endgeräte. Die wenigsten Einrichtungen verfügen über Hotspots oder
offene WLAN-Netze. Laut JIM Studie 2018 besitzen 97 Prozent der Jugendlichen ein Smartphone und
es stellt das am häufigsten genutzte Zugangsmedium zum Internet dar (vgl. JIM Studie 2018). Insofern
ist die Nutzung des Internets und des Smartphones eine bedeutende Freizeitbeschäftigung. Damit Sie
eine kostengünstige Verbindung aufbauen können und eine Nutzung an einem sicheren Ort stattfinden
kann, sollen Jugendeinrichtungen über einen Internetzugang für mobile Endgeräte verfügen. Eine
Herausforderung für die Medienkompetenzbildung besteht darin, neue technische Entwicklungen in
den Sozialisationsprozess zu integrieren und jungen Menschen einen sozial verantwortlichen und
kompetenten Umgang zu ermöglichen.
Folgende Teilschritte sind dafür notwendig:
• Bestandserhebung der digitalen Ausstattung in den Handlungsfeldern §§ 11 - 14
• Überprüfung und Auswertung der Funktion internetfähiger Zugänge
• Konzeptentwicklung für die medienpädagogische Arbeit in den Handlungsfeldern
• Erarbeitung eines Online-Fragebogens
• Online-Abfrage durchführen und auswerten
• Umsetzungs- und Finanzierungskonzept entwickeln
Verbesserung der
digitalen Ausstattung 50.000 € 150.000 €
Anpassung der Förderquote auf 85% bzgl. Ziffern 8
& 9 der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit
- Maßnahmen und Anschaffungen, um die
Finanzierung digitaler Ausstattung zu ermöglichen.Seite 8 von 10
JE2 Junges Ehrenamt
Stärkung von Anerkennung und Wertschätzung
Um in Bonn eine leistungsstarke und erfolgreiche soziale Infrastruktur für junge Menschen zu
gewährleisten, arbeiten Haupt- und Ehrenamtliche zusammen. Ehrenamtlich Mitarbeitende verleihen
dem Leistungssystem eine zusätzliche Qualität. Der Einsatz der Ehrenamtlichen verstärkt eines der
übergeordneten Ziele der Jugendförderung, ihre Arbeit nah an den Bedürfnissen, Interessen und
Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen auszurichten. (Junge) Ehrenamtliche bereichern mit ihren
Fähigkeiten und zusätzlichen Perspektiven die Angebote der Jugendförderung. Doch es ist nicht
selbstverständlich, sich zu engagieren. Denn die Aufgabe Ehrenamt geht mit zeitlicher Einbindung und
Verantwortung einher. Daher ist es überaus wichtig, dass die Wertschätzung und Anerkennung dieser
sozialen Komponente des Miteinanders nicht verloren geht, d.h. der Benefit muss spürbar sein.
In Bonn gibt es verschiedene Formen der Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement.
Insbesondere sind folgende zu nennen:
• JuLeiCa
• Ehrenamtskarte
• Freistellungsanspruch gemäß der Gemeindeverordnung NRW
• Anlaufstelle zur Koordination von bürgerschaftlichen Engagements: Freiwilligenagentur
Im Zuge der Diskussion, Ehrenamt attraktiver zu machen und wirksam zu unterstützen, sind folgende
Maßnahmen denkbar:
• Anerkennung und Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements weiterentwickeln z. B.
Zertifizierung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Sinne einer wettbewerbsvorteilhaften Qualifikation
(Soft skills). Bewerbung des Engagements bei Arbeitgebern
• Steigende gesellschaftliche Wertschätzung für ehrenamtliches Engagement in Form von
Veranstaltungen, die von der Stadt mitorganisiert bzw. finanziell gefördert werden
• Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Transparenz für die Ehrenamtskarte NRW bei
den Trägern der Angebote der Jugendförderung in Bonn oder weitere Vergünstigungen für die JuLeiCa
entwickeln, die für junge Menschen interessant sind (auch hier Abfrage, welche Vergünstigungen
tatsächlich interessant sind).
• Datenbasis über ehrenamtliche Tätigkeit im Bereich der Jugendförderung ausbauen
• Das Engagement von unterrepräsentierten Personengruppen stärker in den Fokus nehmen
• Vereinfachung und Verbesserung von Verfahren der finanziellen Förderung von Angeboten und
Maßnahmen (zum Beispiel in Form von Online-Anträgen)
Stärkung von
Anerkennung und
Wertschätzung
12.000 €
tatsächliche
Kosten erst
in 2024
bezifferbar
Bereitstellung von Gutscheinen für alle JuLeiCa
Inhaber*innen. Ab 2024 besteht die Absicht, diesen
Ansatz auf die weiteren ehrenamtlich Tätigen
auszuweiten, die sich in einem der Handlungsfelder
§§ 11-14 engagieren. Ebenso gibt es für das Jahr
2025 Überlegungen zu einem Fest zur Würdigung
der ehrenamtlich Engagierten.
JE3 Junges Ehrenamt
Weiterentwicklung der Schulungsveranstaltung JuLeiCa
In Bonn gibt es zahlreiche Anbieter von JuLeiCa-Qualifizierungen, die die Schulungen passgenau für
ihre Zielgruppen durchführen. Auch das Amt für Kinder, Jugend und Familie bietet Schulungen an und
vermittelt darüber hinaus Qualifizierungsmöglichkeiten für ehrenamtlich Tätige. Vor dem Hintergrund
der steigenden Anforderungen und des gesellschaftlichen Wandels kann es zu einem Problem der
Vereinbarkeit kommen. Die Teilnahme an oder die Vorbereitung einer Schulung kostet zusätzliche Zeit
zum Engagement. Die pädagogischen Fachkräfte und ehrenamtlichen Mitarbeitenden brauchen
ausreichende organisatorische und strukturelle Unterstützung, um weiterhin ausreichend Schulungen
anzubieten, die auch den Bedürfnissen der Teilnehmenden entsprechen. Im Zuge der Diskussion,
Ehrenamt attraktiver zu machen, ist die bedarfsgerechte und methodische Weiterentwicklung der
Schulungsveranstaltung JuLeiCa und der entsprechenden Auffrischungskurse in Abstimmung zwischen
interessierten Trägern und dem Jugendamt sinnvoll.
Vorstellbare Weiterentwicklungen sind flexiblere Zeitmodelle, digitale Teilnahmemöglichkeiten oder
Mehrsprachigkeit der Veranstaltungen.
• Steigende gesellschaftliche Wertschätzung für ehrenamtliches Engagement in Form von
Veranstaltungen, die von der Stadt mitorganisiert bzw. finanziell gefördert werden
• Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Transparenz für die Ehrenamtskarte NRW bei
den Trägern der Angebote der Jugendförderung in Bonn oder weitere Vergünstigungen für die JuLeiCa
entwickeln, die für junge Menschen interessant sind (auch hier Abfrage, welche Vergünstigungen
tatsächlich interessant sind).
• Datenbasis über ehrenamtliche Tätigkeit im Bereich der Jugendförderung ausbauen
Weiterentwicklung
der
Schulungsveranstaltu
ng JuLeiCa
0 € 15.000 €
Jugendpflege wird alle Veranstalter von Juleica-
Schulungen einladen, um gemeinsam die Bedarfe
zu erfassen. Zudem ist eine Änderung der Juleica-
Regeln im Jahr 2024 oder 2025 angekündigt ist.
Dies wird bei der Konzeptentwicklung (im Rahmen
einer Honorarvergabe) berücksichtigt.Seite 9 von 10
• Das Engagement von unterrepräsentierten Personengruppen stärker in den Fokus nehmen
• Vereinfachung und Verbesserung von Verfahren der finanziellen Förderung von Angeboten und
Maßnahmen (zum Beispiel in Form von Online-Anträgen)
KR1 Kinderrechte
Bereitstellung von methodischem Handwerk
Fachkräfte in der Jugendförderung sollten auf Instrumente zugreifen können, die ein niederschwelliges
Heranführen von Kinderrechten an junge Menschen ermöglichen. Daher sollten sie die Möglichkeit
erhalten, auf altersgerechte Materialien zugreifen zu können. Mit Hilfe von Bildungsmaterialien, zum
Beispiel in Form eines Kinderrechtekoffers, wie ihn manche Organisationen zur Verfügung stellen,
können sie den Kindern und Jugendlichen das Thema Kinderrechte näherbringen.
Bereitstellung von
methodischem
Handwerk
10.000 € 0 €
Sollte es „auf dem Markt“ keinen geeigneten
Kinderrechtekoffer geben, so ist zur Entwicklung
eines Kinderrechtekoffers ist eine Honorarvergabe
beabsichtigt.
KR3 Kinderrechte
Öffentliche Informationskampagne
Um Kinderrechte zu verwirklichen und umzusetzen, sollten sie allen Beteiligten bekannt sein. Hier gilt
es sowohl Gesellschaft als auch Verwaltung und Mitarbeitende in der Jugendhilfe zu sensibilisieren.
Insofern sollte - unabhängig vom Weltkindertag - eine öffentliche und breite Informationskampagne
stattfinden, die sich an alle Bonner Einwohnende richtet. Inwieweit hierzu auch eine Anpassung des
städtischen Internetauftritts zu diesem Thema erforderlich ist, sollte geprüft werden.
öffentliche
Informationskampagn
e
0 €
tatsächliche
Kosten erst
in 2024
bezifferbar
Eine Finanzierung der Sachkosten eines
Kinderrechte- bzw. Beteiligungsmobils ist zu
prüfen.
PL2 Pluralität
Bestandserhebung und –darstellung lokaler Angebote
Des Weiteren ist eine Bestandserhebung über die Maßnahmen und Angebote im Bereich der
Demokratieförderung/Anti-Diskriminierung in der Jugendförderung wichtig, um ein ganzheitliches
Unterstützungssystem anzubieten. Für eine wirksame Infrastruktur braucht es eine transparente
Darstellung von Maßnahmen und Angeboten, die einen Anti-Diskriminierungsansatz beinhalten.
Bestandserhebung
und -darstellung
lokaler Angebote
5.000 € 20.000 €
Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel für
Ziffer 7 der Richtlinien zur Förderung der
Jugendarbeit Maßnahmen und Anschaffungen für
Demokratieprojekte.
div. Fortbildungen
Eine Fortbildung im Handlungsfeld IV:
• Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (EKJS3).
Sechs Fortbildungen in fünf Fokusthemen:
• Digitalisierung (DI2)
• Kinder- und Jugendarmut (KJA3)
• Kinderrechte (KR4)
• Nachhaltige Entwicklung (NE1)
• Pluralität (PL3)
• Pluralität (PL4)
Ein Fachtag Gewaltprävention (GP2)
Anreize für
Fortbildungstage zu
bestimmten Themen
20.000 € 50.000 €
Eine Fortbildung im Handlungsfeld IV:
Erzieherischer Jugendschutz (EJS3),
sechs Fortbildungen in fünf Fokusthemen:
Digitalisierung (DI2), Junges Ehrenamt (JA3),
Kinderrechte (KR4), Nachhaltige Entwicklung (NE1),
Pluralität (PL3, PL4), ein Fachtag Gewaltprävention
(GP2). Eine Förderung erfolgt durch das Auffüllen
fehlender bzw. ergänzender Mittel aus dem *KJFP,
wenn Mittel aus der Richtlinienförderung nicht
ausreichen.
* Kinder- und Jugendförderplan 97.000€ 478.000€
** KostenschätzungenSeite 10 von 10

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 18:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de