231747 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn, Kölnstraße 129 - Nutzungsänderung einer Gaststätte in eine Spielhalle Az.: 10209/2022
Kerndaten
- Nummer
- 231747
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 02.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 231747 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn, Kölnstraße 129 - Nutzungsänderung einer Gaststätte in eine Spielhalle Az.: 10209/2022 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beab- sichtigt, die Bauvoranfrage abzulehnen, weil das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Sinne von § 30 BauGB widerspricht. Begründung Der Bauherr beabsichtigt die Nutzungsänderung einer Gaststätte zur Spielhalle. Das angefragte Bauvorhaben liegt im Bereich des qualifizierten Bebauungspla- nes Nr. 7723-25 vom 12.06.1981 und ist daher gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) planungsrechtlich zu beurteilen. Der Bebauungsplan weist für dieses Gebiet ein Besonderes Wohngebiet aus. Ziel des Bebauungsplanes ist es, die citynahe Wohnnutzung zu erhalten, ge- sunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu sichern und in dem Gebiet nur solche Gewerbebetriebe unterzubringen, die mit der Wohnnutzung vereinbar sind, andererseits jedoch eine Ausweitung störender Gewerbebetriebe zu verhin- dern. Dementsprechend sind im Besonderen Wohngebiet Geschäfts- und Bürogebäude unzulässig. Die beabsichtigte Nutzungsänderung einer Gaststätte zur Spielhalle kann hier nicht zugelassen werden. Eine Spielhalle ist eine Vergnügungsstätte, welche laut dem Bonner Vergnügungsstättenkonzept in die Kategorie „Glücksspiel“ einzustufen ist. Gemäß § 4a Abs. 3 Nr. 2 der für den o.g. Bebauungsplan relevanten BauNVO 1977 können Vergnügungsstätten ausnahmsweise zugelassen werden. Der hier gültige Bebauungsplan schließt diese jedoch gemäß der textlichen Fest- setzung Nr. I. 1. c) ausdrücklich aus.Seite 1 von 3 Seite 2 Damit ist das Vorhaben planungsrechtlich unzulässig, so dass die Verwaltung beabsichtigt die Bauvoranfrage abzulehnen. Anlage/n 1 Lageplan Kölnstraße 129 (öffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de