231745 · Beschlussvorlage
Abriss der städtischen Kita „Von-den-Driesch-Str. 59“ sowie der evangelischen Kita Friedlandstr. 17 und Neubau einer sechsgruppigen Kindertagesstätte in Kombination mit einem Jugendzentrum
Kerndaten
- Nummer
- 231745
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 29.09.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Empfehlung
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 231745 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Abriss der städtischen Kita „Von-den-Driesch-Str. 59“ sowie der evangelischen Kita Friedlandstr. 17 und Neubau einer sechsgruppigen Kindertagesstätte in Kombination mit einem Jugendzentrum Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 17.10.2023 Empfehlung Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 18.10.2023 Empfehlung Betriebsausschuss SGB 26.10.2023 Empfehlung Rat 09.11.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt, an der Stelle der sich im städtischen Ei- gentum befindlichen zwei sanierungsbedürftigen Kindertageseinrichtun- gen Von-den-Driesch-Str. 59 (städtische Trägerschaft) und Friedlandstr. 17 (Trägerschaft: Ev. Kirchenkreisverband Bonn Hersel) einen Ersatz- bau für sechs Gruppen in Kombination mit einem Jugendzentrum zu er- richten. 2. Der Ersatzbaumaßnahme mit Erweiterung der Kindertageseinrichtung wird unter folgenden Vorbehalten zugestimmt: - der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt - der Erteilung einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung - der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel - der Bewilligung der jeweils zum 15.03. eines Jahres anzumeldenden Kindpauschalen durch das Land NRW Begründung Auf dem städtischen Grundstück Von-den-Driesch-Straße/Friedlandstraße wer- den derzeit zwei zweigruppige Kindertageseinrichtungen betrieben, davon eine in städtischer und eine in evangelischer Trägerschaft. Die städtische Einrichtung besteht aus drei Gebäudeteilen, der jüngste davon aus den 60-er Jahren. Das Gebäude erfüllt nicht die Anforderung an öffentliche Gebäude in Bezug auf Barrierefreiheit, Energieeffizienz und Arbeitsschutz. Bei der Einrichtung in Trägerschaft des ev. Kirchenverbandes Bonn/Hersel, handelt es sich um einen Containerbau. Die Raumkonzepte beider Einrichtungen ent-Seite 1 von 3 Seite 2 sprechen nicht den heutigen Anforderungen. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden die Varianten Erhalt des städt. Be- standsbaus mit Erweiterung sowie vollständiger Abriss aller Gebäude und Neu- bau detailliert geprüft. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorteile des Abrisses und die Errichtung eines Kombinationsneubaus für Kita und Ju- gendzentrum überwiegen. Der standortbezogene Bedarf für eine Kita liegt gemäß Stellungnahme der Ju- gendhilfeplanung vom 09.11.2021 bei sechs Gruppen. Somit ist im Rahmen eines Neubaus eine Erweiterung um zwei Gruppen angezeigt. In der neuen Einrichtung können dann ca. 100 Betreuungsplätze für Kinder von 4 Monaten bis zur Einschulung vorgehalten werden. Die Festlegung der genauen Grup- penstruktur erfolgt bedarfsgerecht im Rahmen der KiBiz-Anmeldungen für das Kiga-Jahr der voraussichtlichen Inbetriebnahme. Zur Trägerschaft kann aktuell noch keine verbindliche Aussage getroffen werden. Es werden Gespräche mit dem ev. Kirchenverband Bonn/Hersel geführt werden, ob und inwieweit Inter- esse an der Übernahme der neuen großen Einrichtung besteht. Eine geteilte Trägerschaft von Jugendamt und ev. Kirche wird nicht angestrebt. Weiterhin soll geprüft werden, ob im Rahmen der Baumaßnahme ein Jugendzentrum integriert werden kann, da der Träger des Jugendzentrums in Buschdorf „Lucky Luke e.V. Verein für Kinder und Jugendarbeit in Bonn-Buschdorf“ auf der Su- che nach neuen Räumlichkeiten ist. Die derzeitige Unterbringung der Einrich- tung der Offenen Jugendarbeit „Buschbude“ (Buschdorfer Straße 60, 53117 Bonn) im Untergeschoss des katholischen Pfarrzentrums, ist ein zeitlich be- schränktes Provisorium, da das Pfarrzentrum nach Abschluss des Bebauungs- planverfahrens einem Neubau von Mehrfamilienhäusern weichen muss. Die Räumlichkeiten haben kein Außengelände und sind nicht barrierefrei. Vor dem Hintergrund der befristeten Nutzungsmöglichkeit der Räume im Pfarrzentrum und der fehlenden Barrierefreiheit wird eine Veränderung der Räumlichkeiten und des Außengeländes dringend notwendig. Bei einer Kombination von Kita und Jugendzentrum muss eine räumliche Tren- nung vom Kinderbetreuungsbereich und Jugendzentrum gewährleistet sein. Für die Maßnahme wurden für den Wirtschaftsplan 2023/2024 Planungsmittel i. H. v. 500.000 € angemeldet. Zu gegebener Zeit können investive Fördermittel für neue Betreuungsplätze, evtl. auch für den Erhalt der Bestandsplätze gene- riert werden. Die Baumaßnahme steht unter dem Vorbehalt der planungsrechtlichen Ge- nehmigungsfähigkeit und der Zustimmung des Landesjugendamtes zum Raumkonzept für einen sechsgruppigen Kita-Neubaus. Nach Zustimmung dieses Grundsatzbeschlusses kann seitens SGB die Vorpla- nung mit Kostenschätzung erstellt und anschließend, dem Beschluss durch den Hauptausschuss am 28.01.2014 entsprechend (DS-Nr.: 1312032NV4 Verbes- serung der Kostensicherheit bei Investitionsvorhaben), den zuständigen Gremi- en (Betriebsausschuss und Rat) zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Erstellung der Vorplanung mit Kostenschätzung ist abhängig von der Personal- kapazität im SGB. Das Baugrundstück ist Teil des Bebauungsplans 7425-12 und als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen. Die Geschossigkeit ist auf zwei begrenzt, die GFZ liegt bei 0,8, die GRZ bei 0,4. Außerdem ist eine Baugrenze angegeben. Ob und inwiefern eine Kombination mit Wohnbebauung im Rahmen der bau- ordnungsrechtlichen Vorgaben möglich ist, wird im weiteren Verfahren geson- dert geprüft. Der laufende Betrieb der geplanten Einrichtung wird durch Landeszuschüsse,Seite 2 von 3 Seite 3 Elternbeiträge und den städtischen Eigenanteil refinanziert. Das Jugendzen- trum „Buschbude“ wird über eine Betriebskostenförderung der Bundesstadt Bonn entsprechend der Freizeitstättenbedarfsplanung gefördert. Sobald über die zukünftige Trägerschaft der Kita (städtisch oder freier Träger) entschieden wurde, kann die Höhe der zusätzlichen Betriebskosten berechnet werden. In die Berechnung fließen die zu diesem Zeitpunkt gültigen Kindpauschalen, Landeszuschüsse und Elternbeiträge ein. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de