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231744-04 · Antrag

BBB-Antrag: N-Vorlage zur 24. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Bundestadt Bonn; Drucksachengruppe 231744

Nummer
231744-04
Art
Antrag
Veröffentlicht
14.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Hardtberg Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 14.04.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 09.07.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 05.05.2026 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 07.05.2026 Entscheidung federführend
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 29.04.2026 Empfehlung
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.04.2026 Empfehlung
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Empfehlung
  6. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 17.06.2026 Empfehlung
  7. Sitzung des Rates 09.07.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 61 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 231744 19. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Bundestadt Bonn

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Antrag
öffentlich
231744-04
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
Johannes Schott
Jutta Acar
Wolfgang Lammert
01.04.2026, gez. BBM Yildiz
BBB-Antrag: N-Vorlage zur 24. Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung der Bundestadt Bonn;
Drucksachengruppe 231744
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.04.2026 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 29.04.2026 Empfehlung
Bezirksvertretung Hardtberg 05.05.2026 Empfehlung
Rat 07.05.2026 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Der Beschluss des Rates mit der Drucksachennummer 231744-03 vom 12.
Dezember 2024 zur 24. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der
Bundestadt Bonn wird aufgehoben und die vorherige Version der Hauptsatzung
in Verbindung mit der Bezirkssatzung und der Zuständigkeitsordnung wieder in
Kraft gesetzt.
2. Sofern für das in Ziffer 1 beantragte Ziel eine erneute Satzungsänderung
notwendig ist, wird die Verwaltung beauftragt, dem Stadtrat unverzüglich eine
Beschlussvorlage zu unterbreiten, die sicherstellt, dass die Bezirksvertretungen
der Stadt Bonn wieder ohne die mit Entscheid des Rates vom 12. Dezember
2024 einhergehenden Einschränkungen über die frühzeitige Beteiligung der
Bürger in Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen gemäß
Baugesetzbuch zuständig sind.
Begründung
Mit dem Beschlussvorschlag soll die Entscheidungskompetenz über die
Durchführung von frühzeitigen Bürgerbeteiligungen gemäß § 3.1
Baugesetzbuch zu den Bezirksvertretungen zurück verlagert werden.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 23:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de