231744-04 · Antrag
BBB-Antrag: N-Vorlage zur 24. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Bundestadt Bonn; Drucksachengruppe 231744
Kerndaten
- Nummer
- 231744-04
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 14.04.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Bonn
- Beuel
- Hardtberg
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.502 Zeichen)
Antrag öffentlich 231744-04 Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt Johannes Schott Jutta Acar Wolfgang Lammert 01.04.2026, gez. BBM Yildiz BBB-Antrag: N-Vorlage zur 24. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Bundestadt Bonn; Drucksachengruppe 231744 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.04.2026 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 29.04.2026 Empfehlung Bezirksvertretung Hardtberg 05.05.2026 Empfehlung Rat 07.05.2026 Entscheidung Inhalt des Antrags 1. Der Beschluss des Rates mit der Drucksachennummer 231744-03 vom 12. Dezember 2024 zur 24. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Bundestadt Bonn wird aufgehoben und die vorherige Version der Hauptsatzung in Verbindung mit der Bezirkssatzung und der Zuständigkeitsordnung wieder in Kraft gesetzt. 2. Sofern für das in Ziffer 1 beantragte Ziel eine erneute Satzungsänderung notwendig ist, wird die Verwaltung beauftragt, dem Stadtrat unverzüglich eine Beschlussvorlage zu unterbreiten, die sicherstellt, dass die Bezirksvertretungen der Stadt Bonn wieder ohne die mit Entscheid des Rates vom 12. Dezember 2024 einhergehenden Einschränkungen über die frühzeitige Beteiligung der Bürger in Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen gemäß Baugesetzbuch zuständig sind. Begründung Mit dem Beschlussvorschlag soll die Entscheidungskompetenz über die Durchführung von frühzeitigen Bürgerbeteiligungen gemäß § 3.1 Baugesetzbuch zu den Bezirksvertretungen zurück verlagert werden. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de